Finanzamt will Vorauszahlung für pirvate Kranken und Pflegeversicherung nicht anerkennen.

  • Zitat

    Der eigentliche Steuervorteil entsteht dadurch, dass in den Jahren, für die Sie bereits Beiträge vorausgezahlt haben, andere Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Normalerweise würden diese den Höchstbetrag überschreiten und damit steuerlich ins Leere laufen.

    Aus dem obigen Artikel auf pkv-welt.de

    Dieser Aspekt war mir neu. Ich dachte bislang es geht nur um den Skonto und die höhere Progression in Jahren besonders hoher Einkünfte.

  • [Typischerweise schöpfen bereits die Krankenversicherungsbeiträge die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben aus. Hat man sie aber via Vorauszahlung weggeschafft, hat man in dem betreffenden Jahr (oder den betreffenden Jahren) eine zusätzliche Absetzmöglichkeit von 1900 € (als Angestellter).]

    Dieser Aspekt war mir neu. Ich dachte bislang, es geht nur um den Skonto und die höhere Progression in Jahren besonders hoher Einkünfte.

    Als Angestellter hat man typischerweise Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung. Die verpuffen üblicherweise. Hat man Krankenkassenbeiträge vorausbezahlt, wirken sich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung steuerlich aus. Hättest Du denn sonst noch passende Versicherungen abzusetzen, um die 1900 € vollzumachen, etwa eine BU? Mit einer privaten Haftpflichtversicherung mit 50 € Prämie machst Du den Posten ja nicht voll.

    :)

  • Hättest Du denn sonst noch passende Versicherungen abzusetzen, um die 1900 € vollzumachen, etwa eine BU? Mit einer privaten Haftpflichtversicherung mit 50 € Prämie machst Du den Posten ja nicht voll.

    Muss ich den Posten denn vollmachen? Es genügt als zusätzlichem Effekt doch, dass die Versicherungen überhaupt angerechnet werden. Ohne die PKV Vorauszahlungen würden diese ja verpuffen. Nur deshalb betreibt man den Aufwand der Vorauszahlung natürlich nicht. Unterm Strich hat man aber potenziell einen dreifachen Effekt: Skonto der PKV, Nutzung einer ggf. höheren Progression im Jahr der Vorauszahlung und die steuerliche Berücksichtigung anderer Vorsorgeaufwendungen.

    Das ist ja das reinste Überraschungsei :S

  • Nur mal so am Rande erwähnt - die AXA hatte mir im Jahr 2020 nur Vorauszahlungen für 1 Jahr "erlaubt". Keine Ahnung, ob sich das inzwischen geändert hat.

    Von daher erst mal die eigene PKV kontaktieren, bevor man das Ganze in Angriff nimmt.

  • Kurzes Update:

    Nachdem dankenswerter Weise hier und auch im "Der Privatier" Forum der Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 24.05.2017 kam, hat sich heute auch nochmal mein bekannter Steuerberater mit dem gleich Hinweis gemeldet und zu folgende Vorgehensweise (der ich auch folge) geraten:


    1. Sachliche und freundliche Kontaktaufnahme mit dem Sachbearbeiter und mit dem Hinweis auf das BMF Schreiben und eine einfache Änderung des Steuerbescheides beantragen

    2. Sollte das wider erwarten nicht funktionieren fristgerecht Einspruch einlegen und mit fachkundiger Hilfe (Steuerberater oder Anwalt) dagegen formal vorgehen.

    Ich bin wohl nicht der Einzige den es getroffen hat, aber bisher konnten alle ihm bekannten Fälle mit Hinweis auf das BMF Schreiben schnell wieder in korrekte Bahnen gelenkt werden.


    Ich halte Euch auf dem Laufenden

    Gruß

    Jochen M.

  • Funfact am Rande:

    Heute ist die Überweisung der (gekürzten) Steuererstattung bei meiner Bank eingegangen.

    Diese hat sich sinngemäß umgehend gemeldet: "Wer ist das Finanzamt xyz? Bitte reichen Sie Nachweise für Herkunft des Geldes ein. Ansonsten müssten wir die Überweisung zurückweisen und es den Finanzbehörden melden"...

  • Funfact am Rande:

    Heute ist die Überweisung der (gekürzten) Steuererstattung bei meiner Bank eingegangen.

    Diese hat sich sinngemäß umgehend gemeldet: "Wer ist das Finanzamt xyz? Bitte reichen Sie Nachweise für Herkunft des Geldes ein. Ansonsten müssten wir die Überweisung zurückweisen und es den Finanzbehörden melden"...

    Als Mensch hat man ja auch gelegentlich seine unvernünftigen Tage, aber für richtigen Unsinn braucht man offensichtlich Computer.

    :)

  • Nachdem dankenswerterweise hier und auch im "Der Privatier" Forum der Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 24.05.2017 kam, hat sich heute auch nochmal mein bekannter Steuerberater mit dem gleichen Hinweis gemeldet und zu folgende Vorgehensweise (der ich auch folge) geraten:

    1. Sachliche und freundliche Kontaktaufnahme mit dem Sachbearbeiter und mit dem Hinweis auf das BMF Schreiben und eine einfache Änderung des Steuerbescheides beantragen.

    2. Sollte das wider erwarten nicht funktionieren fristgerecht Einspruch einlegen und mit fachkundiger Hilfe (Steuerberater oder Anwalt) dagegen formal vorgehen.

    Ich bin wohl nicht der Einzige, den es getroffen hat, aber bisher konnten alle ihm bekannten Fälle mit Hinweis auf das BMF Schreiben schnell wieder in korrekte Bahnen gelenkt werden.

    Bei meiner letzten Steuererklärung ist mein Finanzbeamter zu meinem Nachteil von meinen Vorgaben abgewichen. Ich habe mich darüber gewundert, weil mir die Sache offensichtlich schien; in den Erläuterungen ist der Beamte auf die Änderung nicht eingegangen. Auch das ist verwunderlich, denn typischerweise schreibt der Finanzbeamte dort hinein, wenn er von der Erklärung abweicht.

    Ich dachte mir: Dem rufst Du mal an, erklärst ihm die Sache und bittest ihn, den Steuerbescheid zu ändern. Ein formaler Einspruch macht sicher eine Menge zusätzlicher Arbeit, das muß man ja nicht einmal dem Finanzamt zumuten (anderen Leuten generell nicht).

    Das war aber eine schlechte Idee. Der Mann war wohl nicht gut drauf (soll vorkommen) und hat von Anfang an völlig abgeblockt. Noch bevor ich mein Ansinnen vorbringen sollte, sagte er "Einspruch einlegen!" Mein Begehr wollte er überhaupt nicht anhören. Offensichtlich fühlte er sich von meinem Anruf gestört. Kann ja sein, daß ich ihn aus der Arbeit herausgerissen habe.

    Ich kenne die internen Abläufe nicht, weiß aber, daß ein Ansinnen, wenn es schriftlich vorliegt, für den, der das bearbeiten soll, viel günstiger ist als ein Telefonat, und zwar deswegen, weil er den schriftlichen Auftrag bei Bedarf nochmal nachlesen kann und er es zu einem Zeitpunkt seiner Wahl bearbeiten kann. Einen telefonischen Auftrag hingegen muß er sofort ausführen, wenn er ihn nicht vergessen will.

    Für Beanstandungen am Steuerbescheids gibt es eine Einspruchsfrist, die man sinnvollerweise nicht verpaßt. Wenn Du dem Finanzbeamten anrufst - ein Anruf ist Schall und Rauch - mußt Du weiterhin die Einspruchsfrist im Blick haben. Wenn die Antwort bis zum Ende der Frist nicht eingetroffen ist, ist dann dennoch ein formaler schriftlich Einspruch nötig. Das bedeutet für Dich zusätzlichen Aufwand, denn Du mußt die Frist überwachen.

    Ich habe sehr selten mit dem Finanzamt zu tun, das heißt: vermutlich hat mein Finanzbeamter von mir keine Vorstellung, wenn ich anrufe. Das ist mit Steuerberatern anders, da kennt man sich vermutlich, weil man öfter miteinander zu tun hat. Unter Leuten, die sich kennen, ist ein Telefonat oftmals schneller und unkomplizierter als ein schriftlicher Auftrag.

    Ich möchte mich selbst mit diesem zweistufigen Vorgehen nicht belasten. Wenn an meinem Steuerbescheid etwas nicht stimmt, schreibe ich das auf und schicke es formal als Einspruch ans Finanzamt. Dann kann ich mir sicher sein, daß ich die Frist eingehalten habe.

    Dein Finanzamt, Dein Steuerbescheid. Tu, was Du für richtig hältst.

  • In der Vergangenheit hatte ich hin und wieder einen konstruktiven Austausch mit meinen zuständigen Sachbearbeitern per Mail oder ich wurde angerufen....aus dem eigenen Arbeitsleben weiß ich, dass man aus verschiedensten Gründen nicht immer empfänglich für Anrufe ist ;)

    Ein freundliches Mail soll auch diesmal die erste Stufe sein. Genau aus den von Dir angeführten Gründen (Vermeidung von ggf. unnötiger Mehrarbeit).

    Entweder ist bis Ende der ersten Januarwoche ein geänderter Bescheid schwarz auf weiß da oder ich leite den formalen/dokumentieren Einspruch via Elster ein. Einspruchsfrist ist erst Ende Januar.

  • 1. Sachliche und freundliche Kontaktaufnahme mit dem Sachbearbeiter und mit dem Hinweis auf das BMF Schreiben und eine einfache Änderung des Steuerbescheides beantragen

    2. Sollte das wider erwarten nicht funktionieren fristgerecht Einspruch einlegen und mit fachkundiger Hilfe (Steuerberater oder Anwalt) dagegen formal vorgehen.

    Ich würde Schritt 2 vor 1 machen, bzw. beides zusammen. So wahrst du auf jeden Fall die Frist.

  • Muss ich den Posten denn vollmachen? Es genügt als zusätzlichem Effekt doch, dass die Versicherungen überhaupt angerechnet werden. Ohne die PKV Vorauszahlungen würden diese ja verpuffen. Nur deshalb betreibt man den Aufwand der Vorauszahlung natürlich nicht. Unterm Strich hat man aber potenziell einen dreifachen Effekt: Skonto der PKV, Nutzung einer ggf. höheren Progression im Jahr der Vorauszahlung und die steuerliche Berücksichtigung anderer Vorsorgeaufwendungen.

    Das ist ja das reinste Überraschungsei :S

    Man muß es sich im Einzelfall ausrechnen. Besser gesagt: ausrechnen lassen. Das Schöne an der Computerei ist, daß man sich zwar überlegen muß, wie die Dinge zusammenhängen, und sich daraus dann eine Formel entwickelt. Das lästige Ausrechnen übernimmt Excel dann aber für einen, so daß man ganz einfach ausprobieren kann, was wohl wäre, wenn dieser oder jener Posten 100 oder 1000 € höher oder niedriger wäre.

    Mal angenommen, man sei in der Progressionszone, dann haben Absetzbeträge eine immer geringere Wirkung, je größer sie sind. Somit wird eine Vorauszahlung über 3 Jahre (Das ist ja ein erheblicher Betrag!) eben prozentual nicht so viel bringt wie die ersten 1000 €. Auch wird man dann mit einberechnen, wieviel Geld man wohl dadurch verliert, daß man nennenswert Geld zinslos bei der Krankenversicherungs lagert. Auf der Positivseite steht, daß man die Arbeitslosenversicherung in dem Jahr (oder den Jahren) absetzen kann, in denen man durch die Vorauszahlung keine Krankenversicherung zahlt. Zahlt man nur ein Jahr voraus, reicht die Vorauszahlung bei steigenden Beiträgen nicht für das ganze Jahr, sondern man muß im November und Dezember eben doch Krankenversicherung zahlen, die dann die 1900 € zusätzliches Abschreibvolumen schmälert.

    Man muß es sich im Einzelfall ausrechnen. :)

  • Ich würde Schritt 2 vor 1 machen, bzw. beides zusammen. So wahrst du auf jeden Fall die Frist.

    Wie schon geschrieben.... Wenn in zwei Wochen kein schriftlicher neuer Bescheid vorliegt, lege ich formalen Widerspruch ein.... Frist ist erst Ende Januar und kann ja via Elster umgehend bestätigt erfolgen....Sollte Elster down sein (was es, glaube ich, noch nie war), kann ich immer noch ein Einschreiben mit Rückschein loslassen.;)

    Das ist natürlich auch für mich ein brutal heftiger Fall. Aber in fast 40 Jahren als Steuerzahler, habe ich (die wenigen Male wo es nötig war) immer konstruktiv mit dem FA kommunizieren können und erfolgreich mehrere geänderte Bescheide bekommen.

    Ich habe ja keinen monetären Vor- / oder Nachteil, egal ob ich heut oder in 2,3 oder 4 Wochen formal widerspreche. Hauptsache die Frist ist eingehalten.

  • Wenn man andere Versicherungen hat, die pro Jahr 1900€ überschreiten liegt der maximale zusätzlich absetzbare Betrag bei 5700€ als Single über die drei Jahre. Im maximalfall (Reichensteuer) bekommt man so ohne Kirchensteuer dann ca 2700€ zusätzlich zurück. Die Realität ist etwas schlechter, da man durch Tarifsteigerungen das letzte Jahr nicht voll nutzen wird können.

    Hat man einen teuren Tarif zahlt man dafür 36000 € voraus, in einem günstigeren vielleicht 20000€. Hier kann man sich schon fragen, ob man das Geld lieber in einem Welt ETF anlegt.

    Interessant finde ich die Idee bei Bestehen eines zusätzlichen Beitragsreduktionstarifs, der ab einem bestimmten Alter greift (z.B 65) dann in den Jahren vor der Rente bzw. dieser Reduktion mit noch möglichst hohem Steuersatz schon mehrfach vorauszuzahlen. So profitiert man von der besseren Absetzbarkeit durch den höheren Steuersatz und die Vorauszahlung wird gleichzeitig durch den Beitragsreduktionstarif dann länger die Beiträge abdecken und einen in der Rente entlasten. Ich habe noch ca 20 Jahre bis es soweit ist, werde aber diese Option im Auge behalten, sofern es auch dann noch möglich sein sollte.

  • Wenn man andere Versicherungen hat, die pro Jahr 1900€ überschreiten, liegt der maximale zusätzlich absetzbare Betrag bei 5700€ als Single über die drei Jahre. Im Maximalfall (Reichensteuer) bekommt man so ohne Kirchensteuer dann ca 2700€ zusätzlich zurück. Die Realität ist etwas schlechter, da man durch Tarifsteigerungen das letzte Jahr nicht voll nutzen wird können.

    Ich habe im letzten Dezember für 1 Jahr vorausgezahlt. Die Vorauszahlung hat bis Anfang November dieses Jahr gereicht, bis zum Jahresende waren im Jahr 2025 etwa 900 € steuerwirksam nachzuzahlen. Blieben 1000 € Absetzvolumen. Mir bringt das nichts, weil ich ja bereits für das Folgejahr herauszahle.

    Extrapoliere ich die Zahlen auf 3 Jahre, so hätte ich vor 3 Jahren 3 Jahresbeiträge vorausgezahlt, somit im Jahr 2022 einen dicken Steuerabsetzbetrag gehabt. Im Jahr 2023 wären die genannten 1900 € frei gewesen. Beispielsweise wäre dadurch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung absetzbar geworden und das eine oder andere noch zusätzlich. Dito 2024. 2025 hätte der Rest der Vorauszahlung nicht für das Jahr gereicht, ich hätte sicher mehr als 1900 € Beitrag nachlegen müssen, die genannten 1900 € wären also wieder aufgebraucht worden (abgesehen davon, daß ich den Stunt ja eventuell nochmal machen wollte). Mein Absetzvolumen wäre also nicht 5700 €, sondern nur 3800 €.

    Man kann das einmal mitnehmen, wenn man genau weiß, daß in dem betreffenden Jahr der Steuersatz ungewöhnlich hoch ist.

    Auf Dauer ist das nur etwas für Freaks.

  • Ich würde eher einen Fachanwalt hinzuziehen als einen Steuerberater.


    (Eigene Erfahrung - Der Steuerberater hat was zur Spekulationssteuer bei Immobilien erzählt, was laut Internet falsch war. Der Anwalt hat dann das Gegenteil gesagt…)

    Und bei mir hat ein Fachanwalt wegen mangelnder Praxis eine Anwaltshaftung kassiert, da die Basics vergessen wurden. :thumbup:

  • Ich würde eher einen Fachanwalt hinzuziehen als einen Steuerberater.


    (Eigene Erfahrung - Der Steuerberater hat was zur Spekulationssteuer bei Immobilien erzählt, was laut Internet falsch war. Der Anwalt hat dann das Gegenteil gesagt…)

    Bei mir die umgekehrte Erfahrung in einem andern Fall. Mein Steuerberater musste meinen Anwalt korrigieren....

    Deswegen mache ich mich bei wichtigen Dingen im Vorfeld so schlau wie nur möglich (was natürlich ein Studium mit Berufspraxis nicht ersetzen kann)

  • Und bei mir hat ein Fachanwalt wegen mangelnder Praxis eine Anwaltshaftung kassiert, da die Basics vergessen wurden. :thumbup:

    Nachdem ich weiß, wie niedrig den Hürden sind den Titel "Fachanwalt" führen zu dürfen, beindruckt mich dieser Titel wenig.

    Ganz im Gegenteil zu Fachärzten, wo die Ansprüche und Nachweispflichten sehr hoch sind.