Du musst meines Wissens nach zwei mal mit 0,7 mulitplizieren. Einmal für die Teilfreistellung und einmal "einfach so", weil das in der Berechnung der Vorabpauschale so vorgesehen ist.
Vorabpauschale 2026 sogar bei 3,2%!!!
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Planschkuh -
9. Januar 2026 um 11:04 -
Unerledigt
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Also 0,915*0,7= 0,64 Basisertrag (vor Teilfreistellung)
abz. 0,49 Ausschüttung (vor Teilfreistellung)
= 0,15 (vor Teilfreistellung)
0,15*0,7=0,10 nach Teilfreistellung.
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Also 0,915*0,7= 0,64 Basisertrag (vor Teilfreistellung)
abz. 0,49 Ausschüttung (vor Teilfreistellung)
= 0,15 (vor Teilfreistellung)
0,15*0,7=0,10 nach Teilfreistellung.
Okay, mir war nicht klar, dass man zweimal mit 0,7 multipliziert.
Ich dachte, die 0,7 SIND die Teilfreistellung von 30%. Woher kommt das erste Mal 0,7?
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Okay, mir war nicht klar, dass man zweimal mit 0,7 multipliziert.
Ich dachte, die 0,7 SIND die Teilfreistellung von 30%. Woher kommt das erste Mal 0,7?
Genau, einmal 0,7 wegen der Teilfreistellung und nochmal 0,7 aus dem Investmentsteuergesetz ("70 Prozent des Basiszinses").
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Genau, einmal 0,7 wegen der Teilfreistellung und nochmal 0,7 aus dem Investmentsteuergesetz ("70 Prozent des Basiszinses").
Danke!!!
Für alle, die genauso auf dem Schlauch standen wie ich, hier nochmal der Link zur entsprechenden Regelung des Investmentsteuergesetzes: § 18 InvStG - Einzelnorm
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war zu langsam, geloescht
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