Ausschlagungrecht nach Bankenfusion - erhalte ich keine Zinsen auf meine Einlagen?

  • Hallo,

    ich hatte im Oktober 2024 Geschäftsanteile bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus für 5000.- € gezeichnet. Irgendwann in der 2. Hälfte des letzten Jahres hieß es, dass die Raiffeisenbank Hochtaunus mit der Volksbank Mittelhessen fusioniert, und wer die Anteile nicht übertragen haben möchte zu der Volksbank Mittelhessen, der habe ein Ausschlagungsrecht. Dieses habe ich dann auch wahrgenommen und mir wurde dies auch bestätigt, dass ich die Geschäftsanteile im April 2026 dann ausgezahlt bekomme. Erst nach meiner Nachfrage heute wurden mir die 5000.- € überwiesen. Auf meine Nachfrage, was denn mit den in Aussicht gestellten Zinsen für die Anteile wäre, wurde mir erklärt, dass ich darauf keinen Anspruch habe, da ich von meinem Ausschlagungsrecht Gebrauch gemacht habe. Ich empfinde das als eine Frechheit, mir wurden beim Kauf der Anteile Zinsen von keine Ahnung 4 oder 5 % in Aussicht gestellt (wie im vorigen Jahr auch ausgeschüttet wurde), und jetzt, weil die Bank fusioniert hat, soll ich keine Zinsen erhalten? Ist das Rechtens? Auch wenn es vielleicht "nur" 200-300 Euro Zinsen sind. Das Geld war jetzt 16 Monate bei der Bank bzw. den Banken und mir werden nur die Anteile ersetzt? Ich wurde ja nicht gefragt, ob die Bank fusionieren möchte oder nicht.

    Vielen Dank für Ratschläge, Hilfe, Tipps.

    Grüße Aldo


    PS: falls mein Thema in ein anderes Unterforum gehört, bitte verschieben

  • Hallo, folgendes Schreiben erhielt ich im August 2025:

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Eine Kündigung kann jederzeit schriftlich ausgesprochen werden.

    Allerdings wird Ihnen aufgrund der angestrebten Fusion die Differenz i. H. v. 2.500€ von Ihren bestehenden Geschäftsanteilen (5.000€) automatisch im April 2026 ausgezahlt.

    Des Weiteren besteht gemäß § 90 UmwG für unsere Mitglieder der Raiffeisenbank im Hochtaunus ein Ausschlagungsrecht der Mitgliedschaft bei der Volksbank Mittelhessen.
    So gelten auf der Verschmelzungswirkung beruhende Anteile und Mitgliedschaften an dem übernehmenden Rechtsträger also der Volksbank Mittelhessen als nicht erworben, wenn sie ausgeschlagen werden. Sofern Sie von dieser Option Gebrauch machen wollen, ist folgendes zu beachten:

    1. Welche Fristen gibt es?

    Die Ausschlagungsfrist beginnt mit Zugang der öffentlich bekannt gemachten Verschmel-zungsankündigung. Das ist in der Regel ein Tag nach Veröffentlichung im Unternehmensregister. Das ist in unserem Fall noch nicht erfolgt. Hier der Link zum Unternehmensregister, über den Sie prüfen können, ob die Bekanntgabe erfolgt ist und damit die Ausschlagungsfrist läuft. Die Ausschlagungsfrist dauert zwei Monate. Eine Ausschlagungserklärung muss bis spätestens um 24:00 Uhr des Tages, an dem die Frist abläuft, bei uns schriftlich eingegangen sein.

    2. Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich Inhalt und Form der Ausschlagungserklärung?

    Die Ausschlagungserklärung muss schriftlich und unmissverständlich formuliert werden. Wir empfehlen: „Ich schlage hiermit die Übernahme meiner Mitgliedschaft und meiner Geschäftsanteile bei der Volksbank Mittelhessen im Rahmen der Verschmelzung aus.“

    Darüber hinaus muss sie folgenden Angaben umfassen

    - Vollständiger Name
    - Mitgliedsnummer
    - Adresse
    - Datum
    - Unterschrift
    - Angabe eines Kontos für die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens.

    3. Wann werden die ausgeschlagenen Geschäftsguthaben ausgezahlt?

    Das erfolgt binnen sechs Monaten nach Bilanzfeststellung, in unserem Fall also spätestens im
    Mai 2026.

    Sollten Sie Ihre Geschäftsanteile doch regulär kündigen wollen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.

    Vielen Dank.


    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Freundliche Grüße


    Raiffeisenbank im Hochtaunus eG
    Werner-Reimers-Str. 2-4
    61352 Bad Homburg v. d. Höhe


    Ferner wurde mir in einem separaten Schreiben am 01.09.25 mitgeteilt:

    Sehr geehrter Herr ...,
    es ist schade, dass Sie nicht länger Mitglied unserer Bank sein möchten. Ihre
    Mitgliedschaft endet zum 31.12.2026. Ihr Geschäftsguthaben und die Dividende schreiben
    wir Ihnen gem. der gesetzlichen Vorschriften nach Zustimmung durch die Vertreter- bzw.
    Generalversammlung im Folgejahr auf Ihr Konto gut.

    Vielleicht habe ich irgendwo etwas Kleingedrucktes übersehen, aber ich denke und hoffe nicht.

    Schöne Grüße Aldo

    PS: eben las ich im Internet, dass die Volksbank Mittelhessen keine Dividende für 2024 für die Raiffeisenbank Hochtaunus ausbezahlt hat. Als ich mich für den Kauf der Geschäftsanteile entschlossen hatte, wurde damit geworben, dass eine Dividende wie im vorigen Jahr von eben 4-5 % zu erwarten wäre. Es kann also sein, dass die Dividende dann für 2024 gestrichen wurde wegen der Fusion, und ich so einfach diesen falschen Versprechungen aufgesessen bin???

    Die auf dieser Seite dargestellte Dividendenhistorie bezieht sich ausschließlich auf die Volksbank Mittelhessen (VBMH).
    Für die MEINE BANK wurde im Jahr 2024 keine Dividende ausgeschüttet. https://www.meinebank.de/ueber-uns/mitgliedschaft.html

  • 3. Wann werden die ausgeschlagenen Geschäftsguthaben ausgezahlt?

    Das erfolgt binnen sechs Monaten nach Bilanzfeststellung, in unserem Fall also spätestens im
    Mai 2026.

    Die Dame der Volksbank Mittelhessen sagte unmissverständlich, dass ich keine Dividende erhalte, weil ich die Mitgliedschaft bei der Volksbank ausgeschlagen habe.

    Für die Volksbank Mittelhessen wurden die letzten Jahre immer 5,5% ausbezahlt. Da ich aber kein Kunde der Volksbank werden wollte, habe ich von meinem Ausschlagungsrecht Gebrauch gemacht, was wohl ein Fehler war, aber ich eben nirgends gelesen habe, dass ich dann meine Dividende verliere (wie es jetzt scheint)

  • Hallo,

    ja das fürchte ich inzwischen auch.

    Aber wer kann das verstehen als Laie, dass man damit auch auf seine Dividende verzichtet? Hätte das da offensichtlich dabei gestanden, hätte ich mir meine Anteile nicht auszahlen lassen.

    Es ist m.E. eine Unverschämtheit, so mit den (ehemaligen) Kunden umzugehen. Ich habe im Treu und Glauben die Anteile bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus gezeichnet, dass ich darauf einigermaßen vertrauen kann, was mir da vor Abschluss in Aussicht gestellt wurde.

    Schöne Grüße Aldo

  • bei Dividenden gibt es einen ex Tag. An dem muss man die Anteile besitzen.

    Bei diesem Geschäftsanteilen funktioniert es so, dass die gesamte Versammlung einmal im Jahr darüber beschließt. Wer zu diesem Zeitpunkt Anteile hat, bekommt eine so genannte Ausschüttung.

  • [ ... ]

    PS: eben las ich im Internet, dass die Volksbank Mittelhessen keine Dividende für 2024 für die Raiffeisenbank Hochtaunus ausbezahlt hat. Als ich mich für den Kauf der Geschäftsanteile entschlossen hatte, wurde damit geworben, dass eine Dividende wie im vorigen Jahr von eben 4-5 % zu erwarten wäre. Es kann also sein, dass die Dividende dann für 2024 gestrichen wurde wegen der Fusion, und ich so einfach diesen falschen Versprechungen aufgesessen bin???

    Die auf dieser Seite dargestellte Dividendenhistorie bezieht sich ausschließlich auf die Volksbank Mittelhessen (VBMH).
    Für die MEINE BANK wurde im Jahr 2024 keine Dividende ausgeschüttet. https://www.meinebank.de/ueber-uns/mitgliedschaft.html

    Eine Dividende ist kein Zins. Dividenden werden von Unternehmen gezahlt, wenn das Jahresergebnis (Gewinn) die Zahlung einer Ausschüttung zulässt.
    Deine Bank (Meine Bank) hat kein positives Ergebnis erwirtschaftet:

    Die Raiffeisenbank im Hochtaunus (Marke „Meine Bank“) wurde nach massiven finanziellen Problemen im Immobiliengeschäft von der Volksbank Mittelhessen gerettet und mit ihr verschmolzen.

    Aus diesem Grund haben die Anteilseigner auch für das Geschäftsjahr 2024 nichts bekommen. Die Fusion musste stattfinden, anderenfalls hätte für diese Bank die Pleite gedroht. Da die Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken) einen Haftungsverbund haben, wurde deine ursprüngliche Bank von der Volksbank Mittelhessen übernommen. Du kannst also auch noch froh sein, dass deine Einlage nicht in Gefahr war, wie es bei einem anderen Unternehmen (z.B. Aktiengesellschaft) der Fall gewesen wäre.

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