Wir haben unseren Altvertrag "Flexibelsparen" gemäß BGH-Urteil neu berechnen lassen. Die Harzsparkasse hat daraufhin die Zinsnachzahlung (ein einziger Betrag) im Februar 2025 auf unser Girokonto überwiesen. Da dieser Betrag unseren Freistel-lungsauftrag überstieg, wurde Kapitalertragssteuer einbehalten. Bei allen weiteren in diesem Jahr angefallenen Zinsen wurde folglich genauso verfahren. Wären die von der Sparkasse jahrelang unberechtigt einbehaltenen Zinsen korrekt berechnet und jährlich auf das Girokonto überwiesen worden, hätte der Freistellungsauftrag immer ausgereicht und es wäre keine Kapitaler-tragssteuer fällig geworden. Meiner Meinung nach ist die Sparkasse für den jahrelang bewusst an uns begangenen Zinsbetrug verantwortlich und darf den Nachzahlungsbetrag nicht auf unseren Freistellungauftrag anrechnen. Was kann man tun, um sein Recht in diesem Fall durchzusetzen?
Anrechnung nachgezahlter Zinsen aus neuberechnetem Prämiensparvertrag
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jubufeu -
1. September 2025 um 19:05 -
Unerledigt
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Referat Janders
1. September 2025 um 19:05 Hat das Thema freigeschaltet. -
Zinsen sind grundsätzlich immer in dem Kalenderjahr zu versteuern, in dem sie gezahlt werden/wurden. Dabei ist es gleichgültig, für welchen Zeitraum diese Zinsen gezahlt werden.
Wenn du also in diesem Kalenderjahr eine Zinsnachzahlung bekommst, dann ist diese folglich auch im Kalenderjahr 2025 zu versteuern.
Auf deine persönliche Steuersituation wird dabei keine Rücksicht genommen.Ich wäre an deiner Stelle froh, dass du überhaupt eine Nachzahlung durchsetzen konntest.
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Wir haben unseren Altvertrag "Flexibelsparen" gemäß BGH-Urteil neu berechnen lassen. Die Harzsparkasse hat daraufhin die Zinsnachzahlung (ein einziger Betrag) im Februar 2025 auf unser Girokonto überwiesen. Da dieser Betrag unseren Freistellungsauftrag überstieg, wurde Kapitalertragsteuer einbehalten. Bei allen weiteren in diesem Jahr angefallenen Zinsen wurde folglich genauso verfahren. Wären die von der Sparkasse jahrelang unberechtigt einbehaltenen Zinsen korrekt berechnet und jährlich auf das Girokonto überwiesen worden, hätte der Freistellungsauftrag immer ausgereicht und es wäre keine Kapitalertragsteuer fällig geworden. Meiner Meinung nach ist die Sparkasse für den jahrelang bewusst an uns begangenen Zinsbetrug verantwortlich und darf den Nachzahlungsbetrag nicht auf unseren Freistellungauftrag anrechnen. Was kann man tun, um sein Recht in diesem Fall durchzusetzen?
Klagen, wenn der Betrag das rechtfertigt.
Um wieviel Geld geht es?
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und darf den Nachzahlungsbetrag nicht auf unseren Freistellungauftrag anrechnen.
Doch, das muss sie sogar, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Dir ist jedoch durch die späte Zahlung ein finanzieller Schaden entstanden und Du fragst Dich, ob Dir Schadensersatz dafür von der Spaßkasse zusteht. Fordere diesen doch mal von der Sparkasse mit einer klaren Darlegung Deines Schadens. Mal sehen, was die Antworten.
Schadensersatz würde übrigens nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen.
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Dir ist jedoch durch die späte Zahlung ein finanzieller Schaden entstanden und Du fragst Dich, ob Dir Schadensersatz dafür von der Spaßkasse zusteht. Fordere diesen doch mal von der Sparkasse mit einer klaren Darlegung Deines Schadens. Mal sehen, was die Antworten.
Lass dich da aber nicht von einem "Schalterbeamten" abwimmeln.
In einem fast ähnlichen Fall hat ein Schreiben an den Vorstand meiner damaligen Kreissparkasse mir einen Schadenersatz gebracht. (Die haben es nur nicht Schadenersatz sondern Kulanz genannt und allgemeines Stillschweigen meinerseits über die ganze Sache verlangt.)
Mir war es egal wie die das von denen benannt wurde, ich hatte wenigstens mein Geld bekommen. -
Lass dich da aber nicht von einem "Schalterbeamten" abwimmeln.
In einem fast ähnlichen Fall hat ein Schreiben an den Vorstand meiner damaligen Kreissparkasse mir einen Schadenersatz gebracht. (Die haben es nur nicht Schadenersatz sondern Kulanz genannt und allgemeines Stillschweigen meinerseits über die ganze Sache verlangt.)
Mir war es egal wie die das von denen benannt wurde, ich hatte wenigstens mein Geld bekommen.Das sehe ich wie Du: Sollen sie es nennen, wie sie es wollen. Im Geschäftsleben ist kaum ein Gegenüber bereit, zum eigenen Fehler zu stehen, sondern bemäntelt die Ersatzleistung, zu der er verpflichtet ist, mit dem Begriff "Kulanz".
Wichtig ist, daß man selbst aktiv auftritt (und daß es um einen Betrag geht, um den zu streiten es sich lohnt). An Stelle des TE hätte ich mein Excel-Blatt längst fertig.
Wer auf einen berechtigen Anspruch verzichtet mit dem Argument: Ich habe ja keine Rechtsschutzversicherung, daher muß ich mir das bieten lassen! der hat an sich schon verloren.
Die Tatsache, daß sich unser TE nicht nochmal gemeldet hat, deutet an, daß er eher nicht besonders aktiv ist und eher nicht bereit ist, sich für die eigene Sache einzusetzen. Da kann man natürlich auch sagen: Auch wenn er nicht aus seinem Sessel hochkommt, bleiben ihm doch immerhin um die 73% des nachgezahlten Zinses. Auch das ist ja besser als nichts.