Sperrung der Grundsicherung wegen mangelnder Krankenversicherung möglich? Krankenversicherung als Voraussetzung der Leistung?
Hallo, ich wäre dankbar für Informationen zu folgendem Thema:
Situation:
Ein Selbständiger, Rentenalter, hat seit 2007 bzw. noch länger keine Krankenversicherung (und auch keinerlei Bedarf oder Interesse). Seit März 2025 Bezug von Grundsicherung zum Aufstocken, vorher einige Jahre Wohngeldbezug. Sachbearbeiterin fragt wiederholt nach Krankenversicherung und verlangt am 16.2. mit Terminsetzung zum 16.3. Nachweis einer Krankenversicherung, da sie ansonsten ab dem 1.5.26 seine Leistung um 10 Prozent kürzen würde.
Er antwortet, dass er sich um eine Krankenversicherung bemüht, obwohl er diese nicht finanzieren könne und sie auch zu Zeiten sener Mitgliedschaft in einer GKK nie gebraucht habe, er informiert sie weiterhin, dass hohe Nachzahlungskosten entstünden und erwähnt, dass der vorhergehende Wohngeldbezug immer ohne Krankenversicherung möglich war.
Zehn Tage nach der obigen Ankündigung einer Kürzung verschärft sie den Ton, mit Terminsetzung zum 26.3. Zitat wörtlich:
'Ich gebe Ihnen hiermit die letzte Möglichkeit sich Kranken zu versichern.
Sollten Sie weiterhin diese Aufforderung nicht nachgehen werde ich lhre Leistung zum 31.03.2026 sperren....
Sollten Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht oder nur teilweise nachkommen, werde ich die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.'
Frage 1: Hat sie das Recht, die Grundsicherung wegen mangelnder Krankenversicherung zu kürzen bzw. ganz zu sperren?
Damit zusammenhängend Frage 2: Ist Krankenversicherung eine Voraussetzung für den Leistungsempfang? (Sie hat ihm anstandslos bis heute die Grundsicherung gewährt, wohl wissend, dass er keine Krankenversicherung hat.) Auch Wohngeld wird ohne Krankenversicherung gewährt.
Vielen Dank für jegliche Informationen oder erfahrungsbasierte Einsichten hierzu.![]()
PS. Ein Antrag vom Januar auf Gewährung eines Darlehens in Höhe von zwei Monatsmieten blieb bislang unbeantwortet. Der Antrag war notwendig, da die gewährte Grundsicherung auf Basis eines viel höheren Jahreseinkommens als das in 2025 tatsächlich erzielte berechnet wurde und deshalb nicht ausreicht.