ETF vs Riester vs AVD

  • Hallo zusammen,

    ich habe für die älteren Jahrgänge in meinem Familienkreis (60 .. 64) eine Tabelle erstellt, die die Renditen bezüglich ETF/Tagesgeld, Riester und Altersvorsorge Depot einmal rechnerisch untersuchen soll.

    Vorgaben waren:

    • Besparung beginnt erst (!) am 1.1.2027 (Start des Altersvorsorge-Depots)
    • 3 Jahre Besparung 2027-2029
    • jährliche Einzahlung 1800,- € um die max. staatliche Förderungsmöglichkeit ausschöpfen
    • förderungsunschädliche Komplettauszahlung (!) Anfang 2030
    • Jahr des Rentenbeginns 2029
    • ETF und Riester habe ich nur zum Vergleich mit eingebaut
    • wahrscheinlich würde auch niemand einen neuen ersten Riestervertrag 2.x - 3 Jahre vor der Rente abschließen.

    Würde mich freuen, wenn Ihr ein Haar in der Suppe findet, ich habe die Formeln selbst entwickelt, aber mit Gemini meine Ansätze und Werte überprüfen lassen. Ich bitte aber den oben genannten Fokus zu beachten.

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  • Wenn ich es richtig verstehe, wäre Deine Schlussfolgerung, dass sich bei gleichen Bedingungen (Kosten und Rendite) das AVD auch kurz vor dem Renteneintritt lohnt.

    Natürlich lohnt sich das. Mach mal ein extremes Beispiel. 360 Euro drei Jahre lang einzahlen. Die Zulagen kassieren. Angelegt wird einfach ein Geldmarkt ETF.

    Da die Rente viel zu klein wäre, erfolgt die einmalige Auszahlung mit Versteuerung.

  • Hallo Barrikade,

    einer der Vorteile ist, dass das AVD nicht mehr zwingend verrentet werden muss, sondern man auch einen Auszahlplan (Start flexibel zwischen 65 und 70, Dauer bis mindestens 85) wählen kann. Das ist m.E. der größte Vorteil am AVD für Personen, die kurz vor der Rente sind.

    Deine Rechnung habe ich mir nicht angeschaut. Allerdings rechnest du wohl mit 7% Zinsen. Beim Aktienmarkt gibt es ordentlich Rendite, aber nicht garantiert. Vielleicht steht der ETF am Ende bei -30%.

    Warum schreibst du förderunschädliche Komplettauszahlung? Nur 30% sind förderunschädlich auszahlbar (100% im Spezialfall von Kleinbetragsrenten).

  • Wenn ich es richtig verstehe, wäre Deine Schlussfolgerung, dass sich bei gleichen Bedingungen (Kosten und Rendite) das AVD auch kurz vor dem Renteneintritt lohnt.

    Genau das wollte ich mit der Kalkulation erreichen. Die beste Rendite erhält man:

    • wenn man 1800 € am Anfang des Jahres einzahlen
    • Durch ein hohes Einkommen einen hohen Grenzsteuersatz hat
    • Die Anlage selbst eine gute Rendite bringt
    • Als Rentner einen geringen Grenzsteuersatz hat

    In meiner Kalkulation kann man mit diesen Parametern herumspielen.

  • Hallo Barrikade,

    einer der Vorteile ist, dass das AVD nicht mehr zwingend verrentet werden muss, sondern man auch einen Auszahlplan (Start flexibel zwischen 65 und 70, Dauer bis mindestens 85) wählen kann. Das ist m.E. der größte Vorteil am AVD für Personen, die kurz vor der Rente sind.

    Deine Rechnung habe ich mir nicht angeschaut. Allerdings rechnest du wohl mit 7% Zinsen. Beim Aktienmarkt gibt es ordentlich Rendite, aber nicht garantiert. Vielleicht steht der ETF am Ende bei -30%.

    Warum schreibst du förderunschädliche Komplettauszahlung? Nur 30% sind förderunschädlich auszahlbar (100% im Spezialfall von Kleinbetragsrenten).

    Die 7% Rendite sind ein Parameter, du kannst auch gern mal 0% eingeben und wirst sehen, dass selbst das sich beim AVD super lohnt. Die Rendite ist fast egal bei der kurzen Laufzeit.

    Wenn man noch diesen 3-5 Jahreszeitraum hat, könnte man sich das AVD so über die Einzahlungen hintrimmen, das man immer unter der Kleinstbetragsrente bleibt und somit 100% abzüglich Steuern ausgezahlt bekommt.

    Soweit ich gesehen habe, kann man auch 2 AVDs haben und die Zulagen aufteilen. Das würde bei denjenigen, die noch länger bis zur Rente haben weiteren Spielraum erlauben.

  • Hallo Barrikade,

    einer der Vorteile ist, dass das AVD nicht mehr zwingend verrentet werden muss, sondern man auch einen Auszahlplan (Start flexibel zwischen 65 und 70, Dauer bis mindestens 85) wählen kann. Das ist m.E. der größte Vorteil am AVD für Personen, die kurz vor der Rente sind.

    Deine Rechnung habe ich mir nicht angeschaut. Allerdings rechnest du wohl mit 7% Zinsen. Beim Aktienmarkt gibt es ordentlich Rendite, aber nicht garantiert. Vielleicht steht der ETF am Ende bei -30%.

    Warum schreibst du förderunschädliche Komplettauszahlung? Nur 30% sind förderunschädlich auszahlbar (100% im Spezialfall von Kleinbetragsrenten).

    Muss dich nochmal zitieren.

    Ein noch größerer Vorteil ist aber, wenn die AVD Anlage nicht bis zum Alter von 85J im AVD festhängt, sondern wenn du diese nach der 100% Auszahlung minus Steuern selbst woanders anlegen kannst.

  • Ja, der Trick mit der Kleinbetragsrente ist schon nicht schlecht. Deshalb hat der Gesetzgeber ja auch maximal 2 AvDs erlaubt. Sonst könnte man diese Optimierung mit vielen Verträgen noch viel weiter treiben... (Beim der-privatier wurde das auch mal erwähnt ...)

  • Ziel meiner Anfrage war aber herauszufinden ob ich irgendwo einen Rechenfehler habe. Die Gesamtrendite sieht irgendwie zu gut aus.

    Hi Barrikade ,

    krasse "Rechenfehler" habe ich nicht gefunden, aber ein paar Aspekte halte ich für unplausibel oder zumindest fragwürdig:

    • Riester und AVD verzinst du über vier Jahre, Depot/TG dagegen nur für drei. Das ist dann gleich ein systematische Benachteiligung
    • der Abstand zwischen Grenzsteuersatz vor und in Rente halte ich für zu hoch. Üblicherweise nimmt man einen Abstand von 5 %-punkten an.
    • bei Depot/Tagesgeld solltest meiner Meinung nach noch den Sparerfreibetrag berücksichtigen
    • bei Riester ist die Zulage nicht beitragsproportional, sondern vom sv-pflichtigen Brutto des Vorjahres und der Höhe des Eigenbeitrages abhängig.
    • die 7% Netto-Rendite auch bei Riester anzunehmen, ist mEn unrealistisch, durch die produktimmanenten höheren Vertragskosten und die Absicherung der Garantie dürfte die Netto-Rendite eher bei unter 3% liegen, selbst wenn alle Beiträge (Eigen und Zulage) in das gleiche Wertpapier gesteckt würden wie im Depot bzw AVD

    Ich hab deine Vorlage mal genommen und meine Kritikpunkte umgesetzt. Das AVD gewinnt dann immer noch deutlich, aber Riester wird von "Depot/Tagesgeld" geschlagen.

  • Das mit der Kleinbetragsrente ist wirklich interessant. Ist das beim AVD schon alles geklärt? Könnte ein AVD-Anbieter/Broker sich weigern den Betrag komplett als Kleinbetragsrente auszuzahlen?

  • Buntbart : danke das du dir Mühe gemacht hast, ich schaue mir deine Tabelle nochmal an.

    Das mit den 3 (ETF) und 4 Jahren (Riester + AVD) hatte ich eigentlich deswegen gemacht, weil die Zulagen erst im Jahr darauf ausgezahlt werden (also 2028 für 2027 usw.) und somit nicht gleich 2027 Rendite/Zinsen wirksam werden. Kann sein, dass sich da noch ein Rechenfehler eingeschlichen hat, dass prüfe ich noch.

    "bei Depot/Tagesgeld solltest meiner Meinung nach noch den Sparerfreibetrag berücksichtigen"

    Bei diesen geringen Summen in schon höherem Alter ist der Sparerfreibetrag normalerweise schon woanders berücksichtigt, mit dem AVD fangen wir ja gerade erst im Jahr 2027 an, es wurde ja vorher schon woanders investiert, das AVD sehe ich hier nur als möglicherweise leicht verdientes Zubrot.

    "der Abstand zwischen Grenzsteuersatz vor und in Rente halte ich für zu hoch. Üblicherweise nimmt man einen Abstand von 5 %-punkten an."

    Den Grenzsteuersatz kannst du ja aus deiner letzten Steuererklärung ermitteln und 42% sind nicht unüblich bei (inzwischen schon normalem) zu versteuernden Einkommen (Steuerjahr 2026):
    - Alleinstehende ca 70.000 €
    - Verheiratete ca 140.000 €

    Während der Rentnerzeit geht man mit 27% Grenzsteuersatz in etwa von einer:
    - Bruttorente Alleinstehende 35.200 €
    - Bruttorente Verheiratet 70.400 €

    "bei Riester ist die Zulage nicht beitragsproportional, sondern vom sv-pflichtigen Brutto des Vorjahres und der Höhe des Eigenbeitrages abhängig.

    Ich bin davon ausgegangen, dass bei Riester der Maximalbetrag der geförderten Einzahlung bei 2100 € liegt und die Maximalförderung dann 175 € beträgt (egal wie hoch das SV-pflichtige Brutto ist), da habe ich aber auch einfach die KI gefragt, war für mich aber so stimmig, das habe ich dann proportional runter gerechnet.

    "die 7% Netto-Rendite auch bei Riester anzunehmen, ist mEn nunrealistisch, durch die produktimmanenten höheren Vertragskosten und die Absicherung der Garantie dürfte die Netto-Rendite eher bei unter 3% liegen, selbst wenn alle Beiträge (Eigen und Zulage) in das gleiche Wertpapier gesteckt würden wie im Depot bzw AVD"

    da stimme ich dir voll zu, ich wollte ja nur mal vergleichen, wenn man überall die gleiche Rendite hätte, wie dann die Zahlen aussehen, interessant war eben auch für mich, wenn man als Rendite 0% einträgt. Damit kann man dann auch dem Einwand entgegnen, was passiert wenn der gewählte ETF im AVD um -30% absackt.

  • Den Grenzsteuersatz kannst du ja aus deiner letzten Steuererklärung ermitteln und 42% sind nicht unüblich bei (inzwischen schon normalem) zu versteuernden Einkommen (Steuerjahr 2026):
    - Alleinstehende ca 70.000 €
    - Verheiratete ca 140.000 €

    Während der Rentnerzeit geht man mit 27% Grenzsteuersatz in etwa von einer:
    - Bruttorente Alleinstehende 35.200 €
    - Bruttorente Verheiratet 70.400 €

    wie Tomarcy schon richtig sagt, sind diese Beträge schon eher unüblich (im Sinne von nur sehr wenige) erreichen diesen "Spitzen"-Steuersatz.
    Du musst unterscheiden zwischen Bruttogehalt und zu versteuerndem Einkommen. Ein Bruttolohn von 107.000 € für einen Single zum Beispiel führt allein nach Berücksichtigung von Werbungskostenpauschale, beschränkt abziehbare Sonderausgaben (RV, KV, PV, AV) schon zu einem versteuerndem Einkommen von etwa 89.000 €. Dabei sind noch keine Kinderfreibeträge oder Entlastungen für Alleinerziehende oder andere abziehbare Ausgaben (z.B. Eigenbeiträge Riester/AVD) berücksichtigt. Ein Bruttolohn von etwa 87.000 € kann mit einem zu versteuerndem Einkommen von etwa 55.000 € (Grenzsteuersatz 37%) oder niedriger versteuert werden.
    Und jemand der wirklich gut verdient, egal ob 35% oder 42 % Grenzsteuersatz, hat dann meist auch kein so geringes zu versteuerndes Einkommen im Alter, von dem die gesetzliche Rente ja nur einen Teil ausmacht. Wie schon gesagt, in den üblichen Rechnern wird meist ein Abstand von 5%-punkten angenommen.

  • Ok, ich habe nochmal nachgeguckt, 10-12% der ab 60-jährigen haben dieses hohe Einkommen, Kinderfreibeträge und auch Alleinerziehen-Status haben diese auch nicht mehr und die geringe zu versteuernde Rente ergibt sich möglicherweise aus relativ geringen Rentnversicherungsbeiträgen in jüngeren Arbeitsjahren.

    Aber es muss schon viel zusammen kommen, damit die Gesamtrechung möglichst gut ausgeht.

    Aber ich glaube wir haben hier in etwa das gleiche Verständnis, dass sich das AVD lohnt.

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