Wertstellung für Investition beachten

  • Hallo zusammen,

    habe gestern endlich mein ING-Depot aufgeräumt und ein paar Positionen verkauft. Das Guthaben aus den Verkäufen war auch bereits direkt gestern auf dem Verrechnungskonto, ein Extra-Konto. Buchungsdatum 19.1., aber Wertstellungsdatum ist der 21.1., also morgen.

    Kann ich das Geld dann heute (20.1.) bereits wieder investieren, also vor dem Wertstellungsdatum, oder entstehen dann Kosten in Form von z.B. Überziehungszinsen? Das Extra-Konto ist ja ein Tagesgeldkonto, kann mir nicht vorstellen, dass man das überziehen kann.

    Danke für eure Meinungen!

    LG

    • Hilfreichste Antwort

    Kann ich das Geld dann heute (20.1.) bereits wieder investieren, also vor dem Wertstellungsdatum, oder entstehen dann Kosten in Form von z.B. Überziehungszinsen

    Ja das kannst du. Die Wertstellung ist immer 2 Tage nach dem Kauf/Verkauf. Sprich, wenn du heute kaufst, dann ist Wertstellung für den kauf erst am 22.1. und damit ist dein Konto zu keiner Zeit im Minus.

  • TaroR 20. Januar 2026 um 20:42

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Vor einigen Wochen habe ich in meinem Depot eine Position verkauft und von dem Erlös sofort eine andere Position gekauft.

    Beide Vorgänge haben dasselbe Valuta-Datum.

    Trotzdem wurden mir nun Überziehungszinsen berechnet, ist das gerechtfertigt? Den obigen Beiträgen zufolge eigentlich nicht, - auf die ich mich beim Kauf auch verlassen hatte.

  • Ich habe alles noch einmal nachgeprüft und sehe, dass die Überziehungszinsen nichts mit den geschilderten Vorgängen zu tun haben, sondern mit einem Verkauf einer Position vor einigen Monaten.

    Den Erlös hatte ich sofort (noch vor dem Wertstellungs-Datum) in das Zinskonto verschoben, womit das Verrechnungskonto ins Minus geriet - wieder was gelernt!

  • Das hatte ich zuerst ja auch vermutet, dass der Verkauf einer Position und der unmittelbare Kauf danach einer anderen Position die Überziehungszinsen verursacht hätten, dem war aber nicht so (beide Vorgänge hatten dasselbe Wertstellungs-Datum).

    Die Überziehungszinsen wurden durch die vorzeitige Verschiebung des Erlöses in das Zinskonto verursacht (wäre wahrscheinlich auch bei einer Überweisung zurück auf mein Referenz-/GIrokonto der Fall gewesen).

    Deswegen ist ein Geldmarktfonds auch nicht in allen Fällen als Notgroschen geeignet, da der Erlös aus einem (Teil-)Verkauf nicht unmittelbar zur Verfügung steht.

  • Ich habe alles noch einmal nachgeprüft und sehe, dass die Überziehungszinsen nichts mit den geschilderten Vorgängen zu tun haben, sondern mit einem Verkauf einer Position vor einigen Monaten.

    Den Erlös hatte ich sofort (noch vor dem Wertstellungs-Datum) in das Zinskonto verschoben, womit das Verrechnungskonto ins Minus geriet - wieder was gelernt!

    Das ist so ziemlich der Standard-Fall warum so etwas passiert.

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