Riesterrente in Ansparphase vs Auszahlphase

  • Seit 1997 hatte ich Pflichtbeiträge in die VBL für den ÖD einzuzahlen. In 2002 (oder zeitnah) wurden alle diese Pflichtvertärge plötzlich "Riesterverträge". In der Einzahlphase darf man die eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen - ich bekam stets abweisenden Bescheid vom Finanzamt.+

    Jetzt in der Auszahlphase muss man diese "Betriebsrentenauszahlungen" voll versteuern als Einkommen.
    Und heute ziehe ich aus dem Briefkasten den Steuerbescheid für 2024 mit dem Vermerk, dass ich meine 2024-Einzahlungen bitte per AV-Formular als Sonderausgaben für 2024 abrechnen soll/darf.

    Mich verwirrt eben, dass das bislang nicht möglich war und jetzt auf einmal doch. Falle?

    (a) Wenn in der gesamten Ansparphase KEINE steuerliche Berücksichtigung war ---- kann man so die Steuerlast in der Auszahlphase umgehen oder (b) greift die so oder so ...???? Fall (a) wäre super, Version (b) gemein ...

    Kennt sich jemand aus? Danke für gute Tipps.

  • Seit 1997 hatte ich Pflichtbeiträge in die VBL für den ÖD einzuzahlen.

    Warst also offensichtlich im öffentlichen Dienst beschäftigt. Gibt es dazu mehr Info?

    In 2002 (oder zeitnah) wurden alle diese Pflichtverträge plötzlich "Riesterverträge". In der Einzahlphase darf man die eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen - ich bekam stets abweisenden Bescheid vom Finanzamt.

    Die Beiträge zur VBL werden in einer höchst komplizierten Weise ihrerseits verbeitragt und steuerlich berücksichtigt. Auch die Auszahlungsphase ist steuerlich vielfältig. Ohne genaue Details kann man dazu nichts Handfestes sagen.

    Jetzt in der Auszahlphase muss man diese "Betriebsrentenauszahlungen" voll versteuern als Einkommen.

    Siehe oben. Ohne Details ist keine Beurteilung möglich.

  • VBL = Betriebliche PFLICHT-Versicherung nach TVÖD BUND. Keine "extra".

    Und die wurde später plötzlich zu einem Riestervertrag (ohne Mitspracherecht der Einzahler!) und in der gesamten Einzahlphase konnte ich nichts davon steuerlich anrechnen lassen.

    Dafür startete jetzt in 2025 die Auszahlphase und urplötzlich bekomme ich eben gestern mit dem Steuerbescheid für 2024 die Nachricht der Finanzbehörde (langer Absatz hinten Text) ich möge doch bitte die in 2024 dafür eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben nachreichen mit Formblatt AV. Wieso jetzt so urplötzlich ...

  • VBL-Pflichtversicherung (West) ist kein Riester. Es kann schon deshalb kein Riester sein, weil es dort keine Guthaben gibt, sondern ein Umlageverfahren mit Punkten.

    Wenn es ein Riester wäre (was es nicht ist), hättest Du die Beiträge auch jedes Jahr absetzen können und außerdem Zulagen erhalten.

    Der VBL-Riestervertrag heißt „VBL extra“ und war stets 100% freiwillig (hat nichts mit der Pflichtversicherung zu tun).

    Vielleicht könntest Du noch einmal ganz genau gucken und schildern, was für Verträge Du genau hast und worauf genau sich das Finanzamt jetzt bezieht.

    Dein Beitrag ergibt bisher für uns keinen Sinn und ist nicht verständlich.