Hallo zusammen,
ich beabsichtige meine Rente nicht zum gesetzlichen Renteneintrittsalter sonder später zu beziehen.
Dies führt dazu, dass ich auch meine VBL-Rente später beziehen werde, weil die VBL - warum auch immer - die Auszahlung an die Auszahlung der gesetzlichen Rente koppelt, in diesem (meinem) konkreten Fall ist das auch in meinem Sinne.
Die VBL erhöht - im Gegensatz zur gesetzlichen Rente - jedoch NICHT die Bezüge, wenn man deren Rente erst später in Anspruch nimmt.
Ist dies rechtens / ist jemandem bekannt, ob gegen dieses Verhalten bereits vorgegangen wurde?
Vielen Dank