Ermittlung der SF Klasse als dauerhafter "Mitversicherter"

  • Hallo zusammen,


    ich benötige mal Eure Hilfe: Ich habe 2006 meinen Führerschein gemacht und bin seit dem durchgehend Auto gefahren. Erst mit dem Auto meiner Eltern, dann ab 2012 mit einem eigenen Auto. Ab 2018 eigenens Auto verkauft und Auto der Freundin bzw. jetzt Ehefrau genutzt. In 2021 haben wir uns dann einen Zweitwagen (wegen Kinder, Job etc) gekauft.

    Problem ist: Ich habe nie selbst eine KFZ Versicherung über mich laufen lassen, sondern es lief immer über andere. Bei meinem ersten Auto über meinen Vater, ab 2018 dann als Mitversicherter über meine Frau. Meine Frau hat somit für 2 Wagen 2 KFZ Versicherungen über sich laufen, mit mitlerweile SF Klasse 21.

    Jetzt haben wir ein neues Fahrzeug geleast und werden den alten Wagen von ihr abgeben. Der Leasingvertrag läuft über mich. Eigentlich möchte ich auch gerne, dass die KFZ Versicherung dann über mich läuft, aber da ich nicht nachweisen kann, dass ich die letzten 20 Jahre unfallfrei gefahren bin (außer, dass die bisherigen Versicherungen nie einen Schaden regulieren mussten), werde ich bei Anfrage wahrscheinlich ganz unten eingestuft oder?

    Oder besteht die Möglichkeit, die SF Klasse des einen KFZ Vertrags meiner Frau zu übernehmen, ohne das Sie die SF Klasse für den anderen Vertrag verliert?

    Alternativ werden wir wohl für den neuen Wagen ebenfalls über sie die Versicherung abschließen müssen. Somit werde ich aber wieder nicht die Möglichkeit haben SF Klassen aufzubauen.

    Bin auf Feedback gespannt :)

  • Oder besteht die Möglichkeit, die SF Klasse des einen KFZ Vertrags meiner Frau zu übernehmen, ohne das Sie die SF Klasse für den anderen Vertrag verliert?

    Wenn man die sf Klasse des 2. Wagens übernimmt, ist diese übernommen und du hast diese dann. Die für den 1. wagen bleibt unberührt. Die für den 2. wagen gibt es dann aber nicht mehr.

  • Alles klar, beide Verträge werden also tatsächlich als separate Einheiten betrachtet. Das ist schon mal gut.

    Dann schauen wir mal, ob wir das machen oder tatsächlich wieder über meine Frau machen (Stichwort Zweitwagenangebot).

    Danke :)

  • Krispy Wenn deine Frau 2 Verträge auf SF 21 laufen hat, Du "jedoch" "erst" seit 2006 einen Führerschein hast, wird dir die Versicherung möglicherweise ""nur"" SF 20 zugestehen wollen, denn "mehr" hättest du dir ja in der Zeit, die du deinen Führerschein hast, nicht selbst "erfahren" können.

    Ich habe in der Vergangenheit 2 Verträge von $NahestehenderPerson$ übernommen. Die Versicherung hat sich den Wechsel mit -1 SF "bezahlen" lassen. Das war für mich das kleinere Übel und vernachlässigbar. (Hat(te) die Versicherung wohl so in ihren Bedingungen festgelegt. FS hatte ich deutlich länger als die SFK damals war.)

    Eine sog. "Schadenfreiheitsrabatt-Übertragung" sollte zw. engen Verwandten problemlos möglich sein. Formular ausfüllen. Führerschein-Kopie bei legen. Ab die Post.


    > (Stichwort Zweitwagenangebot).

    Wofür das, wenn deine Frau eh 2 Verträge hat? Oder habt ihr zukünftig 3 Autos?

  • Balu Danke für die ausführliche Darstellung. Klar, dass ich "nur" so viele Jahre bekommen kann, wie ich den Führerschein habe. Aber würde auch 17 oder 18 nehmen. Alles besser, als jetzt bei 0 anzufangen.

    Ne, bleiben bei 2 Wagen. Ich würde den Vertrag für den alten Wagen übernehmen und dann auf den neuen Wagen übertragen. Bzw den Vertragsanbieter (aktuell Generali) wechseln. Der alte wird also in Zahlung genommen durch das Autohaus.

  • Hab schon so einige Leasingverträge gesehen da schüttelt man wirklich mit Kopf.

    Das schlimmste finde ich, das Tod Leasing nicht bricht. Da haben die Erben dann mit der Leasingbank rum zu schlagen und dürfen die Ausgefallenen Leasingkosten übernehmen. Ob das jedem Leasingnehmer bekannt ist wage ich zu bezweifeln.

    Es gibt aber auch andere Leasing Verträge.

    Allerdings sollte das „Kaufen auf Pump“ die absolute Ausnahme für normale Angestellte Arbeitnehmer bleiben.

    Das darf aber jeder gerne anders sehen wenn er sein „heiliges Blechle“ nicht direkt bezahlen kann.

  • Richtig, gerade im Moment mit der Förderung kann es sinnvoll sein ein E-Auto zu leasen statt zu kaufen.

    Ich habe das bei der letzten Förderungswelle auch gemacht und bin so günstig einen neuen Wagen gefahren wie nie zuvor.

    Natürlich gilt noch immer, dass das Angebot stimmen muss, aber bei 200€ für einen Neuwagen kann man ja nicht meckern

    A. Aufgrund der Förderung, bekommt man einen großen Teil der Leasingzahlung bezahlt

    B. E- Autos haben in den ersten Jahren überdurchschnittlich an Wert verloren, dass Problem hast du mit dem Leasing nicht

    C. Die Entwicklung geht noch immer recht schnell voran, kann sein, dass in ein paar Jahren schon viel mehr Reichweite möglich ist und dann könnte man ein neues oder gebrauchtes kaufen oder leasen

    Wir haben damals nicht bereut das Auto zu leasen, auch wenn wir danach wieder auf einen Verbrennen gewechselt sind. Das hatte aber wieder wirtschaftliche Gründe.

    Wir brauchen auch nicht darüber reden ob diese ganze Förderung sinnvoll ist, das ist ein anderes Thema.