Rente mit 63 - Einige Fragen zu der zu erwartenden Höhe und den Beiträgen zur Vermeidung von Abschlägen

  • madize  Patrick44

    Ich hänge mich mal hier dran, weil ich in einer ähnlichen Situation bin.

    Mein Plan war eigentlich, beruflich weiter Vollgas zu geben und die Euros als Bonus mitzunehmen, u.a. einen ImmoKredit nach Zinsbindung in 2026 komplett zu tilgen.

    Aber egal, ob 5, 50 oder 500 Bewerbungen, der Zug ist zu 98 % abgefahren, so dass ich wohl Umdenken muss. :(

    Situation konkret:
    Freigestellt bis E02/2026, dort wird dann auch die Summe ausgezahlt. 01/2026 geht der Jahreszähler bereits auf 58.

    Jetzt ist die Frage, was kann/soll/muss ich tun, damit der Staat die Hand nicht zu weit aufhält?(Steuer sparen, Steuerlast senken...), für A und B

    A: Job ab 03/2026 und alles ist wie davor...;)

    B: Ab 03/2026 bis 02/2028 arbeitslos, dann mit 60 in den (Vor)Ruhestand...8|

    Rentenberatung und Steuerberater? Wo zuerst?

    Ich kann mir aktuell nicht vorstellen (habe mich allerdings noch nicht damit befasst), dass bei Szenario B die "Zahlen zum Leben passen".

    Reguläre Altersrente: 01.02.2035, 53 Rentenpunkte, Höhe künftige Rente ca. 2950€ (Info aus Bescheid zu 2024)

  • Reguläre Altersrente: 01.02.2035, 53 Rentenpunkte, Höhe künftige Rente ca. 2950€ (Info aus Bescheid zu 2024)

    Nur zu Klarstellung. Die zu erwartende Altersrente geht davon aus, dass Du bis zum regulären Renteneintritt durchgehend arbeitest und dabei den Durchschnitt der letzten 5 Jahre verdienst.

    Wenn Du bis jetzt 53 Endgeltpunkte erworben hast und bis zum erwarteten Renteneintritt zum 01.02.2035 keine weiteren Endgeltpunkte mehr dazu kommen würde es bei den 53 Endgeltpunkten aktuell 2.162€ Bruttorente geben.

    Ich würde ohnehin mal eine Beratung bei der GRV machen. Insbesondere um zu klären welche Möglichkeiten Du jetzt hast um ggf. Endgeltpunkte nachzukaufen.

    Viel Erfolg bei der Jobsuche!

  • A: Job ab 03/2026 und alle ist wie davor... ;)

    B: Ab 03/2026 bis 02/2028 arbeitslos, dann mit 60 in den (Vor)Ruhestand... 8|

    Rentenberatung und Steuerberater? Wo zuerst?

    Ist A denn wirklich eine Option? In deinem Alter dürften die Chancen, eine Tätigkeit mit für dich passenden Konditionen zu finden, nicht unbedingt hoch sein.

    Was du auf jeden Fall tun solltest, bei der Rentenberatung klären, ob du genügend Versichertenjahre hast, um ggf. mit 63 in Rente gehen zu können. Das geht nämlich nicht explizit aus der Rentenauskunft hervor (war zumindest bei mir damals so).

    Solltest du, falls die Voraussetzungen gegeben sind, 2 Jahre ALG1 und Rente mit 63 in Erwägung ziehen, musst du nur noch überlegen, wie du die 3 Jahre zwischen 60 und 62 ohne Einnahmen überbrückst. Also von Rücklagen oder der hoffentlich gut verdienenden Ehefrau leben.;)

  • Ist A denn wirklich eine Option? In deinem Alter dürften die Chancen, eine Tätigkeit mit für dich passenden Konditionen zu finden, nicht unbedingt hoch sein.

    hatte ich ja erwähnt, schätze ich auf 2 %...

    Was du auf jeden Fall tun solltest, bei der Rentenberatung klären, ob du genügend Versichertenjahre hast

    Rentenblatt geht mit 01.09.1984 (damals Ausbildung) los, wäre rund 41,5 Jahre...

    Solltest du, falls die Voraussetzungen gegeben sind, 2 Jahre ALG1 und Rente mit 63 in Erwägung ziehen

    Alternative? Neue Grundsicherung?

    2 Jahre ALG defintiv, doch was kommt dann?

  • Rentenblatt geht mit 01.09.1984 (damals Ausbildung) los, wäre rund 41,5 Jahre...

    Alternative? Neue Grundsicherung?

    2 Jahre ALG defintiv, doch was kommt dann?

    35 Jahre reicht ja um die Voraussetzungen für die Rente mit 63 und Abschlag zu erfüllen. Die Abschläge könnest Du dann ausgleichen in dem Du Endgeltpunkte dazu kaufst.

    Nach 2 Jahren ALG 1 kommt dann Bürgergeld (oder wie das jetzt auch immer zukünftig heißt!) :rolleyes:. Das würde ich auf jedem Fall vermeiden wollen, da dann auch eine Vermögensüberprüfung stattfindet. Irgendeinen sozialversicherungspflichtigen Job sollte man doch finden. Und wenn man irgendwo hinterm Tresen steht und Brötchen verkauft.

  • wo gibt es diesen Rechner?

    Rechnung ist einfach. Aktuell ist ein RP 40,79€ Wert. 53 RP x 40,79€ = 2.162€
    Immer bezogen auf den regulären Beginn Deiner Altersrente.

    Bei der Rente mit 63 würden Dir dann 14,4% von den bis zu Deinem 63. Lebensjahr erworbenen Endgeltpunkten abgezogen. Und zwar lebenslang.
    Deswegen: Termin bei der GRV machen und sich da beraten lassen. Die erklären Dir Alles ganz detailliert.

  • Hallo,

    generelle Ratschläge sind in der Situation immer schwierig. Es hängt doch sehr von deiner individuellen Situation (Ersparnisse, Vermögen, evtl. Job Ehefrau, Lifestyle usw.) und auch der Höhe der Abfindung ab.

    Generell rettest du am meisten von der Abfindung, wenn du im Abfindungsjahr ein möglichst geringes Einkommen hast und Ausgaben, die dieses weiter verringern (z.B. Einzahlungen auf dein Rentenkonto, Ausgaben für die Krankenkasse etc.).

    Ich empfehle dir - neben dem Gang zur Rentenberatung - die Website von Peter Ranning - "Der Privatier" - die sich diesem Thema widmet und auch dabei hilft, einen roten Faden und Überblick zu finden. Herr Ranning hat auch ein Buch geschrieben, dass dann noch ausführlicher ist.

    Generell hast du, wie SAM51 geschrieben hat, mit 58 Jahren Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Es ist aber nicht immer sinnvoll, sich sofort arbeitslos zu melden, da evtl. Ruhezeiten und Sperrzeiten drohen und das Arbeitslosengeld auch zum Einkommen zählt, was im Abfindungsjahr ungünstig ist. Und 3 Jahre musst du bis zur frühestmöglichen Rente irgendwie aus eigenen Mitteln überbrücken - ich nehme an, dass Grundsicherung (ALG2) kein Thema ist.

    Mein Rat - lies dich in die Materie ein und versuche die Situation unter Berücksichtigung deiner eigenen Verhältnisse zu verstehen. Wenn du danach noch der Meinung bist, dass du einen Steuerberater brauchst, dann tu es. Ich habe keinen....

    Viel Erfolg!

    Patrick

  • durch die Progression auf die Abfindung.... Ich hatte 300k Abfindung. Davon wurden rund 110k Steuer abgezogen und rund 190k ausgezahlt (Stkl. 3).

    das wären "nur" rund 37 % Steuern. Die müssten doch bei 42 % oder gar 45 % liegen!

    Die Summe wird doch, anders als noch vor 2025, erstmal komplett versteuert und kann erst 2026 durch die Fünftelregelung wieder zurück geholt werden.

    Oder ist die Steuerlast "so gering", weil darauf keine Sozialversicherungsbeiträge fällig sind? Nur Lohnst. u. ggfs. Kirch.St.

  • Das war mit Steuerklasse 3 und auf die Abfindung sind keine Sozialabgaben fällig. Die Besteuerung steigt auch mit der Summe. Bis zum Grundfreibetrag werden gar keine Steuern abgezogen, der Höchstsatz greift dann an (glaube ich) bei etwa 70.000€. Genau waren es 104.200 € Steuer und 5730 € Soli.

    Gruß

    Patrick

  • Genau waren es 104.200 € Steuer und 5730 € Soli.

    ach her je, der fällt ab einer bestimmten Summe ja auch wieder an:S

    ich habe noch keinen Brutto/Netto-Rechner gefunden, der eine Monatsbetrachtung mit der Einmalzahlung kann - immer nur Jahresbrutto, was mir erstmal nicht hilft.

    Ich will im ersten Schritt einfach nur wissen, was bleibt mit der letzten Abrechnung 02/2026 mit Abfindung hängen.

  • Ich will im ersten Schritt einfach nur wissen, was bleibt mit der letzten Abrechnung 02/2026 mit Abfindung hängen.

    Weiß ich auch nicht (mehr), kommt glaube ich auch auf die Gestaltungsmöglichkeit durch deinen Arbeitgeber drauf an. Was sagt die Personalabteilung deines AG denn dazu?
    Aber noch ein anderer Punkt zum beachten:
    Bei mir damals (2021) war es so, dass ich meinen Arbeitgeber beauftragt hatte 50% der Abfindung (war weniger als 1/10 dessen was du erhältst) gleich der DRV überweisen sollte. (die 50% wurden mir als maximalSatz genannt und ich hatte bei der DRV zuvor den Ausgleichsbetrag für Rentenminderung für Rente mit 63 angefordert und den Bescheid bekommen)
    Damit wurde ein Teil der Abfindung nicht erst versteuert, sondern der Betrag direkt (ohne Abzüge) zum "Ausgleich der Rentenminderung bei Rentenbeginn mit 63" aufs Rentenkonto gelegt.
    (Nur so als weiterer Punkt zu deinen Überlegungen.)

  • Bei mir damals (2021) war es so, dass ich meinen Arbeitgeber beauftragt hatte

    das entscheidet ja nicht der AG oder der AN, sondern die Gesetze, ob das machbar ist. Zu Deiner Zeit konnte die Fünftelregelung ja direkt angewendet werden, jetzt muss erstmal alles versteuert werden und im Nachgang kann man die Kohle (einen Teil davon) zurückholen...

    Kommt auf meine OPL.

  • der momentane Wohlstand wurde von denen aufgebaut, die jetzt in der Kritik stehen.

    Wessen Wohlstand? Der Wohlstand weniger.

    Das Land ist kaputtgespart (ÖPNV, Bahn, Bildung, Infrastruktur, ...) und nicht gut für die Zukunft aufgestellt (keine zukunftsgerichtete Energie, Industrie sondern gestrig). Die Grundlagen für die jüngere Generation wurden abgebaut und müssen von ihr erst wieder aufgebaut werden. Und das alles für den Wohlstand weniger, aber darauf braucht man jetzt nicht stolz sein.

  • Wessen Wohlstand? Der Wohlstand weniger.

    Das Land ist kaputtgespart (ÖPNV, Bahn, Bildung, Infrastruktur, ...) und nicht gut für die Zukunft aufgestellt (keine zukunftsgerichtete Energie, Industrie sondern gestrig). Die Grundlagen für die jüngere Generation wurden abgebaut und müssen von ihr erst wieder aufgebaut werden. Und das alles für den Wohlstand weniger, aber darauf braucht man jetzt nicht stolz sein.

    Dass tut der Susi Klatten jetzt aber weh, wenn du das schreibst.

    Weißt du nicht, dass die 500 reichsten Deutschen sich unermüdlich dafür aufopfern, dass der Staat keinen Cent von ihnen bekommt ?


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    taz.de