Hallo zusammen,
eventuell eine ungewöhnlich Frage.
Kann ich eine Bank offiziell beauftragen, die Rückforderung eines Betrages von einer Institution (in diesem Fall 'Beihilfe') vom Girokonto einer verstorbenen Person abzulehnen?
Hier ein paar mehr Details.
Nach dem Tot eines beihilfeberechtigten Angehörigen wurde nach nun 3 Monaten offiziell das Konto von den "Erben" der verstorbene Person gekündigt. Die Erben sind (und waren es auch in der Vergangenheit) offiziell berechtigt die Kontoführung zu erledigen ... auch im Todesfall des Kontoinhabers.
Es wurden alle Rechnungen bezahlt und zu viel bezahlte Beihilfen bereits nach Eingang von Anforderungen für Rücküberweisungen auf offiziellem Weg auch tatsächlich zurück überwiesen. Es liegen somit keine weiteren Belastungen vor.
Es wurde nun versucht, einen kleinen 3 stelligen Betrag von dem Konto der verstorbenen Person auf ein anderes Konto zu überweisen.
Es sollte lediglich nur ein Restbetrag für die Kontoführungsgebühr des aktuellen und somit letzten des Monats drauf bleiben.
Die Überweisung wurde allerdings von der Bank abgelehnt. Es wurde mehrfach versucht und mehrfach abgelehnt.
Nach Kontaktaufnahme mit der Bank wurde ich nun darüber informiert, das eine Rücklastschrift der Beihilfestelle für Ende des Monats von dem Betrag vorliegen würde, den ich nicht woanders hin "transferieren" kann.
Da alle offenen Rechnungen gezahlt und Rückforderungen ebenfalls über den offiziellen Weg bereits überwiesen wurden, kann ich aktuell nicht nachvollziehen, warum eine Lastschrift für Ende des Monats vorliegt.
Die Bank hat mich darum gebeten, dass ich mich darum kümmere. Allerdings ist es praktisch unmöglich (hunderte Anrufversuche von mir) die Beihilfestelle zu erreichen.
Die Beihilfe wurde auch "nur für das Jahr 2025 (01.01.2025 - 31.12.2025) genehmigt. Für 2026 hätte Anfang Januar ein neuer Antrag gestellt werden müssen, welcher natürlich nicht gestellt wurde.
Daher als Wiederholung meiner Eingangsfrage: Kann ich eine Bank offiziell beauftragen, eine (aus meiner Sicht) nicht gerechtfertigte anstehende Belastung abzulehnen.
Es kann am Ende nicht sein, dass ich nachweisen soll/muss, dass die Rücklastschrift nicht gerechtfertigt ist. Wie soll das gehen? Alle Zahlungsinformationen liegen sowohl der Bank als auch der Beihilfestelle vor und die Beihifestelle erreicht man nicht. Daher muss es am Ende doch für den Verantwortlichen des Girokontos (also mich) möglich sein die Bank aufzufordern die Rücklastschrift abzulehnen.
Am Ende ist es so, hätte ich die Bank nicht kontaktiert wüsste ich gar nicht, dass eine Rücklastschrift vorliegt, da ich weder von der Beihilfestelle noch von der Bank auf offiziellem Weg darüber informiert wurde.
Und nochmal: Wie kann man Nachweisen, dass es nicht legitim ist? Es liegt keine offene Rückforderung vor.
Danke für Antworten.