Hallo zusammen,
ich möchte über meine Steuererklärung Aktienverluste verrechnen. Ich habe den entsprechenden Verlustbescheinigungen vorliegen und brav alles eingetragen. Soweit so gut. Meinen Freistellungsauftrag ist bereits ausgeschöpft, spricht da ist nichts mehr zu holen. Muss ich in der Steuererklärung in der Anlage KAP alle sämtliche Banken aufführen, oder reicht es die Angaben nur auf betreffenden Institute zu beschränkenden denen ich was verrechnen will? Ich will mich hier etwas auf das "Need-to-know" Prinzip beschränken und dem Finanzamt nicht mehr mitteilen als ich muss. Oder werden bei der Abführung der Abgeltungssteuer die Erträge sowieso unter Angabe der SteuerID an das Finanzamt gemeldet?