Smartsteuer/Steuersoftware absetzen

  • Ich habe mal Smartsteuer ausprobiert und erhalte dort 2 Hinweise, dass die Kosten für die Software abgesetzt werden können. Ich war mir dessen bewusst, allerdings nicht 2 x, sondern nur einmal. Smartsteuer sagt, dass die Kosten einmal für die Tätigkeit als Arbeitnehmer und einmal für das Erhalten der (privaten) Rente absetzbar seien - ist das wirklich so? Dass bei mehreren Einkommensarten die Nutzung der Steuersoftware mehrfach abgesetzt werden kann? Genauso sagt es, dass für die Tätigkeit als Arbeitnehmer der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1230 Euro wahrgenommen werden kann und für die Rente nochmal der von 102 Euro...

  • Ich habe mal Smartsteuer ausprobiert und erhalte dort 2 Hinweise, dass die Kosten für die Software abgesetzt werden können.

    Wow! Was kostet Smartsteuer? 35 €? Wenns viel ist, 10 € Steuerersparnis. Das macht den Kohl nicht fett.

    Smartsteuer sagt, dass die Kosten einmal für die Tätigkeit als Arbeitnehmer und einmal für das Erhalten der (privaten) Rente absetzbar seien - ist das wirklich so? Dass bei mehreren Einkommensarten die Nutzung der Steuersoftware mehrfach abgesetzt werden kann?

    Nein, natürlich nicht. Einmal bezahlt, einmal abgesetzt.

    Genauso sagt es, dass für die Tätigkeit als Arbeitnehmer der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1230 Euro wahrgenommen werden kann und für die Rente nochmal der von 102 Euro...

    Das allerdings trifft zu für Leute, die sowohl Erwerbseinkommen beziehen als auch Rente.

    Finanziell am günstigsten ist es für Dich, wenn Du überhaupt keine Werbungskosten hast, also kein eigenes Geld für Deine Berufstätigkeit aufwenden mußt. Dann kannst Du trotzdem die Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen.

    Im Bereich 0 € bis 1230 € zahlst Du Dinge, die Du für Deinen Beruf brauchst, aus eigener Tasche aus dem Netto. Ab 1230 € hilft Dir das Finanzamt, die meisten Leute vergessen allerdings, daß sie den Löwenanteil immer noch selber bezahlen. Es ist also nicht zu wünschen, möglichst hohe Werbungskosten zu haben. Besser der Chef zahlt die Arbeitsschuhe etc. als man selbst.

    Viele Leute sind ganz stolz, wenn sie viel abzusetzen haben. Damit schätzen sie die Sachlage nicht richtig ein. Das ist ein Zuschußgeschäft, kein Gewinn.

    :)

  • Dieselben Aufwendungen mehrfach steuermindernd geltend zu machen, das wäre mindestens ein Verstoß gegen Treu und Glauben.

    Ohne Monokel im Augenwinkel kann man nur sagen, das wäre eine Geldmaschine. Die gibts aber so nicht.

    Die Frage der zu beanspruchenden Pauschalen bleibt davon natürlich unberührt.

  • Mich hat es ja eben auch sehr verwundert - man kann sogar diese beiden "Tipps" gleich mit einem Klick anwenden, das würde ja bedeuten, dass Smartsteuer an zwei Positionen die Kosten dafür einträgt.

    Die Arbeitnehmerpauschale muss also nicht extra angekreuzt werden o.ä.? Und wie sieht es dann mit der Pauschale für die Rente aus - muss diese extra angekreuzt werden oder wird die ebenfalls automatisch abgezogen? Gilt diese für sämtliche Renten, also eben auch private, Immobilienrenten, Leibrenten etc?

  • Theorie;
    Ich gehe zum 1.8. des Jahres in Rente, dann beziehe ich ein halbes Jahr ein Einkommen und im anderen Halbjahr Rente. Ich nutze die Steuersoftware von ALDI für 4,99 Euro. Diese ist für mich völlig ausreichend.

    Diesen Betrag kann ich dann in diesem, einem Jahr des Renteneintritts hälfteln und jeweils in die Steuererklärung eintragen. Aber was bringts?
    Absetzen kann man die Kosten nur 1x, das sollte klar und einleuchtend sein.

  • Die Arbeitnehmerpauschale muss also nicht extra angekreuzt werden o.ä.?

    Nein. Du gibst in der Steuererklärung Deine Werbungskosten an. Sind die höher als die Werbungskostenpauschale, werden die echten Kosten vom Einkommen abgezogen, sonst die Pauschale.

    Und wie sieht es dann mit der Pauschale für die Rente aus - muss diese extra angekreuzt werden oder wird die ebenfalls automatisch abgezogen?

    Die wird auch automatisch abgezogen.

  • Du gibst in der Steuererklärung Deine Werbungskosten an. Sind die höher als die Werbungskostenpauschale, werden die echten Kosten vom Einkommen abgezogen, sonst die Pauschale.

    Ja klar, aber wenn man eben keine oder nur geringere hat wie in Deinem Fall als "Optimum" beschrieben, würde man gar nichts angeben und trotzdem automatisch die Pauschale abgezogen bekommen?

  • Die Pauschale steht jedem Arbeitnehmer in voller Höhe zu auch wenn er lediglich einen Tag oder einen Monat im Jahr beschäftigt war.
    Die Pauschale wird automatisch von deinem Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren bereits berücksichtigt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wirkt sich diese also nicht mehr aus

  • würde man gar nichts angeben und trotzdem automatisch die Pauschale abgezogen bekommen?

    Ja

    Egal ob du was angibst oder nicht an Werbungskosen für nichtselbstständige Arbeit, die jetzt 1230€ werden automatisch als Grund gesetzt.
    Erreichst du die 1230€ nicht, ist deine Auflistung "umsonst" gemacht. Kommst du ´drüber dann wird der höhere Wert verwendet.
    Bei der Rente sind es die 102€ als "Basispauschale" die gilt immer, außer du kannst höhere Kosten glaubhaft machen.

    Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wirkt sich diese also nicht mehr aus

    wird aber ja berücksichtigt bei der Jahresaufrechnung.

  • Ja klar, aber wenn man eben keine oder nur geringere hat wie in Deinem Fall als "Optimum" beschrieben, würde man gar nichts angeben und trotzdem automatisch die Pauschale abgezogen bekommen?

    Ja. Du hast 0 Werbungskosten, dennoch wird Dir vom Bruttoeinkommen 1230 € nicht versteuert (als Arbeitnehmer). Hast Du aber doch z.B. 500 € Werbungskosten, ändert sich steuerlich nichts, aber Du hast diese 500 € halt ausgegeben (etwa für Fahrtkosten). Da bist Du im ersten Fall finanziell besser dran.

  • Egal ob du was angibst oder nicht an Werbungskosen für nichtselbstständige Arbeit, die jetzt 1230€ werden automatisch als Grund gesetzt.

    okay, das ist gut zu wissen. Falls man also gar nichts angibt und beim Bescheid aus irgendeinem Grund die Pauschale nicht abgezogen wurde und man Widerspruch einlegt, kann also nicht gesagt werden:"Na, Sie haben ja auch gar keine Werbungskosten angegeben."

    Aber ob die Werbungskosten für jegliche Renten, also eben auch private, Leibrenten, etc gilt, weiß keiner, oder?

  • Finanziell am günstigsten ist es für Dich, wenn Du überhaupt keine Werbungskosten hast, also kein eigenes Geld für Deine Berufstätigkeit aufwenden mußt. Dann kannst Du trotzdem die Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen.

    Achim Weiss Um noch mal darauf zurückzukommen: es bestünde doch theoretisch die Möglichkeit, dass man bspw. durch eine zusätzliche Ausgabe aus eigener Tasche, die jedoch wiederum abgesetzt werden kann, seinen persönlichen Steuersatz verringert, wodurch dann das gesammte zu versteuernde Einkommen niedriger besteuert wird und man dadurch dann am Ende Gewinn machen würde und besser dastünde, als wenn man diese Ausgabe nicht hätte?

  • Achim Weiss Um noch mal darauf zurückzukommen: es bestünde doch theoretisch die Möglichkeit, dass man bspw. durch eine zusätzliche Ausgabe aus eigener Tasche, die jedoch wiederum abgesetzt werden kann, seinen persönlichen Steuersatz verringert, wodurch dann das gesammte zu versteuernde Einkommen niedriger besteuert wird und man dadurch dann am Ende Gewinn machen würde und besser dastünde, als wenn man diese Ausgabe nicht hätte?

    Schau mal in eine Steuertabelle rein, dann erübrigt sich deine Frage von selbst.

    Einkommensteuertabelle online

  • Es bestünde doch theoretisch die Möglichkeit, dass man bspw. durch eine zusätzliche Ausgabe aus eigener Tasche, die jedoch wiederum abgesetzt werden kann, seinen persönlichen Steuersatz verringert, wodurch dann das gesamte zu versteuernde Einkommen niedriger besteuert wird und man dadurch dann am Ende Gewinn machen würde und besser dastünde, als wenn man diese Ausgabe nicht hätte?

    Nein.

    :)

  • Ah okay, danke Euch. Wieder was gelernt :)

    Kann man eigentlich bei irgendeiner Steuersoftware die fertige Erklärung vorher downloaden? Man will ja wissen, was übermittelt wird...bei Check24 bspw. habe ich diese Möglichkeit nicht gesehen, bei Smartsteuer kann ich in der Testversion nicht so weit kommen.

  • Ah okay, danke Euch. Wieder was gelernt :)

    Kann man eigentlich bei irgendeiner Steuersoftware die fertige Erklärung vorher downloaden? Man will ja wissen, was übermittelt wird...bei Check24 bspw. habe ich diese Möglichkeit nicht gesehen, bei Smartsteuer kann ich in der Testversion nicht so weit kommen.

    Ich nutze die WISO-Software von Buhl. Hier wird mir auf den Cent genau angezeigt, was ich an Rückzahlung/Nachzahlung zu erwarten habe. In den letzten Jahren passte dieser Betrag bei mir (Anlage N, Anlage V, Anlage EÜR) stets passgenau. Des Weiteren kann ich mir die übermittelte Einkommenssteuererklärung entsprechend herunterladen und digital archivieren. Ausdrucken natürlich auch, aber ich pflege nahezu ei papierloses Büro bzw. papierlose Buchführung.