Vererbte Aktien (vor 2009 gekauft) mit Gewinn verkaufen - steuerfrei?

  • Bei Altbeständen der Telekom bleiben sowohl Ausschüttungen als auch Veräußerungsgewinne steuerfrei. Der Kaufkurs oder der Kurs bei Zeichnung der Aktie sind steuerlich nicht relevant, was übrigens auch für (extrem unwahrscheinliche) Verluste gelten würde! Glaube auch nicht, dass der Einstiegskurs irgendwo hinterlegt ist, was etwaige Neuregelungen erschweren dürfte.

  • Der Emissionspreis war damals Y Emissionspreis war damals 28,50 DM. Privatanleger konnten auch für 28 DM bekommen.

    Wenn du der Bank nachweisen kannst, dass die Aktien damals erworben wurden, ist der Gewinn steuerfrei.

    Ich muss mich korrigieren. Es gilt tatsächlich die Antwort von Tomarcy. Ich konnte es mir nicht vorstellen, da die Abgeltungssteuer ja zu einer Vereinfachung führen sollte und die Telekom Aktionäre durch die überteuerten Emissionen ohnehin benachteiligt wurden. Die Bank könnte bei einem Verkauf einen ungünstigen Einstandskurs annehmen. In der Steuererkärung hat man die Möglichkeit das zu korrigieren.

  • Ich habe ein ähnliches Problem.

    Ich habe anfang der 90-er Jahre Mitarbeiter- bzw. Belegschaftsaktien als Namensaktien gekauft.
    Diese Aktien haben inzwischen zweimal das Depot gewechselt.
    Sparkasse -> HVB (2016) -> ScaleableCapital (2024)

    Eigentlich müsste ein Veräußerungsgewinn dieser Aktien steuerfrei sein.
    Der in ScaleableCapital genannte Einstiegspreis entspricht aber dem von 2016.

    Anhand der Gehaltsabrechnungen der 90-er Jahre, welche ich noch habe,
    kann ich zwar nachweisen, dass ich damals Belegschafts-Aktien gekauft habe,
    aber es wird schwer nachzuweisen, dass es genau diese waren.

  • Nachtrag: Kaufbelege habe ich keine mehr gefunden, wohl aber Depotauszüge der Sparkassse aus dem Jahre 1995.

    Damals nur über 6 Siemens-Aktien aus denen aber nach und nach infolge der Aktienspilts vom 02.05.1996 vom Faktor 1:10 und des Aktiensplits vom 30.04.2001 im Faktor 1:1,5 90 Aktien wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von mschmal (26. August 2025 um 14:16)

  • Ich habe Anfang der 90er Jahre Belegschaftsaktien als Namensaktien gekauft.

    Diese Aktien haben inzwischen zweimal das Depot gewechselt.
    Sparkasse -> HVB (2016) -> ScalableCapital (2024)

    Eigentlich müsste ein Veräußerungsgewinn dieser Aktien steuerfrei sein.
    Der in Scalable Capital genannte Einstiegspreis entspricht aber dem von 2016.

    Vermutlich ist die Angabe in der App und auf der Webseite nicht korrekt. Was dort als "Kaufkurs" bezeichnet wird, ist bei übertragenen Papieren vermutlich der Kurs vom Übertragungstag. In meinem Depot ist das so, und zwar bei allen Papieren, den steuerfreien von vor 2009 und den steuerpflichtigen.

    Ich habe mal ein Papier verkauft, das ich zu Scalable Capital übertragen hatte. Sie haben die Steuer korrekt abgeführt, also müssen sie den Kaufkurs gehabt haben (den sie dem Kunden auf Webseite und in der App nicht anzeigen). Alles andere hätte mich auch gewundert. Wenn eine Bank die Abgeltungsteuer nicht korrekt abführte, gäbe das vermutlich ordentlich Ärger.

    Wäre natürlich schöner, wenn die Angaben in der App korrekt wären.

    Dennoch kann es nicht schaden, ggf. über Jahrzehnte Depotauszüge aufzubewahren. Damit solltest Du noch in vielen Jahren beweisen können, daß Du die Papiere schon vor 2009 im Depot hattest.

    Anhand der Gehaltsabrechnungen der 90er Jahre, welche ich noch habe,
    kann ich zwar nachweisen, dass ich damals Belegschafts-Aktien gekauft habe,
    aber es wird schwer nachzuweisen, dass es genau diese waren.

    Als Finanzbeamter würde ich Gehaltsabrechnungen der 90er Jahre nicht als Beweis akzeptieren, wohl aber passende Kaufabrechnungen oder Depotauszüge.

  • Vermutlich ist die Angabe in der App und auf der Webseite nicht korrekt. Was dort als "Kaufkurs" bezeichnet wird, ist bei übertragenen Papieren vermutlich der Kurs vom Übertragungstag. In meinem Depot ist das so, und zwar bei allen Papieren, den steuerfreien von vor 2009 und den steuerpflichtigen.

    Der Kaufkurs ist doch steuerlich irrelevant. Beim Verkauf werden die Anschaffungskosten betrachtet, also einschließlich jeglicher Kaufprovisionen. Diese werden dann bei Teilverkäufen im Verhältnis der gekauften zu veräußerten Anteile aufgeteilt.

    Diese Anschaffungskosten sollten bei der aktuell depotführenden Bank abfragbar und ggf korrigierbar sein. Manche lassen das online zu, bei anderen muß man den Support quälen.

  • Der Kaufkurs ist doch steuerlich irrelevant. Beim Verkauf werden die Anschaffungskosten betrachtet, also einschließlich jeglicher Kaufprovisionen.

    Du stichst damit vermutlich in ein Wespennest. :)

    In der Sache hast Du natürlich recht: Die Spesen sind die einzigen Werbungskosten, die noch steuerlich relevant sind. Bei Scalable Capital kostet ein Handel irgendwas zwischen nix und 99 Cent - die 99 Cent gehen allerdings bei Scalable Capital nicht in die Anschaffungskosten ein (und nicht in den Verkaufserlös). Das ist sachlich nicht korrekt - da sind wir beiden uns einig - der Differenzbetrag ist aber derart gering, daß zumindest ich dem nicht nachgehen werde.

    Diese werden dann bei Teilverkäufen im Verhältnis der gekauften zu veräußerten Anteile aufgeteilt.

    Diese Anschaffungskosten sollten bei der aktuell depotführenden Bank abfragbar und ggf korrigierbar sein. Manche lassen das online zu, bei anderen muß man den Support quälen.

    Alles richtig.

    Bei der Baaderbank (also der depotführenden Bank hinter Scalable Capital) findet sich auf der Webseite des Kunden eine Rubrik Einstandskurs. Was dieser bedeutet, ahne ich nicht.

    In der App von Scalable Capital "Broker" steht bei den einzelnen Papieren "..,,, € bei Kauf". Das ist nochmal ein anderer Kurs (also nicht der gleiche wie bei der Baaderbank), den ich mir auch nicht erklären kann. Aus diesem wird dann ein scheinbarer Gewinn (oder Verlust) in absoluten Zahlen und in Prozenten ausgerechnet, mit denen ich gleichermaßen nichts anfangen kann.

    Was soll das? Kann einer hier dazu etwas sagen?

  • Du stichst damit vermutlich in ein Wespennest. :)

    In der Sache hast Du natürlich recht: Die Spesen sind die einzigen Werbungskosten, die noch steuerlich relevant sind.

    Eventuell auch noch die Finanztransaktionssteuer, die bei französischen Aktien inzwischen einbehalten wird. Und die Verkaufsspesen natürlich ebenso.

    Richtig kompliziert wird es, wenn im Laufe der Aktienhaltedauer noch Tochterfirmen an die Börse gebracht wurden. Dann wird der Anschaffungspreis irgendwie auf die alten und neuen Aktien aufgeteilt. Mit dem Tageskurs am ersten Handelstag hat das jedenfalls nichts zu tun. Ich hatte dann vorsichtshalber alte und neue komplett verkauft, dann heben sich Verteilungsgewinne und Verluste weg.

  • Im Falle einer Erbschaft muss ein Depot umgezogen werden (man darf ein Depot in Deutschland nicht mehr "übernehmen"). Dazu muss man bei der Bank ein Formular ausfüllen, wo es eine Passage gibt, wo man sich entscheiden kann, die Aktien zu übertragen oder aber die Übertragung dadurch zu realisieren in dem das alte Depot diese verkauft und das neue sie kauft.

    Im ersten Fall hast Du gewonnen und es sind Altaktien. Im zweiten Fall hast Du verloren.

    In welchem Fall der zweite Fall überhaupt Sinn macht, entzieht sich meiner Vorstellung.

    Wir hatten das Thema auch in der Familie und haben deswegen auch einen Prozess gegen die Bank anstreben müssen, obwohl es ein Fehler der Bank war, da dieses Gesetz damals ganz frisch war.

  • Im Falle einer Erbschaft muss ein Depot umgezogen werden (man darf ein Depot in Deutschland nicht mehr "übernehmen"). [...]

    Wir hatten das Thema auch in der Familie und haben deswegen auch einen Prozess gegen die Bank anstreben müssen, obwohl es ein Fehler der Bank war, da dieses Gesetz damals ganz frisch war.

    Entweder, Du willst anderen Leuten einen Rat geben (sie etwa vor einer Fußangel warnen), dann beschreib den Fall so, daß man ihn nachvollziehen kann. Oder aber laß es bleiben.

    Mit Andeutungen solcher Art kann jedenfalls keiner etwas anfangen.

  • Entweder, Du willst anderen Leuten einen Rat geben (sie etwa vor einer Fußangel warnen), dann beschreib den Fall so, daß man ihn nachvollziehen kann. Oder aber laß es bleiben.

    Mit Andeutungen solcher Art kann jedenfalls keiner etwas anfangen.

    Nimm's mir ruhig krumm, aber man könnte ja auch höflicherweise den Sachverhalt freundlich hinterfragen, anstatt sein eigenes Unvermögen, den Inhalt zu verstehen, dahinter zu verstecken, oberlehrerhafte Kommentare abzugeben.

    Wäre es nicht vielleicht angebracht zu schreiben: "Hey, den Satz hab ich nicht ganz verstanden, könntest Du das noch einmal erklären?"? Aber vor dem Bildschirm haben plötzlich alle ein riesen Ego und wenn jemand etwas nicht kapiert hat, dann sind die anderen Schuld?

    Ich habe das wesentliche (Altaktien / nicht Altaktien), aus meiner Sicht, ausreichend beschrieben. Welchen Part genau hast Du daran nicht verstanden? Was Altaktien sind?

  • Im Falle einer Erbschaft muss ein Depot umgezogen werden (man darf ein Depot in Deutschland nicht mehr "übernehmen"). Dazu muss man bei der Bank ein Formular ausfüllen, wo es eine Passage gibt, wo man sich entscheiden kann, die Aktien zu übertragen oder aber die Übertragung dadurch zu realisieren in dem das alte Depot diese verkauft und das neue sie kauft.

    Im ersten Fall hast Du gewonnen und es sind Altaktien. Im zweiten Fall hast Du verloren.

    In welchem Fall der zweite Fall überhaupt Sinn macht, entzieht sich meiner Vorstellung.

    Wir hatten das Thema auch in der Familie und haben deswegen auch einen Prozess gegen die Bank anstreben müssen, obwohl es ein Fehler der Bank war, da dieses Gesetz damals ganz frisch war.

    Nimm's mir ruhig krumm, aber man könnte ja auch höflicherweise den Sachverhalt freundlich hinterfragen, anstatt sein eigenes Unvermögen, den Inhalt zu verstehen, dahinter zu verstecken, oberlehrerhafte Kommentare abzugeben.

    Wäre es nicht vielleicht angebracht zu schreiben: "Hey, den Satz hab ich nicht ganz verstanden, könntest Du das noch einmal erklären?"

    Das hilft bei Deinem Posting nicht, weil an diesem (soweit man es überhaupt verstehen kann) so gut wie nichts stimmt.

    Man kann im Zuge einer Erbschaft ein Depot nicht übernehmen, sondern muß die Papiere auf ein eigenes Depot übertragen. Das ist das einzige, was an Deinem Beitrag stimmt. Dieses Thema dürfte aber bei einem Erbfall von vor vier Jahren längst erledigt sein.

    Eine solche Übertragung ist immer eine unentgeltliche Depotübertragung mit Gläubigerwechsel, denn der Erbe zahlt ja nichts für diese Papiere.

    Was für entgeltliche Depotübertragungen gilt, kann somit außer Betracht bleiben.

    Sicherlich kann man mit einem Kreuzchen auf einem Formular nicht klären, ob irgendwelche Papiere Altbestände sind oder nicht.

    Daß Ihr irgendein Thema in Eurer Familie hattet (das Du nicht nennst) und deswegen einen Prozeß gegen die Bank (Welche denn?) anstrengen mußtet (Mußtet Ihr denn?), obwohl es der Fehler dieser Bank gewesen sei (Welchen Fehler hat sie denn gemacht?), obwohl dieses Gesetz (Welches denn?) damals ganz neu gewesen sei, bleibt Dein Geheimnis.

    Immerhin: Die Frage des TE war zum Zeitpunkt Deines Postings bereits beantwortet.

  • Und wie kann "so gut wie nichts" stimmen, wenn Du sogar meiner Kernaussage zustimmst? Der vorletzte Absatz war eine offene Frage und der restliche Absatz war ziemlich eindeutig nur eine Erfahrung, um zu verdeutlichen, dass es hier einen Fallstrick gab/gibt weswegen man aufpassen soll und KANN gar nicht falsch sein.

    Das aus nach 2009 gekauften Aktien keine Altaktien werden können durch einen Depotübertrag, sollte jedem klar sein. Soviel Verstand kann ich hier im Forum glaube ich voraussetzen. Mit diesem Kreuzchen der unentgeltlichen Übertragung, und nur mit diesem Kreuzchen, verhinderst Du, dass Dir die Altaktien abhanden kommen.

    Aber um deine Frage knapp zu beantworten: 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Erst dadurch ist besagtes Formular entstanden und es wurde Pflicht, dass bei einer Depotübertragung ein Kreuzchen gesetzt werden musste, ob es eine un- oder entgeltliche Übertragung sein sollte. Zu diesem Zeitpunkt war ein Familienmitglied verstorben und sein Depot musste auf zwei Erben verteilt werden. Der dato unkundige langjährige persönliche Bankberater riet wegen der Aufteilung dazu, die Aktien zu verkaufen und jeweils im neuen Depot zu kaufen - so sei es einfacher dieses 50/50 aufzuteilen. Die Auswirkungen dieses "Kreuzchen" war in diesem Moment nicht von Relevanz. Das damit der Status einer Altaktie verloren ging wusste er nicht und somit wir auch nicht.

    Wie daraus dann ein Prozess werden kann, muss ich wohl nicht näher erläutern.

    Aus heutiger Sicht würde das sicherlich/hoffentlich keinem Bankberater mehr passieren.

    Oder geht's Dir nur darum eine Argumentation zu "gewinnen"? Dann lasse ich Dich gerne "gewinnen".

    Trotzdem bleibe ich dabei: Du könntest mit etwas mehr Demut an die Sache gehen und auch mal Entschuldigung sagen für deine Wortwahl. Aber wenn Dir das zu schwer fällt, ist mir das auch gleich.