1 Cent Abweichung hätte ich ja toleriert. 99 Cent aber nicht! ![]()
Lebensversicherung: Kapitalabfindung kassieren oder lebenslange Rente?
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Jovog -
27. Oktober 2025 um 16:19 -
Unerledigt
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Sorry, ich habe nicht berücksichtigt, dass man hier im Forum auch noch hinter dem letzten Cent her zu sein hat.

Nee…eigentlich nicht, oder? Mir fällt da spontan kein kleinkarierter Korinthenkacker ein, dem das wichtig wäre.
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Ich würde auch die Kapitalauszahlung wählen.
Was du damit machst, das hängt (wie bei allen Anlagen) von deiner Risikotoleranz und von deinen bereits vorhandenen Anlagen und deinen sonstigen regelmäßigen Einkünften ab.
Mit ausreichenden sonstigen regelmäßigen Einkünften (für den Lebensunterhalt) und hoher Risikotoleranz könntest du den kompletten Betrag in einen weltweit breit gestreuten Aktien-ETF stecken.
Mit zunehmendem Bedarf an zusätzlichem regelmäßigen Einkommen könntest du insbesondere einen ausschüttenden ETF wählen.
Ist außerdem deine Risikotoleranz eher gering (Kursverluste lassen dich schlecht schlafen), dann könntest du einen entsprechend größeren Anteil (zB die Hälfte) auf ein Tagesgeld legen. Dort kannst du dann (falls Bedarf) eine regelmäßige Auszahlung vornehmen.
Oder den Betrag in eine (gute) Sofortrente stecken. Aber keine Ahnung, ob es sowas gibt, und ob die dann besser wäre, als die LV direkt als Rentenbezug auszahlen zu lassen. -
Ich würde auch die Kapitalauszahlung wählen….
Oder den Betrag in eine (gute) Sofortrente stecken. Aber keine Ahnung, ob es sowas gibt, und ob die dann besser wäre, als die LV direkt als Rentenbezug auszahlen zu lassen.Die gibt es nicht. Allenfalls im sehr hohem Alter in besonderen Fällen erwägenswert.
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Wollte nur erwähnen, dass die Vertragskonstruktion, insbesondere die lange Laufzeit damals ein gute Möglichkeit der Altersvorsorge war. Die Ablaufleistung ist jetzt steuerfrei und sie konnte nach 12 Jahre und dann bis zum Vertragende abgerufen werden. Das Zinsumfeld hat sich eben geändert.
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Ist die Rentensteigerung irgendwo festgeschrieben?
So sieht die Steigerung aus. Es ist natürlich nicht verbindlich, sondern "angenommen":
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