Nach Rückabwicklung Versorgungsausgleich Anpassung des Steuersatz

  • Was passiert mit dem bei Renteneintritt festgelegten Steuersatz bzw. der festgelegten Summe die von Rente steuerfrei bleibt, wenn später die Rente wegen Wegfall des Versorgungsausgleichs komplett neu berechnet wird, man also in den Stand versetzt wird, als habe es nie einen Versorgungsausgleich gegeben.
    Erfolgt automatisch eine Anpassung des Freibetrages ab dem Zeitpunkt wo gerichtlich entschieden wurde, dass der Versorgungsausgleich aufgehoben wird?

    Es wäre ja ansonsten Betrug, an dem Rentner, der in den ursprünglichen Zustand, per Gerichtsentscheid versetzt wurde, also als hätte es nie einen Versorgungsausgleich gegeben, dann aber im steuerlichen Bereich die erstmalig festgelegte Summe nicht abgeändert wird.

    Kann man beantragen, dass die damals festgelegte Summe korrigiert wird und wenn ja, wo?

  • Kater.Ka 25. Februar 2026 um 16:37

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Kannst du das ein bisschen genauer beschreiben?

    Der Versorgungsausgleich wird durchgeführt und die aus den danach verfügbaren Punkten resultierende Rente wird ausgezahlt. Bis zum Tod oder einem weiteren Versorgungsausgleich. Was meinst du mit „wegfallen“?

    Und welche Freibeträge meinst du?

  • Der Versorgungsausgleich wurde rückgängig gemacht. Das heißt derjenige bekommt seine Rente wieder komplett ausgezahlt.

    Bei Beginn der Rente, im Jahr 2006, als es noch den Versorgungsausgleich gab, wurde ein steuerlicher Betrag festgesetzt, welcher für die Zukunft bestehen bleibt.

    In dem Fall sind 52 Prozent der Nettorente zu versteuern und 48 Prozent sind steuerfrei. Dies bleibt für den restlichen Rentenbezug bestehen.

    Nun war die Nettorente in 2006 durch den erfolgten Versorgungsausgleich ja niedriger als jetzt aktuell, nachdem dieser rückabgewickelt wurde.

    Beispielsrechnung: Bei 1000 Euro Rente (mit erfolgtem Versorgungsausgleich) in 2006 sind 48 Prozent steuerfrei = 480 €

    Diese Summe von 480 Euro gilt „lebenslang“.

    Bei jetzt aber 2000 Euro Rente, nach Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs, müssten ja normalerweise 960 € steuerfrei sein. (2000€ x 48 %=960€)

    Es bleibt aber scheinbar nur bei dem einmal festgelegten 480 Euro steuerfreien Betrag.

    Das erscheint mir mehr als unfair, weil derjenige, wenn er in 2006 nicht den Versorgungsausgleich gehabt hätte, ja sofort bei seiner vollen Rente, die Summe von 960 € steuerfrei bekommen hätte.

    Rein rechtlich ist die Situation so, als ob es nie einen Versorgungsausgleich gegeben hätte.

  • Da gibt es zwei Möglichkeiten, Anfrage bei der GRV, oder Steuer- bzw. Rentenberater fragen. Da dieser Fall sehr selten sein dürfte, würde ich mich nicht auf ein Forum mit interessierten Laien verlassen, zumal die Unterlagen da wohl genau gesichtet werden müssen.

  • Rein rechtlich ist die Situation so, als ob es nie einen Versorgungsausgleich gegeben hätte.

    Das ist doch aber genau die Frage, oder?

    Du schreibst, dass die 48% festgelegt wurden. Das wäre dann unabhängig vom zum Zeitpunkt X relevanten Betrag, oder?

    Am Ende wirst du das wohl mit der DRV klären müssen bzw. zunächst mal anfragen und über die Auskunft dann streiten, wenn sie deiner Ansicht widerspricht.

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