Freiwillig gesetzlich versichert als Rentner

  • Die sind nur im Jahr der Vereinnahmung beitragspflichtig. Die LV und RV wird aber auf die nächsten 10 Jahre gestreckt. Sonst wäre man im Auszahlungsjahr über der Maximalgrenze, und die KV bekommt weniger als bei einer Rentenzahlung.

    @ANDREJ
    Danke! Das klingt erst mal plausibel. Und die 120 Monate Regelung ist mir bekannt.
    Aber, bedeutet das, dass bis zu 10 Jahre zurückgeschaut wird? Wo kann man das nachlesen?
    Ich finde: man kann doch keine Beiträge für etwas verlangen, was z.B. vor 8 Jahren ausgezahlt wurde.
    Und wären in diesem Fall dann noch 24 Monate (10 minus 8 Jahre) beitragspflichtig?
    Kann ich mir nicht vorstellen!
    Gibt es denn keine klare Regelung auf meine Fragestellung?
    Das sollte doch irgendwo dokumentiert sein!

    • Offizieller Beitrag

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__228.html

  • Bei der Auszahlung der Einmalzahlung verlangt die zahlende Versicherung die Nennung deiner GKV-Versicherungsnummer. Dann wird diese auf dich zukommen, wenn sie ihre Ansprüche als erfüllt ansieht.

  • So ganz verstehe ich es noch nicht, denn sowas haben wir hier auch.

    LV ausgezahlt in 2024, da Altvertrag vor 2005 steuerfrei. Seit Jahren Maximalbetrag in freiwillige KV da über Beitragsbemessungsgrenze.

    Rentenbeginn in 2026, es bleibt vermutlich leider bei der Freiwilligen KV, spielt die LV jetzt noch eine Rolle? Wo müsste man das angeben?

  • So ganz verstehe ich es noch nicht, denn sowas haben wir hier auch.

    LV ausgezahlt in 2024, da Altvertrag vor 2005 steuerfrei. Seit Jahren Maximalbetrag in freiwillige KV da über Beitragsbemessungsgrenze.

    Rentenbeginn in 2026, es bleibt vermutlich leider bei der Freiwilligen KV, spielt die LV jetzt noch eine Rolle? Wo müsste man das angeben?

    Die Krankenkasse wird nachfragen.

  • Erstmal muss man nicht in die KVdR kommen. Dazu ist i.d.R. eine Versicherungszeit in der PKV nötig (90% der zweiten Hälfte ...). Nur freiwillig jahre-/jahrzentelang in der GKV (angestellt oder selbständig) versichert, berechtigt(!) zur KVdR.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, werden private Rente voll beitragspflichtig und bei LV-Auszahlungen nur der Ertrag, der sehr gering sein kann.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen, Krankenkassenbeiträge zu senken und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Bei Auszahlung einer LV erfolgt, wie bereits erwähnt, automatisch eine Meldung an die Krankenversicherung durch die auszahlende Versicherung.

    Geht das schon automatisch? Wurde von der Versicherung mal gefragt, wo ich versichert bin.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen, Krankenkassenbeiträge zu senken und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Ich muss hier noch mal nachfragen, denn ich finde widersprüchliches bzgl. der Verbeitragung zur FKV als Rentner von einmaligen Kapitalabfindungen aus einer privaten LV.

    Zitat

    Private Kapitallebensversicherung: Keine Beitragspflicht für Rentner

    Hast du deine Kapitallebensversicherung privat abgeschlossen – also ohne Beteiligung eines Arbeitgebers – musst du bei der Auszahlung einer einmaligen Kaiptalabfindung keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung leisten. Diese Regelung gilt sowohl für gesetzlich Pflichtversicherte als auch für freiwillig Versicherte. Sowohl Pflichtversicherte als auch freiwillig versicherte Rentner zahlen auf einmalige Auszahlungen aus privaten Lebensversicherungen keine GKV-Beiträge, da diese nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des SGB V zählen.

    schreibt https://marcusknispel.com/krankenkasse-k…nsversicherung/

  • Danke, ist schon blöd, wenn so widersprüchliches im Netz steht.

    Wenn dem so ist, wird das ziemlich teuer mit der freiwilligen KV, weil drei abgefundene LV Verträge, ein weiterer verrentet, außerdem noch Mieteinnahme und eine kleine Betriebsrente.

    So teuer, dass wir alternativ wohl mal einen PKV Standardtarif rechnen müssen.

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen