Seit 1997 hatte ich Pflichtbeiträge in die VBL für den ÖD einzuzahlen. In 2002 (oder zeitnah) wurden alle diese Pflichtvertärge plötzlich "Riesterverträge". In der Einzahlphase darf man die eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen - ich bekam stets abweisenden Bescheid vom Finanzamt.+
Jetzt in der Auszahlphase muss man diese "Betriebsrentenauszahlungen" voll versteuern als Einkommen.
Und heute ziehe ich aus dem Briefkasten den Steuerbescheid für 2024 mit dem Vermerk, dass ich meine 2024-Einzahlungen bitte per AV-Formular als Sonderausgaben für 2024 abrechnen soll/darf.
Mich verwirrt eben, dass das bislang nicht möglich war und jetzt auf einmal doch. Falle?
(a) Wenn in der gesamten Ansparphase KEINE steuerliche Berücksichtigung war ---- kann man so die Steuerlast in der Auszahlphase umgehen oder (b) greift die so oder so ...???? Fall (a) wäre super, Version (b) gemein ...
Kennt sich jemand aus? Danke für gute Tipps.