Haus vererben- Kinder ohne Vermögen und Einkommen

  • Hallo zusammen,

    Wie kann ich eine Immobilie an meine 2 Kinder vererben, die beide kein Vermögen haben und über kein hohes Einkommen verfügen?
    Die Immobilie soll möglichst nicht verkauft werden.
    Ich möchte deshalb einem Kind das Haus vererben. Das zweite Kind soll dafür ausbezahlt werden, was das erste Kind nicht leisten kann.
    Habt ihr eine Idee, wie ich vorgehen kann, um beide relativ fair zu beerben?

    Danke!

  • Kater.Ka 5. Dezember 2025 um 11:37

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die Immobilie soll möglichst nicht verkauft werden.

    Damit fängt die Misere doch schon an.

    Du gibst zu DEINER Gesamtsituation fast nichts preis, willst aber Tipps.

    Einzige Info ist, dass du „eine Immobilie“ vererben willst.
    Und die potentiellen Erben haben quasi nichts und deren Einkommen ist auch nicht so gut (nach deiner Einschätzung).

    Bitte mal kurz zurücklehnen und „Probesterben“ spielen.

    Keine Angst, dass tut nicht weh und hochbezahlte Spezialist:innen machen das jeden Tag mit den betuchten Kund:innen.

    Du bist dann nicht mehr am Leben, aber diese Immobilie soll nicht verkauft werden dürfen.
    Warum ?

    Wie lange nicht? Geht vielleicht ab 2100 ?

    Jetzt bemerkst du schon das Problem.

    Wieviel Geld hast du eigentlich selbst ?

    Wert der Immobilie ?

  • Habt ihr eine Idee, wie ich vorgehen kann, um beide relativ fair zu beerben?

    Wie definierst du schlussendlich den Begriff „fair“? Jedem Kind gehört dann quasi ein halbes Haus, wenn es beide erben sollen. Gibt es denn weitere erbberechtigte Personen? In einem Testament kannst du ja alles festlegen.


    Hast du dir generell über eine Schenkung zu Lebzeiten Gedanken gemacht?


    Wir die Vorredner schrieben sind hier mehr Infos erforderlich.

  • Wie kann ich eine Immobilie an meine 2 Kinder vererben, die beide kein Vermögen haben und über kein hohes Einkommen verfügen?

    Im Zweifelsfall, indem Du überhaupt nichts machst. Wenn Du nur diese beiden Kinder als gesetzliche Erben hast, geht Dein Vermögen nach Deinem Tod je zur Hälfte an diese beiden Kinder.

    Die Immobilie soll möglichst nicht verkauft werden.

    Den Gedanken würde ich mir aus dem Kopf schlagen. Nach meinem Dafürhalten kann Dir das egal sein, wenn Du tot bist. Man kann seinen Erben mit irgendwelchen seltsamen Bestimmungen im Testament ordentlich einen einschenken. Es steht Dir frei, das zu tun, ich würde es nicht.

    Habt ihr eine Idee, wie ich vorgehen kann, um beide relativ fair zu beerben?

    Wenn Du hier im Forum einen vernünftigen Rat suchst, wirst Du Deinen Fall so darstellen müssen, daß die Foristen ihn nachvollziehen können. Mir erscheint Deine Anfrage bisher ziemlich schleierhaft. Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß es Dir nicht um ein Erbe geht, sondern über eine vorgezogene Schenkung, also um die Übertragung Deines Eigenheims auf Deine Kinder noch zu Deinen Lebzeiten.

  • Hallo Foristen - und vielen Dank für Eure Antworten!

    Ich beschreibe die Situation etwas genauer.

    Es gibt zusätzlich noch eine weitere Wohnung zu vererben - die soll ein weiterer Sohn erhalten. Die Tochter verzichtet auf ihr Erbe. Beide Kinder spielen also bei der Frage mit dem Haus keine Rolle.

    Ein Sohn (Klaus) hat Interesse an dem Haus signalisiert - der andere (Fritz) nicht.

    Insofern wäre eine Erbengemeinschaft eine Möglichkeit,um das Haus später zu zu vermieten. Im Moment wollen beide nicht in das Haus einziehen.

    Wäre es auch denkbar, dass (Klaus) eine Hypothek auf das Haus aufnimmt, um den Bruder auszubezahlen (etwa im Wert der Wohnung s.o.). Allerdings werden die Einkünfte von Klaus nicht ausreichen, 1 - 2.000€ monatlich an die Bank zurück zu bezahlen.

    Bleibt nur die Erbengemeinschaft - oder der Verkauf?

    Danke für Eure Mühe

  • Hallo HartGefragt,

    nur einmal zum Verständnis: Sie haben 4 Kinder (Klaus, Fritz, „weiterer Sohn“ und Tochter) und besitzen ein Haus und eine ETW als wesentliche potentielle Erbmasse. Tochter will auf das Erbe verzichten – sagt sie heute. Der „weitere Sohn“ soll die ETW bekommen und Klaus das Haus. Klaus hat aber kein Geld, Fritz auszuzahlen.

    Nach gesetzlicher Erbfolge, unterstellt, Sie sind nicht (mehr) verheiratet, erbt jedes Kind ¼ des Gesamterbes. Wie das auseinandergesetzt wird, ist nach dem Versterben nicht mehr Ihr Problem. Klingt hart, muss aber einmal gesagt werden. Nun wollen Sie diese Regelung, wer was bekommt, noch beeinflussen. Dazu müssten Sie ein Testament errichten, wo Sie zum einen abweichende Erbquoten festlegen und auch noch die beiden großen Werte (Haus und ETW) in einer Teilungsanordnung bestimmten Erben zuordnen. Also so ungefähr nach dem Motto, die Tochter wird enterbt, der „andere Sohn“ erhält die ETW und Klaus das Haus. Klaus muss Fritz aber als Ausgleich die Hälfte des Hauswertes auszahlen. Prinzipiell können Sie das so machen, aber:

    • Fällt einer der Söhne unter 1/8 des Gesamtwertes des Erbes – Pflichtteilsanspruch – kann er von den anderen Erben einen Ausgleich beanspruchen.
    • Die enterbte Tochter hat das Recht – aber nicht die Pflicht – ebenfalls ihren Pflichtteil geltend zu machen.
    • Wenn Klaus Fritz nicht auszahlen kann, können sie das Haus auch gemeinsam je zur Hälfte besitzen.

    Diese Konstruktion birgt massives Streitpotential unter den Erben; wozu wollen sie das befördern?

    Ich wünsche Ihnen, dass der Erbfall noch lange aussteht. Können sich die Interessen der Kinder nicht ändern und Ihre ggf. auch. Vielleicht wollen Sie das Haus auch noch zu Lebzeiten verkaufen um eine Weltreise zu machen, o.ä.?

    Ich sehe zwei Varianten:

    1. Sie erstellen kein Testament und vertrauen darauf, dass sich Ihre Kinder schon einigen werden.
    2. Sie schließen mit Ihren Kindern einen notariellen Erbvertrag, wo heute alles nach Ihren Wünschen haarklein geregelt wird. Allerdings müssten die Kinder mitspielen. Der Erbvertrag bedarf der notariellen Beurkundung und der Notar kann dann auch beraten, wie Ihre Wünsche rechtssicher umgesetzt werden, wenn sie überhaupt umsetzbar sind.

    Die Detailfrage, wie Klaus Fritz auszahlt, könnte man z.B. so regeln, dass Klaus Mieteinnahmen aus dem Haus erhält, bis die Summe abbezahlt ist.

    Gruß Pumphut

  • Ich beschreibe die Situation etwas genauer.

    Es gibt zusätzlich noch eine weitere Wohnung zu vererben - die soll ein weiterer Sohn erhalten. Die Tochter verzichtet auf ihr Erbe. Beide Kinder spielen also bei der Frage mit dem Haus keine Rolle.

    Heiße Kiste. Beim Erbe gibt es immer mehrere Dimensionen, einerseits die rechtliche, andererseits die psychologische. Was heißt das: "Die Tochter verzichtet auf ihr Erbe"? Immobilien sind regelmäßig sechsstellig. Angenommen, ein Sohn bekommt ein Haus im Wert von 500 T€, sein Bruder eine Wohnung im Wert von 300 T€ und die Tochter nichts, würde ich nicht annehmen, daß die Beteiligten damit zufrieden sind, sondern eher, daß da Streit bis aufs Messer ausbricht.

    Ich habe Dir oben schon geschrieben, daß Du jedem Ratgeber die Sachlage komplett darstellen mußt, sonst wirst Du (egal von wem) keinen sinnvollen Rat bekommen können.

    Etwas genauer reicht da nicht, es muß schon ganz genau sein.

  • Diese Woche hatte ich eine längere private Unterredung mit einer Fachanwältin für Erbrecht.
    Sie hatte einige sehr ähnliche Beispiele wie das hier genannte immer wieder in der Kanzlei. Es ist teils gruselig, was da abgeht mit späteren Erblasser:innen und späteren Erb:innen.

    Sie meinte augenzwinkernd es wäre für alle ab 70 sinnvoll, alle Immobilien zu verkaufen und in eine seniorengerechte Mietwohnung umzuziehen…

    Logisch ! Dann bleiben im Erbfall nur Mobiliar, Wertgegenstände und Geld zurück.

  • Diese Woche hatte ich eine längere private Unterredung mit einer Fachanwältin für Erbrecht.
    Sie hatte einige sehr ähnliche Beispiele wie das hier genannte immer wieder in der Kanzlei. Es ist teils gruselig, was da abgeht mit späteren Erblasser:innen und späteren Erb:innen.

    Auch meine Erfahrung. Wer kein Testament braucht, hat eines, wer eins braucht, hat keines.

    Die Kinder werden sich im Erbfall doch kloppen, oder?

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

  • Erb:lassendieren:den:innen evtl.

    Das musst Tomarcy fragen, ist der/die/das ein:ziegenden:innen, der hier so schreibt.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.