Frage zu KVdR

  • Hallo

    mich würde interessieren, ob man anstreben sollte, in die KVdR zu kommen? Was ist genau der Unterschied zur freiwilligen GKV?

    Ein fiktives Beispiel:

    Variante a) Eine Person mit 67 geht in Rente und war 95 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer GKV versichert. Bezieht eine gesetzlich monatliche Rente iHv 2000 Euro brutto. Sonst keine Einnahmen. Wenn die Person nur 55 Prozent der zweiten Hälfte gesetzlich versichert gewesen wäre, wäre sie ja jetzt freiwillig gesetzlich versichert. Gibt es da bzgl. der monatlichen Beitragshöhe einen Unterschied, wenn die gesetzliche Rente in beiden Fällen 2000 Euro beträgt und keine weiteren Einnahmen vorliegen?

    Variante b) Eine Person geht mit 67 in Rente und war 95 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer GKV versichert. Die gesetzliche Rente beträgt 500 Euro brutto und darüber hinaus bestehen noch Mieteinnahmen iHv monatlich 500 Euro und eine private Rente iHv 1000 Euro. Wenn die Person nur 55 Prozent der zweiten Hälfte gesetzlich versichert gewesen wäre, wäre sie jetzt freiwillig gesetzlich versichert. Dann werden, so liest man es überall, alle Einnahmen, also auch die Miete zur Beitragsberechnung herangezogen. Zahlt man dann also einen höheren Beitrag? Während in Variante a) kein Unterschied bzgl. der Beitragshöhe besteht? Was wäre, wenn die Person privat versichert wäre? Würde dann die Rentenversicherung einen Zuschuss bezahlen für die PKV, auch wenn die gesetzliche Rente nur 500 Euro beträgt?

  • Zahlt man dann also einen höheren Beitrag? Während in Variante a) kein Unterschied bzgl. der Beitragshöhe besteht? Was wäre, wenn die Person privat versichert wäre? Würde dann die Rentenversicherung einen Zuschuss bezahlen für die PKV, auch wenn die gesetzliche Rente nur 500 Euro beträgt?

    Ja - Ja

  • a) passt. Wenn die ges. Rente die einzige Einnahmequelle ist, besteht kein Unterschied.

    b) Ja, als freiwillig Versicherter sind auch z.B. auf Miet-Einnahmen Beiträge zu zahlen. In der KVdR nicht.

    c) Der Zuschuss zur PKV ist prozentual von der Rente, unabhängig von den Kosten der PKV.

  • Mich würde interessieren, ob man anstreben sollte, in die KVdR zu kommen?

    Die meisten streben das an.

    Was ist genau der Unterschied zur freiwilligen GKV?

    Bei Pflichtversicherung sind nur die Renten beitragspflichtig (wobei es bei Betriebsrenten einen Freibetrag gibt).

    Bei freiwilliger Versicherung sind alle Einkünfte beitragspflichtig, wobei es bei Betriebsrenten keinen Freibetrag gibt.

  • Ist dieser Zuschuss linear? Je höher die Rente, desto ... ?
    Danke.

    Bedingt ja.

    Der Zuschuss ist grundsätzlich prozentual aus der Rente berechnet. Aktuell sind es 8,75%, ändert sich aber mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

    Der Zuschuss ist gedeckelt auf die Hälfte der tatsächlichen Kosten der pKV.

    Bei 1.000 EUR Rente wäre der Zuschuss grundsätzlich 87,50 EUR. Wenn die pKV nur 160 EUR monatlich kostet, dann wird der Zuschuss auf 80 EUR begrenzt.

  • Maßgeblich ist die gesetzliche Rente à la DRV. Da ist die Obszönität doch nach oben gedeckelt.

    Obszön sind da, denke ich, eher die Prämien der PKV im Alter. In dem Sinne, daß da locker ein Faktor 10 auf die o.g. Prämie i.H.v. 160 EUR anzuwenden sein wird.

  • Maßgeblich ist die gesetzliche Rente à la DRV. Da ist die Obszönität doch nach oben gedeckelt.

    Obszön sind da, denke ich, eher die Prämien der PKV im Alter. In dem Sinne, daß da locker ein Faktor 10 auf die o.g. Prämie i.H.v. 160 EUR anzuwenden sein wird.

    Wer 60 Jahre lang knappschaftlich versichert ist, Höchstbeiträge zahlt und die Rente erst 20 Jahre nach Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht, kann mit grob 14.000 EUR monatlicher Rente rechnen. ;)

  • Maßgeblich ist die gesetzliche Rente à la DRV. Da ist die Obszönität doch nach oben gedeckelt.

    Obszön sind da, denke ich, eher die Prämien der PKV im Alter. In dem Sinne, daß da locker ein Faktor 10 auf die o.g. Prämie i.H.v. 160 EUR anzuwenden sein wird.

    Es soll theoretisch möglich sein, dass ein PKV-Versicherter einen solch hohen Beitragsentlastungstarif abschließt, dass er einen PKV-Beitrag von 0 EUR zahlt, wenn er 67 ist. Dann würde er keinen Zuschuss der DRV erhalten, egal wie hoch seine Rente ist.