Was passiert mit dem bei Renteneintritt festgelegten Steuersatz bzw. der festgelegten Summe die von Rente steuerfrei bleibt, wenn später die Rente wegen Wegfall des Versorgungsausgleichs komplett neu berechnet wird, man also in den Stand versetzt wird, als habe es nie einen Versorgungsausgleich gegeben.
Erfolgt automatisch eine Anpassung des Freibetrages ab dem Zeitpunkt wo gerichtlich entschieden wurde, dass der Versorgungsausgleich aufgehoben wird?
Es wäre ja ansonsten Betrug, an dem Rentner, der in den ursprünglichen Zustand, per Gerichtsentscheid versetzt wurde, also als hätte es nie einen Versorgungsausgleich gegeben, dann aber im steuerlichen Bereich die erstmalig festgelegte Summe nicht abgeändert wird.
Kann man beantragen, dass die damals festgelegte Summe korrigiert wird und wenn ja, wo?