Depotzugang für Ehemann

  • Liebe Community,

    Ich habe ein Depot bei einem Neobroker, der eine Kontovollmacht für den Ehepartner nur im Todesfall anbietet. Gibt es im Fall einer schweren Pflegebedürftigkeit, schwerer Unfall, Koma etc. eine Möglichkeit für den Ehepartner Zugang zum Depot zu bekommen? Könnte ja notwendig werden, das Guthaben schon vor dem eigenen Tod zu nutzen für behindertengerechten Umbau vom Haus, Pflege und ähnliches.

  • Ich habe für solche Fälle für meine Leute die Zugangsdaten hinterlegt und die Zugangsprozedur beschrieben. Das ist laut AGB natürlich verboten, Sicherheitsmaßnahme der Bank, die keine Haftung für eventuelle Betrugsfälle übernehmen will. Der betreffenden Bank werde ich das also nicht auf die Nase binden. Die wird im Bedarfsfall nicht erkennen, daß nicht ich das bin, der da handelt.

    Geld vom Neobroker-Verrechnungskonto mag allerdings nur auf ein Referenzkonto gehen. Auch für dieses Referenzkonto müßtest Du sicherstellen, daß Dein Ehepartner im Bedarfsfall drankommt.

  • Ich habe für solche Fälle für meine Leute die Zugangsdaten hinterlegt und die Zugangsprozedur beschrieben. Das ist laut AGB natürlich verboten, Sicherheitsmaßnahme der Bank, die keine Haftung für eventuelle Betrugsfälle übernehmen will. Der betreffenden Bank werde ich das also nicht auf die Nase binden. Die wird im Bedarfsfall nicht erkennen, daß nicht ich das bin, der da handelt.

    So muss es sein. Die wollen vergesäßt werden, dann sollen sie auch vergesäßt werden.X/

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Das folgende Prinzip zieht sich durch mein ganzes Leben: Was ich selbst kann und tun muß oder will, das will ich primär auch selbst tun. Selbstbedienung ist für mich der beste Service (wobei es Aufgabe des Anbieters ist, die Ressourcen so bereitzustellen, daß ich mich auch problemlos selbst bedienen kann). Aus diesem Grund nutze ich Online-Banking vermutlich länger als die meisten hier.

    Im konkreten Fall muß ich sicherstellen, daß bestimmte finanzielle Dinge problemlos weitergehen, wenn ich nicht mehr bin oder kann. Diese Dinge kann ohnehin nur jemand aus dem engeren Kreis erledigen und nicht etwa ein Banker. Der kann allenfalls prüfen, ob derjenige, der da gerade an meinem Konto hantiert, von mir dazu ermächtigt ist. Das kann ich auch selbst, indem ich nämlich die notwendigen Informationen nur ganz bestimmten Leuten zugänglich mache (die vermutlich selbst ein Interesse haben, daß kein Fremder an mein Konto kommt). Natürlich ist es dann auch meine Pflicht, auf diese Informationen aufzupassen, damit sie nicht in die falschen Hände geraten.

    Durch die von mir vorgesehene Methode mache ich meinen Leuten den Zugang einfach und erspare ihnen Komplikationen, die irgendwelche Bürokraten für sie auf Lager haben.

    Ich finde, das sollte jeder selbst entscheiden dürfen, und nehme einfach das in Anspruch, was ich für mein Recht halte.

    Your mileage may vary. :)

  • Ich habe für solche Fälle für meine Leute die Zugangsdaten hinterlegt und die Zugangsprozedur beschrieben. Das ist laut AGB natürlich verboten, Sicherheitsmaßnahme der Bank, die keine Haftung für eventuelle Betrugsfälle übernehmen will. Der betreffenden Bank werde ich das also nicht auf die Nase binden. Die wird im Bedarfsfall nicht erkennen, daß nicht ich das bin, der da handelt.

    Und dein ZweitHandy mit einem beigelegten Fake-Fingerabdruck solltest du auch hinterlegen. Sonst kommen "deine Leute" ohne die notwendige 2-Faktor Authorisierung nicht ans Geld.

  • Habe noch keine App erlebt, bei der man nicht ein Passwort oder Entsperrmuster, statt des Fingerabdrucks hinterlegen kann.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Durch die von mir vorgesehene Methode mache ich meinen Leuten den Zugang einfach und erspare ihnen Komplikationen, die irgendwelche Bürokraten für sie auf Lager haben.

    Das sind nicht „irgendwelche Bürokraten“ sondern hierbei handelt es sich um ganz normale Regelungen eines funktionierenden Gemeinwesens,

    Du „nimmst in Anspruch, was du für dein „Recht“ hältst.
    Das hat nichts mit „Recht“ zu tun.

    Es geht da um zwei völlig getrennte Aspekte.

    Einmal um das „Abpumpen“ der Gelder aus diversen Bankverbindungen zu „deinen Leuten“ nach deinem Tode.

    Diese entfernteren Verwandten (?) müssen dann also die zur Erbmasse gehörenden Aktien, ETF und andere Anlagen verkaufen und die Erlöse über das Referenzkonto zu sich selbst leiten.

    Das mag ja alles ganz spaßig sein.

    Viel wichtiger ist im richtigen Leben aber die Vorsorge für die leider immer häufigeren Schicksale von vereinsamten Menschen im Alter.

    Onkel Andreas liegt seit Wochen nach Schlaganfällen im Krankenhaus. Der Briefkasten in quillt über. Wer macht die Rechnungspost für den alten Kauz?

    Onkel Burkhard aus Tübingen ist 600 km weg und hat außer einer vertüttelten Bekannten niemand in der Nähe, der seine Arztrechnungen als Privatversicherter bearbeiten kann.

    Alles Fälle aus unserer Gemeinde.

  • Liebe Community,

    Ich habe ein Depot bei einem Neobroker, der eine Kontovollmacht für den Ehepartner nur im Todesfall anbietet. Gibt es im Fall einer schweren Pflegebedürftigkeit, schwerer Unfall, Koma etc. eine Möglichkeit für den Ehepartner Zugang zum Depot zu bekommen? Könnte ja notwendig werden, das Guthaben schon vor dem eigenen Tod zu nutzen für behindertengerechten Umbau vom Haus, Pflege und ähnliches.

    Es sollte jedem klar sein, dass man bei einem Neobroker keine Vollmachten einrichten kann. Wie der Ablauf bei diesen Anbietern geregelt ist, bis eine andere Person über die Guthaben verfügen kann, habe ich auch noch nicht herausgefunden bzw. ich habe danach auch noch nicht gesucht.

    Prinzipiell wird es IMMER schwierig, über das Geld des Kontoinhabers zu verfügen, wenn dieser nicht mehr handlungsfähig ist und z.B. eine Betreuung bei dem Gericht beantragt wird.
    Da kann man nicht einfach so Gelder für irgendwelche Maßnahmen (seien sie auch noch so sinnvoll) verfügen.

    Die Gedanken von Achim Weiss kann ich daher sehr gut nachvollziehen, zumal er bei klarem Verstand auswählt, welche Personen im Fall des Falles in Betracht kommen.

  • [ ... ]
    Das mag ja alles ganz spaßig sein.

    Solche Situationen sind alles andere als ein Spaß

    Wenn man zu Lebzeiten bei klarem Verstand keine Regelungen z.B. für eine Kontovollmacht geschaffen hat, dann geht nur noch der Weg über eine Betreuung, die beim Gericht zu beantragen ist.

    Wenn man auch hier keine Vorsorge getroffen hat und das nicht vorher mit den in Betracht kommenden Menschen besprochen hat, dann gibt es als letzte Konsequenz nur noch einen vom Gericht bestellten (Berufs-)Betreuer. Das wäre für mich persönlich das Allerletzte, was ich mir wünsche. Da kann man sich nur wünschen, dass irgendjemand sich aus der Familie bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen.


    Onkel Andreas liegt seit Wochen nach Schlaganfällen im Krankenhaus. Der Briefkasten in quillt über. Wer macht die Rechnungspost für den alten Kauz?

    Onkel Burkhard aus Tübingen ist 600 km weg und hat außer einer vertüttelten Bekannten niemand in der Nähe, der seine Arztrechnungen als Privatversicherter bearbeiten kann.

    Offenbar gehören diese beiden (imaginären) Personen zu der Gruppe, die sich um eine vernünftige Nachfolgeregelung bisher nicht gekümmert haben.

    Wir hatten in der Familie einmal einen Erbfall, bei dem kein Testament vorhanden war und auch sonst nichts.

    Zwei Jahre hat es gedauert, bis ein gerichtlich bestellter Nachlassverwalter den Erbschein beantragen könnte, weil erst einmal 45 Erben ausfindig gemacht werden mussten.

    Die Haupterben bekamen je EUR 250,00 - die nachrangigen Erben könnten sich über EUR 15,00 bis EUR 30,00 freuen.

    Warum das Ganze?

    Weil es keine Vollmachten und kein Testament gab.

  • Man kann sich natürlich ohne Vollmachten versuchen durchzuwurschteln. Man wird häufig scheitern, wenn so ein Zustand über längere Zeiträume geht und womöglich Pflegeheim etc. aktiv werden. Zulässig dürfte es nie sein und ob die Banken ggf. Schadensersatz einfordern können, dürfte knifflig werden.

  • Man kann sich natürlich ohne Vollmachten versuchen durchzuwurschteln. Man wird häufig scheitern, wenn so ein Zustand über längere Zeiträume geht und womöglich Pflegeheim etc. aktiv werden. Zulässig dürfte es nie sein und ob die Banken ggf. Schadensersatz einfordern können, dürfte knifflig werden.

    Na die Bank vielleicht nicht, aber es gibt ja in vielen Familien immer irgend jemanden, dem das Ganze dann missfällt und Theater macht und somit Dinge ins Rollen bringt,die niemandem wirklich helfen.

  • Man kann sich natürlich ohne Vollmachten versuchen durchzuwurschteln. Man wird häufig scheitern, wenn so ein Zustand über längere Zeiträume geht und womöglich Pflegeheim etc. aktiv werden. Zulässig dürfte es nie sein, und ob die Banken ggf. Schadensersatz einfordern können, dürfte knifflig werden.

    Welchen Schadenersatz will eine Bank wofür einfordern?

  • [...]Gericht bestellten (Berufs-)Betreuer.[...]

    Die Schwester einer Kollegin geht diesem Beruf nach... was die so erzählt =O sie kommt vor lauter Fällen kaum noch dazu jeden einzelnen anständig zu bearbeiten/abzuwickeln.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Welchen Schadenersatz will eine Bank wofür einfordern?

    In der Realität gar keinen.

    Wenn Onkel Herbert seinem Neffen die Zugangsdaten für sein Kreissparkassen-Online-Banking gibt und ihn bittet, Rechnungen zu überweisen und das Konto quasi zu betreuen, weil er im Krankenhaus und später im Pflegeheim ist, gibt es da keinen Ansatzpunkt für irgendeinen Schadenersatz.

  • Aus diesem Grund nutze ich Online-Banking vermutlich länger als die meisten hier.

    Hmmm, ich gehöre online definitiv zu den early birds. Ob du das schlagen kannst?

    Ich war Kassenwart in meinem Sportverein und habe bereits sehr früh die ersten Lastschriften online eingezogen über BTX mit einem 2400 Modem, müsste so 1992 oder 1993 gewesen sein. Den Verbindungssound habe ich heute noch im Ohr. ;)

  • Hmmm, ich gehöre online definitiv zu den early birds. Ob du das schlagen kannst?

    Ich war Kassenwart in meinem Sportverein und habe bereits sehr früh die ersten Lastschriften online eingezogen über BTX mit einem 2400 Modem, müsste so 1992 oder 1993 gewesen sein. Den Verbindungssound habe ich heute noch im Ohr. ;)

    Achim ist im 7. Lebensjahrzehnt und konnte sich ab 1983 mit BTX so richtig austoben.

    Vorher ging nicht. Es sei denn er wäre ab 1980 Kunde der „Verbraucherbank“ aus Hamburg gewesen, die ihre Kund:innen schon 1980 damit beglückte.
    Dann wäre er aber 1984 zur Norisbank fusioniert worden.

  • Welchen Schadenersatz will eine Bank wofür einfordern?

    Sobald die Bank erfährt, dass jemand mit den Zugangsdaten eines anderen arbeitet, muss sie das unterbinden.

    Ansonsten entstehen die Probleme wahlweise durch eigene Dummheit oder familiären Streitereien. Nimm an Person x soll sich kümmern und es gibt Kinder, Ehepartner oder sonst wen, der damit nicht zufrieden ist und meint, dass sich x irgendwie bereichert. Danach muss die Bank das Konto sperren, bis es einen Betreuer gibt und mit einem amtlichen Betreuer ist das Vermögen in der Regel verloren. Sollte die Bank das trotz Kenntnis den Zugriff nicht unterbinden kann es nach meinem laienhaften Verständnis zu Schadenersatzansprüchen kommen.

    Zweiter Fall wo es lustig wird ist der Erbfall, wenn es mehrere Erben gibt oder geben könnte. Mir ist definitiv eine saubere Regelung mit Vollmachten über den Tod hinaus lieber. Aber jeder wie er mag.