Einkommensteuervorauszahlung

  • Ich muß für 2024 rund 200€ Steuern nachzahlen - da meine Festgelder im Ausland mittlerweile erfreulicher verzinst werden. Jedoch wurde für 2025 eine Vorrauszahlung von über 750€ festgesetzt.

    Nach https://www.finanztip.de/einkommensteuer-vorauszahlung/ soll eine Vorrauszahlung nur bei einer Nachzahlung von mehr als 400€ anfallen und dann ungefähr in Höhe der Nachzahlung liegen. Auf dem Bescheid steht "Vorrauszahlungen werden festgesetzt, weil sie mindestens 400€/Jahr betragen. Dies ist selbst dann der Fall wenn sich bei der letzten Veranlagung eine Steuererstattung oder nur eine geringere Steuernachzahlung ergeben hat, weil bestimmte Besteuerungsgrundlagen im Vorrauszahlungsverfahren nicht berücksichtigt werden können." Mir scheint das könnte eventuell der Riester-Beitrag sein.

    Stimmt der Finaztip-Artikel also nicht? Schreibt Jörg Leine Unsinn?

    Könnte es sinnvoll sein gegen den Bescheid Einspruch einzulegen oder um eine Änderung zu bitten? Oder hat das in so einem Fall keinen Zweck?

  • Ich muß für 2024 rund 200€ Steuern nachzahlen - da meine Festgelder im Ausland mittlerweile erfreulicher verzinst werden. Jedoch wurde für 2025 eine Vorrauszahlung von über 750€ festgesetzt.

    Ob das angemessen ist, muß man sich im Einzelfall anschauen. Ohne Zahlen kann dazu keiner etwas sagen.

    PS: Vor-aus-zahlung (Trennung nach Wortbestandteilen, 1 r. Erstklässler trennen Vo-raus.)

    Nach https://www.finanztip.de/einkommensteuer-vorauszahlung/ soll eine Vorauszahlung nur bei einer Nachzahlung von mehr als 400€ anfallen und dann ungefähr in Höhe der Nachzahlung liegen.

    Stimmt der Finanztip-Artikel also nicht? Schreibt Jörg Leine Unsinn?

    Könnte es sinnvoll sein gegen den Bescheid Einspruch einzulegen oder um eine Änderung zu bitten? Oder hat das in so einem Fall keinen Zweck?

    Sicherlich kannst Du gegen die Vorauszahlung vorgehen. Das Finanzamt erwartet dann allerdings eine stichhaltige Begründung.

    Bei meiner letzten Steuererklärung hat der Finanzbeamte fälschlich Dollarzeichen in die Augen bekommen. War zwar einige Schreiberei, aber jetzt ist die Vorauszahlung angemessen. Geht also schon, aber man muß es halt begründen können.

  • Bei meiner letzten Steuererklärung hat der Finanzbeamte fälschlich Dollarzeichen in die Augen bekommen.

    Die Vorauszahlungen werden zum Großteil automatisch festgesetzt. Gründe für eine manuelle Anpassung der Vorauszahlungen von seitens des Finanzamtes gibts nur wenige.

    Die Berechnungsgrundlage ist grds Teil des Steuerbescheides.

  • Bei meiner letzten Steuererklärung hat der Finanzbeamte fälschlich Dollarzeichen in die Augen bekommen.

    In der Papier-Steuererklärung also ausländische Einkünfte aus USA, Kanada, Australien oder Hongkong in der Landeswährung deklariert.
    Ich kenne das Problem von Fortescue, die ich im Dezember 2023 in Australien verkauft hatte.

  • Bei meiner letzten Steuererklärung hat der Finanzbeamte fälschlich Dollarzeichen in die Augen bekommen.

    Die Vorauszahlungen werden zum Großteil automatisch festgesetzt. Gründe für eine manuelle Anpassung der Vorauszahlungen von seitens des Finanzamtes gibts nur wenige.

    Die Berechnungsgrundlage ist grds Teil des Steuerbescheides.

    Wenn allerdings der Steuerbescheid falsch ist, weil etwa ein größerer Posten, der steuerlich absetzbar ist, irrig gestrichen wird, dann stimmt auch die Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlungen nicht.

    Im konkreten Fall hat das Finanzamt ziemlich lang gebraucht zu akzeptieren, daß freiwillige Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Maximalbeiträge steuerlich absetzbar sind (und nicht etwa zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben zählt). Nachdem das korrigiert war, hätte man (wenn Verstand gewaltet hätte) gleich auch die Vorauszahlungen anpassen können, da beides ja zusammenhängt: Der Steuerbescheid ist die Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlungen. Diesen Zusammenhang zu negieren, kann ich nur als Fehlleistung interpretieren (und ich darf mir sicher sein, daß Du mir diesbezüglich beipflichten wirst).

    Es menschelt halt überall, auch im Finanzamt.

  • Achim Weiss

    Eine Herabsetzung von Vorauszahlungen findet (rückwirkend) nicht automatisch statt. Genau genommen sind es sogar 2 Verwaltungsakte. Die Änderung der Vorauszahlung macht natürlich Sinn, ist aber in den meisten Fällen nicht mitbeantragt und wird deshalb auch eher nicht mit angepasst.

    Aus rechtlicher Sicht ist das grds auch nicht zu beanstanden, da der Vorauszahlungsbescheid ein separater Verwaltungsakt ist (auch wenn es im gleichen Schreiben steht). In der Praxis genügt eig ein 2 minütiger Anruf oder ein Zweizeiler, um das Problem (wenn es so offensichtlich ist), zu korrigieren.

  • Achim Weiss

    Eine Herabsetzung von Vorauszahlungen findet (rückwirkend) nicht automatisch statt. Genau genommen sind es sogar 2 Verwaltungsakte. Die Änderung der Vorauszahlung macht natürlich Sinn, ist aber in den meisten Fällen nicht mitbeantragt und wird deshalb auch eher nicht mit angepasst.

    Die fragliche Steuererklärung war bierdeckelnah, also einfach, mit Ausnahme des genannten Absetzbetrags Standard. Der Finanzbeamte hat da schlichtweg einen Fehler gemacht, soll vorkommen, ist ja auch nur ein Mensch.

    Ich habe gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt sowie die Aussetzung der Vollziehung beantragt, desgleichen gegen die Berechnung und Fälligstellung der Vorauszahlungen (die ja Teil des Steuerbescheids sind).

    Daraus hat das Finanzamt zwei Vorgänge gemacht, was vielleicht der inneren Struktur des Finanzamts entspricht, was aber unpraktisch ist. Da wird ein isolierter Fehler bezüglich eines einzigen Betrags unnötig bürokratisch aufgebauscht.

    Die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids wurde gewährt, die Aussetzung der Vollziehung der Vorauszahlungen wurde nicht gewährt, da ich sie nicht hinreichend plausibel gemacht hätte. Der hoheitliche Duktus der entsprechenden Schreiben klingt ausgesprochen nach preußischer Amtsstube, wenn man draufklopft, staubt es. Ein sprachlicher Leckerbissen.

    Das Hin und Her ging letztlich fast ein halbes Jahr, am Schluß kam exakt das heraus, was ich im Vorfeld mit dem Steuerprogramm ausgerechnet hatte.

    Für die regelmäßigen Vorauszahlungen hatte ich einen angemessenen Betrag angeboten und auch termingerecht überwiesen. Das hat dem Finanzamt nicht gefallen, das einen höheren Betrag ausgerechnet hatte. Letztlich ergab sich (wie erwartet) eine Erstattung, von der das Finanzamt allerdings den Differenzbetrag der Vorauszahlungen abgezogen hat plus 0,50 € Säumnisgebühr, die allerdings auch im Rahmen einer Gesamterstattung nicht berechnet wurde, da sie unter 1 € betrug.

    Der Amtsschimmel wiehert.

    Die Vorauszahlungen wurden neu berechnet - sogar unter dem, was ich errechnet und angeboten hatte, auf die beschriebene Differenzberechnung wollte man aber nicht verzichten.

    Der öffentliche Dienst klagt, daß er zu wenig Arbeitskräfte habe für seine Aufgaben. Auf der anderen Seite wurde mir gerade in diesem Fall wieder mal ganz unmittelbar vor Augen geführt, daß intern keinerlei Sinn für den Wert und die Knappheit der Ressource Arbeitszeit besteht. Die Leute sind doch eh da, insoweit kostet Arbeitszeit ja nichts.

    Ok: Bei Unternehmen der freien Wirtschaft findet man eine derartige Mentalität oftmals auch, wenn die Firmen nur groß genug sind. Ein guter Bekannter von mir ist Ingenieur bei VW, der bezeichnet seinen Arbeitgeber stets als beschützende Werkstatt.

  • Ich muß für 2024 rund 200€ Steuern nachzahlen - da meine Festgelder im Ausland mittlerweile erfreulicher verzinst werden. Jedoch wurde für 2025 eine Vorrauszahlung von über 750€ festgesetzt.

    Nach https://www.finanztip.de/einkommensteuer-vorauszahlung/ soll eine Vorrauszahlung nur bei einer Nachzahlung von mehr als 400€ anfallen und dann ungefähr in Höhe der Nachzahlung liegen. Auf dem Bescheid steht "Vorrauszahlungen werden festgesetzt, weil sie mindestens 400€/Jahr betragen. Dies ist selbst dann der Fall wenn sich bei der letzten Veranlagung eine Steuererstattung oder nur eine geringere Steuernachzahlung ergeben hat, weil bestimmte Besteuerungsgrundlagen im Vorrauszahlungsverfahren nicht berücksichtigt werden können." Mir scheint das könnte eventuell der Riester-Beitrag sein.

    Stimmt der Finaztip-Artikel also nicht? Schreibt Jörg Leine Unsinn?

    Wo ist denn da für dich der Widerspruch? Laut deinem Text beträgt die Vorauszahlung ja 750 Euro und ist damit über der im Artikel genannten Grenze.

    Ob diese Vorauszahlung in der Höhe legitim ist, können wir anhand der mageren Details nicht beurteilen.

  • Ich sehe das in einer Art locker.

    Auf der anderen Seite festigt das Finanzamt mit solchen Zicken seinen schlechten Ruf. Und dann zeigt der Fall, wie unökonomisch die internen Abläufe sind. Das kann sich das Finanzamt schon heute eigentlich nicht mehr leisten. Solche Zicken binden begrenzte Personalkapazität in Bereichen mit niedriger Wertschöpfung. Würde man die Prozesse verschlanken, würden Leute für lukrativere Bereiche frei, etwa für Betriebsprüfung.

  • Der geschilderte Fall stellt aus meiner Sicht eine absolute Ausnahme dar. Man sollte nicht den Fehler begehen diese Erfahrung als Standardfall zu sehen. Ich kenne nur pragmatische Kollegen, die sich insbesondere bei Vorauszahlungen nicht unnötig schwer tun. Kann natürlich auch mit der Höhe der Vorauszahlungen zu tun haben. Bei 50.000€ Vorauszahlung würde ich das sicher kritischer betrachten, als bei 500€ oder 1000€.

    Aus meiner persönlichen Erfahrung tritt die Schieflage zumeist bei Steuerpflichtigen ein, die weder pünktlich zahlen, pünktlich abgeben oder konstruktiv mitwirken (was hier offensichtlich nicht das Problem war).

    Ich habe - bis auf wenige Ausnahmen - nur positive Erfahrungen gemacht (beidseitig). Das nehme ich nicht nur wahr, sondern das wird auch ausgesprochen.

    In meinem Umfeld erlebe ich das ähnlich.

    Letztlich gibts natürlich überall Leute, die umständlich arbeiten oder kommunikative Defizite haben, die es unnötig schwer machen.

  • Achim Weiss hat da recht. Ein Steuerbescheid kann aus vielen einzelnen Verwaltungsakten bestehen. Der Laie kann das oftmals nicht erkennen, da er nur von einem Bescheid ausgeht.

    Die Absetzung der Vorauszahlung kann ganz einfach beantragt werden. Manchmal geht es durch, manchmal nicht. Bei dieser Höhe kann man auch einfach zahlen.

  • Bei dieser Höhe kann man auch einfach zahlen.

    Es gibt aber auch Leute, die immer wieder gerne betonen, dass sie alles dafür tun, um bei ihren Geschäftspartnern (dazu zähle ich jetzt auch mal das Finanzamts) eine implizite Verbindlichkeit zu haben und niemals ein Guthaben. Das wird auch lang und breit erklärt, ob das Gegenüber es hören will oder nicht. Und da ist dann natürlich eine zu hohe Vorauszahlung schädlich, weil man leiht da jemandem ja (zinsfrei) Geld und der könnte dann auch noch zahlungsunfähig werden.