Coinbase-Erbschaft

  • Durch Todesfall wurde ich Erbe einer Coinbase-Anlage. Um dieses Konto zu übernehmen, mußte ich etliche Nachweise erbringen, z.B. Anmeldung mit Webcam, mailen von PA, Erbschein, Testament usw. Das habe ich alles getan, dann mußte ich ein eigenes Konto mit 5,00 € Anlage eröffnen. Dann wurde per KI erklärt, daß die Prüfung 8 Wochen dauert. Nach meiner Rückfrage nach den 8 Wochen kam folgende Antwort: "Coinbase unterstützt derzeit keine Benennung eines Begünstigten für einzelne Konten. Für diesen Fall ist die Übertragung des Eigentums an einem Coinbase-Konto in den USA gesetzlich vorgeschrieben. Nachlaßplanungspapiere oder staatliche Gesetze diktieren die Eigentumsübertragung eines Coinbase-Kontos." Für die eigentümliche Übersetzung vom englischen ins deutsche hab ich ja Verständnis. Aber daß ich jetzt die Coinbase nicht bekommen soll, begreife ich nicht. Ich möchte mir das Geld auszahlen lassen (heißt ich muß sie weiterverkaufen), ich benötige es dringend. Zur Erklärung: Ich bin 81 Jahre alt, Geldanlagen sind für mich kein Thema mehr. Was nun tun ???

  • Kater.Ka 29. September 2025 um 11:21

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meinst du die Planung der Erbschaft vorab? Oder gar eine Art Anleitung?

    Beides!?
    Also den pot. Erben (oder einer Vertrauensperson) die Möglichkeit schaffen auf alle notwendigen Konten zuzugreifen und ggf. die Auszahlung auf das deutsche Verrechnungskonto zu veranlassen. Und ja, wohlmöglich gehört dann auch eine Anleitung dazu. :/
    Wenn auf die deutschen Konten nach Möglichkeit schon Kontenvollmacht besteht ist es ja relativ einfach alles abzuwickeln. Mache ich leider auch gerade durch das Thema.

    Zum Glück nur mit deutschen Konten, wenn man von 2 Festgeldanlagen bei der CA (Frankreich) absieht.

  • Beides!?

    Also den pot[entiellen] Erben (oder einer Vertrauensperson) die Möglichkeit schaffen, auf alle notwendigen Konten zuzugreifen und ggf. die Auszahlung auf das deutsche Verrechnungskonto zu veranlassen. Und ja, womöglich gehört dann auch eine Anleitung dazu. :/

    Ich habe das so gemacht und vertrete das Verfahren auch. Nach meinem Wunsch soll mein Erbe nach meinem Tod auf meine Konten zugreifen können, ohne sich mit Hotlinern herumschlagen zu müssen. Ich habe finanzielle Verpflichtungen über meinen Tod hinaus. Die sollen dann störungsfrei weitergehen.

    Speziell bei ausländischen Akteuren wäre mir das wichtig (mit denen ich aktuell keine Kontenbeziehung habe).

  • monstermania unbedingte Zustimmung, glücklicherweise hatte ich Vollmachten für alle Anlagen meiner Mutter, vorher auch beider Eltern, damit waren die Probleme im großen und ganzen vom Tisch, einzig die Sparkasse hatte, wie üblich und trotz Kontenvollmacht, ein Problem mit der Auszahlung der Kaution der Mietwohnung. Aber auch dieses Problem konnte, nach einigem hin und her, gelöst werden. Daher mein Tipp an alle Erben und Erblasser, setzt euch beizeiten zusammen und klärt alles ab, jede Vollmacht spart viel Zeit und Ärger und nicht nur im Todesfall, auch bei gesundheitlichen Problemen, ist man heilfroh wenn man alles für die Eltern erledigen kann.

  • Eigentlich hatten wir Alles perfekt geregelt (dachte ich/wir). In der Praxis hatte ich dann aber doch für einige Wochen keinen Zugriff auf das Hauptkonto (Girokonto) meiner verstorbenen Mutter.
    Ich habe/hatte alle Vollmachten und auch die zugehörigen Zugangsdaten. Ich habe den Banken dann die Sterbemeldung gemacht. Daraufhin wurden alle bestehenden Bankkarten/Zugänge gesperrt. Dummerweise hatte ich aber bisher keine eigene Bankkarte für das Hauptkonto (Girokonto) meiner Mutter.
    Und die örtliche Sparkasse hat es dann hinbekommen die neue Kontenkarte auf meinen Namen an die Adresse meiner verstorbenen Mutter zu schicken. Und wieso weiß dann wieder nur die Post, wurde mir zwar die PIN-Benachrichtigung über den eingerichteten Nachsendeantrag nachgeschickt, die zugehörige Bankkarte hat dann aber noch eine Ehrenrunde zurück zur Sparkasse gedreht, bevor mir dann die Sparkasse die Bankkarte doch noch an meine Adresse geschickt hat. :rolleyes:

    Hat so insgesamt einige Wochen gedauert bis ich wieder Zugriff auf das Konto hatte.
    So viel zum dem Thema, der scheinbar perfekten Vorbereitung. :rolleyes:

  • Ich habe den Banken dann die Sterbemeldung gemacht. Daraufhin wurden alle bestehenden Bankkarten/Zugänge gesperrt. Dummerweise hatte ich aber bisher keine eigene Bankkarte für das Hauptkonto (Girokonto) meiner Mutter.

    Eine Vollmacht über den Tod hinaus wäre da gut gewesen. Oder online das Konto leerpumpen und dann der Tod melden.

  • Eigentlich hatten wir alles perfekt geregelt (dachte ich/wir). In der Praxis hatte ich dann aber doch für einige Wochen keinen Zugriff auf das Hauptkonto (Girokonto) meiner verstorbenen Mutter.

    Ich habe/hatte alle Vollmachten und auch die zugehörigen Zugangsdaten. Ich habe den Banken dann die Sterbemeldung gemacht. Daraufhin wurden alle bestehenden Bankkarten/Zugänge gesperrt. Dummerweise hatte ich aber bisher keine eigene Bankkarte für das Hauptkonto (Girokonto) meiner Mutter.

    Könnte sein, daß die Sterbemeldung der strategische Fehler war.

    Ich habe meinen Leuten empfohlen, das bleiben zu lassen und auch schnell zu handeln (beispielsweise bei der Umstellung von Daueraufträgen), bevor die Bank auf andere Weise von meinem Tod erfährt. Sie sollen auch die Beerdigung etc. nicht von diesem Konto zahlen, um der Bank keinen Hinweis zu geben.

    Was Du schreibst, ist ja die bekannte Reaktion von Banken in Todesfällen: Erstmal vorsorglich alles dicht machen.

    Und die örtliche Sparkasse hat es dann hinbekommen, die neue Kontokarte auf meinen Namen an die Adresse meiner verstorbenen Mutter zu schicken. Und wieso, weiß dann wieder nur die Post, wurde mir zwar die PIN-Benachrichtigung über den eingerichteten Nachsendeantrag nachgeschickt, die zugehörige Bankkarte hat dann aber noch eine Ehrenrunde zurück zur Sparkasse gedreht, bevor mir dann die Sparkasse die Bankkarte doch noch an meine Adresse geschickt hat. :rolleyes:

    Hat so insgesamt einige Wochen gedauert bis ich wieder Zugriff auf das Konto hatte.
    So viel zum dem Thema, der scheinbar perfekten Vorbereitung. :rolleyes:

    Shit happens. Man kann darüber schmunzeln, wenn man eine Rückfallebene hat. Hat man die nicht, kann man durch solche Zicken in Not kommen. Und genau das braucht man nicht zusätzlich in einem Trauerfall.

  • Was Du schreibst, ist ja die bekannte Reaktion von Banken in Todesfällen: Erstmal vorsorglich alles dicht machen.

    Lt. Aussage der Sparkasse ist die Sperrung aller Bankkarten/Zugänge der/des Toten allein schon aus Haftungsgründen erforderlich, so bald die Bank davon erfährt.
    Es muss sichergestellt sein, dass die Bank nachvollziehen kann wer eine Transaktion auf dem Konto ausgelöst/veranlasst hat.
    In unserem Fall wäre es ja einfach vermeidbar gewesen, wenn ich schon vorzeitig eine eigene Kontenkarte/Zugangsdaten für das Girokonto meiner Mutter gehabt hätte. Aber so konkret macht man sich ja auch keine Gedanken, zumal ich ja die Zugänge/Karte meiner Mutter im Zugriff hatte.

    Shit happens. Man kann darüber schmunzeln, wenn man eine Rückfallebene hat. Hat man die nicht, kann man durch solche Zicken in Not kommen. Und genau das braucht man nicht zusätzlich in einem Trauerfall.

    Ja, so sieht es aus.
    Waren doch einige Zahlungen die genau in diesem Zeitraum geleistet werden mussten (Gärtner, Entrümpler, Bestatter).
    Jetzt gerade kam die Betriebskostennachzahlung für die letzte Heizperiode rein. Auch mal eben knapp 600€ Nachzahlung.

  • Lt. Aussage der Sparkasse ist die Sperrung aller Bankkarten/Zugänge der/des Toten allein schon aus Haftungsgründen erforderlich, so bald die Bank davon erfährt.
    Es muss sichergestellt sein, dass die Bank nachvollziehen kann wer eine Transaktion auf dem Konto ausgelöst/veranlasst hat.

    Die Vollmacht über den Tod hinaus ist da das Mittel der Wahl. Dann ist die Bank raus und „die Leute“ von einem müssen den Tod nicht verzögert mitteilen. Die Vollmacht über den Tod hinaus hat nichts mit den Erben zu tun.

  • Die Vollmacht über den Tod hinaus ist da das Mittel der Wahl. Dann ist die Bank raus und „die Leute“ von einem müssen den Tod nicht verzögert mitteilen. Die Vollmacht über den Tod hinaus hat nichts mit den Erben zu tun.

    Es ging zumindest in meinem Fall nicht um fehlende Vollmachten, sondern darum, dass es allein aus Haftungsgründern im Falle möglicher Erbstreitigkeiten für die Banken erforderlich ist nachvollziehen zu können, wer genau eine Transaktion autorisiert hat. Daher benötigt man eine Kontenkarte/Zugangsdaten auf den eigenen Namen. Auch mit einer Vollmacht über den Tod hinaus!
    Sonst könnte ein möglicher Erbe im Falle von Erbstreitigkeiten die Bank verklagen, wenn nach Bekanntwerden des Todes noch Buchungen unter dem Namen des/der Toten autorisiert wurden.

  • Laut Aussage der Sparkasse ist die Sperrung aller Bankkarten/Zugänge der/des Toten allein schon aus Haftungsgründen erforderlich, so bald die Bank davon erfährt.

    Klar. Eben drum würde ich einem Geldinstitut einen Todesfall ja auch nicht melden (wobei man bei einer Online-Bank leichte Vorteile hat, denn die lesen nicht die Todesanzeigen im Lokalblättchen. Mitarbeiter der lokalen Sparkasse schon).

    Es muss sichergestellt sein, dass die Bank nachvollziehen kann, wer eine Transaktion auf dem Konto ausgelöst/veranlasst hat.

    Ja-ha. Ein guter Freund ist sehr respektvoll mit seiner greisen Mutter umgegangen: Sie hat sorgfältig ihre Überweisungsvordrucke ausgefüllt und sie ihm mitgegeben mit der Auflage, sie der lokalen Sparkasse in den Briefkasten zu werfen. Er hat den Vordruck mit nach Hause genommen, die Buchung online eingehackt und den Vordruck in den Schredder geworfen. So hatte die alte Dame den Eindruck, sie gestalte ihre Finanzen noch selber, aber ihr Sohn hatte ein Auge drauf.

    In unserem Fall wäre es ja einfach vermeidbar gewesen, wenn ich schon vorzeitig eine eigene Kontenkarte/Zugangsdaten für das Girokonto meiner Mutter gehabt hätte. Aber so konkret macht man sich ja auch keine Gedanken, zumal ich ja die Zugänge/Karte meiner Mutter im Zugriff hatte.

    Wie gesagt: Shit happens! Du bist mit dem Thema durch, aber alle Mitleser haben einen Hinweis bekommen, auf was sie auch achten müssen. Ich hätte das nicht gewußt oder geahnt. Ich wäre in dieselbe Falle getappt. Also: Danke für den Hinweis. :)

    Waren doch einige Zahlungen die genau in diesem Zeitraum geleistet werden mussten (Gärtner, Entrümpler, Bestatter).

    Jetzt gerade kam die Betriebskostennachzahlung für die letzte Heizperiode rein. Auch mal eben knapp 600€ Nachzahlung.

    Wenn der Erbe einen Notgroschen hat (um die 50% der Leute haben einen solchen), dann zahlen sie diese Kosten erstmal aus der eigenen Tasche.

    Ich sehe eher ein Problem beispielsweise bei der Autoversicherung, die einer für ein Paar zahlt, und der Hinterbliebene mangels Kontozugang nicht prüfen kann, ob die Autoversicherung bezahlt ist.

    Wird das von einem gemeinsamen Konto bezahlt, sollte das sinnvollerweise als Oder-Konto gestaltet sein, so daß der Hinterbliebene den Zugang behält. In dieser modernen Zeit der wilden Ehen mag es aber auch sein, daß beide separate Konten haben, und die Autoversicherung oder die Miete oder der Abschlag für den Strom wird nur von einem Konto bezahlt, das (shit happens!) dann unvermutet dicht ist in einer Zeit, in der man eine Menge anderer Dinge um die Ohren hat.

  • Es ging zumindest in meinem Fall nicht um fehlende Vollmachten, sondern darum, dass es allein aus Haftungsgründern im Falle möglicher Erbstreitigkeiten für die Banken erforderlich ist nachvollziehen zu können, wer genau eine Transaktion autorisiert hat. Daher benötigt man eine Kontenkarte/Zugangsdaten auf den eigenen Namen. Auch mit einer Vollmacht über den Tod hinaus!
    Sonst könnte ein möglicher Erbe im Falle von Erbstreitigkeiten die Bank verklagen, wenn nach Bekanntwerden des Todes noch Buchungen unter dem Namen des/der Toten autorisiert wurden.

    Genau so sieht es aus, wahrscheinlich gibt es da sehr abstruse Fälle in manchen Familien. Selbst wenn man alleiniger Erbe ist, kann die Bank das nicht wissen.

  • Daher benötigt man eine Kontenkarte/Zugangsdaten auf den eigenen Namen. Auch mit einer Vollmacht über den Tod hinaus!

    Transmortal ist juristisch wichtig hierbei.
    Dass die Banken bekanntlich immer versuchen, das zu verneinen, ist seit Jahren bekannt.

    Notarielle Vollmacht Tod: OLG Bamberg Entscheidung
    Generalvollmacht Gültigkeit nach Tod: Das OLG Bamberg klärt, wann eine Vollmacht auch ohne ausdrückliche Klausel fortbesteht und Grundstücksübertragungen…
    www.notar-drkotz.de
  • Ein guter Freund ist sehr respektvoll mit seiner greisen Mutter umgegangen: Sie hat sorgfältig ihre Überweisungsvordrucke ausgefüllt und sie ihm mitgegeben mit der Auflage, sie der lokalen Sparkasse in den Briefkasten zu werfen. Er hat den Vordruck mit nach Hause genommen, die Buchung online eingehackt und den Vordruck in den Schredder geworfen. So hatte die alte Dame den Eindruck, sie gestalte ihre Finanzen noch selber, aber ihr Sohn hatte ein Auge drauf.

    Das gefällt mir, das war sehr weise!