Zweitwagenversicherung Den Zweitwagen günstig versichern
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
Bei Deinem Zweitwagen kannst Du mit der richtigen Kfz-Versicherung einiges an Geld sparen.
Fahranfänger und Motorradfahrer profitieren von der Zweitwagenversicherung besonders.
So gehst Du vor
Erkundige Dich zunächst beim Versicherer Deines ersten Autos, welche Konditionen er Dir für Deinen Zweitwagen anbietet.
Inhalt
Du hast zwei Autos? Dann kannst Du bei der Autoversicherung von speziellen Zweitwagenregelungen profitieren. Wie Du am meisten sparst und was Du unbedingt beachten solltest, verraten wir Dir in diesem Ratgeber.
Eine Zweitwagenversicherung benötigt jeder, der neben seinem ersten Fahrzeug ein weiteres Auto versichern muss. Der Autofan, der sich noch einen Sportwagen fürs Wochenende zulegt. Genau wie die Familie, die auf zwei Autos angewiesen ist oder außer dem Stadtmobil noch ein Wohnmobil hat. Oder eben der, der manchmal nicht auf seinen vier, sondern nur auf zwei Rädern unterwegs ist – der Motorradfahrer.
Ja, auch ein Motorrad kann ein Zweitwagen sein. Versicherungstarife für Motorräder solltest Du aber besonders sorgfältig vergleichen. Denn nicht alle Versicherungen bieten überhaupt Motorradversicherungen an. Welche Portale und Rechner wir Dir dafür empfehlen, liest Du in unserem Ratgeber zur Motorradversicherung.
Habt Ihr innerhalb der Familie mehrere Autos, könnt Ihr sie natürlich grundsätzlich auch auf unterschiedliche Halter anmelden und versichern. Dann habt Ihr – in den Augen Eurer Versicherer – keine Zweitwagen, sondern nur Erstwagen. Allerdings kann es günstiger sein, wenn die Autoversicherungen bei der Person gebündelt werden, die die meiste Fahrpraxis hat und damit, meist, die höchste Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Das liegt am System der Schadenfreiheitsklassen und entsprechender Schadenfreiheitsrabatte, die Versicherer vergeben.
Ausführlich kannst Du Dich dazu in unserem Ratgeber zu Schadenfreiheitsklassen informieren. Hier in aller Kürze: Mit jedem unfallfreien Jahr stuft Dich Dein Versicherer eine SF-Klasse nach oben. Entsprechend bekommst Du auf Deinen Versicherungsbeitrag mehr Schadenfreiheitsrabatt. Meldest Du Deinem Versicherer hingegen einen Schaden, stuft er Dich runter – und Dein Beitrag steigt im kommenden Jahr.
Das System spüren besonders junge Fahrer und Fahrerinnen. Weil sie noch eine geringe SF-Klasse haben, ist ihr Beitrag hoch. Wer bei der Kfz-Versicherung noch keine schadenfreien Jahre nachweisen kann, fängt mit der teuren Klasse 0 an. Für sie kann es daher lohnen, wenn sie ihr Auto als Zweitwagen der Eltern fahren dürfen.
Wie Versicherer einen Zweitwagen einstufen, orientiert sich häufig an den vom Versicherungsverband GDV verfassten Vertrags-Klauseln, den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015, ab I.2.2. Die sind jedoch unverbindlich, der GDV stellt sie ausdrücklich zur fakultativen Verwendung bereit – abweichende Vereinbarungen möglich. Wir geben Dir hier einen Überblick über wichtige Regelungen.
In der einfachsten Form einer Zweitwagenregelung bietet der Erstversicherer in der Regel an, dieses zweite Auto in der SF-Klasse ½ zu versichern. Und damit etwas günstiger als in der Klasse 0. Voraussetzung für die Einstufung in die SF-Klasse ½ ist, dass Du für den Erstwagen auch bereits mindestens in dieser SF-Klasse bist.
Viele Versicherer weichen allerdings von der branchenüblichen Einstufung in die SF-Klasse ½ ab und bieten noch günstigere Regelungen an. Denn die Einstufung in SF-Klassen und die zugehörigen Rabatte sind nicht in Stein gemeißelt. Es lohnt also immer, beim Versicherer des Erstwagens nachzufragen.
Es gibt unter anderem eine sogenannte „verbesserte Zweitwagenregelung“. Das bedeutet, dass Dein Versicherer besser einstuft als in SF-Klasse ½. Möglich ist viel: die Regelungen der Versicherer zur verbesserten Zweitwagenregelung reichen von einer Einstufung in SF-Klasse 2 bis zur Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens. Wenn der Halter des Erstwagens bereits sehr lange unfallfrei fährt und einen Versicherer mit einer sehr günstigen Zweitwagenregelung findet, ist auch für den Zweitwagen SF-Klasse 20 oder 25 drin.
Es gibt sogar Versicherer, die eine Zweitwagenregelung anbieten, obwohl das Erstfahrzeug nicht bei ihnen versichert ist.
Immer dran denken: Das erste Fahrzeug darf meist auch ein Camper oder ein Kraftrad sein.
In den Genuss der verbesserten Zweitwagenregelung kommst Du allerdings nur, wenn Du einige Bedingungen erfüllst. Als Faustregel gilt: Je geringer das Unfallrisiko, desto besser sind die Angebote. Halte daher den Fahrerkreis klein und lass nur erfahrene Fahrer ans Steuer Deines Autos. Dementsprechend ist es für Fahranfänger und Fahranfängerinnen schwer bis unmöglich unter die verbesserte Zweitwagenregelung zu fallen.
Versicherungen wollen für eine bessere Einstufung unter anderem wissen:
Ist der Zweitwagen für Deine Kinder gedacht, solltest Du unbedingt den Fahrerkreis für den Erstwagen ändern, also Deine Kinder damit nicht mehr fahren lassen. Denn die Versicherung für den ersten Wagen kostet weniger, wenn kein Fahrer unter 25 Jahren ans Steuer darf. Umgekehrt gilt: Sobald sich der Fahrerkreis vergrößert, verringert sich die Anzahl der Angebote, um den Zweitwagen günstig zu versichern.
Bei den Saisonzulassungen ist es kein Problem, wenn sich Sommer- und Winterauto die Kalendermonate aufteilen und damit auch den Schadenfreiheitsrabatt teilen. Beide Autos sollten aber mindestens jeweils sechs Kalendermonate pro Jahr zugelassen sein, damit der Schadenfreiheitsrabatt nicht auf der Stelle tritt, das besagt auch der Regelungsvorschlag des Versicherungsverbands in I.3.3 der AKB 2015.
Wenn Du Dich nun auf die Suche nach der richtigen Versicherung für Deinen Zweitwagen machst, solltest Du zunächst zwei Fragen klären – unabhängig von der Größe Deines zusätzlichen Fahrzeugs:
Erkundige Dich dann bei dem Versicherer Deines ersten Fahrzeugs, zu welchen Konditionen er Deinen Zweitwagen versichern würde.
Wenn Du das Fahrzeug schnell zulassen und versichern willst, lass Dir von Deinem Erstversicherer gleich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) geben. Damit kannst Du direkt zur Zulassungsstelle fahren.
Achte dabei darauf, dass die vorläufige Deckung auch für die Kaskoversicherung gilt und Du ab dem Datum der Zulassung bereits versichert bist. Das ist wichtig für den Fall, dass Du auf dem Rückweg von der Zulassungsstelle einen Unfall verursachst und Dein neues Auto beschädigst. Das ist ganz besonders bei einem Neuwagen wichtig, egal ob Du ihn least, finanzierst oder bar bezahlst.
Du schließt also die Versicherung für den Zweitwagen erstmal beim Versicherer Deines ersten Fahrzeugs ab. Paragraf 8 des Versicherungsvertragsgesetzes, kurz VVG, gibt Dir 14 Tage Zeit, diesen Vertrag zu widerrufen. Und zwar ab Erhalt aller Vertragsunterlagen. Das bedeutet, die Frist beginnt zu laufen, wenn Du Den Versicherungsschein inklusive elektronischer Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) und Versicherungsbedingungen sowie einer Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit bekommen hast.
Diese Zeit solltest Du für die Suche nach einer günstigen Zweitwagenversicherung nutzen. Zwar zahlst Du für die 14 Tage bei Deinem Erstversicherer auch Beiträge, selbst wenn Du den Vertrag dann widerrufst. Diese Kosten holst Du aber über eine andere, günstigere Versicherung wieder herein. Du verschaffst Dir auf diese Weise einfach genügend Zeit, eine besonders preiswerte Zweitwagenversicherung zu finden. Von der brauchst Du dann nur noch eine neue eVB-Nummer.
Für den Fall, dass Dein Zweitwagen teurer und größer ist als Dein bisheriges Fahrzeug, also eine höhere Typklasse hat, solltest Du vor dem Versicherungsabschluss noch einen Punkt klären. Kann der Zweitwagen den Schadenfreiheitsrabatt vom Erstwagen bekommen? Das ist sinnvoll, um die Versicherungskosten insgesamt (also von beiden Verträgen) zu drücken.
Wenn Du Dich auf die Suche nach einem günstigen Angebot machst, nutze am besten Vergleichsportale. Wir testen diese Vergleichsportale in Bezug auf Kfz-Versicherungen für dich regelmäßig und empfehlen die folgenden:
Einige der Regelungen zur Einstufung des Zweitwagens sind sogenannte Sondereinstufungen nach 1.2.2.1 der AKB 2015. Das Problem bei Sondereinstufungen: Du darfst bei einem Wechsel des Versicherers von Deinem Schadenfreiheitsrabatt nur mitnehmen, was Du selbst an schadenfreien Jahren im Laufe des Vertrages eingeheimst hast. Es gibt eine gläserne Decke – mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Übertragen von SF-Rabatten innerhalb der Familie. Trotzdem empfehlen wir, bei der erstmaligen Versicherung Deines Zweitwagens jede sich bietende Vergünstigung mitzunehmen, um Beitrag zu sparen.
Im besten Fall ergibt es sich von selbst, dass Du Dich mit dem neuen Auto bereits dort versicherst, wo Du bei nächster Wechselgelegenheit auch ein gutes Angebot für Deinen Erstwagen findest.
Achtung: Einige Zweitwagenregelungen schreiben vor, dass Du bei der nächsten Möglichkeit mit dem Erstwagen zu diesen Anbietern wechseln musst. Aber Kündigen der Kfz-Versicherung geht nicht ohne weiteres mitten im Jahr, sondern nur zum Ende des Kfz-Versicherungsjahres zur Hauptfälligkeit. Am besten belegst Du Deine Wechselabsichten gegenüber dem neuen Versicherer, indem Du den Antrag für die neue Saison bereits ausgefüllt und unterschrieben mitschickst. Vergiss nicht, beim bisherigen Versicherer zu kündigen, und schummele nicht bei den Angaben. Die Versicherer schauen sehr genau nach, ob Du die Voraussetzungen für die Einstufungen erfüllst und stellen Deine Verträge andernfalls um, dann zu einem höheren Preis.
Kannst Du nicht auf Anhieb mit Deinem ersten Wagen zur neuen Versicherung wechseln, würdest es aber gern tun, dann bleibt Dir nur ein Kniff: Bei einem Auto-Verkauf dürfen Fahrzeughalter die Versicherung sofort wechseln. Das gilt auch innerhalb der Familie. Zwar musst Du das Fahrzeug dann auf jemand anders ummelden, das kostet durchschnittlich 29 Euro. Die Versicherung aber wandert mit dem Auto zum Erwerber, der diese sofort kündigen darf.
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