Zweit­wa­gen­ver­si­che­rung Den Zweitwagen günstig versichern

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Deinem Zweitwagen kannst Du mit der richtigen Kfz-Versicherung einiges an Geld sparen.

  • Fahranfänger und Motorradfahrer profitieren von der Zweit­wa­gen­ver­si­che­rung besonders.

So gehst Du vor

  • Erkundige Dich zunächst beim Versicherer Deines ersten Autos, welche Konditionen er Dir für Deinen Zweitwagen anbietet.

  • Finanztip empfiehlt den doppelten Vergleich: Berechne zunächst die passende günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach danach den Gegencheck bei der Huk24.

Du hast zwei Autos? Dann kannst Du bei der Autoversicherung von speziellen Zweitwagenregelungen profitieren. Wie Du am meisten sparst und was Du unbedingt beachten solltest, verraten wir Dir in diesem Ratgeber.

Wer kann sein Auto als Zweitwagen versichern?

Eine Zweit­wa­gen­ver­si­che­rung benötigt jeder, der neben seinem ersten Fahrzeug ein weiteres Auto versichern muss. Der Autofan, der sich noch einen Sportwagen fürs Wochenende zulegt. Genau wie die Familie, die auf zwei Autos angewiesen ist oder außer dem Stadtmobil noch ein Wohnmobil hat. Oder eben der, der manchmal nicht auf seinen vier, sondern nur auf zwei Rädern unterwegs ist – der Motorradfahrer.

Motorrad als Zweitwagen? Du solltest besonders sorgfältig vergleichen

Ja, auch ein Motorrad kann ein Zweitwagen sein. Ver­si­che­rungstarife für Motorräder solltest Du aber besonders sorgfältig vergleichen. Denn nicht alle Ver­si­che­rungen bieten überhaupt Motorradversicherungen an. Welche Portale und Rechner wir Dir dafür empfehlen, liest Du in unserem Ratgeber zur Motorradversicherung.

Mehrere Autos in der Familie? Als Zweitwagen oft günstiger

Habt Ihr innerhalb der Familie mehrere Autos, könnt Ihr sie natürlich grundsätzlich auch auf unterschiedliche Halter anmelden und versichern. Dann habt Ihr – in den Augen Eurer Versicherer – keine Zweitwagen, sondern nur Erstwagen. Allerdings kann es günstiger sein, wenn die Autoversicherungen bei der Person gebündelt werden, die die meiste Fahrpraxis hat und damit, meist, die höchste Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse). Das liegt am System der Scha­den­frei­heits­klas­sen und entsprechender Scha­den­frei­heits­ra­batte, die Versicherer vergeben. 

Ausführlich kannst Du Dich dazu in unserem Ratgeber zu Scha­den­frei­heits­klas­sen informieren. Hier in aller Kürze: Mit jedem unfallfreien Jahr stuft Dich Dein Versicherer eine SF-Klasse nach oben. Entsprechend bekommst Du auf Deinen Ver­si­che­rungsbeitrag mehr Scha­den­frei­heits­ra­batt. Meldest Du Deinem Versicherer hingegen einen Schaden, stuft er Dich runter – und Dein Beitrag steigt im kommenden Jahr.

Das System spüren besonders junge Fahrer und Fahrerinnen. Weil sie noch eine geringe SF-Klasse haben, ist ihr Beitrag hoch. Wer bei der Kfz-Versicherung noch keine schadenfreien Jahre nachweisen kann, fängt mit der teuren Klasse 0 an. Für sie kann es daher lohnen, wenn sie ihr Auto als Zweitwagen der Eltern fahren dürfen.

In welche Klasse kommt Dein Zweitwagen?

Wie Versicherer einen Zweitwagen einstufen, orientiert sich häufig an den vom Ver­si­che­rungsverband GDV verfassten Vertrags-Klauseln, den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015, ab I.2.2. Die sind jedoch unverbindlich, der GDV stellt sie ausdrücklich zur fakultativen Verwendung bereit – abweichende Vereinbarungen möglich. Wir geben Dir hier einen Überblick über wichtige Regelungen.

In der einfachsten Form einer Zweitwagenregelung bietet der Erstversicherer in der Regel an, dieses zweite Auto in der SF-Klasse ½ zu versichern. Und damit etwas günstiger als in der Klasse 0. Voraussetzung für die Einstufung in die SF-Klasse ½ ist, dass Du für den Erstwagen auch bereits mindestens in dieser SF-Klasse bist.

Viele Versicherer weichen allerdings von der branchenüblichen Einstufung in die SF-Klasse ½ ab und bieten noch günstigere Regelungen an. Denn die Einstufung in SF-Klassen und die zugehörigen Rabatte sind nicht in Stein gemeißelt. Es lohnt also immer, beim Versicherer des Erstwagens nachzufragen.

Was ist die „verbesserte Zweitwagenregelungen“?

Es gibt unter anderem eine sogenannte „verbesserte Zweitwagenregelung“. Das bedeutet, dass Dein Versicherer besser einstuft als in SF-Klasse ½. Möglich ist viel: die Regelungen der Versicherer zur verbesserten Zweitwagenregelung reichen von einer Einstufung in SF-Klasse 2 bis zur Scha­den­frei­heits­klas­se des Erstwagens. Wenn der Halter des Erstwagens bereits sehr lange unfallfrei fährt und einen Versicherer mit einer sehr günstigen Zweitwagenregelung findet, ist auch für den Zweitwagen SF-Klasse 20 oder 25 drin. 

Es gibt sogar Versicherer, die eine Zweitwagenregelung anbieten, obwohl das Erstfahrzeug nicht bei ihnen versichert ist.

Immer dran denken: Das erste Fahrzeug darf meist auch ein Camper oder ein Kraftrad sein. 

In den Genuss der verbesserten Zweitwagenregelung kommst Du allerdings nur, wenn Du einige Bedingungen erfüllst. Als Faustregel gilt: Je geringer das Unfallrisiko, desto besser sind die Angebote. Halte daher den Fahrerkreis klein und lass nur erfahrene Fahrer ans Steuer Deines Autos. Dementsprechend ist es für Fahranfänger und Fahranfängerinnen schwer bis unmöglich unter die verbesserte Zweitwagenregelung zu fallen. 

Welche Infos Du Deiner Zweit­wa­gen­ver­si­che­rung geben musst

Ver­si­che­rungen wollen für eine bessere Einstufung unter anderem wissen:

  • Wer darf das Auto fahren: jede, nur Ver­si­che­rungsnehmer oder nur Ver­si­che­rungsnehmer und Partner?
  • Leben die Fahrer von Erst- und Zweitwagen in einem Haushalt?
  • Sind Halter von Erst- und Zweitwagen identisch?
  • Wie alt ist der Ver­si­che­rungsnehmer?
  • Wie alt sind die weiteren Fahrer?
  • Läuft die Ver­si­che­rung für das erste Auto bei demselben Versicherer oder einem Tochterunternehmen?
  • Welchen Scha­den­frei­heits­ra­batt hat der Erstvertrag?
  • Wie lange hat der Ver­si­che­rungsnehmer bereits seinen Führerschein?

Was musst Du noch beachten, wenn Du einen Zweitwagen-Tarif für Fahranfänger wählst?

Ist der Zweitwagen für Deine Kinder gedacht, solltest Du unbedingt den Fahrerkreis für den Erstwagen ändern, also Deine Kinder damit nicht mehr fahren lassen. Denn die Ver­si­che­rung für den ersten Wagen kostet weniger, wenn kein Fahrer unter 25 Jahren ans Steuer darf. Umgekehrt gilt: Sobald sich der Fahrerkreis vergrößert, verringert sich die Anzahl der Angebote, um den Zweitwagen günstig zu versichern.

Gibt es Zweitwagen-Angebote für Saisonfahrzeuge?

Bei den Saisonzulassungen ist es kein Problem, wenn sich Sommer- und Winterauto die Kalendermonate aufteilen und damit auch den Scha­den­frei­heits­ra­batt teilen. Beide Autos sollten aber mindestens jeweils sechs Kalendermonate pro Jahr zugelassen sein, damit der Scha­den­frei­heits­ra­batt nicht auf der Stelle tritt, das besagt auch der Regelungsvorschlag des Ver­si­che­rungsverbands in I.3.3 der AKB 2015.

Wie findest Du die passende Ver­si­che­rung?

Wenn Du Dich nun auf die Suche nach der richtigen Ver­si­che­rung für Deinen Zweitwagen machst, solltest Du zunächst zwei Fragen klären – unabhängig von der Größe Deines zusätzlichen Fahrzeugs:

  1. Wo und mit welcher SF-Klasse ist der Erstwagen versichert?
  2. Welche Typklasse hat der Zweitwagen?

Erkundige Dich dann bei dem Versicherer Deines ersten Fahrzeugs, zu welchen Konditionen er Deinen Zweitwagen versichern würde.

Wie kommst Du schnell an eine Zweit­wa­gen­ver­si­che­rung?

Wenn Du das Fahrzeug schnell zulassen und versichern willst, lass Dir von Deinem Erstversicherer gleich eine elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Nummer) geben. Damit kannst Du direkt zur Zulassungsstelle fahren.

Achte dabei darauf, dass die vorläufige Deckung auch für die Kaskoversicherung gilt und Du ab dem Datum der Zulassung bereits versichert bist. Das ist wichtig für den Fall, dass Du auf dem Rückweg von der Zulassungsstelle einen Unfall verursachst und Dein neues Auto beschädigst. Das ist ganz besonders bei einem Neuwagen wichtig, egal ob Du ihn least, finanzierst oder bar bezahlst.

Du schließt also die Ver­si­che­rung für den Zweitwagen erstmal beim Versicherer Deines ersten Fahrzeugs ab. Paragraf 8 des Ver­si­che­rungsvertragsgesetzes, kurz VVG, gibt Dir 14 Tage Zeit, diesen Vertrag zu widerrufen. Und zwar ab Erhalt aller Vertragsunterlagen. Das bedeutet, die Frist beginnt zu laufen, wenn Du Den Ver­si­che­rungsschein inklusive elektronischer Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gungsnummer (eVB-Nummer) und Ver­si­che­rungs­be­din­gungen sowie einer Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit bekommen hast. 

Diese Zeit solltest Du für die Suche nach einer günstigen Zweit­wa­gen­ver­si­che­rung nutzen. Zwar zahlst Du für die 14 Tage bei Deinem Erstversicherer auch Beiträge, selbst wenn Du den Vertrag dann widerrufst. Diese Kosten holst Du aber über eine andere, günstigere Ver­si­che­rung wieder herein. Du verschaffst Dir auf diese Weise einfach genügend Zeit, eine besonders preiswerte Zweit­wa­gen­ver­si­che­rung zu finden. Von der brauchst Du dann nur noch eine neue eVB-Nummer.

Was, wenn Dein zweiter Wagen der teurere ist?

Für den Fall, dass Dein Zweitwagen teurer und größer ist als Dein bisheriges Fahrzeug, also eine höhere Typklasse hat, solltest Du vor dem Ver­si­che­rungsabschluss noch einen Punkt klären. Kann der Zweitwagen den Scha­den­frei­heits­ra­batt vom Erstwagen bekommen? Das ist sinnvoll, um die Ver­si­che­rungskosten insgesamt (also von beiden Verträgen) zu drücken.

Wo findest Du online günstige Angebote?

Wenn Du Dich auf die Suche nach einem günstigen Angebot machst, nutze am besten Vergleichsportale. Wir testen diese Vergleichsportale in Bezug auf Kfz-Versicherungen für dich regelmäßig und empfehlen die folgenden:

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  • gebündelte Abfrage bei vielen Versicherern – hohe Chance auf gutes Angebot
  • Abschluss direkt auf dem Portal möglich
  • deckt nicht den gesamten Markt ab, teils hohe Abweichung

Was musst Du beim Wechsel der Ver­si­che­rung beachten?

Einige der Regelungen zur Einstufung des Zweitwagens sind sogenannte Sondereinstufungen nach 1.2.2.1 der AKB 2015. Das Problem bei Sondereinstufungen: Du darfst bei einem Wechsel des Versicherers von Deinem Scha­den­frei­heits­ra­batt nur mitnehmen, was Du selbst an schadenfreien Jahren im Laufe des Vertrages eingeheimst hast. Es gibt eine gläserne Decke – mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Übertragen von SF-Rabatten innerhalb der Familie. Trotzdem empfehlen wir, bei der erstmaligen Ver­si­che­rung Deines Zweitwagens jede sich bietende Vergünstigung mitzunehmen, um Beitrag zu sparen.

Im besten Fall ergibt es sich von selbst, dass Du Dich mit dem neuen Auto bereits dort versicherst, wo Du bei nächster Wechselgelegenheit auch ein gutes Angebot für Deinen Erstwagen findest.

Achtung: Einige Zweitwagenregelungen schreiben vor, dass Du bei der nächsten Möglichkeit mit dem Erstwagen zu diesen Anbietern wechseln musst. Aber Kündigen der Kfz-Versicherung geht nicht ohne weiteres mitten im Jahr, sondern nur zum Ende des Kfz-Versicherungsjahres zur Hauptfälligkeit. Am besten belegst Du Deine Wechselabsichten gegenüber dem neuen Versicherer, indem Du den Antrag für die neue Saison bereits ausgefüllt und unterschrieben mitschickst. Vergiss nicht, beim bisherigen Versicherer zu kündigen, und schummele nicht bei den Angaben. Die Versicherer schauen sehr genau nach, ob Du die Voraussetzungen für die Einstufungen erfüllst und stellen Deine Verträge andernfalls um, dann zu einem höheren Preis.

Kannst Du nicht auf Anhieb mit Deinem ersten Wagen zur neuen Ver­si­che­rung wechseln, würdest es aber gern tun, dann bleibt Dir nur ein Kniff: Bei einem Auto-Verkauf dürfen Fahrzeughalter die Ver­si­che­rung sofort wechseln. Das gilt auch innerhalb der Familie. Zwar musst Du das Fahrzeug dann auf jemand anders ummelden, das kostet durchschnittlich 29 Euro. Die Ver­si­che­rung aber wandert mit dem Auto zum Erwerber, der diese sofort kündigen darf.

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