Zweitwagenversicherung Den Zweitwagen günstig versichern
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
Bei Deinem Zweitwagen kannst Du mit der richtigen Kfz-Versicherung einiges an Geld sparen.
Fahranfänger und Motorradfahrer profitieren von der Zweitwagenversicherung besonders.
Wer zwei Autos besitzt, sollte bei den laufenden Kosten erst recht genau hinsehen. Es gibt spezielle Zweitwagenregelungen. Auf der Suche nach einer günstigen Versicherung für Deinen Zweitwagen können Dir unsere Tipps helfen. Erkundige Dich zunächst beim Versicherer Deines ersten Fahrzeugs, was ein zweiter Versicherungsvertrag dort kosten würde. Die Antwort solltest Du aber dringend auf die Probe stellen – denn das muss nicht die preiswerteste Lösung sein.
Auch Dein Motorrad kannst Du als Zweitwagen versichern. Versicherungstarife für Motorräder solltest Du aber besonders sorgfältig vergleichen. Denn nicht alle Versicherungen bieten überhaupt Motorradversicherungen an. Welche Portale und Rechner wir Dir dafür empfehlen, liest Du in unserem Ratgeber Motorradversicherung.
Eine Zweitwagenversicherung benötigt jeder, der neben seinem ersten Fahrzeug ein weiteres Auto versichern muss – der Autofan, der sich noch einen Sportwagen fürs Wochenende zulegt genau wie die Familie, die auf zwei Autos angewiesen ist. Oder eben der, der manchmal nicht auf vier, sondern nur auf zwei Rädern unterwegs ist – der Motorradfahrer.
Innerhalb der Familie lassen sich mehrere Autos grundsätzlich auch auf unterschiedliche Halter anmelden und versichern. Allerdings ist die Versicherung dann meist teurer als bei der Zulassung als Zweitwagen. Besonders kommt das bei jungen Menschen zum Tragen: Wer bei der Kfz-Versicherung noch keine schadenfreien Jahre nachweisen kann, fängt mit der teuren Klasse 0 an.
In der einfachsten Form einer Zweitwagenregelung bietet der Erstversicherer an, das zweite Auto in der Schadenfreiheitsklasse ½ zu versichern, und damit etwas günstiger als in der Klasse 0. Voraussetzung für die Einstufung in die SF-Klasse ½ ist, dass Du für Deinen Erstwagen auch bereits mindestens diese SF-Klasse erreicht hast.
Viele Versicherer weichen allerdings von der branchenüblichen Einstufung in die SF-Klasse ½ ab und bieten noch günstigere Regelungen an.
Der Begriff „verbesserte Zweitwagenregelung“ meint, dass Dein Fahrzeug besser eingestuft wird als in SF-Klasse ½. Die Regelungen der einzelnen Versicherer reichen von einer Einstufung in SF-Klasse 2 bis zur Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens. Wenn Du bereits sehr lange unfallfrei fährst und einen Versicherer mit sehr günstiger Zweitwagenregelung findest, kannst Du auch für den Zweitwagen Deine SF-Klasse 20 oder 25 bekommen. Das erste Fahrzeug darf übrigens auch ein Campingmobil oder Kraftrad sein.
Es gibt sogar Versicherer, die eine Zweitwagenregelung anbieten, obwohl das Erstfahrzeug nicht bei ihnen versichert ist. Welche Konditionen für den Zweitwagen bei den zehn größten Autoversicherern gelten, liest Du in diesem Abschnitt.
Die verbesserte Zweitwagenregelung bekommst Du allerdings nur, wenn Du einige Bedingungen erfüllst. Als Faustregel gilt: Je geringer das Unfallrisiko, desto besser sind die Angebote. Halte daher den Fahrerkreis klein und lass nur erfahrene Fahrer ans Steuer Deines Autos.
Die Versicherungen wollen für eine bessere Einstufung unter anderem wissen:
Ist der Zweitwagen für die Kinder gedacht, solltest Du unbedingt den Fahrerkreis für den Erstwagen ändern, also Deine Kinder damit nicht mehr fahren lassen. Denn die Versicherung für den ersten Wagen kostet weniger, wenn kein Fahrer unter 25 Jahren ans Steuer darf. Umgekehrt gilt: Sobald sich der Fahrerkreis vergrößert, verringert sich die Anzahl der Angebote, um den Zweitwagen günstig zu versichern.
Bei den Saisonzulassungen ist es kein Problem, wenn sich Sommer- und Winterauto die Kalendermonate aufteilen und damit auch den Schadenfreiheitsrabatt teilen. Beide Autos sollten aber mindestens jeweils sechs Kalendermonate pro Jahr zugelassen sein, damit der Schadenfreiheitsrabatt nicht auf der Stelle tritt.
Wenn Du Dich nun auf die Suche nach der richtigen Versicherung für Deinen Zweitwagen machst, solltest Du zunächst zwei Fragen klären – unabhängig von der Größe Deines zusätzlichen Fahrzeugs:
Erkundige Dich dann bei dem Versicherer Deines ersten Fahrzeugs, zu welchen Konditionen er Deinen Zweitwagen versichern würde.
Wenn Du das Fahrzeug schnell zulassen und versichern willst, lass Dir von Deinem Erstversicherer gleich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) geben. Damit kannst Du direkt zur Zulassungsstelle fahren.
Achte dabei darauf, dass die vorläufige Deckung auch für die Kaskoversicherung gilt und Du ab dem Datum der Zulassung auch bereits versichert bist, für den Fall, dass Du auf dem Rückweg von der Zulassungsstelle einen Unfall verursachst und Dein neues Auto beschädigst. Das ist ganz besonders bei einem Neuwagen wichtig, egal ob Du ihn least, finanzierst oder bar bezahlst.
Du schließt also die Versicherung für den Zweitwagen erstmal beim Versicherer Deines ersten Fahrzeugs ab. Den Vertrag kannst Du aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolice widerrufen. Diese Zeit solltest Du für die Suche nach einer günstigen Zweitwagenversicherung nutzen. Zwar zahlst Du für die 14 Tage bei Deinem Erstversicherer auch Beiträge, selbst wenn Du den Vertrag dann widerrufst. Diese Kosten holst Du aber über eine andere, günstigere Versicherung wieder herein. Du verschaffst Dir auf diese Weise einfach genügend Zeit, eine besonders preiswerte Zweitwagenversicherung zu finden. Von der brauchst Du dann nur noch eine neue eVB-Nummer.
Für den Fall, dass Dein Zweitwagen teurer und größer ist als Dein bisheriges Fahrzeug, also eine höhere Typklasse hat, solltest Du vor dem Versicherungsabschluss noch einen Punkt klären. Kann der Zweitwagen den Schadenfreiheitsrabatt vom Erstwagen bekommen? Das ist sinnvoll, um die Versicherungskosten insgesamt (also von beiden Verträgen) zu drücken.
Wenn Du Dich auf die Suche nach einem günstige(re)n Angebot machst, nutze am besten Vergleichsportale:
Einige der Regelungen zur Einstufung des Zweitwagens sind sogenannte Sonder-Ersteinstufungen. Du wirst bei einem Wechsel des Versicherers von Deinem Schadenfreiheitsrabatt nur mitnehmen dürfen, was Du an schadenfreien Jahren im Laufe des Vertrages eingeheimst hast. Trotzdem empfehlen wir, bei der erstmaligen Versicherung Deines Zweitwagens jede sich bietende Vergünstigung mitzunehmen, um Beitrag zu sparen.
Im besten Fall ergibt es sich von selbst, dass Du Dich mit dem neuen Auto bereits dort versicherst, wo Du bei nächster Wechselgelegenheit auch ein gutes Angebot für Deinen Erstwagen findest.
Achtung: Einige Zweitwagenregelungen schreiben vor, dass Du bei der nächsten Möglichkeit mit dem Erstwagen zu diesen Anbietern wechseln musst. Aber das geht nicht mitten im Jahr, sondern nur zum Ende des Kfz-Versicherungsjahres zur Hauptfälligkeit. Am besten belegst Du Deine Wechselabsichten gegenüber dem neuen Versicherer, indem Du den Antrag für die neue Saison bereits ausgefüllt und unterschrieben mitschickst. Vergiss nicht, beim bisherigen Versicherer zu kündigen, und schummele nicht bei den Angaben. Die Versicherer schauen sehr genau nach, ob Du die Voraussetzungen für die Einstufungen erfüllst und stellen Deine Verträge andernfalls um, dann zu einem höheren Preis.
Kannst Du nicht auf Anhieb mit Deinem ersten Wagen zur neuen Versicherung wechseln, würdest es aber gern tun, dann bleibt Dir nur ein Kniff: Bei einem Verkauf dürfen Fahrzeughalter die Versicherung sofort wechseln. Das gilt auch innerhalb der Familie. Zwar musst Du das Fahrzeug dann auf jemand anders ummelden, das kostet durchschnittlich 29 Euro. Die Versicherung aber wandert mit dem Auto zum Erwerber, der diese sofort kündigen darf.
Weitere Themen
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen geben wir immer nur redaktionell unabhängig und nach strengen Finanztip-Kriterien. Mehr Infos