Retour von Sperrgut: Was kann mit der Händler zumuten?

  • Hallo,

    Ich habe von Otto eine Matratze bestellt, für die es ein 30 tägige Rückgaberecht gibt. Das muss ich leider nutzen, da der Härtegrad nicht passt.

    Es wird bei Otto als eine Hermes Abholung angeboten, dh man bekommt einen Tag genannt, an dem zwischen 8 und 20 Uhr ein Hermesbote kommen soll. Das jetzt schon 2 Mal nicht geklappt:

    Beim 1 Mal kam einfach niemand.

    Beim 2 Mal war der Bote nicht auf eine Matratze eingestellt und hat sich geweigert diese mit zu nehmen. Sein Auto sei zu klein.

    Nun will Otto das Spiel ein 3 Mal spielen.

    Muss ich mich darauf einlassen oder kann ich auf einen anderen Weg bestehen?

    Ich möchte eigentlich nicht wieder 12 Stunden umsonst in meiner Wohnung hocken. Es geht um ca. 250€ Warenwert.

    Danke für euren Input!

  • Schau dir mal § 357 BGB an.

    Wenn Du 14 Tage nach der Nutzung deines Widerrufsrechts noch kein Geld bekommen hast, würde ich hier den Verkäufer anmahnen (war es wirklich Otto selbst? Da gibt es auch andere Verkäufer - ähnlich wie Amazon oder ebay - die da unterwegs sind).

    Wenn ich richtig verstanden habe, dass holt der Unternehmer dass Sperrgut ab - da wird dann § 357 Abs. 4 Satz 2 BGB interessant, er kann Dir die Rückzahlung nicht verweigern, nur weil er zu "doof" ist die Ware abzuholen.

    Ich würde Otto bitten, die ein Zeitfenster von einer oder zwei Stunden zu nennen und dafür zu sorgen, dass Sie ein geeignetes Fahrzeug schicken (Hermes gehört schließlich zur Otto-Gruppe).

  • Hallo MoR,

    wenn die Rücknahme eine reine Kulanzregelung von Otto ist, bestimmt Otto auch die Spielregeln. Da gelten die schon angeführten Bestimmungen für das gesetzliche Umtauschrecht oder die Gewährleistung nicht. Natürlich darf Otto sie nicht willkürlich anwenden. Was sagen denn die AGB von Otto zu dem Fall?

    Ansonsten bleibt nur, Sie versuchen einmal, einen Entscheider von Otto ans Telefon zu bekommen und den zu Kundenfreundlichkeit zu motivieren, so nach dem Motto, wollen Sie das Werbeversprechen 30 Tage Rückgaberecht hintenrum aushebeln?

    Übrigens denke ich, es ist kein böser Willen bei Otto, sondern die Ursache liegt in der absoluten Billigstrategie von Hermes auf dem Rücken der Fahrer.

    Gruß Pumphut

  • Otto schreibt zu seinen Rücknahmen auf der Homepage, dass man die Rücksendung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt anmelden muss und innerhalb der Zeit zurücksenden muss.

    Für Sperrgut muss man einen Abholtermin vereinbaren.

    Der Passus "Wenn Sie die Ware doch behalten wollen, müssen Sie die Rücksendung nicht abmelden, sondern behalten einfach die Ware" irritiert mich.

    Im hier diskutierten Fall weiß Otto also nicht, ob der TE die Ware behalten will, oder jemand die kostenlose Rücksendung (bewusst?) verschlampt.


    Ich denke, der TE sollte Otto sehr nachdrücklich schriftlich darauf hinweisen, dass er die Waren innerhalb der 30 Tage kostenlos zurücksenden will, dies aber nachweislich aufgrund Verschuldens von Otto nicht erfolgt ist (Nachweise beifügen).

  • Wie will man Otto "beweisen", dass Hermes nicht da war oder keine Lust hatte, die Ware mitzunehmen?

    Ich kenne dies von bett1 mit dieser Bodyguard Matratze. Ein DHL-Fahrer wurde von denen beauftragt. Das erste Mal kam keiner - einen Samstag hatte ich ausgesucht (man hätte mich nicht angetroffen (life verfolgt, selbstverständlich war er auf meiner Straße), im Briefkasten die Meldung, dass man Montag komme (hey, ich musste arbeiten!!!). Ich musste also absagen und habe (Homeoffice) auf den Dienstag bestestellt.

    Da ich life-Verfolgung hatte, habe ich das Auto wie ein Luchs verfolgt. Und als es hier auf der Straße war, rannte ich (leider 4 1/2 Etagen hoch ohne Aufzug) los. Als ich unten stand sah ich den Fahrer bereits drei Häuser weiter. Ich stellte ihn zur Rede, blabla... Dann drückte ich ihm 10 EURO in die Hand und bat ihn, die Matratze (es war nur eine 90x200, also wahrlich keine Waschmaschine) hochzubringen. Er wäre weiter gefahren.

    Die schauen auf das Namensschild, sehen, dass man unbequem wohnt und wieder weg.

    Als ich bett1 damit konfrontierte, dass deutlich auf der Homepage "Lieferung zur Wohnungstür" steht (zumindest damals) - es tut ihnen leid und kommt ja nie vor und und und...

    Nie wieder!

    Ich habe eine gute große Matratze bei IKEA gekauft. Hatte zwar auch Sorge, aber die Abholung der alten und die Lieferung der neuen hat gut funktioniert. Allerdings war ich zu der Abholung nicht informiert, dass es zwei Fahrten sind, ich habe dem Lieferanten auch die alte Matratze aufgeschwatzt, hat er netterweise mitgenommen.

  • Ein weiteres gutes Beispiel, wie vorteilhaft es ist, solche Dinge lokal zu probieren, zu bezahlen und sich vom Laden vor Ort beliefern zu lassen.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Otto schreibt zu seinen Rücknahmen auf der Homepage, dass man die Rücksendung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt anmelden muss und innerhalb der Zeit zurücksenden muss.

    Für Sperrgut muss man einen Abholtermin vereinbaren.

    Der Passus "Wenn Sie die Ware doch behalten wollen, müssen Sie die Rücksendung nicht abmelden, sondern behalten einfach die Ware" irritiert mich.

    Im hier diskutierten Fall weiß Otto also nicht, ob der TE die Ware behalten will, oder jemand die kostenlose Rücksendung (bewusst?) verschlampt.


    Ich denke, der TE sollte Otto sehr nachdrücklich schriftlich darauf hinweisen, dass er die Waren innerhalb der 30 Tage kostenlos zurücksenden will, dies aber nachweislich aufgrund Verschuldens von Otto nicht erfolgt ist (Nachweise beifügen).

    Wie beschrieben habe ich bereits zwei Termine ausgemacht. Problem bei Hermes ist, dass man keinen Livestatus bekommt, sondern 12 Stunden warten soll.

    Der Otto Support will mich nun ein Drittel mal warten lassen. Und kann mich auch nicht garantieren, dass der Lieferdienste dann die Matratze auch mitnimmt.

    Meine Frage ist: Muss ich mir das gefallen lassen? Was sind meine Optionen?

  • Lassen Sie sich die Anmeldung bei Hermes von Otto bestätigen (falls Sie nicht schon eine entsprechende E-Mail haben) und beschweren Sie sich bei Hermes und dann bei der Bundesnetzagentur. Nur letzteres hilft, dafür muss man es aber schon mal beim Anbieter probiert haben.