Checkliste Todesfall Was Du tun musst, wenn ein Angehöriger verstorben ist

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Todesfall sollten die Angehörigen die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen zusammensuchen: Testament, Ver­si­che­rungen, Konten.
  • Eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung musst Du am besten sofort über den Todesfall informieren. Sonst riskierst Du, dass der Versicherer nicht zahlt.
  • Beauftrage ein Bestattungsunternehmen. Das kann für Dich die Sterbeurkunde beantragen, falls Du das nicht selbst erledigen willst.

So gehst Du vor

  • Erstelle anhand unserer Checkliste eine Übersicht über die Dinge, die nach dem Todesfall sofort, innerhalb einer Woche oder später erledigt werden müssen.
  • Verständige Dich mit den anderen Erben darüber, wer sich um was kümmert.
  • Bevor Du ein Bestattungsunternehmen beauftragst, solltest Du Dir überlegen, welche Dienstleistungen Du in Anspruch nehmen möchtest. Erkundige Dich nach den Kosten und vergleiche sie zumindest mit einem anderen Anbieter.

Stirbt ein geliebter Mensch, möchten sich die wenigsten Hinterbliebenen in ihrer Trauer sofort mit Finanzfragen und Ver­si­che­rungen beschäftigen. Doch trotz des Gefühlschaos gibt es viele Dinge, um die sich Angehörige nach einem Todesfall kümmern müssen – von der Beerdigung bis hin zum Nachlass. Aber was ist in dieser schwierigen Situation wirklich dringend und was kann warten? Wir haben eine Checkliste mit den wichtigsten Aufgaben zusammengestellt.

Was solltest Du nach dem Todesfall sofort erledigen?

Nachdem ein Angehöriger verstorben ist, gibt es einige Dinge, die Du sofort erledigen musst.

1. Totenschein

Ist der Angehörige zuhause verstorben, solltest Du zunächst einen Arzt verständigen, damit er einen Totenschein ausstellen kann. Darin werden Tod, Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache festgestellt. Geregelt ist das in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz übernehmen diese die Formalität. Die Todesbescheinigung brauchst Du, um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen. So sieht zum Beispiel das Formular für den Totenschein nach dem Bayerischen Bestattungsgesetz aus.

2. Testament

Es ist sinnvoll, nach einem Testament zu suchen, mit dem der Verstorbene seinen letzten Willen festgelegt hat. Hast Du ein solches gefunden, musst Du es zum Nachlassgericht bringen (§ 2259 BGB). Das ist das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen. Hast Du in den Unterlagen mehrere Testamente gefunden, musst Du alle beim Gericht abgeben.

3. Ver­si­che­rungs- und Bankunterlagen

Suche sämtliche Ver­si­che­rungs- und Bankunterlagen des Verstorbenen zusammen. Mit einer Kontovollmacht über den Tod hinaus können bevollmächtigte Angehörige leichter auf ein Konto des Verstorbenen zugreifen und so auch die durch die Beerdigung anfallenden Kosten begleichen.

4. Ausweise und Urkunden

Nimm den Personalausweis, das Stammbuch, die Geburtsurkunde und andere Personenstands-Urkunden an Dich. Die musst Du bei verschiedenen Ämtern vorlegen. Seit 1. November 2022 können die Standesämter die Urkunden zwar auch bei anderen Ämtern abrufen. Doch das kann dauern. Deshalb empfehlen einige Städte, vorhandene Urkunden weiterhin vorzulegen.

5. Nahe Angehörige benachrichtigen

Informiere nahe Verwandte und enge Freunde und besprich im engsten Familienkreis das weitere Vorgehen. Nahe Angehörige können in der Regel einige Tage Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

6. Bestatter beauftragen

Zunächst solltest Du überprüfen, ob der Verstorbene einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut abgeschlossen hatte und dieses gegebenenfalls informieren. Falls nicht, wählst Du einen Bestatter aus.

Mit ihm besprichst Du, welche Aufgaben das Bestattungsinstitut übernehmen soll. Die Kosten für die Beerdigung tragen die Erben (§ 1968 BGB). Es ist sinnvoll, wenn Du zumindest ein Vergleichsangebot einholst, bevor Du den Auftrag erteilst. Leichter fallen diese Entscheidungen, wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten mit seinen Angehörigen darüber gesprochen hat, wie er oder sie sich die Beisetzung wünscht. Ausführliche Informationen rund um das Thema Bestattung findest Du im Ratgeber Beerdigungskosten.

7. Le­bens­ver­si­che­rung und Sterbegeldversicherung informieren

Hatte der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung oder eine Le­bens­ver­si­che­rung, solltest Du die jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men unverzüglich benachrichtigen, denn sie behalten sich vor, die Todesursache zu prüfen. Meldest Du den Todesfall zu spät, kann es Probleme bei der Auszahlung der Ver­si­che­rungs­sum­me geben. In der Regel reicht der Ver­si­che­rung zunächst eine telefonische Nachricht. Die Unterlagen, die Du zum Nachweis des Ver­si­che­rungsfalls einreichen musst, solltest Du kopieren und per Einwurf-Einschreiben an das Unternehmen schicken. Die Originale behältst Du.

Was solltest Du in den ersten Tagen nach dem Todesfall tun?

Innerhalb der ersten Woche nach einem Todesfall sollten sich Angehörige um weitere organisatorische Dinge kümmern.

1. Unfall­ver­sicherung informieren

Ist der Verstorbene bei einem Unfall ums Leben gekommen, musst Du das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men in der Regel innerhalb von 48 Stunden informieren. Nach Ablauf dieser Frist kann es vorkommen, dass die Unfall­ver­sicherung nicht zahlt.

2. Sterbeurkunde beantragen

Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall muss das Standesamt darüber informiert werden (§ 28 PStG). Es fertigt auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort.

Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich oft das Bestattungsunternehmen. Du kannst den Antrag aber auch selbst stellen. Bei vielen Standesämtern funktioniert das online. Antragsberechtigt sind der Ehepartner und alle, die mit dem Verstorbenen in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel.

Du musst für den Antrag Deine persönlichen Daten eingeben, die der verstorbenen Person und wofür Du die Sterbeurkunde benötigst – für die Ren­ten­ver­si­che­rung, die Sozialversicherung, für soziale oder sonstige Zwecke. Du kannst auch zwischen verschiedenen Formaten wählen (DIN A4-Format, Stammbuch-Format). Eine zweckgebundene Urkunde ist kostenlos, jede weitere kostet zwischen 10 und 15 Euro.

Als Unterlagen brauchst Du für die Sterbeurkunde den Totenschein und den Personalausweis. Seit 1. November 2022 rufen die Standesämter die Personenstandsdaten zur verstorbenen Person bei anderen Ämtern ab. Du kannst aber weiterhin Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden einreichen, wenn sie ohnehin vorliegen. Einige Städte empfehlen das sogar, da das Abrufverfahren länger dauern kann. 

3. Renten- und Pfle­ge­ver­si­che­rung informieren

Hat die verstorbene Person eine Rente bezogen, solltest Du den Sterbefall beim Renten Service der Deutschen Post melden. Das Standesamt stellt Dir zur Abmeldung bei der Ren­ten­ver­si­che­rung ein Schreiben aus. Auch die Pfle­ge­ver­si­che­rung solltest Du informieren, sofern sie vor dem Todesfall Leistungen für die verstorbene Person erbracht hat. Es kann sein, dass sich das Bestattungsunternehmen um diese formalen Angelegenheiten kümmert, wenn Du es damit beauftragt hast.

4. Nachlassverzeichnis erstellen

Du solltest Dir zusammen mit den anderen Erben einen Überblick über das Vermögen der verstorbenen Person verschaffen. Gibt es Guthaben, Wertpapiere, ein Fahrzeug, Immobilien, was ist mit dem Hausstand? Ein Nachlassverzeichnis ist für eine Erbengemeinschaft sehr sinnvoll – damit fällt die Aufteilung leichter.

Selbst erstellen - Um nichts zu vergessen, könnt Ihr die ausführliche Vorlage des Oberlandesgerichts Dresden verwenden. Mit dem beschreibbaren pdf-Dokument erstellt Ihr so ohne zusätzliche Kosten Euer Nachlassverzeichnis.

Tool verwenden - Etwas komfortabler ist das kostenpflichtige Tool des Erblotsen für ein digitales Nachlassverzeichnis zur Erbaufteilung.

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5. Erbschein

Willst Du auf die Konten des Verstorbenen zugreifen, musst Du Dich zweifelsfrei als rechtmäßiger Erbe ausweisen. In der Regel brauchst Du dazu einen Erbschein. Diesen stellt das zuständige Amtsgericht aus (§ 2353 BGB). Das kann allerdings mehrere Wochen dauern. Die Höhe der Gebühren für den Erbschein ist abhängig vom Wert des Nachlasses, er kann eine drei- bis vierstellige Summe kosten.

Bevor Du einen Erbschein beantragst, solltest Du darüber nachdenken, ob Du das Erbe antrittst oder es ausschlagen willst. Diese Entscheidung musst Du innerhalb von sechs Wochen treffen, nachdem Du von der Erbschaft erfahren hast.

Es gibt auch Fälle, in denen Du auf einen Erbschein verzichten kannst. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber Erbschein.

6. Mietwohnung kündigen

Lebte der Verstorbene allein zur Miete, solltest Du als Erbe überlegen, ob Du die Wohnung weiter nutzen willst. Denn mit dem Tod des Mieters erlischt der Mietvertrag nicht. Anstelle des Verstorbenen tritt ein Erbe in das Mietverhältnis ein. Den kann der Erbe kündigen, aber auch der Vermieter.

Auch nach einem Todesfall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 580 BGB). So lange müssen die Erben die Miete weiterzahlen. Damit der laufende Monat noch in die Kündigungsfrist zählt, musst Du bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats schriftlich kündigen. Teilte der Verstorbene den Haushalt mit seinem Ehegatten oder Lebenspartner, geht das Mietverhältnis auf diesen über.

7. Verträge rund um die Wohnung klären

Informiere die Energieversorger und Telefonanbieter des Verstorbenen. Du musst als Erbe die Verträge entweder kündigen oder auf die im Haushalt lebenden Angehörigen ummelden. Auch Kabelfernsehen, Rundfunkbeiträge und Internet müssen gekündigt oder auf im gleichen Haushalt lebende Angehörige umgemeldet werden.

8. Pflegeheim

Wohnte der Verstorbene in einem Pflegeheim, endet der Vertrag grundsätzlich mit dem Sterbetag. Darüber, wie lange das Heim die Habseligkeiten des Toten aufbewahrt, gibt es vertragliche Vereinbarungen. Besprich am besten mit der Heimleitung, bis wann Du das Zimmer räumen musst.

 

An was musst Du nach einem Todesfall noch denken?

Es gibt noch weitere Angelegenheiten, um die sich die Angehörigen nach einem Todesfall kümmern müssen.

1. Ver­si­che­rungen

Viele Ver­si­che­rungen, etwa die Haft­pflicht­ver­si­che­rung, enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Angehörige sollten dem Unternehmen möglichst schnell mitteilen, dass der Ver­si­che­rungsnehmer verstorben ist. Denn meist erstattet die Ver­si­che­rung die Beiträge ab dem Zeit­punkt, an dem sie von dem Todesfall erfahren hat. Je eher Du Dich meldest, desto höher kann die Erstattung ausfallen.

Eine Hausratversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod des Ver­si­che­rungsnehmers, es sei denn, der Erbe übernimmt die Wohnung mitsamt der Einrichtung. Dann geht die Ver­si­che­rung auf ihn über. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder Kfz-Versicherung wird ebenfalls auf den Erben des Hauses oder des Autos übertragen. Erst wenn Du als Erbe das Auto ummeldest, kannst Du die Ver­si­che­rung wechseln.

2. Kran­ken­kas­se

Du solltest den Verstorbenen bei der Kran­ken­kas­se und Pfle­ge­ver­si­che­rung abmelden. Gib die Kran­ken­ver­si­che­rungskarte an die gesetzliche Kran­ken­kas­se zurück. Mit dem Tod des Hauptversicherten endet auch die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung für dessen Angehörige. Das ist jedoch kein Grund zur Panik. Da in Deutschland eine Kran­ken­ver­si­che­rungspflicht besteht, genießen die bisher kostenfrei mitversicherten Familienmitglieder auch weiterhin Ver­si­che­rungs­schutz. Dennoch sollten sich die Angehörigen bei der Kasse informieren, wie sie zukünftig versichert sein können.

3. Witwen- oder Witwerrente

Die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt nicht automatisch eine Hinterbliebenenrente. Verwitwete Partner müssen erst einen Antrag stellen. Im sogenannten Sterbevierteljahr, den ersten drei Monaten nach dem Tod, bekommt der überlebende Partner die Rente des Verstorbenen in voller Höhe ausgezahlt. Diesen Vorschuss auf die Witwenrente kannst Du innerhalb eines Monats beim Renten Service der Deutschen Post beantragen. Wartest Du länger, bekommst Du diesen erhöhten Rentenbetrag erst ausbezahlt, wenn die Ren­ten­ver­si­che­rung die Höhe der eigentlichen Witwen- oder Witwerrente für Dich berechnet hat.

4. Sonstige Verträge kündigen und Buchungen stornieren

Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitungsabonnements, Abos bei Streamingdiensten und andere Dienstleistungen, die der Verstorbene regelmäßig nutzte, solltest Du ebenfalls kündigen. Um sich einen Überblick über die laufenden Kosten zu verschaffen, hilft es, die Kontoauszüge des Verstorbenen durchzugehen. Bereits gebuchte Reisen oder andere Aufträge solltest Du schnellstmöglich stornieren.

5. Kontennachforschung

Hat der Verstorbene seine Unterlagen gut geordnet, finden die Erben meist schnell alle Kontoverbindungen. Es kann aber vorkommen, dass die Lage unübersichtlich ist.

Es gibt in Deutschland kein zentrales Register für sogenannte herrenlose Konten, an das sich Erben wenden könnten. Dabei geht es um viel Geld, das bei den Banken liegen soll. Schätzungen belaufen sich auf 2 bis 9 Milliarden Euro. Der Bundesrat startete am 11. März 2022 eine Gesetzes-Initiative, ein solches Register beim Bundesamt für Justiz ins Leben zu rufen. Damit soll es einfacher werden, vergessene Konten einer verstorbenen Person zu finden. Bis dahin musst Du als Hinterbliebener die einzelnen Bankenverbände anschreiben, wenn Du sichergehen willst, kein Konto des Verstorbenen zu übersehen.

Konten bei einer Sparkasse - Um Konten bei einer Sparkasse zu finden, können sich Erben schriftlich an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden oder per E-Mail an nachforschung@dsgv.de. Füge immer die Kopie des Erbscheins oder Testaments an und teile Deine postalische Anschrift und den letzten Wohnort des Verstorbenen mit. Der Verband leitet die Anfrage an den zuständigen Regionalverband weiter, der für den letzten Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Unterhielt der Erblasser Konten bei einer Sparkasse, bekommst Du direkt Post vom Geldinstitut.

Konten bei einer Volks- und Raiffeisenbank - Auf der Website des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken gibt es den Service Kontonachforschung. Dahinter verbirgt sich allerdings keine zentrale Auskunftsstelle. Es ist immer der Regionalverband, der die Anfrage beantwortet. Die Suche bleibt dabei auf ein Bundesland beschränkt. Für die Nachforschung können Kosten anfallen, die vom Aufwand abhängen. Dem Regionalverband musst Du nachweisen, dass Du Erbe bist, entweder durch einen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Konten bei privaten Banken - Entsteht bei Sichtung des Nachlasses die Vermutung, dass der Verstorbene ein Konto bei privaten Banken wie der Deutschen Bank oder der ING hatte, kannst Du Dich an den Bundesverband deutscher Banken wenden (nachforschung@bdb.de). Du musst Deine Erbenstellung nachweisen, damit der Verband ein bundesweites Nachforschungsverfahren einleiten kann. Stellt ein Institut eine Geschäftsverbindung fest, setzt es sich direkt mit dem Erben in Verbindung. Das Verfahren ist für die Erben kostenlos.

Konten bei öffentlichen Banken - Zu den öffentlichen Banken gehören unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Landesbausparkassen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) bietet kein Nachforschungsverfahren mehr an. Die Erben müssen sich daher an die einzelnen Banken wenden.

6. Digitales Erbe

Auch das digitale Erbe des Verstorbenen sollten Hinterbliebene nicht vergessen. Alle Daten auf dem Smartphone, dem Tablett oder Computer gehen auf die Erben über. Kennst Du die Zugangsdaten zu seinen Profilen in sozialen Netzwerken, Zahlungsdienstleistern oder zu E-Mail-Postfächern nicht, kannst Du die Unternehmen mit einem Brief oder einer E-Mail über den Todesfall informieren und bitten, Zugriff auf den Account zu bekommen bzw. ihn zu löschen. Es ist sinnvoll, schon zu Lebzeiten eine Übersicht über digitale Konten und Passwörter zu erstellen und eine vertraute Person zu bestimmen, die das digitale Erbe verwalten soll.

7. Finanzamt

Wer erbt, muss innerhalb von drei Monaten das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt informieren. Diese Pflicht erübrigt sich nur, wenn das Testament von einem Notar oder Gericht eröffnet wurde und der Nachlass keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betriebs- oder Auslandsvermögen enthält (§ 30 Abs. 3 ErbStG).

Für alleinstehende Verstorbene müssen die Erben unter Umständen noch eine Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung für die Zeit bis zum Todestag machen. Sammele deshalb von Anfang an Unterlagen wie Belege für Ausgaben oder die Steuerbescheide der Vorjahre. War der Verstorbene verheiratet, füllt sein verwitweter Partner die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung wie bislang üblich aus. Weitere Hinweise dazu findest Du im Ratgeber Steu­er­er­klä­rung für Verstorbene.

Autoren
Julia Rieder
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