Zuordnung einer Einnahme als Kleinunternehmer (EÜR / Zu- und Abflussprinzip)

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur steuerlichen Zuordnung einer Einnahme als Kleinunternehmer (EÜR / Zu- und Abflussprinzip).

    Ich bin seit Mitte Dezember 2025 selbständig als Consultant tätig und aktuell Kleinunternehmer. Ich habe einen Consultingvertrag mit einem Kunden aus der Schweiz, der eine feste monatliche Vergütung vorsieht und zunächst für ein Jahr befristet ist.

    Da ich im Dezember 2025 nur etwa die Hälfte des Monats gearbeitet habe, habe ich auch nur die Hälfte der monatlichen Vergütung berechnet.

    Details zur Rechnung und Zahlung:

    - Leistungszeitraum: Dezember 2025 (halber Monat)
    - Rechnung gestellt: 02.01.2026
    - Zahlungseingang: 08.01.2026

    Nach meinem Verständnis gilt bei der EÜR das Zu- und Abflussprinzip, sodass die Einnahme eigentlich 2026 zuzurechnen wäre.

    Allerdings gibt es ja auch die 10-Tage-Regel (§ 11 EStG) für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben rund um den Jahreswechsel. Daher bin ich unsicher:

    1. Gilt diese Consultingvergütung als regelmäßig wiederkehrende Einnahme?
    2. Würde die Zahlung dann noch dem Jahr 2025 zugerechnet werden, weil sie innerhalb der ersten 10 Tage des Jahres erfolgt ist?
    3. Spielt es eine Rolle, dass die Dezembervergütung nur anteilig (50 %) war?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Kater.Ka 12. März 2026 um 08:47

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Was sagt denn dein Steuerberater dazu? Der sollte eine solche Frage ohne Probleme beantworten können.

    Ich als Laie würde aber davon ausgehen, dass die Einnahme auf Grund der Rechnungsstellung im neuen Jahr auch dem neuen Jahr zuzuordnen wäre. Aber es ist wie gesagt meine Laienmeinung, da ich kein Steuerberater bin oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden.


    Mir stellt sich aber noch eine andere Frage. Nimmt dich dieser eine Kunde komplett in Beschlag, so dass du keinen neuen Kunden annehmen kannst? Dann könnte das nämlich sehr schnell eine Scheinselbstständigkeit sein, wenn der Vertrag so lange läuft. Und kannst du selbst über grundlegende Dinge wie Arbeitszeiten, Einsatzort etc. entscheiden oder macht dir dein Kunde da Vorschriften?

  • Die Einnahme, also der Zufluss, gehört in das Jahr 2026, da die Fälligkeit ebenfalls erst in 2026 ist.

    Die 10-Tage-Regel greift hier nicht. Dafür hätte die Rechnung in 2025 gestellt werden müssen mit Fälligkeit und Zahlung bis spätestens 10.01.2026.

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen