C) einfach so ausgefüllt ohne Belege
Die letzten drei male immer so gemacht, ich habe auch telefonisch nachgefragt, was ich machen muss, aber nie eine Nachfrage erhalten. Das Einkommen war ja auch immer unter dem Grenzwert.
C) einfach so ausgefüllt ohne Belege
Die letzten drei male immer so gemacht, ich habe auch telefonisch nachgefragt, was ich machen muss, aber nie eine Nachfrage erhalten. Das Einkommen war ja auch immer unter dem Grenzwert.
Ich habe diese Anleihe einfach rausgesucht, weil sie jetzt gleich im Januar Zinsen zahlt. Bei mir kommt diese Anzeige bei der ING übrigens nicht.
Bei mir kommt der Hinweis auch erst dann, wenn ich einen Nominalwert, z.B. 1000 oder 8000 eingebe und dann auf "übernehmen" drücke.
Ich weise mal ausdrücklich auf folgendes hin:
Das mit den Stückzinsen funktioniert weiterhin.
ABER: ich weiß nicht, was die gesetzliche Krankenkasse dann später aus der Situation macht.
Ich habe keine Ahnung, wie die dann das ermitteln.
Und solange es bei den gesetzlichen Krankenkassen im Internet nicht absolut nachvollziehbare Unterlagen gibt, bin ich da ganz vorsichtig.
Auch deshalb wäre es vorteilhaft, wenn das ganze bei einem Geldinstitut abgebildet wird. Dann gibt es eine Steuerbescheinigung und vermutlich reicht das der KV. Sicher sein kann man vermutlich nicht.
Wenn man also noch ein Depot einrichten muss, kann das zeitlich schon sportlich werden.
Bei mir kommt der Hinweis auch erst dann, wenn ich einen Nominalwert, z.B. 1000 oder 8000 eingebe und dann auf "übernehmen" drücke.
Deutschland geht notfalls immer.
Eine super solide Anlage mit sogar 3,70 € Stückzins bezogen auf nominal 100.
Oder eine die unter 100 notiert aber dann 1,84 € Stückzins hat.
DE000BU2Z007
Und hier eine deutsche Anleihe mit hohem Stückzins: 5 Euro !!! Wer bietet mehr. Achtung; Kapitaleinsatz
Auch deshalb wäre es vorteilhaft, wenn das ganze bei einem Geldinstitut abgebildet wird. Dann gibt es eine Steuerbescheinigung und vermutlich reicht das der KV. Sicher sein kann man vermutlich nicht.
Wenn man also noch ein Depot einrichten muss, kann das zeitlich schon sportlich werden.
Ein Depot existiert schon und ich/wir können da auch Anleihen und Aktienanleihen handeln. Leider fallen bei dieser Bank wegen unterirdischer Tagesgeldzinsen am Jahresende 2025 nur 1€ Zinsen an, also liese sich da nichts "verrechnen", sondern die Bescheinigung wurde dann Verluste ausweisen. Ob das die KV interessiert wenn sie Belege fordert?
ABER Ich könnte bei der Bank, bei der erst am Jahresende 800€ Zinsen anfallen (TG2) kurzfristig ein Depot eröffnen und die Anleihen dort erwerben. Dann werden die Stückzinsen eventuell gegengerechnet und der Gesamtbetrag auf der Steuerbescheinigung der Bank ist dann z.B. um die 150 € der Stückzinsen auf 650€ reduziert? Ist das sinnvoll?
Reicht Dir diese Reduzierung?
Ich hätte jedenfalls keine Lust auf Diskussion mit der KV, wie man nun Stückzinsen und andere Kapitalerträge miteinander zu verrechnen hat. Das könnte den einen oder anderen Sachbearbeiter überfordern, ganz davon abgesehen, dass es keineswegs 100 % klar ist, was die richtige Rechnung ist. Eine einfache Zahl auf der Steuerbescheinigung macht es denke ich einfacher.
Wie Altvaddern Achim immer schreibt: „Mach hinne !!“
Und nicht vergessen, dass deine Frau die negativen Stückzinsen braucht.
Ein Depot existiert schon und ich/wir können da auch Anleihen und Aktienanleihen handeln.
Von Aktienanleihen läßt man sinnvollerweise die Finger.
Leider fallen bei dieser Bank wegen unterirdischer Tagesgeldzinsen am Jahresende 2025 nur 1€ Zinsen an, also ließe sich da nichts "verrechnen", sondern die Bescheinigung wurde dann Verluste ausweisen. Ob das die KV interessiert, wenn sie Belege fordert?
Das sieht man dann. Die TK schreibt (mit meinen Worten): Verluste der verschiedenen Einkommensarten können nicht miteinander verrechnet werden. In diesem Fall ist es aber die gleiche Einkommensart.
So oder so: Machs und erhalte Dir die Option oder laß es bleiben. Das ist Deine (bzw. Eure Sache). Klar ist allerdings eins: Wenn Du es nicht machst, hast Du hinterher die Option nicht.
ABER Ich könnte bei der Bank, bei der erst am Jahresende 800€ Zinsen anfallen (TG2) kurzfristig ein Depot eröffnen und die Anleihen dort erwerben. Dann werden die Stückzinsen eventuell gegengerechnet und der Gesamtbetrag auf der Steuerbescheinigung der Bank ist dann z.B. um die 150 € der Stückzinsen auf 650€ reduziert? Ist das sinnvoll?
Wenn Du Dir unsicher bist, kannst Du ja beides machen. Doppelt genäht hält besser.
Ich weiß nicht, wann Du bei der Krankenkasse diese Bescheinigung ausfüllen mußt und welche Belege Du da vorlegen mußt. Der Steuerbescheid eines Ehepaares gibt die Aufteilung der Einkünfte ja nicht her.
noch ne Frage:
wurden denn die Zinsen in den letzten Jahres in der Einkommensteuererklärung angegeben ?
Hinweis: dies ist ja wegen der Günsterregelung eine freiwillig
noch ne Frage:
wurden denn die Zinsen in den letzten Jahres in der Einkommensteuererklärung angegeben ?
Hinweis: dies ist ja wegen der Günsterregelung eine freiwillig
Das mag im Hinblick auf die Einkommensteuererklärung so sein.
Gleichwohl ist man als GKV-Versicherter dazu verpflichtet Änderungen bzgl. der Einkünfte von familienversicherten Angehörigen unverzüglich der KV mitzuteilen.
2x im Jahr dürfen die mehrfach erwähnten 535 Euro pro Monat überschritten werden.
Lt. #12 hätte die Frau des TE im März, April und Dezember diese Grenze (deutlich) gerissen.
Für freiwillig Versicherte (~ 250 Euro KV+PV pro Monat) liegt die Mindestbemessungsgrenze bei 1.248,33 EUR. Auch diese wäre überschritten.
Gleichwohl ist man als GKV-Versicherter dazu verpflichtet, Änderungen bzgl. der Einkünfte von familienversicherten Angehörigen unverzüglich der KV mitzuteilen.
2x im Jahr dürfen die mehrfach erwähnten 535 Euro pro Monat überschritten werden.
Laut #12 hätte die Frau des TE im März, April und Dezember diese Grenze (deutlich) gerissen.
Für freiwillig Versicherte (~ 250 Euro KV+PV pro Monat) liegt die Mindestbemessungsgrenze bei 1.248,33 EUR. Auch diese wäre überschritten.
Letzteres ist einigermaßen egal, sogar günstig, denn ab dieser Grenze wären KV- und PV-Beiträge ja proportional.
Im Einkommensbereich 535 € bis 1250 € sind die Beiträge überproportional, teils hoch überproportional. 17,5% von 1250 € (Mindestbemessungsgrenze) sind 218,75 €. Gemessen an 536 € (1 € über dem Limit) wären das 41%.
Dein Beitrag eröffnet eine interessante Frage: Auf welcher zeitlichen Basis betrachtet die Krankenkasse das Einkommen?
Erwerbseinkommen fließt einigermaßen kontinulierlich, ist jeden Monat eingermaßen gleich hoch.
Kapitaleinkünfte aber fließen typischerweise diskontinuierlich, in einem Monat ein Batzen, im nächsten Monat nichts. Zinsen werden typischerweise jährlich bezahlt, Wertpapierverkäufe sind typischerweise einmalige Ereignisse. Betrachtet man die Einkünfte auf Jahresbasis, hat der Anleger hinreichend Flexibilität. Betrachtet man sie aber auf Monatsbasis, dürfte so manches familienversicherte Mitglied in so manchem Monat über die Grenze kommen.
Weiß da jemand Genaueres?
Letzteres ist einigermaßen egal, sogar günstig, denn ab dieser Grenze wären KV- und PV-Beiträge ja proportional.
Im Einkommensbereich 535 € bis 1250 € sind die Beiträge überproportional, teils hoch überproportional. 17,5% von 1250 € (Mindestbemessungsgrenze) sind 218,75 €. Gemessen an 536 € (1 € über dem Limit) wären das 41%.
Dein Beitrag eröffnet eine interessante Frage: Auf welcher zeitlichen Basis betrachtet die Krankenkasse das Einkommen?
Erwerbseinkommen fließt einigermaßen kontinulierlich, ist jeden Monat eingermaßen gleich hoch.
...
Gerechnet mit den Sätzen der TK ergäben sich bei einer freiwilligen Versicherung. 14 % KV + 2,45 % ZB + 3,6 % PV = 20,05 %
1248,33 x 0,2005 = 250,29 €. Das ist natürlich ein rechnerischer Wert. Hat man ein geringeres Einkommen als 1248,33 Euro wäre die KK in der Tat überbezahlt.
Wie oben erwähnt 2x im Jahr, analog zu einem Minjob, dürfen die Einkünfte über 535 Euro sein. Das trifft auf die Frau des TE nicht zu.
Bin ich 6 Monate Vollzeit berufstätig, bemessen sich die SV-Beiträge am (Brutto-)Gehalt. Wenn ich dann 6 Monate nichts mache, bekomme ich dann die Hälfte der SV-Beiträge 'erstattet'? Wäre mir neu.
Sozialversicherung Beitragssatz Arbeitgeberanteil
Krankenversicherung: TK-Beitragssatz 17,05 % 8,525 %
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % 7,3 %
TK-Zusatzbeitragssatz 2,45 % 1,225 %
Ermäßigter Beitragssatz* 14,0 % 7,0 %
Pflegeversicherung** 3,6 % 1,8 % ***
Es wurde die Frage gestellt,
"auf welcher zeitlicher Basis die KK das Einkommen ( hier die Zinseinkünfte) betrachtet:
Es gibt zum Thema folgenden Link
Und wenn man sich das jetzt alles durchliest, wird man erkennen, dass zum zeitlichen Ansatz nichts beschrieben ist. Zum zeitlichen Ansatz von Zinseinkünften gibt es eine Beschreibung in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler (also für freiwillig Versicherte).
Es gibt also nichts Konkretes für die Bewertung, für welche Zeit eine Familienversicherung nicht mehr besteht oder dann dann wieder besteht.
Die KK entlehnt sich dann meist die Rechtslage wie es für eine freiwillige Versicherung vorgesehen ist.
Die meisten Bearbeiter sehen sich den Einkommensteuerbescheid an und entnehmen daraus die Zinsen (sofern diese steuerlich erklärt wurden--- was die Sache einfacher macht-- und was ich auch empfehlen würde, dass man diese erklärt, auch wenn es nur um die Krankenversicherung geht und nicht um die Steuer).
Den Wert, vermindert um den Sparer-Pauschbetrag, teilt man durch 12.
Jetzt hat man den monatlichen Wert.
Die allermeisten Mitarbeiter der KKn werten dies , wenn die FAMI-Grenze (2025 = mtl. 535 bzw. 2026 = mtl. 565 EUR ab Folgemonat nach Erstellung des Einkommensteuerbescheid.
Bsp:
Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2025 weist 7500 EUR Zinsen aus.
7500 minus 1000 = 6500 EUR.
Dieser wird seitens des Finanzamtes erstellt am 16.6.2026.
Würde die FAMI enden, dann endet sie zum 30.06.2026 ( zum Ende des Monats der Erstellung).
Wenn es aber im Jahre 2026 wirkt, dann ist auch die FAMI-Grenze aus 2026 anzuwenden.
Diese beträgt monatlich 565 EUR . Das x 12 und plus 1000 EUR---da sind wir
bei 7780 EUR.
UND SIEHE DA: bei 7500 EUR Zinsen aus dem Jahr 2025 ist die FAMI-Grenze ja gar nicht überschritten.
Daher hatte ich ja gefragt, ohne bislang eine Antwort zu erhalten, ob die Zinsen steuerlich erklärt werden.
So wie ich es beschrieben habe, arbeiten die meisten Mitarbeiter von KKn.
Es gibt wenige, die , wenn der Einkommensteuerbescheid 2025 ankommt, ab 1.1.2025 die FAMI werten ( und hier dann auch ab 1.1.2025 beenden).
Man kann, wenn man im Jahre 2024 ein Zinspapier (z.B. am 1.7.2024) erworben hat, bei dem 2025 die Zinsen fließen, auch noch auf die schräge Idee kommen, ab 1.7.2024 die FAMI zu beenden.
Das habe ich schon mal in einer sehr vereinfachten Darstellung gelesen, ich habe jedoch in fast 5 Jahrzehnten nicht nie gesehen, dass jemand in der Praxis (und darum geht es ja hier) auf so eine Idee kommt.
Ich hatte vor wenigen Jahren eine Diskussion mit der Krankenkasse (TK) wegen der Befreiung von Zuzahlungen. Auch dafür waren sämtliche Einkünfte relevant und nicht nur die Steuererklärung. Man muss nicht denken, dass die blöd sind bei der KV auch wenn der eine oder andere zu pragmatischen Lösungen tendiert. Ich hätte jede Menge Belege beibringen müssen, um am Ende womöglich einen vermutlich dreistelligen Betrag einzusparen. Die Dame am Telefon wusste sehr wohl dass der Sparerpauschbetrag nicht abgezogen werden durfte. Ich habe mir den Aufwand geschenkt. Leider weißt Du nicht, ob Dein Bearbeiter zur Pragmatiker Fraktion gehören wird.
Ich hatte vor wenigen Jahren eine Diskussion mit der Krankenkasse (TK) wegen der Befreiung von Zuzahlungen. Auch dafür waren sämtliche Einkünfte relevant und nicht nur die Steuererklärung. Man muss nicht denken, dass die blöd sind bei der KV, auch wenn der eine oder andere zu pragmatischen Lösungen tendiert. Ich hätte jede Menge Belege beibringen müssen, um am Ende womöglich einen vermutlich dreistelligen Betrag einzusparen. Die Dame am Telefon wusste sehr wohl, dass der Sparerpauschbetrag nicht abgezogen werden durfte.
Sie wußte, daß die TK der Auffassung ist, daß von den Kapitaleinkünften der Sparerpauschbetrag nicht abgezogen werden soll, sondern auch diese Einkünfte verbeitragt werden, sagte Dir das am Telefon, und Du hast es akzeptiert. Es ist nicht mein Problem, deswegen gehe ich diesem Detail nicht nach. Wenn eine Hotlinerin der TK etwas sagt, heißt das noch lange nicht, daß das rechtlich ok ist.
Für einen dreistelligen Betrag hätte ich mich möglicherweise schon ins Zeug gelegt. Das darf aber jeder für seinen Fall selber wissen.
noch ne Frage:
wurden denn die Zinsen in den letzten Jahres in der Einkommensteuererklärung angegeben ?
Ja, das wurden sie.
Es gibt zum Thema folgenden Link
In diesem PDF steht auf Seite. 21
"Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen, Dividenden) zählen zum Gesamteinkommen.
Zur Feststellung der Höhe dieser Einkünfte ist der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 EStG
in Höhe von 801,00 EUR* einkommensmindernd in Abzug bringen. Der Abzug der tatsächlichen
Werbungskosten ist ausgeschlossen."
Also gehe ich davon aus, dass wenn nur Einkünfte aus Kapitalvermögen existieren, der Maximalwert für Zinsen in 2025 7420€ beträgt.
In diesem PDF steht auf Seite 21
"Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen, Dividenden) zählen zum Gesamteinkommen. Zur Feststellung der Höhe dieser Einkünfte ist der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 EStG in Höhe von 801,00 EUR* einkommensmindernd in Abzug bringen. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen."
Also gehe ich davon aus, dass wenn nur Einkünfte aus Kapitalvermögen existieren, der Maximalwert für Zinsen in 2025 7420€ beträgt.
Wie Du im Vorposting ersiehst, war die Hotlinerin der TK, mit der 90 Prozent Aktien gesprochen hat, anderer Ansicht. Das PDF ist von 2022. Wer weiß? Vielleicht sind die GKV-Kassen heute einnehmender als damals.
2x im Jahr dürfen die mehrfach erwähnten 535 Euro pro Monat überschritten werden.
Woher kommt das mit den „2x im Jahr“? Wo ist das geregelt?
Woher kommt das mit den „2x im Jahr“? Wo ist das geregelt?