Nachdem ich Mitte September auf der Buchungsübersicht meiner Mercedescard (VISA, BW Bank) eine nicht von mir getätigte Buchung über 490,00 Euro entdeckte (damit war zum Glück das Limit ausgeschöpft), habe ich sofort die Karte telefonisch sperren lassen und die Rückerstattung beantragt. Obwohl die Bank mir ja grobe Fahrlässigkeit nachweisen muss, wurde mir die Rückerstattung ohne Angabe von Details mit einem dürren 3-Zeiler verweigert. "Die Prüfungen hätten ergeben, dass die Buchung korrekt autorisiert und authentifiziert wurde". Am Telefon war die einzige Info, dass die Bezahlung mit einem Mobiltelefon erfolgt sei. Zahlungsempfänger: Bar Nadia in Ardea (Süditalien). Nachweislich war ich aber in Deutschland, hatte auf meinem Mobiltelefon aber noch nie Googlepay oder ähnliches. Eine Autorisierung mit der BW Secure App für ein Wallet ist nicht in meiner Liste vorhanden, nur von mir tatsächlich getätigte Vorgänge. Meine Karte und mein Handy wurden nicht gestohlen, der PIN ist im Kopf und ich habe die Karte nie aus der Hand gegeben.
Aber es wird noch besser: Der Mitarbeiter von meiner Rechtsschutzversicherung hat mir gesagt, dass sich gerade nahezu alle Banken so verhalten und jegliche Rückerstattung verweigern. Meine Anfrage bei mehreren deutschlandweit tätigen spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien hatte zum Ergebnis, dass sie wegen des hohen Fallaufkommens derzeit keine neuen Mandanten mehr aufnehmen, außerdem ist denen mein Schaden zu gering.
Hat jemand in letzter Zeit vergleichbares erlebt? Was ist neben einem Wiederspruch zu tun?