Abfindung: Steuern sparen durch Trennung?

  • Hallo zusammen

    Meine Frau und ich haben beide gut bezahlte Vollzeitjobs (je ca 100k/j). Bei meiner Frau steht eine Entlassungswelle an mit der Möglichkeit einer Abfindung von ca 1,5Jahresgehältern.


    darauf wäre, auch wenn in das neue Jahr ohne Einkommen gelegt, sehr viel Steuer zu bezahlen.

    Nun kam die Frage auf: die getrennte Veranlagung ist ja vergleichbar mit einem getrennten Verhältnis (statt verheiratet). Wäre eine (zeitlich begrenzte) Trennung steuerlich vorteilhaft?

  • 1. Habt ihr durchgerechnet, ob das wirklich günstiger wäre? Ich wage das zu bezweifeln.

    2. wenn es wirklich günstiger sein sollte und ihr falsche Tatsachen vorspielt wäre das ein klarer Fall von Steuerhinterziehung.

    Nachfrage: welchen Vorteil hat das bei euch im Vergleich zur normalen getrennten Veranlagung als Ehegatten?

    Einmal editiert, zuletzt von WerAuchImmer (13. Mai 2026 um 09:19)

  • Hallo mtbmtb,

    in https://www.finanztip.de/steuererklaerung/einzelveranlagung/ wird auf auch auf die Frage Lohnt sich die getrennte Veranlagung bei einer Abfindung? geantwortet:

    Zitat

    Ja, bei einer Abfindung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Einzelveranlagung mehr bringt als die Zusammenveranlagung. Denn Deine Abfindung kann nach der sogenannten Fünftel-Regelung ermäßigt besteuert werden. Das heißt, Du zahlst mit der Regelung weniger Steuern als ohne. Wenn Du kaum weitere Einkünfte hast – ganz im Gegensatz zu Deinem gut verdienenden ehelichen Gegenüber – kann die Einzelveranlagung insgesamt Steuern sparen.

    Diese Fünftelregelung ist vom Namen her allerdings missverständlich und ihre Auswirkungen sind für ein menschliches Gehirn erstaunlich schwer spontan nachzuvollziehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Regelung nur die die Progression mindern kann, aber nicht z.B. die Abfindung oder Teile davon steuerfrei macht (so wie es ganz früher mal war).

    Es wären die Fragen zu klären, wann die Abfindung gezahlt würde (2027 wäre besser) und welche Einkünfte voraussichtlich sonst noch in dem Jahr anfallen werden. Steuerlich ideal wäre eine Zahlung im Januar 2027 und dann ein Jahr Hausfrau ohne Bezug von ALG I. Hier zeigt sich aber eine generelle Problematik, wie sie bei vielen Steuervermeidungsmodellen auftritt: Die Motivation Steuersparen fühlt selten zu einem guten (z.B. Kapitalanlage-) Ergebnis und verstellt dafür den Blick auf das "was hinten rauskommt".

    Wenn man in dem Auszahlungsjahr sowieso schon in Richtung Spitzensteuersatz unterwegs ist, dann kann die Fünftelreglung allenfalls die sog. "Reichensteuer" vermeiden, die ansonsten für Beträge über 277.826 € den Steuersatz von 42 % auf 45 % zieht.

    P.S. Ich gehe davon aus, dass du getrennte Veranlagung in der Steuer meintest und nicht eine Trennung eurer Ehe.

  • Nun kam die Frage auf: die getrennte Veranlagung ist ja vergleichbar mit einem getrennten Verhältnis (statt verheiratet). Wäre eine (zeitlich begrenzte) Trennung steuerlich vorteilhaft?

    Das ist überhaupt nicht vergleichbar. Irgendwas geht da bei dir durcheinander.
    Jedes Ehepaar kann selbstverständlich die getrennte Veranlagung bei der Steuer durchführen.

    Das hat überhaupt nichts mit einer Trennung im Sinne einer Beendigung der ehelichen Gemeinschaft zu tun.

  • Ich würd das mal als Steuerlaie spontan in mein WISO Steuerprogramm kloppen und mir sagen lassen, ob eine getrennte Veranlagung vorteilhaft wäre oder nicht.

    Von einer vorgegauckelten Trennung (wenn das denn gemeint war) halte ich nichts und glaube auch nicht daran, dass das irgendwie vorteilthaft wäre. Auch da würde ich einfach ein Steuerprogramm verwenden um das mal zu simulieren.

    Du wirst das sicherlich mal gegoogelt haben und dort auch gaaaanz oft diese 1/5 Regelung gefunden haben, die hier der ein oder andere Pantoffelheld schon passend erwähnt hat.


    darauf wäre, auch wenn in das neue Jahr ohne Einkommen gelegt, sehr viel Steuer zu bezahlen.

    Hier sei das potenziell lächerliche Arbeitslosengeld von ca. 2600 € zu erwähnen, dass ja ebenfalls noch zu (nachzu)versteuern wäre. Außerdem evtl. noch das Thema, wie deine Frau potenzielle Sperrzeiten umgehen könnte.

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen