DVAG/Generali Riester Rente Strategie Plus No. 1 Tarif 4RG

  • Hallo zusammen,

    ich habe seit 2010 die im Betreff genannte Riester Rente von Generali. Hatte diese damals abgeschlossen ohne mir groß Gedanken zu machen. Dazu weitere Fakten

    Seit 2020 verheiratet

    Seit 2023 ist ein Nachwuchs da

    Von Ende 2012 bis November 2014 war ich nicht arbeiten, weswegen hier eine Beitragsfreistellung war.


    Jetzt habe ich mir alle Wertermittlungen angeschaut und in eine Tabelle zusammengefasst. Hier kam raus, dass ich seither über 5.000€ an Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten bezahlt habe. In meinen Unterlagen konnte ich leider keine konkreten Infos finden, wie diese Kosten sich zusammensetzen.


    • Nun frage ich mich, was hier sinnvoll ist. Kündigen vermutlich nicht, weil man dann alle Zulagen etc. zurückzahlen muss. Hat hier jemand einen guten Rat?
    • Weiß jemand konkret, wie sich die ganzen Kosten zusammensetzen?


    Vielen Dank

  • Nun frage ich mich, was hier sinnvoll ist. Kündigen vermutlich nicht, weil man dann alle Zulagen etc. zurückzahlen muss. Hat hier jemand einen guten Rat?

    Mein Rat wäre: Beitragsfrei stellen und im Laufe des Jahres 2026 schauen, wie sich die Diskussionen zum Thema Reform private Altersvorsorge entwickeln. Wenn dann ein klarer Blick auf die neuen Rahmenbedingungen und vor allem auf die neuen Produkte vorhanden ist, neu bewerten und entscheiden, ob sich eine Übertragung des alten Vertrages in die neue Förderlogik lohnt.

  • Hast du auch die bisher aufgelaufene Steuerersparnis irgendwo aufgeschrieben?
    Wo ist die Kinderzulage von 300 € seit 2023 ?
    Warum zahlst du monatlich viel zu viel in diesen Vertrag ein ?

    • Konkret aufgeschrieben sind die Steuerersparnisse nicht. Evtl. könnte man das aus den Lohnsteuerausgleichen herausbekommen. Hat immer meine Frau gemacht.
    • Dachte eigentlich, dass die Kinderzulage beachtet wird, seit der Nachwuchs da ist. Aber ist wohl nicht so. Muss ich hinterhergehen.
    • Der Betrag kam von den Dynamikerhöhungen, die ich allerdings auch öfters abgelehnt habe. Da war der Plan, immer die volle Zulage zu bekommen. Und hängt dann auch zusammen, dass der Kinderfreibetrag nicht in Beachtung ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich einen Eigenanteil von 135€ bezahlen, um die volle Zulage zu bekommen.


    Wie lange würde die Rente laufen bzw. wie alt bist du?


    Ist eigentlich egal weil du diese Kosten sowieso bezahlen musst.

    • Bin 42 Jahre alt und vereinbarter Rentenbeginn laut Unterlagen ist 2025.
    • Die Kostenstruktur wäre trotzdem interessant, da ich nach 15 Jahre immer noch Abschlusskosten zahle. Und interessant wären die Kosten bei einer Beitragsfreistellung.
  • Bin 42 Jahre alt und vereinbarter Rentenbeginn laut Unterlagen ist 2025.

    Das ist wohl ein Tippfehler. Jetzt stoppst du zuerst mal jede Dynamik und außerdem musst du sowieso nicht monatlich zur zahlen. Der Jahresbetrag muss stimmen und den musst du für das Jahr 2026 sofort korrigieren.

    Natürlich nur, wenn du nicht erst mal stilllegen willst.

  • Dachte eigentlich, dass die Kinderzulage beachtet wird, seit der Nachwuchs da ist. Aber ist wohl nicht so. Muss ich hinterhergehen.

    Ja, das passiert nicht automatisch. Einfach auf den Anbieter zugehen und klären, wie sichergestellt wird, dass deinem Vertrag die Kinderzulage gutgeschrieben wird. Aber klar ist auch, dass sie nur einem Elternteil gewährt wird, also entweder deiner Frau, wenn sie einen eigenen Vertrag hat, oder dir.

    Die Kostenstruktur wäre trotzdem interessant, da ich nach 15 Jahre immer noch Abschlusskosten zahle. Und interessant wären die Kosten bei einer Beitragsfreistellung.

    das müsstest du eigentlich beides den Vertragsunterlagen entnehmen können. In meinem Fall ist klar beschrieben, wenn auch im Kleingedruckten, wie die Kosten für Verwaltung und für Abschluss/Vertrieb kalkuliert werden (als Prozentsatz der Beiträge).

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich einen Eigenanteil von 135€ bezahlen, um die volle Zulage zu bekommen.

    das ist richtig, wenn die Kinderzulage mit einkalkuliert ist. (12 x 135,42 € Eigenbeiträge = 1.625 €, plus 175 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage = 2.100 € maximal geförderte Beitragssumme)

  • das ist richtig, wenn die Kinderzulage mit einkalkuliert ist. (12 x 135,42 € Eigenbeiträge = 1.625 €, plus 175 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage = 2.100 € maximal geförderte Beitragssumme)

    Ich kenne aus der Yoga-Gruppe eine Frau, die den Betrag immer erst Anfang Dezember überweist.
    Sie hat einen alten Banksparplan, drei Kinder und hofft auch auf die Änderungen ab 2027.

    Monatliche Zahlungen sind nicht erforderlich, um die Zulage zu bekommen

  • Konkret aufgeschrieben sind die Steuerersparnisse nicht. Evtl. könnte man das aus den Lohnsteuerausgleichen herausbekommen. Hat immer meine Frau gemacht.

    Es ist mißlich, daß Du das nicht weißt. Schließlich weiß ja jeder, daß das Entscheidende bei der Riesterrente die Steuervorteile sind.

    Wenn Du schon dabei bist, kannst Du auch gleich nachschauen, welche Steuervorteile Du für Deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommst. Diese sind sogar noch viel größer als die Steuervorteile für die Riesterrente. Wenn Du das weißt, zahlst Du gleich viel lieber in die gesetzliche Rentenversicherung ein!

    Dachte eigentlich, dass die Kinderzulage beachtet wird, seit der Nachwuchs da ist. Aber ist wohl nicht so. Muss ich hinterhergehen.

    Das mach mal. Wenn Du verrätst, was Du verdienst, kann man Dir hier sicher sagen, ob sich das für Dich überhaupt lohnt, dem nachzugehen.

    Der Betrag kam von den Dynamikerhöhungen, die ich allerdings auch öfters abgelehnt habe. Da war der Plan, immer die volle Zulage zu bekommen. Und hängt dann auch zusammen, dass der Kinderfreibetrag nicht in Beachtung ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich einen Eigenanteil von 135€ bezahlen, um die volle Zulage zu bekommen.

    Für die volle Zulage mußt Du 4% Deines Bruttoeinkommens in den Riestervertrag einzahlen. Es fragt sich allerdings, ob sich das überhaupt rentiert.

    Bin 42 Jahre alt und vereinbarter Rentenbeginn laut Unterlagen ist 2025.

    Da hast Du Dich sicherlich vertippt. 2050 oder so könnte sein.

    Die Kostenstruktur wäre trotzdem interessant, da ich nach 15 Jahre immer noch Abschlusskosten zahle. Und interessant wären die Kosten bei einer Beitragsfreistellung.

    Riesterrenten sind ein unglaublicher Marketing-Coup. Die Leute kaufen sie wie die Gestörten, weil es dafür staatliche Zulage gebe und obendrein noch Steuervorteile.

    Schaut man sich einen Riestervertrag mal genauer an, erweist er sich allenfalls als mäßige Geldanlage, wenn nicht als schlechte. Ganz wenige Riesterverträge erzielen eine tolerable Rendite. Die Leistungsphase, also die Auszahlphase ist bei praktisch allen Riesterverträgen unterirdisch schlecht. Der Durchschnitts-Riesterer muß uralt werden, um sein Geld überhaupt einmal zurückzubekommen.

    So weit, so schlecht.

    Aber es gibt doch eine staatliche Zulage! Der Staat schenkt mir etwas! Das muß ich doch mitnehmen! Das kann ich doch nicht verfallen lassen!

    Unter ganz bestimmten Bedingungen schenkt der Staat Dir was. Normalerweise schenkt er Dir nichts, das glaubst Du nur irrig. Wenn Du Niedrigverdienerin bist mit vielen Kindern, das ist so eine Bedingung. Du aber bist vermutlich mindestens Normalverdiener.

    Und dazu gibt es sogar noch Steuervorteile! Sogar zusätzlich! Das kann ich doch nicht verfallen lassen!

    Hast Du eigentlich je man einen sagen hören: Für meine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bekomme ich Steuervorteile? Und doch ist es so. Die gesetzliche Rentenversicherung ist nachgelagert besteuert: Du kannst die Beiträge von der Steuer absetzen, dafür mußt Du später mal die Rentenzahlungen versteuern.

    Aber für meine Riesterbeiträge bekommt ich ja extra Steuervorteile. Und eine staatliche Zulage!

    Dafür zahlst Du ja auch extra.

    Für jeden Normalverdiener ist ein Riestervertrag eine ganz normale schlecht rentierliche Rentenversicherung mit katastrophaler Verrentung. Sie ist nachgelagert besteuert, das heißt: Man kann die Beiträge von der Steuer absetzen und versteuert später die Auszahlungen. Man muß deswegen nicht gleich in Verzückung geraten. Ob Deiner Rentenbeiträge gerätst Du ja auch nicht in Verzückung.

    Aber die Zulage!

    Die Zulage bekommst Du erst, und mit der Steuererklärung zieht man sie Dir wieder ab. Nehmen wir mal an, Du seiest Durchschnittsverdiener mit 52.000 € Bruttoeinkommen. 4% davon sind 2.080 €, runden wir das mal auf 2.100 €. Dafür bekommst Du die maximale Zulage, als Lediger erstmal die Grundzulage von 175 €, mußt also "nur" 1.925 € zulegen. Steuervorteile bekommst Du für die gesamte Einzahlung von 1.925 + 175 = 2.100 €. Das ergibt in Deinem Fall knapp 300 € Steuervorteile. Davon zieht das Finanzamt aber die 175 € ab, die Du schon vorab bekommen hast, also bleiben Dir 300 - 175 € = 125 € Steuervorteile.

    Wieviel hast Du jetzt insgesamt gekriegt?

    175 € Grundzulage vorweg und 125 € Steuervorteile, zusammen also 300 €.

    Hättest Du die Zulage nicht beantragt und nur Deine Einzahlung von der Steuer abgesetzt, hättest Du über die Steuererklärung 300 € wiederbekommen. Erkennst Du den Unterschied?

    Mit 1 Kind hätte ein Lediger mit 52 T€ brutto insgesamt 475 € bekommen, also (zufällig) 175 € mehr als ihm die Steuervorteile gebracht hätten.

    Man darf bei den Steuervorteilen nie vergessen, daß den Steuervorteilen in der Sparphase Steuernachteile in der Rentenphase gegenüberstehen. Die Mindersteuer ist nicht geschenkt, sondern nur geschoben.

    Daß die Finanzindustrie ein Großteil der Zulage abgreift, das also nicht auf dem Konto des Anlegers landet, ist wahr, steht aber auf einem anderen Blatt.

    All das sollte man im Hinterkopf haben, bevor man über staatliche Zulage und zusätzlich Steuervorteile jubelt.

    :)

  • Stimmt, Rentenbeginn ist natürlich 2050.

    Mein Jahresgehalt liegt bei ~65k€

    Bei meiner Frau ist die Kinderzulage auch nicht dabei, also würde es wohl vergessen...


    Habe auch mal in der Zulagenstelle nach meinen Zulagen und Steuerersparnisse nachgefragt.

    Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
    Allgemeine, nicht kontextbezogene Kontaktaufnahme mit einem Ansprechpartner des Auftritts
    riester.deutsche-rentenversicherung.de

    das müsstest du eigentlich beides den Vertragsunterlagen entnehmen können. In meinem Fall ist klar beschrieben, wenn auch im Kleingedruckten, wie die Kosten für Verwaltung und für Abschluss/Vertrieb kalkuliert werden (als Prozentsatz der Beiträge).

    Konnte ich leider nicht finden.


    Wenn Du schon dabei bist, kannst Du auch gleich nachschauen, welche Steuervorteile Du für Deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommst. Diese sind sogar noch viel größer als die Steuervorteile für die Riesterrente. Wenn Du das weißt, zahlst Du gleich viel lieber in die gesetzliche Rentenversicherung ein!

    Wo schaue ich das nach bzw. kann das rausfinden?

  • Konnte ich leider nicht finden.

    bei mir in den Versicherungsbedingungen, die dem eigentlichen Vertrag in einem extra Dokument beigefügt sind. In den Versicherungsbedingungen gibt es Paragraphen, die zum Beispiel so heißen "§ 17 Wie verteilen wir die bei der Beitragskalkulation in Ansatz gebrachten Kosten?" In dem § gibt es dann drei Absätze zu a) Abschluss- und Vertriebskosten, b) Verwaltungskosten und c) Verwaltungskostenrückstellung.


    Meine laienhafte Einschätzung (ich hab auch nur meinen eigenen Vertrag als Vergleich): die Kosten deines Vertrages sind schon richtig hoch. Zum Vergleich: mein Vertrag läuft seit 2003, fast immer mit dem Höchsteigenbeitrag (bis inkl. 2024: 37.941,36 €). Bis inkl. 2024 sind da aber "nur" Kosten von 2.560,91 € abgezogen worden, also etwa nur die Hälfte zu den Kosten deines Vertrages.

    Was mich noch wundert bei deiner Tabelle: in den ersten drei Jahren sind da gar keine Kosten entstanden? Und die Summe der Zulagen kann in 2024 auch nicht stimmen.

    Ohne deine Steuerermäßigung zu kennen, würde ich mal vermuten, dass fast due gesamte Summe der staatlichen Förderung (Summe Zulagen und Steuerermäßigung) als "Kosten" beim Anbieter landen. Dazu bekommst du dann eine sehr mickrige Wertsteigerung in dem Fondsvermögen, aus dem sich bestimmt auch der Fondsanbieter nochmal ordentlich "Kosten" rausnimmt.

    Die Probleme in der Auszahlungsphase (Zwangsverrentung zu mickrigen Rentenfaktoren) kommen dann, wenn du solange durchhältst, noch obendrauf.

  • Mein Jahresgehalt liegt bei ~65k€

    Ich darf annehmen, daß Du mit Deiner Frau zusammen veranlagt wirst. Also braucht man für die Kalkulation auch das Einkommen Deiner Frau. Du kannst Dir das folgende aber auch problemlos selber ausrechnen. Dazu braucht man Internet-Steuerrechner, und die gibt es ja zahlreich.

    Mir geht es immer um die Werbeaussage: Für Riester gibt es staatliche Zulagen und zusätzlich Steuervorteile. Das haben die Finanzprodukteverkäufer den Leuten ins Hirn gehämmert und jetzt glauben die Leute das.

    Wer lediglich die Grundzulage bekommt und auch nur einigermaßen verdient, dem überwuchern die Steuervorteile die Grundzulage, so daß man sich die Beantragung derselben auch schenken kann. Die Zulage gibt es nämlich nicht zusätzlich zu den Steuervorteilen, sondern die Zulage wird von den Steuervorteilen abgezogen. Übrig bleibt oftmals ganz banal eine nachgelagert besteuerte Rentenversicherung.

    Kommen Kinder dazu (vor allem mehrere), kann die Zulage größer sein als die Steuervorteile, das muß man im Einzelfall ausrechnen. Dann gibt es nur die Zulage und keine Steuervorteile. Der Vorteil für den Riesterer ist dann aber nicht die Zulage, sondern die Zulage abzüglich der rechnerischen Steuervorteile.

    Unglaublich wenig Riesterer verstehen das.

    Wenn Du schon dabei bist, kannst Du auch gleich nachschauen, welche Steuervorteile Du für Deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommst.

    Wo schaue ich das nach bzw. kann das rausfinden?

    Beispielsweise mit diesem Rechner. Du trägst Deine Zahlen ein (und die Deiner Frau), notierst Dir die errechnete Steuer und nimmst dann die Rentenversicherungsbeiträge heraus (setzt die beiden Rubriken auf 0), dann rechnest Du wieder die Steuer aus. Die Differenz sind die Steuervorteile durch die Rentenversicherung.

    Die Berechnung der Einkommensteuer ist kein Hexenwerk, wenn man erstmal die Arithmetik verstanden hat.

    Was ich da schreibe, ist in der Sache richtig, dennoch spieße ich das mit den Steuervorteilen natürlich mit einem gewissen ironischen Schmunzeln auf. Ich halte das für völlig normal, daß die Rentenbeiträge nicht versteuert werden (hinterher aber die Renten). Das ist in diesem Sinne kein Vorteil für den Beitragszahler.

    Genau das gleiche gilt aber für den Riestervertrag: Wenn die Zulage so gering ist, daß die Steuervorteile die Zulage überwuchern, dann gilt für den Riestervertrag genau das gleiche wie für die gesetzliche Rentenversicherung: Daß man die Beiträge absetzen kann und die Rentenzahlungen versteuern muß, ist einfach nur normal, und nicht etwa ein Vorteil, ob dessen man in Verzückung geraten müßte.

    Sinngemäß genauso errechnest Du die Steuervorteile durch einen Riestervertrag. Die maximal 2100 € kannst Du voll absetzen, also erhöhst Du ein Feld, das Du komplett absetzen kannst, um 2100 € (oder welchen Beitrag Du halt zahlst), etwa das Feld "Rentenversicherung". Du rechnest einmal ohne Riesterbeitrag (Ergebnis 1), einmal mit (Ergebnis 2). Die Differenz sind die Steuervorteile durch den Riestervertrag. Eine eventuelle Zulage wird einfach zur Steuerschuld nach Ergebnis 2 addiert, somit also vom Steuervorteil abgezogen. Die kleinere Zahl ist Deine tatsächliche Steuerschuld.

    Wenn Du mehr Zulage bekommen hast, als sich Steuervorteile ergeben würden, dann wird nach obiger Rechnung Ergebnis 2 höher als Ergebnis 1. In diesem Fall sollst Du aber nach dem Willen des Staates etwas extra bekommen, also zahlst Du nicht Ergebnis 2, sondern Ergebnis 1. Das nennt sich Günstigerprüfung.

    Ist nicht so schwer. Man kann es aber leichter verstehen, wenn man das mit echten Zahlen durchrechnet. Am besten, Du rechnest das einmal ohne Kind, einmal mit 1 Kind, einmal mit 2 Kindern durch, dann siehst Du die Wirkung an der Rechnung.

    :)

  • Was mich noch wundert bei deiner Tabelle: in den ersten drei Jahren sind da gar keine Kosten entstanden? Und die Summe der Zulagen kann in 2024 auch nicht stimmen.

    Es stehen zumindest keine Gebühren dabei. In den ersten Jahren stehen in den Unterlagen sehr wenige Infos drin. Ich meine aber auch, dass ich irgendwo gelesen habe, dass die Gebühren erst nach 5 Jahren anfallen. Was ja dann erst nach der Beitragsfreistellung der Fall wäre.

    Das stimmt, da wurde eine Zahl vergessen. Ist nun korrigiert:

  • Mit der Steuerberechnung muss ich mich näher beschäftigen, so wirklich kapiert habe ich es bisher nicht. Bzw. auf die Rückmeldung warten von der "Stelle der Riester-Rente".

    Habe Vertragsbedingungen im Internet gefunden. Dort steht aber auch nichts konkret:

    Versicherungsbedingungen

    Leider funktioniert es nicht, PDF-Dateien hochzuladen. Deswegen die Unterlagen als Bild:


  • Wer lediglich die Grundzulage bekommt und auch nur einigermaßen verdient, dem überwuchern die Steuervorteile die Grundzulage, so daß man sich die Beantragung derselben auch schenken kann

    Jetzt arbeite dich doch nicht zeitfressend fehlerhaft an der Riesterproblematik ab.

    Deine Meinung stimmt leider nicht:

    Ohne Zulagenantrag bekommt man die Zulage nicht !!!!!!!!!!

    Aber das Finanzamt tut so, als hätte man sie bekommen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Habe Vertragsbedingungen im Internet gefunden. Dort steht aber auch nichts konkret:

    Versicherungsbedingungen

    Schau mal auf Seite 48 oben in den Versicherungsbedingungen. Da wird auf das Produktinformationsblatt verwiesen. Vielleicht wirst du ja dort fündig.


    Ich meine aber auch, dass ich irgendwo gelesen habe, dass die Gebühren erst nach 5 Jahren anfallen.

    Das wäre wirklich sehr ungewöhnlich! Eigentlich ist es eher umgedreht, nämlich dass insbesondere die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahre verteilt werden. So steht es auch in den von dir verlinkten Versicherungsbedingungen. Verwaltungskosten werden auch ab Tag 1 abgezogen.

  • Mit den Vertriebskosten nach 5 Jahren könnte aber nach der Exceltabelle wohl stimmen.

    Es könnte sein das du so Hohe Abschluss-Kosten hast weil die 3% Dynamik voll darauf angerechnet wird obwohl an andere Stelle steht das der Beitrag auf den maximalen Altersvorsorgebetrag gedeckelt ist.

    Abschlussgebühr also auf die vollen Beitragssätze mit der Dynamik bis 67 berechnet obwohl gar nicht soviel einbezahlt werden kann da nur bis 2100€ p.A. anerkannt wird.

    Würde ich mal einen Profi drauf schauen lassen….oder unter Lehrgeld abhaken.

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