Tipps & Tricks
Aktienverluste mit Gewinnen verrechnen – geht das wirklich?
Du hast Aktien mit Verlust verkauft und andere mit Gewinn? Wir zeigen, wann das Deine Steuer senkt und warum ETFs anders behandelt werden.

Tipps & Tricks
Du hast Aktien mit Verlust verkauft und andere mit Gewinn? Wir zeigen, wann das Deine Steuer senkt und warum ETFs anders behandelt werden.


Aus unserer Unterstützer-Community erreicht uns diese Woche die Frage:
“Wenn ich eine Aktie verkaufe, die hohe Verluste erlitten hat, kann ich damit die Steuerlast auf verkaufte Aktien mit Gewinn reduzieren?”
Kurz gesagt: Ja, in Deutschland kannst Du Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Einzelaktien verrechnen. Das passiert automatisch, wenn alles beim selben Depotanbieter abläuft.
Aber: Aktienverluste lassen sich nicht mit ETF-Gewinnen verrechnen. Diese Trennung solltest Du unbedingt im Blick behalten. So verlockend der Steuervorteil auch klingt: Allein aus steuerlichen Gründen zu verkaufen, ist selten eine gute Idee. Du solltest Dich eher fragen, ob die Aktie weiter zu Deiner Strategie passt.
Machst Du beim Verkauf einer Aktie Gewinn, kassiert der Staat mit. Auf den Gewinn fällt die Abgeltungsteuer von 25 % an. Hinzu kommt darauf der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern).
Die Bank zieht die Steuer normalerweise automatisch ab, Du musst Dich also um nichts kümmern. Hast Du einen Freistellungsauftrag eingerichtet, kannst Du 1.000 € Gewinne pro Jahr steuerfrei kassieren – oder Du holst Dir gezahlte Steuern in dieser Höhe später über die Steuererklärung zurück.
Hast Du neben Gewinnen auch Verluste gemacht, greift die sogenannte Verlustverrechnung. Das heißt: Verluste werden von Gewinnen abgezogen – und Du zahlst nur auf den Rest Steuern. Zum Beispiel:
Dein Depotanbieter führt dafür sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Innerhalb eines Kalenderjahres gilt: Gewinne und Verluste aus Einzelaktien werden vollständig miteinander verrechnet – unabhängig von der Reihenfolge.
Beispiel: Verkaufst Du im Juli eine Aktie mit Gewinn und im August eine andere mit Verlust, bekommst Du bereits gezahlte Steuern automatisch wieder zurück.
Innerhalb eines Kalenderjahres verrechnet Deine Bank alle Gewinne und Verluste automatisch miteinander. Mit dem Jahreswechsel ist dieses Steuerjahr aber abgeschlossen.
Hast Du über das Jahr hinweg insgesamt Gewinne erzielt, bleibt die darauf gezahlte Steuer endgültig. Verluste aus dem Folgejahr kannst Du nicht rückwirkend mit diesen Gewinnen verrechnen. Steht Deine Jahresbilanz dagegen auf Minus, wird der Verlust ins nächste Jahr übertragen und dort mit künftigen Gewinnen verrechnet.
Hast Du Aktien oder ETFs bei einem ausländischen Broker, werden die Verlusttöpfe nicht automatisch geführt. Gewinne und Verluste musst Du dann selbst über Deine Steuererklärung verrechnen. Hier lohnt es sich, alle Abrechnungen sorgfältig aufzubewahren.
Möchtest Du Dir diesen Aufwand sparen, bietet sich ein Depot in Deutschland an. Wir empfehlen Dir Traders Place (Beste-Preis-Leistung), Smartbroker+, Finanzen.net Zero, Scalable Capital (Free Broker), Trade Republic, Flatex und vier weitere Depots.
Genauso wie bei Aktien, solange sich Gewinne und Verluste im selben Depot bei derselben Bank befinden. Du musst dafür nichts beantragen oder extra angeben.
Auch bei ETFs werden Verlusttöpfe geführt – allerdings gelten hier andere Regeln, und die Verrechnung ist nicht symmetrisch:
Es läuft also nur in eine Richtung. Deshalb führen Banken getrennte Verlusttöpfe: einen für Einzelaktien und einen für ETFs bzw. Fonds.
Verluste aus Aktien können Deine Steuerlast senken – aber nur, wenn sie mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
Bei ETFs gelten andere Regeln. Behalt diese Trennung im Blick und triff Verkaufsentscheidungen nicht allein aus steuerlichen Gründen, sondern immer mit Blick auf Deine langfristige Strategie.
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