Vorauszahlungen

  • Du kannst einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung leisten. Ggf. solltest du aber mal prüfen ob die Steuerlast wirklich so gering ist, wie von dir vermutet. Es scheint ja Gründe geben, warum das FA höhere Vorauszahlungen ansetzt. Wenn das stimmt, wird die Steuer spätestens nächstes Jahr fällig.

    Der nächste Batzen ist am 10.12.2025 fällig (nämlich 2749 €), und der scheint dem TE etwas Magendrücken zu machen.

  • Achim Weiss also erst einmal Vielen Dank an alle die sich die Zeit nehmen und mir helfen wollen. Und Vielen dank an die Ausführliche Antwort deinerseits. Du hast vollkommen recht, ich habe viele Infos die notwendig sind ausgelassen als ich vor Panik die Vorauszahlungen gesehen habe und schockiert war. Das ist natürlich keine Entschuldigung. Also die Situation ist folgende:

    Wir haben am 01.09.2023 Unsere SK gewechselt auf Frau 3 und ich 5. Aus dem Grund weil wir ein Kind geplant haben und Sie dann später mehr Elterngeld bekommt weil sie ja durch SK 3 mehr Netto hat. Dann zum 01.08.2024 Habe ich wieder in die SK 3 gewechselt. Soviel zu den SK wechseln schonmal.

    Unser Sohn ist am 20.07.2024 geboren. Meine Frau hat vom 02.06.2024 bis 14.09.2024 Mutterschaftsgeld bezogen und war bis zum 20.07.2024 in Elternzeit. Also genau 12 Monate.


    Ich selbst war vom 20.06.2024 bis 20.08.2024 in Elternzeit und somit haben wir die 14 Monate Elterngeld die man maximal bekommen kann ausgeschöpft.

    Wir arbeiten also beide wieder aber meine Frau erstmal 6 Stunden auf unbestimmte zeit.

    Das ist soweit unsere Situation.

    Der Steuerbescheid mit den 157€ Nachzahlung ist absolut korrekt denn das ist auch das, was ich mit WISO errechnet habe. Mir geht es hauptsächlich um die Vorauszahlung für 2025 und auch 2026. Das ist definitiv zu hoch und ich muss dagegen etwas tun weil das unsere Finanzielle Situation sehr belasten würde und es auch gar nicht nötig ist soviel Vorauszuzahlen.

    Jetzt müssten alle Infos mit den angehängten Bildern vorliegen um die Situation zu beurteilen.

    -Was könnte ich jetzt tun?

    -Sollte ich anrufen? Kann man das direkt über Elster erledigen?

    -Sollte ich die korrekte Nachzahlung von 157€ schon bezahlen?

    -Wie sollte ich das ganze Erklären damit diese Vorauszahlungen verschwinden oder auch korrekt berechnet werden, so das man es auch stemmen kann.


    Wir hoffen mit diesen Infos kann uns geholfen werden damit wir uns wieder beruhigen können :D

  • Ich musste meine Elternzeit anpassen das Jahr war falsch. Ich war vom 20.06.2025 bis 20.08.2025 in Elternzeit, nicht 2024. Ich hab die daten angepasst. Hier im zitat sind die daten jetzt korrekt Achim Weiss

  • -Sollte ich die korrekte Nachzahlung von 157€ schon bezahlen?

    Das auf jeden Fall, denn an der Berechnung für 2024 gibts ja nichts zu bemängeln.

    Das mit der Elternzeit musst du denen vom FA halt plausibel erklären. Ihr verdient nun wieder mehr, zahlt dafür aber auch Sozialbeiträge und Lohnsteuer, die beim Elterngeld unter den Tisch fielen. Auf die Mieteinnahmen fallen natürlich weiterhin Steuerabgaben an. Aber nicht mehr Steuern als Einnahmen.

  • Wir haben am 01.09.2023 Unsere SK gewechselt auf Frau 3 und ich 5, weil wir ein Kind geplant haben und Sie dann später mehr Elterngeld bekommt.

    Das kann sinnvoll sein, wenngleich der meist besser verdienende Vater dadurch erstmal eine deutliche Einbuße beim Nettoeinkommen hat, die von der Steigerung des Nettoverdienstes der Mutter bei weitem nicht ausgeglichen wird. Muß man sich im Einzelfall ausrechnen.

    Zum 01.08.2024 Habe ich wieder in die SK 3 gewechselt.

    Klar. Das paßt dann soweit.

    Unser Sohn ist am 20.07.2024 geboren. Meine Frau hat vom 02.06.2024 bis 14.09.2024 Mutterschaftsgeld bezogen und war bis zum 20.07.2024 in Elternzeit. Also genau 12 Monate.

    Diese Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. 2024 ist aber uninteressant, Du schreibst ja, diese Berechnung sei ok.

    Ich selbst war vom 20.06.2024 bis 20.08.2024 in Elternzeit und somit haben wir die 14 Monate Elterngeld die man maximal bekommen kann ausgeschöpft.

    Auch 2024, somit auch erledigt.

    Wir arbeiten also beide wieder, aber meine Frau erstmal 6 Stunden auf unbestimmte Zeit.

    Du arbeitest im Jahr 2025 wieder voll (vermutlich mit dem Gehalt, das das Finanzamt annimmt). Es ist davon auszugehen, daß Du dieses Gehalt (zumindest von der Größenordnung her) bis zum nächsten Jahreswechsel beziehen wirst.

    6 Stunden pro Woche? pro Monat? Ist so gut wie nichts, allenfalls ein Midi-Job. Das gibt jedenfalls im Jahresverlauf keine 18 T€, die das Finanzamt annimmt.

    Der Steuerbescheid mit den 157€ Nachzahlung ist absolut korrekt. Das [habe ich auch] mit WISO errechnet. Mir geht es hauptsächlich um die Vorauszahlung für 2025 und auch 2026. Das ist definitiv zu hoch, und ich muss dagegen etwas tun, weil das unsere finanzielle Situation sehr belasten würde.

    Was könnte ich jetzt tun?

    1. Eine Tasse guten Kaffee einschenken. Hektik schadet nur!

    2. Du peilst die Lage. Du machst eine fiktive Steuererklärung mit den Daten, die Du weißt bzw. extrapolieren kannst. Du nimmst dazu ein Steuerprogramm für 2024 (das Du ja hast oder kostenlos im Netz bekommst) mit den Daten von 2025. Klar: Es wäre besser, wenn Du ein Steuerprogramm für 2025 nehmen würdest, aber das gibt es halt noch nicht. Die Peilung mit dem Steuerprogramm für 2024 gibt Dir aber erstmal einen Anhalt.

    Wenn Dein Steuerprogramm den entscheidenden Wert "zu versteuerndes Einkommen" auswirft, kannst Du die Steuerlast mit der Steuerformel für 2025 selber ausrechnen. Ich habe mir hier ein Excel-Blatt gebastelt, mit dem ich meine Steuer für 2025 ausrechnen kann. Ich kann jetzt schon ziemlich genau sagen, was auf meinem Steuerbescheid 2025 stehen wird.

    3. Du legst Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und beantragst die Aussetzung der Vollziehung. Dazu erläuterst Du Deine Lage und schreibst etwa:

    Die Berechnung der nachträglichen Vorauszahlung für 2025 geht von unzutreffenden Annahmen aus, nämlich von zu hohen Einkünften. Ich erwarte im Verlauf des Jahres 2025 ein Bruttoeinkommen von xx T€ (statt 57 T€). Meine Ehefrau hat im Jahr 2025 bis zum 20.07.2025 Elterngeld in Höhe von xx € bezogen und ist seither wieder in kleinem Maße berufstätig (6 Stunden pro ??). Sie wird bis zum Jahresende aus dieser Tätigkeit ein Bruttoeinkommen von voraussichtlich xx € beziehen. Ich bitte um entsprechende Anpassung der Vorauszahlung.

    Ich würde das Ergebnis meiner eigenen Steuerschätzung (die vermutlich genauer wäre als die Berechnung des Steuerprogramms 2024) noch in den Text einbringen - aber weil ich diese Zahlen nicht kenne, kann ich Dir hier keinen Vorschlag machen.

    Du bist dran. Mach was draus!

    :)

  • Achim Weiss ich habe die zahlen angepasst das jahr war falsch was ich angegeben habe. Hier stehen die richtigen Zahlen.

    Ich musste meine Elternzeit anpassen das Jahr war falsch. Ich war vom 20.06.2025 bis 20.08.2025 in Elternzeit, nicht 2024. Ich hab die daten angepasst. Hier im zitat sind die daten jetzt korrekt Achim Weiss

    Und mit 6 stunden meinte ich das meine frau pro tag 6 stunden arbeitet.

  • Achim Weiss also du meinst wirklich hier über einspruch einlegen statt vorrauszahlungen anpassen. Das würde ja auch bedeuten das ich erstmal die 157€ nicht bezahle?

    Ich würde es nicht riskieren die Forderung des Finanzamtes einfach so zu ignorieren, sondern du solltest sie innerhalb der Frist begleichen. Nur wenn du innerhalb der Zahlungsfrist einen geänderten Vorauszahlungsbescheid bekommst, bist du auf der sicheren Seite.

    Das Finanzamt (...hier die Finanzkasse...) ist da ziemlich spassbefreit und du hast schneller eine Kontopfändung an der "Backe", wie du denken kannst.

  • Für gewöhnlich sind die Menschen beim Finanzamt sehr hilfsbereit, wenn man höflich nachfragt warum und wieso.

    Ich würde vor einem schriftlichen Einspruch erstmal anrufen, die Sachlage schildern und fragen, was man da tun kann. Ich vermute die werden dann erläutern, was man wie beantragen muss.

    Ist die Person unzugänglich, kann man ja immer noch die Recherche vertiefen und Widerspruch einlegen.

  • Wenn du eh Wiso für 2024 hast: Leg eine Kopie des Falles an und pflege mal die voraussichtlichen Daten für 2025 in 2024 ein (Hochrechnung anhand der Lohnabrechnungen). Dann hast du ja schon einen Hinweis darauf, ob die festgesetzte Vorauszahlung völlig abwegig ist oder nicht.

  • Achim Weiss also du meinst wirklich hier über Einspruch einlegen statt Vorauszahlungen anpassen. Das würde ja auch bedeuten, dass ich erstmal die 157€ nicht bezahle?

    Das würde bedeuten, daß Du brav die 157 € für 2024 bezahlst.

    Unabhängig davon legst Du Einspruch ein (Ich habe für Dich ja schon mit der Formulierung angefangen) und beantragst die Aussetzung der Vollziehung für die nachträgliche Vorauszahlung, die am 10.12.2025 fällig ist.

    Daraufhin sollte das Finanzamt die Vorauszahlungen für 2025 und die Folgejahre anpassen. Wie Du Deine Steuerschuld für 2025 ausrechnen kannst, habe ich Dir detailliert beschrieben. Bei dieser Kalkulation kommt irgendwas heraus, was ich nicht ahne.

    Sollte da weniger Nachzahlung herauskommen als die vom Finanzamt extrapolierten 2700 € (oder gar eine Rückzahlung), dann wird das Finanzamt das wohl schon auch so ausrechnen und den Vorauszahlungsbescheid anpassen oder gar aufheben.

    Für den Fall, daß das Finanzamt die Neuberechnung bis zum 10.12.2025 nicht schafft, hast Du ja vorsichtshalber die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Unterläßt Du das und hast bis zum 10.12.2025 die Neuberechnung noch nicht, wird das Finanzamt Dich mahnen und Säumniszuschläge festsetzen, es versteht da normalerweise keinen Spaß.

    Wenn du eh Wiso für 2024 hast: Leg eine Kopie des Falles an und pflege mal die voraussichtlichen Daten für 2025 in 2024 ein (Hochrechnung anhand der Lohnabrechnungen). Dann hast du ja schon einen Hinweis darauf, ob die festgesetzte Vorauszahlung völlig abwegig ist oder nicht.

    Das hatte ich oben ja schon vorgeschlagen.

  • Für gewöhnlich sind die Menschen beim Finanzamt sehr hilfsbereit, wenn man höflich nachfragt warum und wieso.

    Finanzbeamte sind Menschen, und da gibt es solche und solche. Tendenziell sind Finanzbeamte überarbeitet, der für mich zuständige ist völlig unzugänglich.

    Man kann schon anrufen und vielleicht eine nette Antwort am Telefon erhalten, aber grundsätzlich gilt: Wer schreibt, der bleibt. Wenn es sich nicht gerade um einen Zahlendreher handelt, wird der Finanzbeamte etwas Schriftliches haben wollen, sonst ändert er den Bescheid nicht.

    Ich würde vor einem schriftlichen Einspruch erstmal anrufen, die Sachlage schildern und fragen, was man da tun kann. Ich vermute, die werden dann erläutern, was man wie beantragen muss..

    Das habe ich mal versucht und zur Antwort bekommen: Ich habe dafür keine Zeit und bin dafür auch nicht zuständig. Das macht die Rechtsbehelfstelle. Legen Sie schriftlich Einspruch ein!

  • Achim Weiss aber ich brauch doch dafür die lohnsteuerbescheinigung für 2025, um die daten dort einzugeben. Oder soll ich einfach grob mit den Daten vom Vorjahr kalkulieren und etwas anpassen wegen weniger Arbeitsstunden usw.

    Aktuell ist September, ich habe in diesem Jahr acht Gehälter bekommen (und habe acht Gehaltsbescheinigungen). Wenn ich die Daten dieser Gehaltsbescheinigungen in ein Excelblatt eintrage und dann den Eintrag vom August mehrfach kopiere, dann habe ich eine gute Peilung, wie das am Jahresende ausgehen wird.

    Das wird bei Dir etwas anders sein, weil bei Dir die Gehälter von Juni, Juli und August durch die Elternzeit atypisch waren. Dann kopierst Du halt den Mai in den September, Oktober, November und Dezember. Oder Du wartest, bis das Septembergehalt da ist und erwischst damit vielleicht eine Tariferhöhung im Juli. Solltest Du Weihnachtsgeld bekommen, schaust Du halt im vergangenen Jahr, wie das dort verrechnet wurde. Es gibt auch Lohnsteuertabellen im Netz, in denen Du nachschauen kannst, welche Lohnsteuer für welches Gehalt fällig wurde.

    Sinngemäß das gleiche machst Du mit dem Gehalt Deiner Frau.

    Die Berechnung dessen, was wie steuerpflichtig ist, hat sich seit dem letzten Jahr nicht groß geändert, wohl aber die Steuerformel. Wenn Du die hochgerechneten Daten in Dein Steuerprogramm von 2024 einträgst, wird Dir das eine zu hohe Steuer ausrechnen, weil die Steuerformel etwas mit der Inflation gleitet. Aber es geht ja erstmal um eine Peilung. Sollte Deine Hochrechnung ergeben, daß Du tatsächlich 2700 € Steuer für 2025 nachzahlen mußt, kannst Du Dir überlegen, ob Du doch den Einspruch einlegst oder Dir das schenkst.

    Man kann die Frage Einspruch oder nicht nicht aus der hohlen Hand beantworten. Das geht einfach nicht, bevor man gerechnet hat.

  • Achim Weiss danke dir für deine Hilfe. Und wenn ich das für 2025 gemacht habe und merke das es +-0 so passt und ich genau richtig zahle oder leicht drüber/drunter bin, einspruch einlege inklusive aussetzung der Vollziehung, werden die das dann auch für die vorrauszahlungen für 2026 beziehen? Weil da wollen die ja auch Quartalsweise 699€ haben.

  • Wir hatten vor Jahren genau so eine Forderung vom Finanzamt bekommen, als ich von freiberuflich auf die angestellt gewechselt habe. Ich war genau so geschockt und habe direkt bei unserem Sachbearbeiter angerufen und nachgefragt. Er hat mich dann ein paar Dinge gefragt und dann festgestellt, dass es wohl ein Missverständnis gab. Kurz darauf kam der geänderte Steuerbescheid ohne Vorauszahlung.