Aufteilung Freistellungsaufträge zwischen Ehepartnern

  • Hallo in die Runde,

    ich habe bei meiner Frau und mir geprüft, in wieweit die Freistellungsaufträge für dieses Jahr bei den Banken ausgenutzt sind und festgestellt, dass meine Frau noch einen offenen Rest von ca. 250€ hat.

    Wir haben bisher noch jeder die 1000€ selbst bei den jeweiligen Banken verteilt also keine gemeinsamen Freistellungsaufträge.

    Könnten wir nun einfach bei einer Bank meiner Frau den Freistellungsauftrag um 250€ reduzieren und ich erhöhe bei einer meiner Banken den Freistellungsauftrag um 250€ oder müssten wir dann bei allen genutzten Banken die Freistellungsaufträge neu verteilen und angeben, dass es sich um gemeinsame Freistellungsaufträge handelt?

    Also kurz: Kommt es nur darauf an, dass am Ende gemeinsam die 2000€ FSA eingehalten werden, egal ob es als einzel-FSA oder gemeinsamer-FSA bei den Banken hinterlegt ist oder ist es wichtig, dass es dann bei allen Banken als gemeinsame FSA hinterlegt ist?

  • Ich habe bei meiner Frau und mir geprüft, in wieweit die Freistellungsaufträge für dieses Jahr bei den Banken ausgenutzt sind und festgestellt, dass meine Frau noch einen offenen Rest von ca. 250€ hat.

    Und?

    Könnten wir nun einfach bei einer Bank meiner Frau den Freistellungsauftrag um 250€ reduzieren und ich erhöhe bei einer meiner Banken den Freistellungsauftrag um 250€

    Das kannst Du machen. Du kannst sogar einfach bei einer Deiner Banken den Freistellungsauftrag erhöhen und den Freistellungsauftrag Deiner Frau stehen lassen.

    Also kurz: Kommt es nur darauf an, dass am Ende gemeinsam die 2000€ FSA eingehalten werden, egal ob es als einzel-FSA oder gemeinsamer-FSA bei den Banken hinterlegt ist oder ist es wichtig, dass es dann bei allen Banken als gemeinsame FSA hinterlegt ist?

    Du bekommst Ärger, wenn für Dich und Deine Frau zusammen mehr als 2000 € Kapitalerträge freigestellt wurden und Du dann Deine Kapitalerträge nicht im Rahmen der Steuererklärung deklariert hast.

    Früher mal wurde die Höhe der Freistellungsaufträge gemeldet. Heute wird das freigestellte Volumen ans Finanzamt gemeldet.

    Ich mag dieses Freistellungsauftragsbingo nicht, weil es kompliziert ist und viele Anleger schnell den Überblick verlieren, so offenbar auch Du.

    Bringt Dir dieses Bingo denn überhaupt etwas?

  • Naja, es geht darum, dass die 1000€ Freistellung für jeden voll ausgenutzt werden und man sich dann das Ausfüllen der KAP Anlage sparen kann, was ist daran so verkehrt?

    Wie kommst du darauf, dass ich den Überblick über die erteilen FSA verloren habe? Nur weil der Betrag bei einer Bank nun nicht voll ausgeschöpft wurde?

  • Wie kommst du darauf, dass ich den Überblick über die erteilen FSA verloren habe? Nur weil der Betrag bei einer Bank nun nicht voll ausgeschöpft wurde?

    Das schreibt er immer, dass er das nicht mag. Das ist eine Standard-Aussage.

    Du hast die Sache doch vollkommen gut im Griff.

    Wenn es dir deine Bank ermöglicht, änderst du eben für 2025 das.
    Es gibt bekanntlich Broker, bei denen das nicht geht.
    Einer davon muss gar nicht mehr extra erwähnt werden

  • Naja, es geht darum, dass die 1000€ Freistellung für jeden voll ausgenutzt werden und man sich dann das Ausfüllen der KAP Anlage sparen kann, was ist daran so verkehrt?

    Wie kommst du darauf, dass ich den Überblick über die erteilen FSA verloren habe? Nur weil der Betrag bei einer Bank nun nicht voll ausgeschöpft wurde?

    Du hast etwas gefragt (mit minimalen Informationen, wie hier allgemein üblich). Ich habe tief in meine Kristallkugel geschaut und Dir eine Antwort in der Sache geschrieben.

    Am Ende hatte ich eine Rückfrage, der Du allerdings ausweichst und statt einer Antwort Gegenfragen stellst.

    Mit Foren ist das so ähnlich wie mit der KI: Je besser der Prompt ist, desto besser sind die Antworten.

    :)

  • Könnten wir nun einfach bei einer Bank meiner Frau den Freistellungsauftrag um 250€ reduzieren ...

    Ja.

    ... und ich erhöhe bei einer meiner Banken den Freistellungsauftrag um 250€ ...

    Deinen Einzelauftrag kannst Du m.E. nicht auf größer 1.000€ erhöhen. Ihr könnt aber einen gemeinsamen Auftrag bei Deiner Bank über 1.250€ einreichen.

    ... oder müssten wir dann bei allen genutzten Banken die Freistellungsaufträge neu verteilen

    Einzelaufträge und gemeinsame Aufträge mischen geht wohl. Daher ist bei Deiner Frau ein gemeinsamer Auftrag nicht zwingend notwendig.

  • Deinen Einzelauftrag kannst Du m.E. nicht auf größer 1.000€ erhöhen. Ihr könnt aber einen gemeinsamen Auftrag bei Deiner Bank über 1.250€ einreichen.

    Unser TE schreibt, daß er mehrere Bankverbindungen hat. Wie sich seine Kapitaleinkünfte (besser noch: die Kapitaleinkünfte des Ehepaars) verteilen, schreibt er nicht. Das zu wissen, wäre praktisch, die NI könnte dann zielgerechter antworten.

    Bei mehreren Bankverbindungen sollte er bisher nicht bei jeder einen Freistellungsauftrag über 1000 € eingereicht haben. Hat er bei einer Bank einen Freistellungsauftrag über 500 € eingereicht und bekommt dort (hoppla!) 800 € Kapitalerträge, so könnte er unproblematisch seinen Freistellungsauftrag dort auf 750 € erhöhen und wäre damit am Ziel.

    Wenn er bei dieser Bank aber schon einen Freistellungsauftrag über 1000 € für ein Einzelkonto erteilt hatte, wird sich die Bank sperren, wenn er den erhöhen will.

    Zur Not erfolgt die Freistellung halt über die Steuererklärung.

    Freistellungsauftragsbingo ist subtrivial, da vertüdelt man sich schnell.

    :)

  • Also kurz: Kommt es nur darauf an, dass am Ende gemeinsam die 2000€ FSA eingehalten werden, egal ob es als einzel-FSA oder gemeinsamer-FSA bei den Banken hinterlegt ist oder ist es wichtig, dass es dann bei allen Banken als gemeinsame FSA hinterlegt ist?

    Egal wer von beiden einen FSA für wen eingerichtet hat. Nur in Summe nicht mehr als 2000 für ein Paar.

    Heute wird das freigestellte Volumen ans Finanzamt gemeldet.

    genau

    Einzelaufträge und gemeinsame Aufträge mischen geht

    genau

    Meine Frau und ich teilen nicht auf.
    Bei "offiziell meinem Depot", von dem wir beide leben, sind 1950€ als FSA eingetragen. (Alte, gewachsene Geschichte bei UI.)
    Dem FA ist es egal wo der FSA genutzt wird. Nur die Maximalgrenze ist denen wichtig.
    Zumindest bei Zusammenveranlagung.
    Bei Einzelveranlagung müsste es separiert werden, so wie ich das sehe..

  • ich habe bei meiner Frau und mir geprüft, in wieweit die Freistellungsaufträge für dieses Jahr bei den Banken ausgenutzt sind und festgestellt, dass meine Frau noch einen offenen Rest von ca. 250€ hat.

    Nur ergänzend: Hast Du auf dem Schirm, dass ggf. zum Jahresende noch Zinsen gezahlt werden (z.B. bei Tages- und Festgeld)? Vielleicht bleibt dann ja gar nichts mehr übrig.

  • Das mit den Freistellungsaufträgen ist so eine Sache....

    Ganz früher war es so, dass Freistellungsaufträge IMMER von beiden Ehepartnern gestellt und unterschrieben werden mussten, gleichgültig ob es sich um Einzelkonten oder Gemeinschaftskonten handelte. Diese Freistellungsaufträge aus den 90ger Jahren des letzten Jahrhunderts sind auch heute noch gültig, obwohl sich die Grenzen seither mehrfach verändert haben.

    In der Frühzeit der Freistellungsaufträge wurden, wie es @Achim Weiss geschrieben hatte, die Höhe der Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt gemeldet. Es gab dann immer wieder Rückfragen und auch oft Probleme, wenn die damals zulässigen Grenzen überschritten wurden, obwohl die Höhe der Erträge unter den steuerlichen Freibeträgen lag.

    Zwischenzeitlich hat sich das Verfahren geändert. Heute werden nur noch die durch einen Freistellungsauftrag erzielten Erträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne etc.) an das Bundeszentralamt gemeldet.


    Für Gemeinschaftskonten kann immer nur ein gemeinschaftlicher Freibetrag gestellt werden (max. bis € 2.000,00). Diesen Freibetrag stellen die Eheleute gemeinschaftlich.

    Bei Einzelkonten ist es heute möglich einen eigenen Freistellungsauftrag stellen ohne dass der Partner mitwirken muss. Hier gilt die Grenze von € 1.000,00 pro Person. Dieser Freibetrag gilt dann auch nur für die Konten der betreffenden Person.

    Soll nur ein Partner für seine Konten den höchstmöglichen Freibetrag von bis zu € 2.000,00, dann muss ein gemeinschaftlicher Freibetrag gestellt werden.

    Es ist aber auch zu beachten, dass die Summe aller Freistellungsaufträge (Einzelaufträge und Gemeinschaftsaufträge) nicht den zulässigen Höchstbetrag von € 2.000,00 überschreiten.
    Es gibt immer wieder Ärger oder Probleme, wenn man aus Unachtsamkeit oder gar "absichtlich" zu hohe Freibeträge gestellt hat und dann Erträge "steuerfrei" kassiert, die über der zulässigen Grenze liegen.

    Weiterhin besteht bei manchen Banken die Möglichkeit, dass nur die Erträge für ganz bestimmte Konten bei dieser Bank freigestellt werden, während bei den übrigen Konten auf die Erträge immer ein Steuerabzug vorgenommen werden soll.

  • Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen, das hat mein Fragestellung beantwortet.

    Nur ergänzend: Hast Du auf dem Schirm, dass ggf. zum Jahresende noch Zinsen gezahlt werden (z.B. bei Tages- und Festgeld)? Vielleicht bleibt dann ja gar nichts mehr übrig.

    Ja eine kleine Ausschüttung bekommt meine Frau noch, da habe ich noch bisschen was vom Freibetrag bei Ihr belassen.


    @Achim Weiss Was du für ein Problem hast weiß ich nicht, die anderen haben meine Frage verstanden und konnten mir sachgerecht weiterhelfen. Wenn dir meine Infos nicht ausgereicht haben, brauchst du dich ja nicht zu meiner Frage äußern und alle sind happy ;)

  • Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen, das hat mein Fragestellung beantwortet.

    Bereits die erste Antwort (nämlich diese) hat Deine Fragestellung beantwortet, allerdings auch darauf hingewiesen, daß Freistellungsauftragsbingo seine Tücken hat: Man glaubt irrig, man hätte noch was frei, hat dabei aber vergessen, daß man zu Silvester auf diversen Tagesgeldkonten noch Zinsen bekommt.

    So ist das auch bei Dir. Du hattest das auch vergessen und die entsprechenden Zinsen nicht einkalkuliert.

    Wenn man alles genau nach Vorschrift macht, nämlich erst die Reduktion des einen Teil-Freistellungsauftrag beauftragt, dann wartet, bis die Bank diesen Auftrag umgesetzt hat, und erst nach Abschluß dieser Tat den anderen Teil-Freistellungsauftrag hochdreht, wenn man also sicherstellt, daß die Summe der Freistellungsaufträge zu keinem Zeitpunkt den erlaubten Betrag von 2000 € überschreitet, dann ist alles in Ordnung. Leider braucht man dafür eine gewisse Zeit, die man Anfang/Mitte Dezember bis zum Jahresende oft nicht mehr hat.

    Wenn man das dann aber nicht abwartet, sondern beide Dinge parallel in Auftrag gibt, mag man davon überrascht werden, daß die erste Bank einen Zinsertrag berücksichtigt, den man ganz übersehen hatte, und zurückschreibt: Wir können den Freistellungsauftrag im laufenden Jahr nicht reduzieren, weil er schon in der beauftragten Höhe ausgeschöpft ist. Da hat man dann ein Problem.

    Zum Glück trifft das für Dich nicht zu, denn Du hast ja auf Anregung einer geschätzten Mitforistin nochmal nachgeschaut und dabei erkannt, daß Deine Frau noch einen Zinsertrag zu erwarten hat, den Du nicht auf dem Schirm hattest. Da hast Du also nochmal Glück gehabt.

    Wie steht oben im Thread?

    Freibetragsbingo ist trickreich, allzuleicht hat man irgendwas übersehen oder kommt sonstwie damit durcheinander.

    :)