Vers.bedingung sagt bei Krebs und infauster Prognose keine Anrechnung der Kosten auf den Selbstbehalt. Weitere Erläuterungen gibt es nicht. Was ist gemeint mit infaust: die Diagnose Krebs oder die Aussicht auf Erfolg bei Behandlung des Krebs oder Beides? Wie ist die Klausel allgemein (nicht nach medizinischer Definition) zu verstehen? Muss ich als Versicherungsnehmer überhaupt die medizinische Definition von infaust kennen. Ich habe das Gefühl, dass die Versicherung sich mit derartigen Klauseln aus der Leistungspflicht verabschieden will
Krebserkrankung und infauste Prognose
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Referat Janders
5. Oktober 2026 um 09:09 Hat das Thema freigeschaltet. -
Die Informationen sind m.E. zu dünn, um sinnvoll zu antworten.
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Der Begriff infaust wird hier erklärt: https://flexikon.doccheck.com/de/Infaust
Der betroffenen Person wünsche ich viel Kraft!
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Um Versicherungsbedingungen bewerten zu können, ist es natürlich hilfreich, diese auch zu verstehen. Infaust ist kein Geheimwort der Versicherung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Infaust
Falls weiterer Klärungsbedarf zum Versicherungstext besteht, wären Link bzw. Zitate empfehlenswert.
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Wenn man nur die vagen Angaben des TE verwendet, recherchiere ich folgendes zum Vorteil der betroffenen Person:
Wenn bei einer Krebserkrankung leider der Fall eintritt, dass sie als unheilbar eingestuft wird, verzichtet die Versicherung ab diesem Moment komplett auf den Selbstbehalt. Sie übernimmt dann jeden Euro der Behandlungskosten sofort, ohne dass etwas dazuzuzahlen wäre. Die Versicherung will sich hier also nicht vor der Leistung drücken, sondern verzichtet in einer extremen Härtefall-Situation freiwillig auf Geld, um den Patienten finanziell zu entlasten.
Näheres ist sicherlich telefonisch bei der betreffenden Versicherung zu erfragen. -
Die genaue Formulierung sollte hier Klarheit schaffen!
Ansonsten sehe ich es wie GrandmasterMUC .Ich würde auch den direkten Kontakt mit der Versicherung suchen, möglicherweise hilft der behandelnde Arzt oder sein Netzwerk, wenn es eines gibt.
Alles Gute wünsche ich der betroffenen Person!

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Hallo versicherungsfrust , schade, dass Sie sich gar nicht mehr melden. Ist Ihre Frage inzwischen hier oder anderweitig beantwortet?
Wenn sich User Mühe mit Antworten geben, finde ich es immer schön, wenn der TE reagiert oder sich vielleicht sogar bedankt. -
Hallo versicherungsfrust , schade, dass Sie sich gar nicht mehr melden. Ist Ihre Frage inzwischen hier oder anderweitig beantwortet?
Wenn sich User Mühe mit Antworten geben, finde ich es immer schön, wenn der TE reagiert oder sich vielleicht sogar bedankt.Das ist ja leider Usus. Man ist hier anonym und kostenfrei unterwegs. Der TE war seit dem 05.10.2026 hier nicht mehr online.
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