Starke Zunahme Kreditkartenbetrug - Banken verweigern Erstattung

  • Nachdem ich Mitte September auf der Buchungsübersicht meiner Mercedescard (VISA, BW Bank) eine nicht von mir getätigte Buchung über 490,00 Euro entdeckte (damit war zum Glück das Limit ausgeschöpft), habe ich sofort die Karte telefonisch sperren lassen und die Rückerstattung beantragt. Obwohl die Bank mir ja grobe Fahrlässigkeit nachweisen muss, wurde mir die Rückerstattung ohne Angabe von Details mit einem dürren 3-Zeiler verweigert. "Die Prüfungen hätten ergeben, dass die Buchung korrekt autorisiert und authentifiziert wurde". Am Telefon war die einzige Info, dass die Bezahlung mit einem Mobiltelefon erfolgt sei. Zahlungsempfänger: Bar Nadia in Ardea (Süditalien). Nachweislich war ich aber in Deutschland, hatte auf meinem Mobiltelefon aber noch nie Googlepay oder ähnliches. Eine Autorisierung mit der BW Secure App für ein Wallet ist nicht in meiner Liste vorhanden, nur von mir tatsächlich getätigte Vorgänge. Meine Karte und mein Handy wurden nicht gestohlen, der PIN ist im Kopf und ich habe die Karte nie aus der Hand gegeben.

    Aber es wird noch besser: Der Mitarbeiter von meiner Rechtsschutzversicherung hat mir gesagt, dass sich gerade nahezu alle Banken so verhalten und jegliche Rückerstattung verweigern. Meine Anfrage bei mehreren deutschlandweit tätigen spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien hatte zum Ergebnis, dass sie wegen des hohen Fallaufkommens derzeit keine neuen Mandanten mehr aufnehmen, außerdem ist denen mein Schaden zu gering.

    Hat jemand in letzter Zeit vergleichbares erlebt? Was ist neben einem Wiederspruch zu tun?

  • Nachdem ich Mitte September auf der Buchungsübersicht meiner Mercedescard (VISA, BW Bank) eine nicht von mir getätigte Buchung über 490,00 Euro entdeckte (damit war zum Glück das Limit ausgeschöpft), habe ich sofort die Karte telefonisch sperren lassen und die Rückerstattung beantragt.

    Obwohl die Bank mir ja grobe Fahrlässigkeit nachweisen muss, wurde mir die Rückerstattung ohne Angabe von Details mit einem dürren 3-Zeiler verweigert.

    "Die Prüfungen hätten ergeben, dass die Buchung korrekt autorisiert und authentifiziert wurde".

    Textblase.

    Ich kenne die Rechtslage nicht, weiß somit nicht, ob die Bank Dir eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen muß. Ich weiß aber, daß vor Gericht und auf Hoher See die Menschen in Gottes Hand sind.

    Am Telefon war die einzige Info, dass die Bezahlung mit einem Mobiltelefon erfolgt sei. Zahlungsempfänger: Bar Nadia in Ardea (Süditalien). Nachweislich war ich aber in Deutschland, hatte auf meinem Mobiltelefon aber noch nie Googlepay oder ähnliches. Eine Autorisierung mit der BW Secure App für ein Wallet ist nicht in meiner Liste vorhanden, nur von mir tatsächlich getätigte Vorgänge. Meine Karte und mein Handy wurden nicht gestohlen, der PIN ist im Kopf und ich habe die Karte nie aus der Hand gegeben.

    Ich zweifle nicht an Deinem Wort, aber ich bin nicht relevant. Würde Dir der Richter das glauben?

    Aber es wird noch besser: Der Mitarbeiter meiner Rechtsschutzversicherung hat mir gesagt, dass sich gerade nahezu alle Banken so verhalten und jegliche Rückerstattung verweigern. Meine Anfrage bei mehreren deutschlandweit tätigen spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien hatte zum Ergebnis, dass sie wegen des hohen Fallaufkommens derzeit keine neuen Mandanten mehr aufnehmen, außerdem ist denen mein Schaden zu gering.

    Schau mal, was ein Rechtsanwalt für einen Streitwert von 490 €abrechnen kann. Um die 200 € (wenn es zum Prozeß kommt). Wieviel Zeit eines Automechanikers kannst Du dafür kaufen?

    Wenn Du einen Spezialisten als Anwalt engagierst, ist die Wahrscheinlichkeit, daß Du den Prozeß gewinnst größer, als wenn Du einen Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt betraust. Den ersten bekommst Du aber nicht, weil ihm das Honorar zu gering ist. Einen Anwalt, den Deine Rechtsschutzversicherung empfiehlt, bekommst Du eher - aber der ist dann halt kein Spezialist. Besser als kein Anwalt ist der trotzdem.

    Ansichtssache, ob man 490 € verfolgt. Man kann auch die Meinung vertreten, daß man dieses Geld einfach unter Verlust verbucht und sich nicht weiter darüber ärgert.

  • Das Problem scheint inzwischen weitere Kreise zu ziehen. Ich denke da an den ADAC. Betrüger sind zunehmend erfinderisch. Ich bevorzuge allerdings im Ausland immer noch Kreditkarten, da sie keinen direkten Zugriff auf mein Hauptkonto haben und durch das Limit der potenzielle Schaden begrenzt ist. Aber absolute Sicherheit gibt es halt nie.

  • Wenn Du wegen des geringen Betrages keinen Anwalt beauftragen willst oder kannst und Du sicher bist, dass der Betrag unrechtmäßig abgebucht wurde, würde ich

    - der Bank antworten, dass Du ihren Dreizeiler nicht akzeptierst,

    - im gleichen Schreiben die Kreditkarte kündigen und erklären, dass Du die Bezahlung des unrechtmäßigen abgebuchten Betrages ablehnst und die Einzugsermächtigung widerrufst,

    - anschließend die Lastschrift widerrufen und nur den rechtmäßigen Anteil der letzten Rechnung zurücküberweisen.

    Wenn Du die Rechtmäßigkeit des abgebuchten Betrags nachweislich bestreitest, darf die Bank ihre Forderung auch nicht der SCHUFA melden.

    Dann muss die Bank Dich notfalls verklagen und selbst einen Anwalt finden.

    Aber das würde ich nur durchziehen, wenn ich mich sicher im Recht sehe.

  • Inkasso ist eigentlich kein Weg mehr für die Bank, wenn man klipp und klar gesagt hat, dass man die Forderung bestreitet.

    Ab diesem Zeitpunkt sind alle Inkassoversuche zwecklos und kosten die Bank nur zusätzliches Geld.

    Das Inkassounternehmen ist zahnlos, wenn man die Forderung bestreitet und auf den Rechtsweg verweist. Danach kann man es getrost ignorieren bzw. es wird seine Tätigkeit einstellen und der Bank die Rechnung schicken.

  • Wenn Du wegen des geringen Betrages keinen Anwalt beauftragen willst oder kannst und Du sicher bist, dass der Betrag unrechtmäßig abgebucht wurde, würde ich

    - der Bank antworten, dass Du ihren Dreizeiler nicht akzeptierst,

    Daraufhin kommt der nächste Dreizeiler zurück.

    - im gleichen Schreiben die Kreditkarte kündigen und erklären, dass Du die Bezahlung des unrechtmäßigen abgebuchten Betrages ablehnst und die Einzugsermächtigung widerrufst,

    - anschließend die Lastschrift widerrufen und nur den rechtmäßigen Anteil der letzten Rechnung zurücküberweisen.

    Damit ist man dann bereits über dem Rubikon.

    Wenn Du die Rechtmäßigkeit des abgebuchten Betrags nachweislich bestreitest, darf die Bank ihre Forderung auch nicht der SCHUFA melden.

    ... was ja nicht garantiert, daß sie es trotzdem tut (Was auch immer das für negative Folgen hat, wenn das bei der Schufa steht).

    Dann muss die Bank Dich notfalls verklagen und selbst einen Anwalt finden.

    Aber das würde ich nur durchziehen, wenn ich mich sicher im Recht sehe.

    Die Bank/Kreditkartenfirma hat vermutlich die Ressourcen. Die brauchen keinen Rechtsanwalt zu suchen, sondern haben selber einen oder haben einen Hausanwalt an der Hand.

    Die entscheidende Frage ist: Läßt man das mit sich machen oder verfolgt man die Sache?

    Der Bank die Fehlbuchung zu melden kostet nichts, damit vergibt man sich nichts. Wie auch hier wieder geschehen, bürsten viele Dienstleister solche Eingaben einfach ab. Man kann dort meinetwegen nochmal nachhaken, vielleicht sich an die Schlichtungsstelle wenden. Mit solchen Maßnahmen kommt man aber an ein Ende.

    Sobald es zusätzliches Geld kostet, man also möglicherweise dem schlechten Geld gutes nachwerfen müßte, muß man sich positionieren: Macht man das oder streicht man die Segel?

    Inkasso ist eigentlich kein Weg mehr für die Bank, wenn man klipp und klar gesagt hat, dass man die Forderung bestreitet.

    Ab diesem Zeitpunkt sind alle Inkassoversuche zwecklos und kosten die Bank nur zusätzliches Geld.

    Das Inkassounternehmen ist zahnlos, wenn man die Forderung bestreitet und auf den Rechtsweg verweist. Danach kann man es getrost ignorieren bzw. es wird seine Tätigkeit einstellen und der Bank die Rechnung schicken.

    Darauf würde ich mich nicht verlassen.

    Ich würde eine deutsche Bank zunächst einmal für einen seriösen Handelspartner halten und erwarten, daß sie das nicht so macht, wie ich es im folgenden ausführe. Sicher sein kann man diesbezüglich heutzutage aber nicht.

    In der Energieversorgungsbranche tummeln sich auch unseriöse Unternehmen. In den Vergleichslisten sind sie unter den billigsten, versuchen die Kunden aber hinterher auszutricksen.

    Dabei sind Firmen, die das Inkasso geradezu als Geschäftsmodell betreiben.

    Das geht so: Man schreibt dem Kunden eine überhöhte Rechnung. Der Kunde widerspricht und zahlt nicht. Davon läßt die Firma sich nicht beeindrucken, sondern wirft die Mahnmaschinerie an. Das beeindruckt einen Teil der Kunden, der daraufhin die unberechtigte überhöhte Rechnung zahlt.

    Dem verbliebenen, hartnäckigeren (oder unerschrockenen), kleineren Teil der Kunden schickt man ein Inkassoschreiben ins Haus, das manchmal sogar von der gleichen Adresse kommt: Energieversorger mit angeschlossenem Inkassounternehmen. Dieses Schreiben kostet die Firma praktisch nichts, die Kunden zahlen es teuer, und ein weiterer Prozentsatz der gemahnten Kunden läßt sich vom Inkassoschreiben (oder dessen Wiederholung) entmutigen und zahlt.

    Mit diesen zwei Schritten hat die Firma dann schon den größten Teil der vermeintlichen Schuldner im Sack. Gewinn für die Firma. Sie kann auch noch ein paar Inkassoschreiben nachschieben, die kosten die Firma nicht entscheidend mehr als das Porto und bieten weiteres Drohpotential: "Letzte Warnung vor einer gerichtlichen Klärung!"

    Schließlich bleibt ein harter Kern widerspenstiger Kunden übrig, für die die Firma Geld in die Hand nehmen muß, wenn sie diese knacken will (und das mit unsicherer Aussicht). Manche Firmen versuchen es mit einem gerichtlichen Mahnverfahren (kostet um die 35 € Spesen). Der Mahnbescheid ist noch relativ billig, macht aber weiteren Eindruck. Vermutlich zahlen manche Kunden auch dann noch, um der Sache ein Ende zu machen. Das lohnt sich für die Firma dann: Der Kunde zahlt die unberechtigte Rechnung, die Inkassokosten (die vielleicht überhaupt nicht entstanden sind) und den Mahnbescheid.

    Ein harter Knochen von Kunde läßt sich von einem Mahnbescheid nicht ins Bockshorn jagen, wenn er sicher weiß, daß die Forderung unberechtigt ist, sondern widerspricht diesem fristgerecht.

    Dann könnte eine Klage kommen. Das hat eine solche Firma mit mir mal versucht. Ich wußte (oder besser: konnte mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen - vor Gericht ist nichts sicher), daß nicht nur die Forderung unsubstantiiert ist, sondern vermutlich auch verjährt (Achtung: Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung!). Das wußte die Gegenseite vermutlich auch, hat es aber trotzdem probiert. Man muß nämlich als Beklagter die Einrede der Verjährung erheben, das geht nicht automatisch. Das weiß man als Rechtslaie nicht. Vor dem Amtsgericht braucht man keinen Rechtsanwalt. Man sollte dennoch nicht auf einen verzichten, weil ein Prozeß in einer an sich gewonnenen Situation sehr leicht verloren geht, wenn man die Formalien nicht einhält. Manche Leute wollen sich den Anwalt sparen (oder finden keinen) und verlieren durch nicht eingehaltene Regularien den Prozeß. Darauf spekulieren solche Firmen.

    Man bekommt als seltener Gast bei Gericht keinen kompetenten Rechtsanwalt für kleine Streitwerte. Für 50, 100 oder 200 € Honorar kann kein Rechtsanwalt viel leisten, sondern zahlt dabei drauf. Ich habe das oben schon genannt. Bei einer Firma spielt das keine Rolle; wenn diese viele Streitfälle hat, erledigt der Hausanwalt die kleine Sache im Rahmen einer Mischkalkulation mit. Komme ich als Laie aber 1 Mal mit einer Sache von lediglich 500 € Streitwert und brauche den Anwalt voraussichtlich nie wieder, kann ich nicht viel zeitliches Engagement von ihm erwarten, wenn er mich nicht gleich abwimmelt ("Keine Zeit").

    Ich war damals jedenfalls froh, daß ich einen Rechtsanwalt gefunden habe, der mir das macht. Ich hätte in diesem Fall dem Anwalt sogar etwas draufgelegt; für solche Fälle habe ich in meinem Budget ein Scheißegal-Konto (um den Ausdruck des Nikolaus Braun zu erwähnen).

    Als dieser dann die Einrede der Verjährung erhoben hat, war der Spuk vorbei. Die Sache hat diese Firma am Schluß dann noch immerhin dreistellig Geld gekostet. Aber viele andere Kunden haben die unrechtmäßige Forderung sicherlich bezahlt.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Widersprechen kann man immer. Das könnte aber fruchtlos sein. Wenn das Gegenüber dem Widerspruch nicht nachkommt, steht man am Scheideweg: Durchziehen oder zurückziehen? Wenn man das erste macht, sollte man es dann wirklich durchziehen, sonst kostet es nur Zeit und Geld und man hat am Ende doch verloren. Auch den eigentlichen Schaden könnte man ja aufs Scheißegal-Konto buchen und spart damit dann immerhin Zeit und Schreiberei.

    :)

  • Inkasso ist eigentlich kein Weg mehr für die Bank, wenn man klipp und klar gesagt hat, dass man die Forderung bestreitet.

    Ab diesem Zeitpunkt sind alle Inkassoversuche zwecklos und kosten die Bank nur zusätzliches Geld.

    Das Inkassounternehmen ist zahnlos, wenn man die Forderung bestreitet und auf den Rechtsweg verweist. Danach kann man es getrost ignorieren bzw. es wird seine Tätigkeit einstellen und der Bank die Rechnung schicken.

    Ja, schon klar. Aber die Maschinerie läuft halt, meist vollständig automatisiert, und dies sorgt für Stress, bei vielen jedenfalls. Und es kostet Zeit, mindestens das.

    Ansonsten kein Widerspruch zu Deinen Ausführungen.

  • "Die Prüfungen hätten ergeben, dass die Buchung korrekt autorisiert und authentifiziert wurde". Am Telefon war die einzige Info, dass die Bezahlung mit einem Mobiltelefon erfolgt sei. Zahlungsempfänger: Bar Nadia in Ardea (Süditalien). Nachweislich war ich aber in Deutschland, hatte auf meinem Mobiltelefon aber noch nie Googlepay oder ähnliches. Eine Autorisierung mit der BW Secure App für ein Wallet ist nicht in meiner Liste vorhanden, nur von mir tatsächlich getätigte Vorgänge. Meine Karte und mein Handy wurden nicht gestohlen, der PIN ist im Kopf und ich habe die Karte nie aus der Hand gegeben.

    Lohnt sich da vielleicht ein Gang zur Verbraucherzentrale? Man muss da nicht Mitglied sein, sondern kann sich gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr für einzelne Anliegen beraten lassen. Die haben ggf. einen besseren Überblick über die aktuelle Situation mit solchen Problemen und können entsprechend Rat/Hilfe geben.