Beitragsrückerstattung PKV

  • Bei meiner PKV bekomme ich jedes Jahr Anfang August meine Beitragserstattung für das vergangene Jahr erstattet. Wie viele andere wahrscheinlich auch. Nun steht auf dem Schreiben, dass man mit der Beitragsrückerstattung für eine Ermäßigung der Beiträge im Alter vorsorgen kann. Man kann sich die Beitragsrückerstattung voll oder anteilig in eine Sonderzahlung für die Beitragsentlastung im Alter durch die Besonderen Bedingungen (BB) umwandeln lassen.

    Macht das Sinn oder habe ich mehr davon wenn ich die Beitragsrückerstattung z.B in einen ETF anlege.

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  • Ich habe eine EBE63 (Beitragsentslastungskomponente) abgeschlossen, zahle also schon seit Jahren freiwillig 100 Euro mehr, um ab 63 Jahren dann um diesen Betrag entlastet zu werden.

    Die Kalkulation ist ähnlich einer Rentenversicherung. Nominal im Plus liege ich ab etwa 73 Jahre. Wenn man allerdings die Inflation und Opportunitätskosten mitrechnen würde, also wenn ich die 30 Euro Beitrag in einen ETF stecke, wird es wohl erst mit 80 Jahren eine reale Gewinnzone geben.

    Wusste ich vorher, weswegen ich meine Pflegetagesgeldversicherung gekündigt habe, diese hier aber behalten habe. Die Entlastung bei späteren Pflegekosten ist unkalkulierbar, kann eintreten, muss nicht und bis dahin zahle ich jährlich mehr. Die Entlastung bei den monatlichen Beiträgen der PKV tritt aber sicher ein. Ist aber wie gesagt eine Wette aufs lange Leben. Ich würde deswegen keine generelle Empfehlung geben.

  • Ich würde zunächst prüfen, ob das Budget für einen Beitragsentlastungstarif mit hälftiger Beteiligung des Arbeitgebers und steuerlicher Absetzbarkeit schon ausgeschöpft ist. Dessen Rendite nach Steuern dürfte mit einem Depot gut mithalten können.

    Letztlich geht es bei der Beitragsentlastungskomponente nicht in erster Linie um Rendite, sondern um die Sicherheit, sich PKV Beiträge im Alter in jedem Fall entspannt leisten zu können. Beitragsentlastungssparen gehört deshalb aus meiner Sicht zur Kategorie "Versicherung eines Risikos" und nicht in die Schublade "Investment". Geld im Depot wird schnell zu Konsum - man will sich im Alter noch mal was gönnen, es muss nicht gleich ein Porsche sein.

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  • Macht das Sinn oder habe ich mehr davon wenn ich die Beitragsrückerstattung z.B in einen ETF anlege.

    Die ausgezahlte Beitragsrückerstattung verkürzt den bei der Einkommensteuer abziehbaren Anteil deiner KV-Beiträge. Bei der "Wiederanlage" zur späteren würde sie ja nicht ausgezahlt. Erkundige dich bzw. lass es dir von der PKV schriftlich geben, ob dann auch der nachteilige Steuereffekt einer Auszahlung zu deinen Gunsten entfiele.

    Wichtiger erscheint mir aber der Betrag, um den dein Beitrag ab Alter X (67?) reduziert würde, und ob diese Senkung dauerhaft oder bei weiterem Anstieg der kalkulierten Restlebensdauer ihrerseits gesenkt werden könnte.

    Da das bisher inklusive deines jetzigen Alters alles Variablen sind, lässt sich keine genaue Empfehlung geben, also auch nicht die simple Alternative, dir die BRE auszahlen zu lassen und in Eigenregie anzulegen.

    Traust du dir aber zu, diese Anlage in Eigenregie durchzuhalten, neige ich zu dieser Variante, trotz des eingangs genannten Steuernachteils.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

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