Steuervorteile durch Steuerklasse 3/5 bei gleichem Einkommen

  • Den Effekt der unterjährigen Steuerersparnis hast du aber nur für 1-2 Jahre. Bei Steuerklasse III/V musst du eine Steuererklärung machen. Dabei wird der Fehlbetrag zwischen unterjähriger Steuerzahlung und zu zahlenden Steuer berechnet. Dann darfst du quartalsweise Vorauszahlungen leisten, damit die Nachforderungen des Finanzamts nicht zu groß werden.

  • Den Effekt der unterjährigen Steuerersparnis hast du aber nur für 1-2 Jahre. Bei Steuerklasse III/V musst du eine Steuererklärung machen. Dabei wird der Fehlbetrag zwischen unterjähriger Steuerzahlung und zu zahlenden Steuer berechnet. Dann darfst du quartalsweise Vorauszahlungen leisten, damit die Nachforderungen des Finanzamts nicht zu groß werden.

    Ausser, man erhält sowieso immer Rückzahlungen nach der Steuererklärung. Denn negative Vorauszahlungen macht das FA ja nicht (was ich immer schon ziemlich unfair fand - gabs dazu eigentlich mal eine Klage?)

  • Warum es keine "negativen" Vorauszahlungen gibt? Weil es keine Gesetzesgrundlage dazu gibt. Wäre in der Praxis auch schwer zu prüfen. Im Rahmen der Lohnsteuerermäßigung und mit Anpassung der Steuerklassen gibt es diese indirekte Methode aber.

    Ps: Du musst nicht mit jeder Antwort hier einverstanden sein, aber respektvoll solltest du bleiben, sonst diskutierst du bald mit dir selbst (oder gar nicht mehr).

  • Warum es keine "negativen" Vorauszahlungen gibt? Weil es keine Gesetzesgrundlage dazu gibt. Wäre in der Praxis auch schwer zu prüfen. Im Rahmen der Lohnsteuerermäßigung und mit Anpassung der Steuerklassen gibt es diese indirekte Methode aber.

    Ps: Du musst nicht mit jeder Antwort hier einverstanden sein, aber respektvoll solltest du bleiben, sonst diskutierst du bald mit dir selbst (oder gar nicht mehr).

    Ich finde es seltsam, dass du und Tomarcy es als respektlos (bzw. gar "rüpelig"!) empfinden, wenn man völlig inhaltsleere Beiträge kritisiert, und höflich darum bittet, solche in Zukunft zu unterlassen. Berechtigte Kritik ist kein Mangel an Respekt, und wer sich sofort angegriffen fühlt, ist vermutlich der sprichwörtliche getroffene Hund .


    Zum Punkt negative Vorauszahlungen: Warum wäre das schwer zu prüfen? Genau gleicher Fall wie bei den positiven Vorauszahlungen: Wer x Jahre hintereinander immer Geld nachzahlen muss, bekommt eine positive Vorauszahlung. Der x Jahre hintereinander immer Geld rausbekommt, bekommt eine negative Vorauszahlung. Simpel.

  • Naja..wenn das oben deine „Höflichkeit“ sein soll, dann will ich mir „Nicht-Höflichkeit“ lieber bei dir nicht ausmalen..

    Kommt jetzt noch was zum Sinn deiner Frage? Inhaltsleerer-Post-Counter steht bei 3 bei dir ..

    Es ist übrigens sehr menschlich, Kritik grundsätzlich als unhöflich einzustufen. Richtig macht es diese Einstufung aber nicht ;)

  • Ist euch zu heiß! Kommt mal bitte runter. Danke!

    Ich finde den Eröffnungspost und somit die Fragestellung von langerhans total spannend und hätte die Konsequenzen bei sechsstelligen Einkommen beiderseits so nicht erwartet.

    Dass er mit dem Liquiditätsvorteil nicht reich wird ist auch klar. Und hat er ja auch gar nicht behauptet.

    Von diesem Steuerumstand habe ich noch nie gelesen.

    Geht wahrscheinlich als das langerhans-Paradoxon in die Geschichte ein. ;)

  • Schade, dass es hier etwas abgedriftet ist.

    Ich bleibe - ohne mich weiter ins Coding gelesen zu haben - bei der Vermutung, dass der Unterschied der Summen der Lohnsteuer (III/V zu IV/IV) daraus resultiert, dass eben nicht einfach wie zu erwarten der Grundfreibetrag von Person A nach B geschoben wird, sondern das dort das komplette zvE halbiert wird und damit auch deutlich weniger Einkommen im 42% Bereich versteuert wird.

  • Gibts vlt Alternative Rechner, um das mal gegenchecken zu können?

    Ja, habe es direkt beim bmf versucht (https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2025/eingabeformbl2025.xhtml) - gleiches Ergebnis!


    Zitat

    Ich bleibe - ohne mich weiter ins Coding gelesen zu haben - bei der Vermutung, dass der Unterschied der Summen der Lohnsteuer (III/V zu IV/IV) daraus resultiert, dass eben nicht einfach wie zu erwarten der Grundfreibetrag von Person A nach B geschoben wird, sondern das dort das komplette zvE halbiert wird und damit auch deutlich weniger Einkommen im 42% Bereich versteuert wird.

    Ich finde es absolut mysteriös, dass nicht eine einzige der vielen Online Ratgeber zum Thema Steuerklassen dazu was sagt (inkl Finanztip)...

  • Ein Ratgeber muss ja auch nicht auf die Hintergründe eingehen (die man nicht beeinflussen kann). Es ist wie es ist.

    Finanztip schreibt aber:


    "Verdient Ihr ungefähr gleich viel, sollten Ihr definitiv nicht Steuerklasse 3 und 5 nehmen. Denn Ihr würdet in dieser Variante mehr Lohnsteuer zahlen müssen."

    Steuerklasse 3 und 5: Wann lohnt sich der Wechsel?
    Aktuell werden die Steuerklassen 3 und 5 nicht abgeschafft. Ehepaare & eingetragene Partnerschaften können weiterhin wechseln. Aber wann lohnt sich das?
    www.finanztip.de

    Dies ist eben wohl nicht immer richtig.

  • Aus meiner Sicht sollte der Lohnsteuerabzug der zu erwartenden Steuer entsprechen (oder ihr zumindest so nahe wie möglich kommen). Bei gleichem Gehalt ist Steuerklassenkombi 4/4 das Mittel der Wahl. Bei unterschiedlichen Einkommen 4 mit Faktor. Ausnahmen machen aus meiner Sicht nur Sinn für Themen, wie Elterngeld. Die Folgen von 3/5 sind vielen nicht bewusst. Die meisten Leute wissen ja nicht mal, dass die Wahl der Steuerklasse keinerlei Einfluss auf die tatsächliche Steuerbelastung hat.

  • Oldie

    Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. In Steuerklasse 3 ist sie niedriger als in 4. Und in 4/1 ist sie niedriger als in 5.

    Die insgesamt zu zahlende Einkommensteuer bemisst sich am sog. zu versteuernden Einkommen. Verdienen beide identisch in Steuerklasse 4 und es liegen sonst keine mindernden oder erhöhenden Sachverhalte vor, deckt die einbehaltene Lohnsteuer die zu zahlende Einkommensteuer ab. Wenn einer in Steuerklasse 3 verdient und der andere in 5 nichts, dann sieht es genauso aus. Wenn man jetzt aber noch 20.000 € Vermietungseinkünfte hat, wird man entsprechend eine Nachzahlung haben. Wenn man viel auf Dienstreise war und noch 10.000 € Werbungskosten hatte, wird die festgesetzte Steuer entsprechend geringer als die vorab einbehaltene Lohnsteuer sein.

    Das ist ungefähr so, als ob man als Gewerbetreibender 500 € im Quartal an Vorauszahlungen zahlt, aber am Jahresende nochmal nachzahlen muss, weil die festgesetzte Steuer über 2000 € lag. Wenn die Vorauszahlungen pro Quartal 1000 € waren, wären bei 2000 € festgesetzter Steuer, noch 2000 € Erstattung auszuzahlen. Die Vorauszahlung, die durch das Finanzamt festgesetzt wird, unterscheidet sich hinsichtlich der reinen Steuer hinsichtlich der Anrechnung nicht von der einbehaltenen Lohnsteuer.

    Wer die Steuerklassenkombination 3 und 5 wählt, muss eine Steuererklärung einreichen, wenn beide Ehegatten in ihrer jeweiligen Steuerklasse mind. 410 € verdient haben.

  • Ein Ratgeber muss ja auch nicht auf die Hintergründe eingehen (die man nicht beeinflussen kann). Es ist wie es ist.

    Alle Ratgeber gehen - natürlich - schon auf die Hintergründe ein, und nennen das auch von dir erwähnte „Grundfreibetrag und effektive Auswirkung der Vorsorgepauschale“ als Grund für die geänderte steuerliche Betrachtung. Dies ist offensichtlich falsch, oder doch zumindest nur ein Teil der Geschichte. Es ist schon komisch, dass alle Ratgeber online so daneben liegen - inklusive Finanztip.

  • Mehr als doppelter Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschbetrag, Sonderausgabenpauschale und Vorsorgepauschale wird nicht berücksichtigt. Der Rest ergibt sich dadurch, dass in Steuerklasse 3 ein größerer prozentualer Anteil gar nicht und der Rest mit geringerem Steuersatz berechnet wird. Das einem Laien in einem "Leitfaden" begrifflich zu machen, ist vergebene Liebesmüh.

    Aber vermutlich werde ich wieder verwirrt reactions kriegen. :thumbup::)