Arbeitszimmer und Homeofficepauschale bei Teilzeit Berechnung

  • Guten Tag,

    trotz intensiver Recherchen komme ich hiermit nicht mehr weiter:

    Ich habe einen Teilzeitvertrag für eine Viertagewoche. 50% davon arbeite ich im Büro (2025 etwas weniger). Für eine Viertagewoche erkennt das Finanzamt 184 Tage an. Letztes Jahr hatte ich daher 92 Tage angegeben für Fahren zur Arbeit und 92 x die Homeofficepauschale. Tatsächlich habe ich aber auch ein Arbeitszimmer. Nun las ich, dass pauschal 1260,-€ für ein Arbeitszimmer angesetzt werden können. Es klingt auf manchen Seiten so, dass die 1260,-€ unabhängig von den Gegebenheiten einfach pauschal eingetragen werden können. Das wäre ja prima - wenn das auch für diesen Teilzeitfall zutrifft. Oder wird doch anteilig gerechnet? 1260 bei Viertageteilzeit: 1250/5x4=1008,-€ und dann 50% in meinem Fall sind 504,-. Welche Zahl kann ich da geltend machen?

    Herzlichen Dank und lieben Gruß!

  • Wenn dir dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, kannst du die Sache ohnehin vergessen,

    Meine persönliche Meinung.

    Hinweis:

    Das Finanzamt erkennt bei einer 4-Tage-Woche nicht „184 Tage an.“

    Du bist verpflichtet, die Zahl der realen Tage anzugeben. Da gehen dann natürlich Urlaubs- und Krankentage samt gesetzlichen Feiertagen ab.

  • Nun las ich, dass pauschal 1260,-€ für ein Arbeitszimmer angesetzt werden können.

    Diese "Pauschale" dürfte daher kommen, dass für maximal 210 Arbeitstage die HO-Pauschale angesetzt werden kann, welche 6 Euro pro Tag entspricht. Somit kommst du auf 1.260 Euro.

    In deinem Fall sind es also 552 Euro pro Jahr (92 Tage x 6 Euro).


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonstwie mit der Branche verbunden, daher handelt es sich um meine Laienmeinung.

  • Wenn dir dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, kannst du die Sache ohnehin vergessen.

    Wurde das nicht 2023 geändert? Seit dem sollte eher relevant sein, wo der Mittelpunkt der Arbeit liegt (>50% Zuhause). Ist das der Fall, sollte man (meiner bescheidenen Meinung nach) das Arbeitszimmer voll absetzen können. Natürlich müssen die räumlichen Anforderungen erfüllt sein.

    Nachzulesen hier: Link ab Neue Arbeitszimmer-Regeln ab 2023.


    Keine Ahnung, wie die Teilzeit hier reinspielt.

  • Dem schließe ich mich an, lass uns bitte an deinen Erfahrungen teilhaben.

    Und ich mich auch. Ich kann nur so viel sagen: In meiner Firma steht jedem ein Arbeitsplatz zur Verfügung. Trotzdem gibt es Kollegen, die >90% im HO arbeiten und ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, was vom FA akzeptiert wird. Der Hilfstext in WISO Steuer impliziert auch, dass das legitim sei.

    Bei mir scheitert es a den räumlichen Anforderungen, im Arbeitszimmer wird weniger als 90% gearbeitet, daher wird das bei uns nichts.

  • Die 90% betreffen die konkrete Nutzung/Ausstattung im Raum/Zimmer. Es muss der Arbeit zu 90% dienen und nicht noch z.B. Material eines Hobbyraumes beinhalten.

    Es muss aber nicht zu mindestens 90% darin gearbeitet werden, sondern "überwiegend", wie der o.g. Link auch aussagt: "Hast du eine 5-Tage-Arbeitswoche und verbringst mindestens 3 Tage in deinem Arbeitszimmer, dann spricht das dafür, dass dort der Mittelpunkt ist."

    Dann scheint es doch zu gehen .... (?)

  • Die 90% betreffen die konkrete Nutzung/Ausstattung im Raum/Zimmer. Es muss der Arbeit zu 90% dienen und nicht noch z.B. Material eines Hobbyraumes beinhalten.

    Es muss aber nicht zu mindestens 90% darin gearbeitet werden, sondern "überwiegend", wie der o.g. Link auch aussagt: "Hast du eine 5-Tage-Arbeitswoche und verbringst mindestens 3 Tage in deinem Arbeitszimmer, dann spricht das dafür, dass dort der Mittelpunkt ist."

    Dann scheint es doch zu gehen .... (?)

    Ja, doof ausgedrückt. Ich meinte mit “gearbeitet” für die Arbeit genutzt. Es wird zu mehr als 10% privat genutzt und ein paar fürs Büro untypische Gegenstände stehen dort auch. Für uns daher keine Möglichkeit.

  • Als Angestellter kannst du die Sache mit dem Arbeitszimmer praktisch vergessen. Die Hürden, die dir das Finanzamt in den Weg stellt, sind fast unüberwindlich hoch. Das ist leider so, und auch "neue Arbeitszimmerrichtlinien" ändern daran nichts.

    Ohnehin: Wenn du die fast unüberwindlichen Hürden dann tatsächlich überwunden haben solltest, sind deine Aufwendungen als Angestellter für den Raum lediglich bis 1260 € im Jahr absetzbar - also genau bis zu dem Betrag, den du durch das vergleichsweise unproblematische Ansetzen der Homeofficepauschale auch erreichen kannst.

    Nur wenige Steuerzahler führen sich vor Augen, dass auch bei Absetzbeträgen der Steuersatz zum Tragen kommt: Du kannst für Deine Tätigkeit im Homeoffice 92 Tage * 6 € = 552 € ansetzen. Mal angenommen, du bekommst die Werbungskostenpauschale mit anderen Ausgaben voll und hast einen Grenzsteuersatz von 40 % (was schon recht viel ist!), wirst du für dein Homeoffice 40 % * 552 € = 221 € Steuererstattung bekommen. Ok, Kleinvieh macht auch Mist, aber die Welt ist das trotzdem nicht.

    Die Ausstattung des Homeoffices geht übrigens extra: Wenn du dir fürs Homeoffice den schönen Schreibtisch kaufst, den du immer schon mal haben wolltest, so kannst du diesen neben der Homeofficepauschale als Arbeitsmittel bei der Steuer angeben.

    Wenn du Aufwendungen für deine Arbeit hast, ist das für dich immer ein Verlust. Immerhin: Du bekommst eine Steuererstattung nach deinem Steuersatz. Das meiste zahlst du auch in diesem Fall selber. Aber der Schreibtisch, den du immer schon mal haben wolltest, wird auf diese Weise immerhin etwas billiger.

  • Ohnehin: Wenn du die fast unüberwindlichen Hürden dann tatsächlich überwunden haben solltest, sind deine Aufwendungen als Angestellter für den Raum lediglich bis 1260 € im Jahr absetzbar - also genau bis zu dem Betrag, den du durch das vergleichsweise unproblematische Ansetzen der Homeofficepauschale auch erreichen kannst.

    Das ist falsch. Du kommst problemlos drüber, für 2024 hat das Finanzamt bei mir gute 1700€ anerkannt. Der Arbeitsplatz im Unternehmen ist meinem Wissen nach auch keine Anforderung mehr (wäre bei mir persönlich aber egal, da Home-Office-Vertrag). Ganz explizit auch nochmal hier: https://kpmg.com/de/de/themen/c…-absetzbar.html

    Seit dem 01. Januar 2023 setzt der uneingeschränkte Werbungskostenabzug nur noch voraus, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet. Ein vorhandenes Büro beim Arbeitgeber wirkt sich nicht schädlich auf den Vollkostenabzug aus.


    Bleibt die Frage, ob Teilzeit kürzt und ob 50% für den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit reichen. Ich wäre an der Stelle ganz pragmatisch und würde 100% der Kosten bzw. der Pauschale einreichen. Wenn es nicht passt, wird das Finanzamt schon reklamieren. Bei der unklaren Lage kann man einem Laien kaum einen Vorwurf machen

  • Als Angestellter kannst du die Sache mit dem Arbeitszimmer praktisch vergessen. Die Hürden, die dir das Finanzamt in den Weg stellt, sind fast unüberwindlich hoch. Das ist leider so, und auch "neue Arbeitszimmerrichtlinien" ändern daran nichts.

    Kommt im Zweifelsfall aber auch auf den Arbeitsvertrag an. Bist du zb. im Außendienst oder hast einen Remote Vertrag, ist es kein Problem ein Arbeitszimmer abzusetzen, vorausgesetzt, du hast nicht nur einen Schreibtisch im Schlafzimmer stehen :)

    Ich habe mehrere Jahre im Außendienst gearbeitet und eine 2 Zimmer Wohnung gehabt. Da ich aber ein Schlafsofa im Wohnzimmer hatte und im zweiten Raum dann einen Arbeitsplatz, einen Schrank und ein paar Pflanzen, war das kein Problem. Das FA wollte sowieso nur einen groben Grundriss (habe ich sogar selber zeichnen dürfen) der Wohnung sehen.

  • Ich habe mehrere Jahre im Außendienst gearbeitet und eine 2 Zimmer Wohnung gehabt. Da ich aber ein Schlafsofa im Wohnzimmer hatte und im zweiten Raum dann einen Arbeitsplatz, einen Schrank und ein paar Pflanzen, war das kein Problem. Das FA wollte sowieso nur einen groben Grundriss (habe ich sogar selber zeichnen dürfen) der Wohnung sehen.

    Wann war denn das? Länger her?

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