Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit Vorerkrankungen So klappt es mit der BU – trotz Krankheit

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) abschließt, muss umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Eine BU ohne Gesundheitsfragen gibt es in der Regel nicht.
  • Aber auch mit Vorerkrankungen ist der Abschluss einer BU noch möglich.
  • Unter Umständen erhebt die Ver­si­che­rung allerdings einen Risikozuschlag oder sie schließt bestimmte Krankheiten vom Ver­si­che­rungs­schutz aus.
  • Mit einer anonymen Risikovoranfrage hast Du die besten Chancen auf eine BU. 

So gehst Du vor

  • Eine Risikovoranfrage sollte immer ein spezialisierter Makler oder Ver­si­che­rungsberater für Dich vornehmen. Für die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung empfehlen wir die Makler Hoesch & Partner, BUForum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F.
  • Fordere die Patientenakten bei allen von Dir aufgesuchten Ärzten an. Nutze dazu unser Mus­ter­schrei­ben.

Mus­ter­schrei­ben

  • Beantworte die Gesundheitsfragen gewissenhaft und wahrheitsgemäß. Schummeln gilt nicht.

Wenn Du eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließt, musst Du immer auch einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Je weniger Vorerkrankungen Du also hast, desto einfacher ist es, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Daher empfehlen wir, eine BU so früh und gesund wie möglich abzuschließen. Viele Menschen haben aber schon Beschwerden oder Erkrankungen, wenn sie eine BU anstreben. Oft ist eine Absicherung trotz Vorerkrankungen möglich, aber gegebenenfalls zu etwas schlechteren Konditionen.

Gibt es eine BU ohne Gesundheitsfragen?

Wenn Du eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen möchtest, kommst Du um den Gesundheitsfragebogen nicht herum. Eine BU ohne Gesundheitsfragen wirst Du daher vergeblich suchen. Ob und zu welchen Bedingungen Dich eine Ver­si­che­rung aufnimmt, hängt davon ab, wie hoch Dein persönliches Be­rufs­un­fä­hig­keitsrisiko ist. Dazu muss der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen. 

Es gibt aber hin und wieder Sonderaktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Die Versicherer verzichten dann beispielsweise auf bestimmte Gesundheitsfragen oder sie schränken den Abfragezeitraum ein. Meist gibt es die Angebote für bestimmte Berufsgruppen oder Studenten. Frage am besten einen auf die BU spezialisierten Ver­si­che­rungsmakler oder -berater nach aktuellen Angeboten. 

Solche Sonderangebote haben aber meist einen Haken: Oft sind die versicherbaren Renten sehr niedrig und können nur eingeschränkt erhöht werden. Außerdem sind die meisten Angebote – wie bereits erwähnt – für bestimmte Zielgruppen und nur bis zu einem gewissen Alter erhältlich. Du musst also schon genau in das jeweilige Profil passen, um so ein Angebot zu bekommen. 

Vereinfachte Gesundheitsfragen gibt es meist auch bei einer betrieblichen Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, die Du über Deinen Arbeitgeber abschließt. Bei solchen Ver­si­che­rungen überwiegen aber oft die Nachteile, wie eine höhere Besteuerung der BU-Rente. Versuche daher zunächst immer eine selbstständige BU zu bekommen. 

Welche Vorerkrankungen musst Du angeben?

Die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist das A und O bei der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Du solltest Dir ausreichend Zeit lassen, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Krankheiten der letzten fünf Jahre

In der Regel fragt Dich der Versicherer nach den Erkrankungen der letzten fünf Jahre. Wenn Du beispielsweise vor sechs Jahren wegen eines Rückenleidens beim Arzt warst, musst Du das nicht mehr angeben. Krankheiten, die stationär im Krankenhaus behandelt wurden, musst Du allerdings für die letzten zehn Jahre angeben.

Dazu schickt Dir der Versicherer verschiedene Gesundheitsfragebögen, die Du wahrheitsgemäß ausfüllen musst. Lässt Du Krankheiten einfach weg, kann das später zu Problemen bei der Beantragung einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente führen.

Patientenakten anfordern

Überlege also, bei welchen Ärzten Du in dem abgefragten Zeitraum warst. Lass Dir dazu zunächst eine sogenannte Patienten­quittung oder Versichertenauskunft Deiner Krankenasse für den entsprechenden Zeitraum ausstellen. Darin sind alle Arztbesuche, verordneten Medikamente und Heilmittel vermerkt. So eine Patienten­quittung musst Du ausdrücklich bei der Kasse anfordern. Dazu reicht meist eine E-Mail an die Kran­ken­kas­se. Bei vielen Kran­ken­kas­sen funktioniert das auch online oder über eine kasseneigene App.

Fordere dann Deine Patientenakten bei allen Ärzten an, die Du im genannten Zeitraum besucht hast. Dafür halten wir ein Mus­ter­schrei­ben bereit. Fülle dieses Mus­ter­schrei­ben für jede Arztpraxis aus, bei der Du im besagten Zeitraum warst. Wurdest Du die letzten zehn Jahre stationär behandelt, dann musst Du das Schreiben auch an das Krankenhaus schicken. 

Fordere mit unserem Mus­ter­schrei­ben Deine Patientenakten an. Sende das Schreiben entweder als einfachen Brief oder per E-Mail an Deine Ärzte.

Zum Download

Zusammen mit den Patientenakten und den darin genannten Diagnosen kannst Du die Gesundheitsfragebögen ausfüllen. Solltest Du eine Diagnose in der Krankenakte entdecken, von der Du nichts weißt, dann frage nochmal in der Arztpraxis nach. Falsche Diagnosen soll Deine Ärztin korrigieren oder löschen.

Keine Krankheiten verschweigen

Angeben solltest Du alle Beschwerden und Erkrankungen, wegen derer Du in ärztlicher Behandlung warst. Bagatellerkrankungen wie einen leichten Schnupfen musst Du zwar nicht angeben. Allerdings ist es schwierig zu unterscheiden, ob eine Erkrankung belanglos oder für die Ver­si­che­rung von Bedeutung ist. Damit Du keine Probleme mit der Ver­si­che­rung bekommst, solltest Du daher auch leichte Beschwerden wie beispielsweise einen Hautausschlag oder eine Nackenverspannung angeben.

Halte Dir immer vor Augen: Bei der BU währt Ehrlichkeit am längsten. Es lohnt sich nicht, beim Gesundheitsfragebogen zu schummeln. Das kann Dir später auf die Füße fallen, wenn Du tatsächlich mal eine BU-Rente benötigst. Denn im schlimmsten Fall kann der Versicherer eine Zahlung der BU-Rente verweigern, wenn er herausfindet, dass Du bei den Fragen nicht ganz ehrlich warst. Dann hättest Du jahrelang umsonst für Deine Ver­si­che­rung gezahlt.

So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einem Bauschlosser die BU-Rente wegen eines Rückenleidens aberkannt. Er hatte im Gesundheitsfragen keine Krankheiten angegeben. Tatsächlich aber hatte er mehrere Vorerkrankungen und Krankschreibungen, unter anderem wegen Schulterbeschwerden. Das Gericht wertete das als arglistige Täuschung. (Urteil vom 5.2.2013, Az. 12 U 140/12).

Vorerkrankungen sind oft kein Problem

Außerdem müssen Vorerkrankungen nicht dazu führen, dass Du keinen Ver­si­che­rungs­schutz bekommst. Kaum jemand kommt ohne irgendeine Vorerkrankung durchs Leben. Das wissen auch die Versicherer: Nur 4 Prozent aller BU-Versicherungsanträge werden abgelehnt. Das hat eine Umfrage des Gesamtverbandes der deutschen Ver­si­che­rungswirtschaft (GDV) unter den Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaften ergeben. Rund 80 Prozent aller Anträge können sogar ohne Zuschläge und Ausschlüsse abgeschlossen werden.

Wie bekommst Du eine BU trotz Vorerkrankung?

Auch mit Vorerkrankungen gibt es Wege, an eine BU-Versicherung zu kommen. Ganz wichtig: Lass Dich bei den nachfolgenden Möglichkeiten von einem auf die BU spezialisierten Makler oder Berater unterstützen. Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung solltest Du nie auf eigene Faust abschließen. In unserem Vergleich haben wir Ver­si­che­rungsmakler gefunden, die Spezialisten auf dem Gebiet der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sind.

Anonyme Risikovoranfrage stellen

Mache über Deinen Ver­si­che­rungsmakler oder -berater eine anonyme Risikovoranfrage. Ein seriöser Makler wird Dir immer dazu raten, wenn Du angibst, bereits Erkrankungen zu haben.

Persönlich bei vielen Anbietern anzuklopfen, kann zum Eigentor werden. Lehnt ein Anbieter den Vertragsschluss mit Dir ab, kann er das im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer, kurz HIS-Wagnisdatei vermerken.

In dieser zentralen Datei sammeln viele Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men Informationen über ihre Kunden und tauschen sie aus. So kann zum Beispiel ein Rückenleiden, das Du beim Abschluss einer anderen Ver­si­che­rung angegeben hast, später den Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung verhindern.

Mit der anonymisierten Risikovoranfrage fragt der Ver­si­che­rungsmakler oder -berater bei verschiedenen Anbietern nach, zu welchen Konditionen diese Dich versichern würden. Das Besondere: Persönliche Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum sind in dieser Anfrage geschwärzt. So kannst Du anonym bleiben und sicherstellen, dass die Ver­si­che­rungen weder Deinen Namen noch Deine Adresse speichern.

Mehr dazu im Ratgeber Anonyme Risikovoranfrage

  • Mit einer anonymen Risikovoranfrage kann ein Makler für Dich die Chancen auf eine Ver­si­che­rung auslotsen.

  • Eine Risikovoranfrage sollte immer ein spezialisierter Makler oder Ver­si­che­rungsberater für Dich vornehmen.

Zum Ratgeber

Risikozuschlag und Leistungsausschlüsse

Möglicherweise wird Deine Ver­si­che­rung nur dann Deinen Antrag genehmigen, wenn sie einen Risikozuschlag erhebt oder bestimmte Krankheiten vom Leistungsumfang ausschließt.

Bei einem Risikozuschlag erhöht die Ver­si­che­rung Deinen BU-Beitrag um einen Mehrbetrag, da sie bei Dir ein erhöhtes Risiko für eine Be­rufs­un­fä­hig­keit annimmt.

Beim Leistungsausschluss werden bestimmte Körperteile und Krankheiten vom Ver­si­che­rungsumfang ausgeschlossen. Bei einem Bandscheibenvorfall kann die Ver­si­che­rung beispielsweise alle Erkrankungen und Folgeerkrankungen der Wirbelsäule ausschließen, einschließlich zugehöriger Bänder, Bandscheiben und Nerven.

Unter den beiden Möglichkeiten ist der Risikozuschlag meist das kleinere Übel. Du musst zwar höhere Beiträge für Deine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in Kauf nehmen. Doch immerhin hast Du einen umfassenden Be­rufs­un­fä­hig­keitsschutz.

Außerdem darfst Du verlangen, dass die Beiträge heruntergestuft werden, sobald eine Erkrankung ausgeheilt ist. Das regelt das Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (§ 41 Satz 1 VVG). Dazu benötigst Du ein ärztliches Gutachten, das Deine Genesung belegt. Damit gehst Du auf die Ver­si­che­rung zu und bittest darum, dass der Risikozuschlag reduziert wird.

Wenn sich die Ver­si­che­rung nur auf einen Leistungsausschluss einlässt, dann sollte sie zumindest eine Aufhebung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Im besten Fall vereinbart die Ver­si­che­rung mit Dir eine Aufhebung der Ausschlussklausel, sobald Du eine Behandlungs- und Beschwerdefreiheit nachweisen kannst. Solche Vereinbarungen kannst Du auch mit der Ver­si­che­rung verhandeln.

Manchmal hilft Abwarten

Bei manchen Erkrankungen und Behandlungen kann es sich aber lohnen, so lange mit dem BU-Schutz zu warten, bis die besagten fünf Jahre vorbei sind. Bei einer abgeschlossenen Psychotherapie lehnen zunächst viele Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaften eine BU ab. Nach fünf Jahren musst Du eine Psychotherapie aber in aller Regel nicht mehr angeben. Hast Du beispielsweise vor vier Jahren eine Psychotherapie abgeschlossen, dann kannst Du ein weiteres Jahr mit dem BU-Schutz warten, bis Du die Therapie nicht mehr beim Versicherer angeben musst.

BU-Versicherer wechseln

Allerdings hast Du innerhalb dieser Wartezeit keinen Ver­si­che­rungs­schutz. Eine andere Möglichkeit ist daher, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zunächst mit Risikozuschlag oder mit einem Leistungsausschluss abzuschließen. Ob der Abschluss einer BU unter diesen Umständen möglich ist, muss ein Ver­si­che­rungsmakler oder -berater mit einer anonymen Risikovoranfrage in Erfahrung bringen. 

Sobald die fünf Jahre seit Beendigung der Psychotherapie vergangen sind, kannst Du über einen Wechsel der BU nachdenken. Du schließt also eine neue BU bei einem anderen Versicherer ab. Bei dem neuen Anbieter musst Du die Therapie dann nicht mehr angeben und bekommst dadurch bessere Bedingungen. 

Alternative Absicherung wählen

Manchmal kann es passieren, dass Dir der Makler trotz anonymisierter Risikovoranfrage kein passendes Angebot vermitteln kann. In diesem Fall solltest Du Dich von ihm über eine Alternative für die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung beraten lassen. Neben der Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung können die Dread-Disease-Versicherung, die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung oder die Unfall­ver­sicherung für Dich in Frage kommen. Sie bieten allerdings keinen gleichwertigen Schutz wie die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Betriebliche Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung 

Wer wegen Vorerkrankungen keine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommt, kann auch mal mit der Arbeitgeberin ins Gespräch gehen. Eine BU-Versicherung kann Deine Chefin im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Dich abschließen. 

Eine solche betriebliche BU-Versicherung hat zwar ihre Vorteile, aber auch große Nachteile. Deswegen ist sie eher eine Notlösung, wenn Du sonst keinen BU-Schutz bekommen würdest

Der größte Vorteil einer betrieblichen BU-Versicherung sind die vereinfachten Gesundheitsfragen. Oft interessiert den Versicherer nur, ob Du derzeit arbeitsunfähig bist oder eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bekommst. Dadurch bleiben Dir die umfangreichen Gesundheitsfragen beim Abschluss einer BU erspart.  

Und weil die Beiträge direkt von Deinem Bruttogehalt abgehen, zahlst Du automatisch weniger Steuern und Sozialabgaben, solange Dein Gehalt unter der Bei­trags­be­messungs­grenze bleibt. Deine Chefin muss sich zudem mit mindestens 15 Prozent an den Kosten für eine BU beteiligen. 

Solltest Du allerdings mal eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente aus der bAV bekommen, musst Du Steuern und Sozialabgaben auf Deine Rente zahlen. Eine selbstständige BU ist dagegen meist steuer- und abgabenfrei. Besteuert wird nur der sogenannte Ertragsanteil, der sich nach Dauer und Höhe der Rentenzahlung richtet. Der ist aber meist so gering, dass er unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro (2023) liegt. Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungsbeiträge fallen nur dann auf eine selbstständige BU an, wenn Du keine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bekommst. 

Außerdem erfüllen die betrieblichen BU-Verträge oft nicht alle Kriterien für eine gute BU. So endet bei manchen Verträgen die Laufzeit bereits mit 60 oder 63 Jahren. Auch eine Beitragsdynamik sehen die bAV-Verträge in aller Regel nicht vor. Ein Makler oder Berater könnte dagegen mit Dir gemeinsam einen Tarif aussuchen, der zu Dir und Deinen Vorstellungen passt. 

Bedenke außerdem, dass Deine Arbeitgeberin als Vertragspartnerin der Ver­si­che­rung eine BU-Rente für Dich beantragen müsste. Das birgt Konfliktpotenzial: Im Antragsprozess würde sie vermutlich Details zu Deiner Gesundheitsgeschichte erfahren. Hier musst Du aufpassen, dass sie solche Informationen nicht gegen Dich verwendet. Denn Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit hat immer auch Folgen für Deine Arbeitgeberin. Vielleicht fällst Du lange Zeit im Job aus und Deine Chefin sucht nur nach einem Grund, um Dir kündigen zu können. Besser ist es daher, die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung unabhängig abzuschließen. 

Ein weiterer Nachteil: Du kannst die betriebliche Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nur selten zu einem anderen Job mitnehmen. Deine neue Chefin ist möglicherweise bei einem anderen Versicherer und akzeptiert daher keine Übernahme des Vertrags. Achte daher darauf, dass Du den Vertrag bei einem Jobwechsel privat weiterführen kannst. Frage den Versicherer, ob er auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, wenn Du den Vertrag selbst fortführen möchtest. Je nach Alter und Gesundheitszustand kann es sonst passieren, dass Du später ohne ausreichende Absicherung dastehst.

Welche Vorerkrankungen sind kritisch?

Eines vorweg: Auch wenn Du schon Vorerkrankungen hast, ist das kein K.O.-Kriterium für die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Viele Erkrankungen sind für die Ver­si­che­rung unproblematisch. 

Manche Krankheiten können aber den Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung erschweren. Je nach Erkrankung kann die Ver­si­che­rung einen Ver­si­che­rungs­schutz doch noch ermöglichen, indem sie einen Risikozuschlag erhebt oder bestimmte Krankheiten vom Ver­si­che­rungs­schutz ausschließt.

Vereinzelte Krankheiten machen allerdings einen Ver­si­che­rungs­schutz nahezu unmöglich. Sie stellen für die Ver­si­che­rung ein zu hohes Risiko dar. In der Liste unten findest Du einige Erkrankungen, die für den Abschluss einer BU problematisch sein können.

Beispiele für kritische Erkrankungen

  • Rheuma

  • schwere Herzerkrankungen (zum Beispiel Herzinfarkt, Herzinsuffizienz)

  • HIV-Infektion

  • Tumorerkrankungen

  • Multiple Sklerose

  • Diabetes mellitus

  • chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (zum Beispiel Morbus Crohn)

  • sonstige Autoimmunerkrankungen

  • bestehende psychische Erkrankungen

Ob dennoch eine Absicherung möglich ist, solltest Du mit Deinem Makler oder Berater besprechen. Er kann entscheiden, ob er für Dich eine anonyme Risikovoranfrage durchführt. Dadurch erhöhen sich die Chancen auf eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und Corona

Wer bereits eine Corona-Infektion durchgemacht hat und noch keine BU hat, kann grundsätzlich immer noch Ver­si­che­rungs­schutz bekommen.

Entscheidend ist in erster Linie, wie Deine Erkrankung verlaufen ist. Hattest Du keine oder nur leichte Symptome und bist schon länger wieder gesund, sollte eine Covid-19-Erkrankung nicht zu erschwerten Bedingungen beim Abschluss einer BU führen. Hierzu haben wir bei einzelnen Versicherern nachgefragt, wie sie mit einer Corona-Erkrankung umgehen. Die Axa hat uns geantwortet, dass ein Kunde mit einer folgenlos ausgeheilten Corona-Erkrankung zu den üblichen Konditionen angenommen werden kann. Die Bayerische bietet normalen Ver­si­che­rungs­schutz an, wenn seit vollständiger Beschwerde- und Behandlungsfreiheit vier Wochen vergangen sind.

Bei den Gesundheitsfragen musst Du eine ärztlich festgestellte Corona-Infektion dennoch immer angeben und das unabhängig davon, ob Du Symptome hattest oder nicht. Manche Versicherer fragen explizit nach einer vergangenen Covid-Infektion, bei anderen musst Du sie als durchgestandene Infektionskrankheit im Gesundheitsfragebogen angeben.

Bei mittlerem und schwerem Verlauf, zum Beispiel mit Krankenhausaufenthalt, wirst Du Dich mit einem BU-Abschluss gedulden müssen. Viele Versicherer stellen Deinen Antrag erst einmal für mehrere Monate zurück, um sicherzustellen, dass Du wieder vollständig genesen bist. Einigen reichen dafür drei Monate, andere fordern zwölf. Solange Du jedoch keine Langzeitfolgen davonträgst, sollte ein Abschluss danach ohne große Probleme möglich sein.

Wenn Du unter Langzeitfolgen leidest (Long-Covid), musst Du mit einem Preisaufschlag, einem Leistungsausschluss oder gar einer Ablehnung Deines Antrags rechnen. Zu welchen Bedingungen Du aufgenommen wirst, ist allerdings immer eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Ver­si­che­rung. Auch in diesem Fall kann Dir eine anonymisierte Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern helfen, den passenden Ver­si­che­rungs­schutz zu finden.

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