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Beiträge AV-Depot

  • Finanzfrager0815
  • 23. Dezember 2025 um 14:51
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  • fabioso
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    • 26. Dezember 2025 um 11:19
    • #21
    Zitat von Planschkuh

    hier steht es:

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ…rce=chatgpt.com

    Hab ich trotzdem noch nicht ganz verstanden. So wie es da steht, kommen die Zulagen für die geförderten 1800€ auf die 6840€ noch drauf:

    Zitat

    Ja, die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf einen Höchstbetrag von 6.840 Euro begrenzt. Davon werden bis zu 1.800 Euro gefördert.

    Verstehst du das auch so?

  • Finanzfrager0815
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    • 26. Dezember 2025 um 11:39
    • #22

    Ja genau, mit den Zulagen können auch mehr als die 1800 steuerlich geltend gemacht werden (z.B. 1800 + 480 Förderung = 2280€). Der Rest (bis zum Maximalbeitrag) ist dann halt ungefördert…

  • Saarlaender
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    • 26. Dezember 2025 um 11:50
    • #23
    Zitat von Finanzfrager0815

    Ja genau, mit den Zulagen können auch mehr als die 1800 steuerlich geltend gemacht werden (z.B. 1800 + 480 Förderung = 2280€). Der Rest (bis zum Maximalbeitrag) ist dann halt ungefördert…

    Für diesen übersteigenden Betrag (also Differenz zwischen Höchsteinzahlungsbetrag und dem geförderten Betrag) reduziert sich der Vorteil gegenüber eines ungeförderten ETF-Depots also auf die nachgelagerte Besteuerung der Erträge, richtig? Und man braucht sich nicht mit der lästigen Vorabpauschale rumschlagen.

  • Finanzfrager0815
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    • 26. Dezember 2025 um 12:07
    • #24

    Ja, so verstehe ich es auch. Und ab 2029 soll die Förderung dann noch etwas ansteigen, sodass dann die 1800 noch etwas mehr überschritten werden können (und mit Kindern natürlich noch mal mehr)

  • fabioso
    Ehrenmitglied
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    • 26. Dezember 2025 um 12:20
    • #25
    Zitat von Finanzfrager0815

    Ja, so verstehe ich es auch. Und ab 2029 soll die Förderung dann noch etwas ansteigen, sodass dann die 1800 noch etwas mehr überschritten werden können (und mit Kindern natürlich noch mal mehr)

    Also z.B. ohne Kinder 6840€ plus volle Zulage 480€ = 6320€

  • Achim Weiss
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    • 26. Dezember 2025 um 12:26
    • #26
    Zitat von SemperFidelis

    25% Steuern bei Auszahlung eines normalen ETFs ist falsch, weil noch 30% Gewinnsteuerbefreiung dazugerechnet werden, was dann 19% ergibt.

    Das ist eine verbreitete Fehlauffassung, wie ich ja schon mehrfach vorgerechnet habe. Du bist Regular hier im Forum, deswegen darf ich Dich auf die Suchfunktion verweisen und muß meine entsprechende Beiträge nicht selber heraussuchen.

    Zitat von SemperFidelis

    Bei der bAV kommen die fetten Krankenkassenbeiträge dazu.

    Auch das stimmt nicht. Typischerweise sind die Auszahlungen eine bAV beitragsfrei.

    Zitat von SemperFidelis

    Die Rechnung will ich sehen bei der das neue Vorsorgedepot unterm Strich mehr Rendite bringt als das normale ETF Depot, bei dem bei Auszahlung nur 19% Gewinnsteuer und keine Krankenkassenbeiträge abgezogen werden.

    In der Sache falsche Aussagen werden nicht dadurch richtig, daß man sie wiederholt.

  • Tomarcy
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    • 26. Dezember 2025 um 13:17
    • #27
    Zitat von Achim Weiss

    In der Sache falsche Aussagen werden nicht dadurch richtig, daß man sie wiederholt.

    Was ist eigentlich mit Semperfidelis los ? Da kommt ein Patzer nach dem anderen.

  • BS.C
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    • 26. Dezember 2025 um 19:06
    • #28
    Zitat von Tomarcy

    Was ist eigentlich mit Semperfidelis los ? Da kommt ein Patzer nach dem anderen.

    Kam denn schonmal was anderes?

  • Alexis
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    • 26. Dezember 2025 um 19:55
    • #29
    Zitat von Achim Weiss

    Auch das stimmt nicht. Typischerweise sind die Auszahlungen eine bAV beitragsfrei.

    Antwort von Radio Eriwan;):
    Im Prinzip nein, also nicht (krankenkassen-)beitragsfrei. Im Ausnahmefall (PKV) ja, beitragsfrei.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Referat Janders
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    • 27. Dezember 2025 um 01:48
    • #30
    Zitat von Alexis

    Antwort von Radio Eriwan;):
    Im Prinzip nein, also nicht (krankenkassen-)beitragsfrei. Im Ausnahmefall (PKV) ja, beitragsfrei.

    Wenn die Auszahlungen der bAV insgesamt 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten (Pflichtversicherung in der KV vorausgesetzt), dann greifen Freibetrag (KV) und Freigrenze (PV) und man muss keine Beiträge zahlen, obgleich grundsätzlich Beitragspflicht besteht. 8)

  • Achim Weiss
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    • 27. Dezember 2025 um 02:08
    • #31
    Zitat von SemperFidelis

    Bei der bAV kommen die fetten Krankenkassenbeiträge dazu.

    Zitat von Achim Weiss

    Auch das stimmt nicht. Typischerweise sind die Auszahlungen einer bAV beitragsfrei.

    Stimmt doch. Bei der bAV kommen die fetten Krankenkassenbeiträge dazu.

    Zitat von Alexis

    Im Prinzip nein, also nicht (krankenkassen-)beitragsfrei. Im Ausnahmefall (PKV) ja, beitragsfrei.

    Beitragsfrei bezieht sich eigentlich immer auf die GKV, PKV geht immer nebenher.

    Ich muß mich korrigieren.

    Cum grano salis:

    Was bei der Einzahlung steuerfrei war, wird bei der Auszahlung versteuert.
    Was bei der Einzahlung beitragsfrei war, wird bei der Auszahlung verbeitragt.

Schlagworte

  • Altersvorsorge
  • AV-Depot

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