Negativzinsen So forderst Du gezahlte Strafzinsen von Deiner Bank zurück

Finanztip-Experte für Bank und Börse
Das Wichtigste in Kürze
Während der Niedrigzinsphase von 2016 bis 2022 berechneten viele Banken ihren Kundinnen und Kunden negative Zinsen für deren Guthaben auf Konten.
Im Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass solche Strafzinsen in vielen Fällen nicht zulässig sind.
Du kannst deswegen die von Dir gezahlten Negativzinsen von Deiner Bank zurückfordern.
So gehst Du vor
Eigentlich schien das Prinzip klar: Du bringst Dein Geld zur Bank und bekommst dafür Zinsen. Viele Banken haben aber 2016 den Spieß umgedreht und einen Negativzins eingeführt. Das heißt: Die Banken kassierten von Deinem Guthaben Zinsen.
Diese Zeit ist inzwischen vorbei. Aufgrund der Zinswende bei der Europäischen Zentralbank (EZB) haben die meisten Banken ihre Negativzinsen, auch Verwahrentgelte auf Einlagen genannt, wieder gestrichen. Doch juristisch hat diese Zeit ein Nachspiel: Im Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Negativzinsen in vielen Fällen nicht rechtmäßig sind. In diesem Ratgeber erfährst Du wann und wie Du Dir die unzulässigen Bankgebühren zurückholen kannst.
Der BGH hat im Februar 2025 entschieden, dass Negativzinsen beziehungsweise Verwahrentgelte auf Tagesgeld- und Sparkonten nicht erlaubt sind (AZ. XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Auch solche Strafzinsen auf Girokonten sind laut dem Urteil in bestimmten Fällen nicht zulässig. Damit waren viele Negativzinsen und Verwahrentgelte, die Banken vor der Zinswende im Sommer 2022 erhoben haben, nicht erlaubt.
Zu Negativzinsen auf Tagesgeld und Sparkonten waren die Richter des BGH in ihrem Urteil eindeutig. Sie urteilten: Verwahrentgelte auf Spareinlagen benachteiligen Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und verstoßen gegen Treu und Glauben. So würden Negativzinsen den Charakter einer Spareinlage unangemessen verändern. Denn der Zweck solcher Konten sei es, Vermögen aufzubauen und das Geld vor der Inflation zu schützen. Durch Verwahrentgelte oder Negativzinsen wird das Vermögen aber weniger.
Girokonten haben hingegen keinen Sparzweck. Deswegen seien Negativzinsen oder Verwahrentgelte hier grundsätzlich möglich, so der Bundesgerichtshof. Allerdings müsse die Berechnung dieser Gebühren für den Verbraucher transparent sein. Und das war laut BGH bei den Banken im Verfahren nicht der Fall. So finden auf Girokonten in der Regel täglich mehrfach Gutschriften und Abbuchungen statt, sodass sich das Guthaben andauernd ändert. In den Klauseln der Banken sei aber unklar, auf welchen Guthabenstand sich die Berechnung der Negativzinsen beziehe. Verbraucherinnen und Verbraucher können so also nicht nachvollziehen, wie hoch die Strafzinsen genau sind. Die Verwahrentgelte sind demnach wegen unklarer Klauseln auch bei Girokonten unzulässig.
Vor dem BGH hatten sich schon mehrfach Gerichte mit Negativzinsen beschäftigt. Mit dem Urteil des BGH gibt es nun aber eine klare höchstrichterliche Rechtsprechung, an die sich Banken zukünftig halten müssen.
Viele Banken hatten von 2016 bis 2022 nach und nach Negativzinsen eingeführt. Die folgende Tabelle zeigt eine Auswahl von Banken, die im Frühjahr 2022 solche unzulässigen Verwahrentgelte erhoben haben. In der Regel wurden die Negativzinsen aber nicht ab dem ersten Euro fällig, sondern ab Überschreiten eines Freibetrags.
Name der Bank | Zinssatz | Freibetrag |
---|---|---|
Comdirect | -0,5 % | 50.000 € |
Commerzbank | -0,5 % | 50.000 € |
Deutsche Bank (Giro) | -0,5 % | 50.000 € |
Deutsche Bank (Tagesgeld) | -0,5 % | 25.000 € |
DKB | -0,5 % | 25.000 € |
Hamburger Sparkasse | -0,5 % | 50.000 € |
HypoVereinsbank | -0,5 % | 100.000 € |
ING | -0,5 % | 50.000 € |
N26 | -0,5 % | 50.000 € |
Postbank (Giro) | -0,5 % | 50.000 € |
Postbank (Tagesgeld) | -0,5 % | 25.000 € |
Targobank | 10 € bis 50 €/Monat | 50.000 € |
Volksbank Dresden-Bautzen | -0,5 % | 100.000 € |
Quelle: Finanztip-Recherche aus dem Februar 2022 (Stand: Februar 2025)
Nach der Zinswende im Sommer 2022 schafften die meisten Banken die Negativzinsen wieder ab. Auf einige wenige Konten zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch heute noch Verwahrentgelt. Mehr dazu liest Du im Kapitel „Was kannst Du tun, wenn Du momentan noch Strafzinsen zahlst?“.
Ist Dir nicht klar, ob Du in der Vergangenheit Negativzinsen gezahlt hast? Dann solltest Du zunächst überlegen, ob Du auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto ein hohes Guthaben hattest. Denn in der Regel berechneten die Banken Negativzinsen erst für Guthaben von mehr als 25.000 Euro. Hattest Du weniger Geld auf Deinem Konto ist es unwahrscheinlich, dass Du Negativzinsen gezahlt hast.
Hattest Du hingegen ein höheres Guthaben, solltest Du im nächsten Schritt etwas Recherche betreiben. Die Banken sind beim Thema Strafzinsen oft schrittweise vorgegangen. Direkt betroffen waren Neukunden und Neukundinnen, die ein frisches Konto eingerichtet und damit die geänderten Geschäftsbedingungen und Preisverzeichnisse der Bank akzeptiert haben.
Aber auch Millionen von Bestandskundinnen und -kunden wurden von ihrer Bank angeschrieben, insbesondere, wenn ihr Kontostand deutlich oberhalb der Freigrenze lag. Der Inhalt: Sie sollten entweder eine Vereinbarung über Negativzinsen unterschreiben oder ihr Guthaben auf dem Konto reduzieren.
Daher kannst Du prüfen, ob Du seit 2016 ein solches Schreiben zu einer Änderung der Geschäftsbedingungen erhalten und diese akzeptiert hast. Nutzt Du Online-Banking, findest Du ein solches Schreiben vermutlich noch im Online-Postfach Deiner Bank. Hast Du nach 2016 ein neues Bankkonto eröffnet, solltest Du nach den damaligen Vertragsunterlagen schauen und kontrollieren, ob dort von einem Verwahrentgelt die Rede ist. Ob und wie viel Strafzinsen Du gezahlt hast, kannst Du nur herausfinden, in dem Du die Kontoauszüge der Vergangenheit durchschaust und nach Abbuchungen mit dem Begriff „Verwahrentgelt“ als Verwendungszweck suchst.
Hat Deine Bank auf Tagesgeld- oder Girokonten Negativzinsen erhoben, war das in der Regel nicht rechtmäßig und Du kannst sie zurückfordern. Noch ist unklar, welche Verjährungsfrist in diesem Fall gilt. Im Normalfall beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Du könntest demnach in 2025 Negativzinsen zurückfordern, die die Bank im Jahr 2022 und später abgebucht hat.
Es lässt sich aber auch argumentieren, dass in diesen Fällen die Verjährungsfrist erst jetzt mit dem Urteil des BGH startet. So hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Erstattung von Gebühren, die ein Verbraucher wegen missbräuchlicher Klauseln zu Unrecht gezahlt hat, nicht verjähren, bevor er nicht zumindest erkennen konnte, dass er einen Anspruch auf Rückzahlung hat (EuGH, 10.06.2021, Az. C-776/19 bis C-782/19; 25.04.2024, Az. C-484/21; C-561/21).
Wir empfehlen Dir, Dich erst einmal auf diese Urteile zu berufen und die Rückerstattung auch für Negativzinsen zu beantragen, die Du vor 2022 gezahlt hast. Denn Deine Bank muss sich erstmal auf Verjährung berufen und damit auch noch durchkommen.
Schritt 1: Anspruch berechnen
Dazu solltest Du als erstes berechnen, wie viel Deine Bank Dir insgesamt an Verwahrentgelten oder Negativzinsen in Rechnung gestellt hat. Schau dazu nach den Abbuchungen in den Kontoauszügen. Notiere dann jeweils, wie viel Negativzinsen Du in den einzelnen Jahren gezahlt hast.
Schritt 2: Mit unserem Musterschreiben eine Rückforderung stellen
Für die Rückforderung der Strafzinsen kannst Du unser Musterschreiben nutzen. Trage an den entsprechenden Stellen den Geldbetrag ein, den Du zurückforderst. Außerdem solltest Du eine Frist von drei Wochen für die Rückzahlung setzen.
Was Negativzinsen bedeuten, ist mathematisch eine einfache Rechnung. Ein positiver Zins von einem Prozent macht im Laufe eines Jahres aus 100 Euro 101 Euro. Ein Negativzins von einem Prozent hingegen lässt nur 99 von den 100 Euro übrig. In vielen Fällen geht es um viel höhere Kontostände als in diesem Beispiel. Die meisten Banken gewährten ihrer Kundschaft Freibeträge, für die keine Negativzinsen fällig wurden.
So sind Negativzinsen beziehungsweise Verwahrentgelte im Preisverzeichnis einer Bank festgehalten. Darin stellt die Bank beispielsweise klar, dass ein Negativzins von – 0,5 Prozent jährlich (p. a.) für Girokonten und Tagesgeldkonten berechnet wird. Das kann etwa so formuliert sein:
„Für die Verwahrung von Einlagen auf dem Girokonto oder dem Tagesgeldkonto zahlt der Kontoinhaber ein variables Verwahrentgelt in Höhe von z. Zt. 0,5 Prozent p. a. Die Bank räumt pro Konto einen Freibetrag ein. Für diesen wird kein Verwahrentgelt erhoben. Der Freibetrag beträgt für ein Girokonto 50.000 Euro, für ein Tagesgeldkonto 25.000 Euro.“
Somit würden also bei einem Kontostand von 40.000 Euro keine Strafzinsen fällig. Bei einem Kontostand von 60.000 Euro wären es rund 96 Cent pro Woche oder 50 Euro pro Jahr (10.000 Euro x 0,005, der Betrag unterhalb von 50.000 Euro wird nicht mitgezählt). Wer 50.001 Euro auf dem Girokonto hat, muss für den einen Euro oberhalb der Grenze den Negativzins zahlen.
Es war ein merkwürdiger Trend in der Finanzwelt: Etliche Banken führten zwischen 2016 und 2022 Negativzinsen ein. Damit wollten sie Kundinnen und Kunden davon abhalten, größere Beträge anzulegen. Denn die Banken mussten ihrerseits auch negative Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) anlegten. Ab einer bestimmten Höhe waren es -0,5 Prozent pro Jahr – und die gaben sie an ihre Kunden weiter. Negativ war der Einlagezins für Banken seit 2014. Im Juli 2022 hob die EZB ihn aus dem Minusbereich heraus. Das hat für die meisten Banken den Grund für die Negativzinsen beseitigt.
Hintergrund: EZB verwaltet für jede Einzelbank ein Konto. Banken können sich aussuchen, ob sie ihr überschüssiges Geld dorthin bringen, es einer anderen Bank, Privatleuten oder Unternehmen leihen oder als Bargeld im eigenen Geldspeicher lagern. Untereinander vertrauen sich die Banken jedoch weniger als vor der Finanzkrise, hinterlegen also tendenziell mehr Geld bei der EZB.
Die Lagerung bei der Zentralbank ist die sicherste und für viele Banken auch die bequemste Lösung. Obwohl sie in der Zeit der negativen EZB-Einlagezinsen kostspielig war: Die deutschen Banken zahlten im Jahr 2020 zusammengerechnet rund 2,7 Milliarden Euro an Einlagezinsen an die EZB. Zugleich flossen durch Rabatte der Zentralbank rund 1,7 Milliarden wieder zurück zu den Banken. Unterm Strich blieb immerhin eine Belastung von etwa einer Milliarde Euro für die Banken.
Verschwunden ist dieses Geld aber natürlich nicht. Es landet später bei der Bundesbank und den anderen nationalen Zentralbanken der Eurozone. Und macht die Bundesbank einen Überschuss, fließt der in den Bundeshaushalt. Als einen automatisch durchlaufenden Posten darf man sich den Negativzins nicht vorstellen. Denn wie viel Strafzins eine Bank wirklich zahlt oder ob sie unterm Strich weiterhin einen Zinsgewinn erzielt hat, können Kunden und Kundinnen nicht ohne weiteres erkennen. Klar ist nur: Eine Bank will weder Verlust machen noch unnötig Kundschaft verlieren.
Seit Sommer 2022 haben sich die Zinsen deutlich erhöht. Fast alle Banken haben deswegen ihre Negativzinsen wieder abgeschafft. Einige wenige Banken verlangen auf bestimmten Konten aber immer noch ein Verwahrentgelt. So berechnet zum Beispiel die Klarna Bank noch immer 0,5 Prozent pro Jahr Verwahrentgelt. Allerdings erst, wenn Kundinnen und Kunden einen Freibetrag von 500.000 Euro überschreiten.
Bist Du von solchen Negativzinsen betroffen, solltest Du gezahlte Negativzinsen mit unserem Musterschreiben zurückfordern. Sollte Deine Bank weiter Negativzinsen erheben, kannst du sehr leicht vermeiden, sie zu zahlen. Und zwar so:
Finanztip empfiehlt eine Mischung aus Tagesgeld, Festgeld und günstigen Aktienfonds. Du musst diese Strategie nicht bei Deiner alten Bank umsetzen. Wertpapierdepots gibt es bei Direktbanken günstiger.
Finanztip – jetzt auch als App!
Finanzen kannst Du selbst – und mit unserer App ab jetzt noch besser: Wir liefern Dir täglich die wichtigsten Infos, Nachrichten und Schnäppchen für Dein Geld.
Selbst wenn Du keine ausgewiesenen Negativzinsen mehr zahlst, kann es trotzdem sein, dass Du faktisch auf Deinen Konten Geld verlierst. Die meisten Banken haben in den letzten Jahren aber ihre monatlichen oder aktionsbezogenen Gebühren erhöht, manche von ihnen deutlich. Hohe Kontoführungsgebühren des Girokontos sind zwar keine Negativzinsen im eigentlichen Wortsinn. Faktisch führen sie aber dazu, dass Dein Guthaben kleiner wird.
Ein Beispiel: Wenn Du bei Deiner Bank pro Jahr 150 Euro Gebühren zahlst und einen durchschnittlichen Kontostand von 3.000 Euro hast, entspricht das rechnerisch einer Negativrendite von satten fünf Prozent. Der Preis ist zwar nicht das einzige Kriterium für die Auswahl eines Kontos. Weil Du dadurch aber viel Geld sparen kannst, zeigen wir Dir hier kostenlose und sehr günstige Girokonten.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos