Rechnung vom Reifenhändler

  • Hallo Allerseits,

    ich hatte im vergangenen Jahr eine Tüv-Termin; u.a. wurde festgestellt, dass die Reifen in den kommen Monaten erneuert werden sollten. Im Nachbarort stieß ich durch Zufall auf einen Reifenhändler. Ich ließ mich beraten und mir gefiel ein Satz Reifen gut; laut Händler müsse er die Reifen bestellen und würde sich bei mir melden. Außdem bat ich darum, mir eine neue Batterie einzubauen. Er wolle die Richtige finden und sich melden - dies war am 04.08.2025.

    Im September kam ich zu Thema Reifen mit einem Bekannten ins Gespräch und empfahl mir eine Reifenhändler seiner Wahl. Da ich von meinem seit Wochen nichts mehr gehört hatte, sucht ich den Händler von meinem Bekannten auf. Der Preis stimmte und 1 Woche später hatte ich neue Reifen und eine Batterie.

    Heute, am 12.01.2026 erhielt ich vom Reifenhändler, wo ich zuerst war (Anfang August) eine Rechnung über eine Satz neuer Reifen.

    Kann es sein, dass eine Bestellung von Reifen 5 Monate dauert?? Muss ich die Rechnung bezahlen??

    Vorab schon mal Danke für die Antworten. SP

  • Heute, am 12.01.2026 erhielt ich vom Reifenhändler, wo ich zuerst war (Anfang August) eine Rechnung über eine Satz neuer Reifen.

    Kann es sein, dass eine Bestellung von Reifen 5 Monate dauert?? Muss ich die Rechnung bezahlen??

    Vorab schon mal Danke für die Antworten. SP

    Die Frage ist doch eher, ob du im August Reifen bei diesem Händler wirklich bestellt hast und wo die Reifen jetzt sind.

    Und nein, das dauert keine 5 Monate. Maximal 5 Tage.

  • Hast du was unterschrieben bei Händler A? Ein Angebot oder einen Auftrag? Wenn ja, dann musst du natürlich zahlen.

    Wenn nicht, gibt es hier wahrscheinlich einen Streitpunkt. Der Händler hat es wahrscheinlich wie einen mündlichen Auftrag verstanden: "Bitte bestellen Sie diese Reifen!".

    Das ist eine klassische Aussage gegen Aussage‑Situation. In so einem Fall muss er beweisen, dass ein verbindlicher Vertrag mit dir zustande kam (konkrete Reifen, Preisvorstellung, Einverständnis Ihrerseits).

    Selbst wenn ein Auftrag mündlich erteilt worden wäre. Es gab 5 Monate keine Rückmeldung, keine Terminabsprache, keine Information, dass die Reifen da sind, keine Aufforderung zur Abholung/Montage.

    Ich würde sowas hier, aber in nett schreiben:

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    ich beziehe mich auf Ihre Rechnung vom XX über einen Satz Reifen.

    Am XX war ich bei Ihnen zu einem Beratungsgespräch bezüglich neuer Reifen und einer Batterie. Es wurde damals lediglich über mögliche Reifen gesprochen. Ich habe Ihnen keinen verbindlichen Auftrag zur Bestellung erteilt und insbesondere keinen Auftragsschein o.Ä. unterschrieben.

    In der Folgezeit habe ich von Ihnen keinerlei Rückmeldung erhalten – weder bezüglich einer Bestellung, noch bezüglich Liefertermin oder Einbau. Ich habe Reifen und Batterie bei einem anderen Händler erworben und einbauen lassen.

    Eine Verpflichtung zur Zahlung für nicht gelieferte Ware sehe ich daher nicht. Ich widerspreche der Rechnung ausdrücklich und bitte um schriftliche Bestätigung, dass diese storniert wird.

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    Hoffe das hilft :) LG

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    Edit: 14:08 Uhr geändert nach Anmerkung von Andiii

  • Dazu müsste man genau wissen, wie's abgelaufen ist und nicht nur so in etwa. Hast du einen Auftrag unterschrieben? Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, hättest du eine angemessene Frist zur Lieferung setzen müssen (den Händler in Verzug setzen) und androhen, dass du ansonsten vom Vertrag zurücktrittst. Wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, muss du nicht bezahlen. Dürfte alles eine Frage des Beweises sein.

  • Nach mehreren Wochen ohne Nachricht bin ich davon ausgegangen, dass keine Bestellung zustande gekommen ist, und habe Reifen und Batterie bei einem anderen Händler erworben und einbauen lassen.

    Da widerspricht sich das Statement. Erst "keine Bestellung, nur Beratung", im nächsten Satz dann "wegen langer Zeit ohne Rückmeldung keine Bestellung".

  • Ich hatte im vergangenen Jahr einen TÜV-Termin; u.a. wurde festgestellt, dass die Reifen in den kommen Monaten erneuert werden sollten. Im Nachbarort stieß ich durch Zufall auf einen Reifenhändler. Ich ließ mich beraten und mir gefiel ein Satz Reifen gut; laut Händler müsse er die Reifen bestellen und würde sich bei mir melden. Außdem bat ich darum, mir eine neue Batterie einzubauen. Er wolle die richtige finden und sich melden - dies war am 04.08.2025.

    Die Tatsache, daß er in der Lage war, Dir eine Rechnung zuzustellen, deutet an, daß das, was damals passiert ist, mehr war als ein unverbindliches Gespräch.

    Was damals genau passiert ist, ist im Detail für die juristische Bewertung wesentlich.

    Im September kam ich zu Thema Reifen mit einem Bekannten ins Gespräch und empfahl mir eine Reifenhändler seiner Wahl. Da ich von meinem seit Wochen nichts mehr gehört hatte, sucht ich den Händler von meinem Bekannten auf. Der Preis stimmte und 1 Woche später hatte ich neue Reifen und eine Batterie.

    Heute, am 12.01.2026 erhielt ich vom Reifenhändler, wo ich zuerst war (Anfang August), eine Rechnung über einen Satz neuer Reifen.

    Kann es sein, dass eine Bestellung von Reifen 5 Monate dauert?

    Muss ich die Rechnung bezahlen?

    Das läßt sich anhand Deiner bisher gegebenen Informationen nicht beurteilen (und es läßt sich auch nicht beurteilen, was Du nun sinnvollerweise machst). Keinesfalls würde ich jetzt unnötig Beweise schaffen, etwa dem Händler schreiben. Der Knackpunkt ist, ob Du dem Händler etwas unterschrieben hast. Wenn Du das nicht weißt, ist das schlecht.

    Um wieviel Geld geht es?

  • Hallo, erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Zur Klarstellung:

    Ich habe damals nicht´s unterschrieben - ich war mit dem Händler so verblieben, dass er sich zum einen um die Batterie informieren wolle und sich nach Erhalt der Reifenbestellung bei mir melden wolle. Und das ist bis heute nicht geschehen. Der Rechnungspreis beträgt 620 EUR.

  • Mir ist der Ablauf noch nicht klar. Wenn ich neue Reifen brauche, dann frage ich nach 1 Woche nach, was denn nun mit den Reifen ist und warte nicht 6 Monate.

    Vielleicht habt ihr aneinander vorbei geredet und die Reifen liegen seit 6 Monaten da rum und er wartet die ganze Zeit, das du die mal abholst.

  • Der Händler hatte meine Tel.-Nr. und wollte sich melden. Andererseits laufe ich auch keinen Händler hinterher - Anbieter gibt es genug.

    Na, wenn ich was bestelle, brauche ich das auch und frage kurzfristig nach, wenn der Händler sich nicht meldet oder teile schriftlich mit, dass ich seit 2 Wochen entgegen der Absprache nichts mehr gehört habe und die Bestellung storniere.

    Was sind das denn für Reifen? Winter oder Sommer? Für beides ist August ungewöhnlich.

  • Leute ! Lasst das doch bleiben. Bringt doch nichts mit spekulativer Rechtsberatung hier im Forum anzufangen. „Muss ich das zahlen?“ ist eine klare Nachfrage. Und die gibt es nicht in so einem Forum.

    Der Fall hört sich nach Erstsemester Zivilrecht an. Das habe ich auch mal genossen.
    Meine persönliche Meinung: ich würde nicht bezahlen und die Rechnung freundlich aber klar zurückweisen.

  • Zur Klarstellung:

    Ich habe damals nicht´s unterschrieben - ich war mit dem Händler so verblieben, dass er sich zum einen um die Batterie informieren wolle und sich nach Erhalt der Reifenbestellung bei mir melden wolle. Und das ist bis heute nicht geschehen. Der Rechnungspreis beträgt 620 EUR.

    Auf hoher See und vor Gericht sind die Menschen in Gottes Hand.

    Du hast Deine neuen Reifen und die neue Batterie und willst die möglicherweise für Dich bestellten Reifen natürlich nicht abnehmen und nicht bezahlen. Das wollte ich an Deiner Stelle auch nicht.

    Wie das im Detail gegangen ist, weiß man nicht, und juristisch kommt es aufs Detail an. Wenn Du nichts unterschrieben hast, steht Aussage gegen Aussage.

    Der Händler wird sagen: Der Kunde hat eine feste mündliche Bestellung aufgegeben.

    Der Kunde wird sagen: Der Händler hatte die passenden Reifen nicht auf Lager, sagte aber, er werde sie bestellen und sich dann melden. Das war keine feste Bestellung.

    Man kann Verträge schon auch mündlich schließen; wenn hinterher aber einer sagt: Wir haben einen Vertrag geschlossen! und der andere dem widerspricht, muß der erste den Vertragsschluß belegen. Was der Richter dann daraus macht, sagt er Dir hinterher.

    Es könnte in diesem Fall ein Vertrag abgeschlossen worden sein, sicher ist das aber nicht.

    Standardreifen werden typischerweise binnen weniger Tage geliefert. Man sollte erwarten, daß der Händler Dich nach Lieferung anruft und einen Termin zur Montage verabreden will. Das ist offensichtlich nicht passiert. Kontaktversuche müßte der Händler plausibel machen, der Richter müßte ihm das glauben. Mal angenommen, Du wärest nicht ans Telefon gegangen, hätte man erwarten können, daß der Händler Dir einen Brief schreibt, vielleicht gar ein Einschreiben hinterherschickt, wenn Du nicht reagierst. All das scheint nicht geschehen zu sein.

    Die Rechnung ist jetzt wohl per einfachem Brief gekommen.

    Was Du jetzt machst oder nicht machst, ist Deine Sache. Ich würde vermutlich überhaupt nicht reagieren, schon garnicht schreiben, also ein Dokument erzeugen, das die Gegenseite gegen mich verwenden kann. Qui s'ekscuse, s'accuse, würde ein Franzose in diesem zensierten Forum schreiben: Wer sich entschuldigt, klagt sich an (Orthographisch richtig schreiben darf man dieses französische Sprichwort hier im Forum nämlich nicht).

    So außergewöhnlich werden diese Reifen nicht sein, daß sie nur auf Dein Auto passen. Der Händler hat die Sache verschlampert und hat das jetzt bei der Aufarbeitung der offenen Aufträge des vergangenen Jahres entdeckt.

    Das ist eine Sache des Zivilrechts. Du kannst Dich jetzt entscheiden, was Du machen willst: Die einfachere, weniger aufwendigere Sache ist, daß Du die Rechnung einfach bezahlst und die Reifen abnimmst. Damit ist die Sache durch, Du bist 620 € ärmer und hast einen Satz Reifen zuviel in der Garage oder im Keller. Die andere Option ist, daß Du den Streit in Kauf nimmst, im Extremfall eine Klage auf Vertragserfüllung. Wie diese ausgeht, weiß man nicht, nur eins ist sicher: Sie kostet beide Seiten eine Menge Zeit und Schreiberei.

    Versetzen wir uns doch in die Gegenseite! Ich schreibe das mal so, als ob das meine Geschichte wäre. Ich schreibe somit, wie ich damit umgehen würde. Das kannst Du auch so machen, vielleicht aber machst Du das ganz anders. Lies bitte aus meinen Sätzen nicht heraus, daß Du das so machen sollst.

    Der Händler hat für mich die Reifen bestellt, die Montage aber verschlampert. Das hat er jetzt am Jahresende gemerkt und schreibt mir eine Rechnung. Das kostet ihn wenig mehr als das Porto, und er spielt mir damit den Ball zu. Ich reagiere aber nicht. Also schreibt er eine erste, zweite und dritte Mahnung, die jeweils nur das Porto kosten. Ob er mehr macht, wenn ich dann immer noch nicht reagiert habe, entscheidet er dann. Er könnte dann ein Inkasso einleiten, das ihn als kleinen Händler aber erstmal Geld kostet. Er könnte auch einen Mahnbescheid beantragen, der ihn auch so um die 35 € kostet. Dann wäre ich gefragt und müßte fristgerecht widersprechen, nämlich den Anspruch als solchen komplett ablehnen.

    Dann würde der Händler erstmal nennenswert überlegen, ob er das Geld für eine Klage vorstreckt. Er müßte dafür seiner Sache schon sehr sicher sein, beispielsweise von mir eine Unterschrift unter eine Bestellung haben. Ein Händler, der auf die eigene Zeit bedacht ist, hätte eine Kopie der Bestellung spätestens bei der ersten Mahnung dabeigelegt, dann wüßte ich, daß mein Gedächtnis mich im Stich gelassen hat, ich also doch eine verbindliche Bestellung abgegeben hätte. Daraufhin hätte ich vermutlich das Gespräch mit dem Händler gesucht.

    Wenn der Händler aber nur droht, und das scheint hier der Fall zu sein, würde ich die Klage riskieren.

    Ich habe nach dem Streitwert gefragt, der beträgt 620 €. Das ist an der Kante dessen, was sich einzuklagen lohnt. Die Zeit, die man in einen Zivilprozeß steckt, ist in jedem Fall verloren, egal wie der Prozeß ausgeht. Als Gewerbetreibender verwendet man diese Zeit besser dazu, andere Aufträge zu bearbeiten, mit denen man Geld verdient. Der reale Schaden für den Händler dürfte 200 bis 300 € betragen, dafür kann man sinnvollerweise nicht viel Zeit investieren, die man nicht hat.

    Eine solche Geschichte verfolgt man aber Schritt für Schritt. Jetzt steht für Dich erstmal die Entscheidung an, ob Du das zahlst oder Dich prinzipiell streiten willst.

    Einen Rat nur gebe ich Dir auf den Weg: Wenn Du Dich dazu entschließt, Dich zu streiten, solltest Du es durchziehen. Erst streiten wollen und dann einknicken kostet Geld und Ärger. Wenn Einknicken eine Option ist, machst Du das besser gleich.

    :)

  • Den Reifenhändler mal anrufen!

    ... und wissen, was man sagt, wenn man das tut, damit man sich nicht um Kopf und Kragen redet.

    Ich würde das eher nicht tun, jedenfalls noch nicht jetzt.

  • Ich wäre halt nach zwei Wochen mal in den Nachbarort gefahren und hätte nachgefragt was denn nun mit der Batterie und den Reifen ist, bevor ich woanders zu schlage... macht aber wohl jeder anders.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.