Krankengeld endet

  • Frohes neues Jahr an Alle.

    Folgende Situation: Ich bin seit Anfang September 2024 krank geschrieben wegen psychischer Probleme (selber Diagnoseschlüssel)

    Anfang März dieses Jahr endet die Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse. Ich werde ausgesteuert. Ich muss mich dann beim Arbeitsamt melden, als weiterhin krank.

    Ich kann aber am 01.07.2026 in Rente gehen. (besonders langfristig versichert, 2 Jahre früher ohne Abzug, so steht es auf meiner Rentenauskunft)

    Ich habe aus den Jahren 2023 und 2024 noch 34 Tage Urlaub und ca. 180 Überstunden stehen.

    Habe heute eine telefonische Erstberatung von einem Anwalt meiner Versicherung gehabt. Dieser sagte, die Überstunden und Urlaubsgeld muss der AG mir auszahlen, wenn ich Rentner bin und das Arbeitsverhältnis endet.

    Laut Tarifvertrag Öffentlicher Dienst muss ich das Arbeitsverhältnis nicht kündigen wenn ich in Rente gehe, es würde dann automatisch enden.

    Wie verhält es sich, wenn ich mich arbeitslos melde, laut Google kann ich arbeitslos sein, aber trotzdem noch bei Krankheit beschäftigt.

    Habe auch parallel noch einen Beratungstermin beim VDK (bin ich Mitglied) gemacht.

    Wie sind Eure Erfahrungen, Meinungen dazu?

    Danke im voraus.

  • Hallo.

    Endet das Arbeitsverhältnis tatsächlich bei einer vorgezogenen Rente?

    Was ich bisher an Auszügen aus Tarifverträgen gesehen habe, verwies immer auf das Erreichen der Regelaltersgrenze. (Z. B. Paragraph 33 TVöD)

    Ich habe jetzt noch mal im Netz geschaut, da heißt es, dass man bei vorgezogenem Rentenbeginn kündigen oder Auflösungsvertrag machen muss.

    Da sollte ich evtl. mal im Personalbüro nachfragen?

  • Der Anwalt sollte dir hoffentlich auch gesagt haben, dass du auch für 2025 und 2026 Urlaubsanspruch hast, für 2026 natürlich nur anteilig.

    Nein das hat der Anwalt nicht gesagt, es war ja nur ein telefonisches Erstgespräch.

    Aber ich wußte nicht, dass ich auch für 2025 und 2026 Urlaubsanspruch habe.

    Gibt's da einen Gesetzestext oder aus dem Tarifvertrag dazu?

  • Ist hier vielleicht etwas dabei?

    Urlaubsanspruch für Langzeitkranke

    Mehr zum Thema: Wann verfällt Resturlaub?

    Urlaubsanspruch nach Krankheit und anschließende Rente – was gilt?

    Wer beim Renteneintritt noch offene Urlaubstage hat, hat gem. § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung. Demnach müssen nicht genommene Urlaubstage vom Unternehmen ausbezahlt werden. Aber Achtung: Auch ein solcher Abgeltungsanspruch erlischt nach 15 Monaten. Beschäftigte, die ihren Urlaub wegen Krankheit nicht genommen haben, sollten sich diesen also zwischendurch ausbezahlen lassen – und nicht erst bis zum Renteneintritt warten.

  • Ich habe jetzt noch mal im Netz geschaut, da heißt es, dass man bei vorgezogenem Rentenbeginn kündigen oder Auflösungsvertrag machen muss.

    Da sollte ich evtl. mal im Personalbüro nachfragen?

    Jetzt mal ganz ketzerisch, ist die Rente (mit Betriebstrente) höher als die Entgeltersatzleistung? Die Berechnung der Erwerbdminderungsrente ist immer günstiger als die Altersrente.

    Der Termin beim VDK liegt noch in der Zukunft?

  • Kurze Zwischenmeldung zu meiner o.g. Situation:

    Habe am kommenden Montag einen Termin mit der Personalabteilung gemacht. Vom Personalrat geht jemand mit.

    Beim kurzen Telefonat habe ich grob gesagt, um was es geht. Sie sagte, wenn ich ausgesteuert bin, könnten sie mir meinen Resturlaub nicht geben. :/

    Ich höre mir das alles mal an, endgültig entscheiden tue ich da noch nix. Erst nach dem Termin 2 Tage später beim VDK.

    Und die Krankenkasse hat mir am Samstag auch geschrieben, wann das Krankengeld endet.

    Habe mir auch grob ausgerechnet, wenn ich ab Mitte Februar meine Urlaub und Überstunden alle nehme, bräuchte ich mich nicht mehr arbeitslos und krank melden. Die Tage reichen bis zum Rentenbeginn am 01.07.26

    Ein Anruf bei der Rentenversicherung hat mir das Datum bestätigt.

  • Und wenn der AG nicht mitspielt und den Urlaub dann verwehrt? Aus betrieblichen Gründen, damit kann er immer ankommen...

    Er arbeitet im öffentlichen Dienst. Dort gibt es einen ordentlichen Tarifvertrag.
    Mit dem Arbeitgeber kann man vernünftig sprechen.
    Da er sowieso in Rente geht, kann es sein, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung gar nicht mehr abrufen will.

  • Er arbeitet im öffentlichen Dienst. Dort gibt es einen ordentlichen Tarifvertrag.
    Mit dem Arbeitgeber kann man vernünftig sprechen.
    Da er sowieso in Rente geht, kann es sein, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung gar nicht mehr abrufen will.

    Wie eben dem Forenkollegen geantwortet, hat mein AG im letzten Jahr schon Ersatz für mich eingestellt.

    Ich denke schon, dass er mitmacht, aber mal den Montag abwarten.