Dread-Disease-Versicherung Bei schweren Krankheiten nur eine Notlösung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Dread-Disease-Versicherung zahlt, wenn Du eine vertraglich definierte schwere Krankheit bekommst. Psyche und Skelett sind in der Regel nicht versichert.
  • Das Geld gibt es auf einen Schlag, eine monatliche Rente bekommst Du nicht.
  • Die Dread-Disease-Versicherung ist eine Alternative, wenn Du weder eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, noch eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommst.

So gehst Du vor

  • Prüfe zuerst, ob Du eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) oder alternativ eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (EU) abschließen kannst. Auch eine Grundfähigkeits- oder Multi-Risk-Versicherung könnte für Dich infrage kommen. 
  • Lass Dich dazu von einem Ver­si­che­rungsmakler beraten. Wir empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov und Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung.
  • Beantworte die Gesundheitsfragen im Antrag ehrlich, mithilfe Deiner Ärzte und Behandlungsunterlagen.

Volkskrankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs sind nicht nur ein persönlicher Schicksalsschlag: Auch Dein Arbeitsleben und Deine Einkommensverhältnisse können sich durch eine solch schwere Krankheit schlagartig ändern. Vielleicht musst Du Deine Arbeitszeiten reduzieren oder sogar Deinen Beruf dauerhaft aufgeben. Medizinische Zusatzkosten reißen zusätzlich ein Loch in die Haushaltskasse. Solche finanziellen Belastungen soll die Dread-Disease-Versicherung abfangen. Sie heißt auf Deutsch „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ und zahlt – anders als eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – nur bei bestimmten Erkrankungen.

Wann zahlt eine Dread-Disease-Versicherung?

Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt bei bestimmten, vertraglich festgelegten Krankheiten. Welche das sind, ist von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Wird bei Dir eine Krankheit nach den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen festgestellt, zahlt Dir die Ver­si­che­rung eine vorher vereinbarte Geldsumme. 

Zu den am häufigsten versicherten Krankheitsbildern gehören in der Regel Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Erkrankungen des Nervensystems sowie Koma und der Verlust elementarer Fähigkeiten wie Sehen oder Hören. 

Nicht versichert sind dagegen psychische Krankheiten wie Burn-out oder Depression und Krankheiten des Bewegungsapparats, etwa Bandscheibenvorfälle, Gelenkbeschwerden oder Rheuma. 

Viele Anbieter zahlen außerdem bei Pflegebedürftigkeit in jungen Jahren und bei Unfallfolgen wie einer Amputation von Gliedmaßen, schweren Verbrennungen und Kopfverletzungen. In den letztgenannten Punkten überschneidet sich die Dread-Disease-Versicherung teilweise mit einer Unfall- oder Pfle­ge­ver­si­che­rung

Ob Du aber trotz Erkrankung noch arbeiten kannst oder nicht, prüft die Dread-Disease-Versicherung dagegen nicht.

Wichtiger als die Definition der Krankheiten ist bei der Dread-Disease-Versicherung allerdings der definierte Schweregrad der Krankheiten: Die Ver­si­che­rung zahlt nur dann, wenn Deine Erkrankung den in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen genannten Schweregrad erreicht hat. Bei Krebs im Anfangsstadium gibt es daher meistens kein Geld. 

Hat der Anbieter der Dread-Disease-Versicherung die einmalige und steuerfreie Ver­si­che­rungs­sum­me gezahlt, dann endet der Vertrag in der Regel. Das heißt: Du hast keinen Schutz mehr für den Fall, dass Du ein zweites Mal krank wirst.

Für wen ist eine Dread-Disease-Versicherung sinnvoll?

Eine Dread-Disease-Versicherung ist nicht die beste Wahl, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bietet den besten Schutz – dafür sind BU-Versicherungen aber auch teurer. Die Dread-Disease-Versicherung ist nur dann sinnvoll, wenn für Dich weder eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung noch eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung infrage kommen.

Auf den ersten Blick hat die Dread-Disease-Versicherung zwar Vorteile: Die Ver­si­che­rungs­sum­me bekommst Du, wenn Du mit einer der definierten Krankheiten diagnostiziert wurdest. Es kommt also nicht darauf an, ob Du auch berufsunfähig bist. Eine BU-Rente zu beantragen, ist dagegen mit einem aufwendigen Antragsprozess verbunden. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten mit dem BU-Versicherer, wenn es darum geht, ob Du berufsunfähig bist oder nicht.

Dennoch ist die Dread-Disease-Versicherung keine gleichwertige Alternative zur BU. Eine BU zahlt Dir eine monatliche Rente, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Deinem Beruf arbeiten kannst. Dabei sind alle Ursachen für eine Be­rufs­un­fä­hig­keit versichert. Erkrankungen der Psyche sind ebenfalls eingeschlossen – sie sind laut dem Analysehaus Morgen & Morgen mit 34,32 Prozent der häufigste Grund für eine Be­rufs­un­fä­hig­keit. Du solltest daher immer zuerst versuchen, eine BU-Versicherung zu bekommen.

Die BU-Versicherung kann allerdings je nach Beruf und Gesundheitszustand sehr teuer sein. Für Personen mit Vorerkrankungen – etwa im Bereich der Psyche – kann es außerdem schwer sein, einen Versicherer zu finden. Denn diese lehnen eine Ver­si­che­rung häufig ab, wenn Du in den vergangenen Jahren wegen psychischer Beschwerden beim Arzt warst. In solchen Fällen ist die Dread-Disease-Versicherung oft eine gute Alternative. Sie zahlt ohnehin nicht bei psychischen Erkrankungen. Vorerkrankungen in diesem Bereich spielen daher beim Abschluss der Ver­si­che­rung in aller Regel keine Rolle. 

Zuerst solltest Du aber noch andere Optionen prüfen, denn der beste Ersatz für eine BU-Versicherung ist die Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie zahlt, wenn Du in keinem Job mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kannst. Unter anderem Handwerker können alternativ auch eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung oder eine Multi-Risk-Versicherung in Betracht ziehen. Beide versichern elementare Fähigkeiten wie Sehen, Gehen, Schreiben, Sprechen oder die Funktionsfähigkeit der Hände. Sie zahlen also die Ver­si­che­rungs­sum­me, wenn Du wichtige Fähigkeiten für die Ausübung Deines Beruf verloren hast. 

Dread-Disease ist nur eine Notlösung

Nur wenn keine der genannten Alternativen infrage kommt, kann eine Dread-Disease-Versicherung sinnvoll sein. Damit hast Du wenigstens etwas Schutz bei schweren Krankheiten. Die Einmalzahlung von der Ver­si­che­rung kannst Du beispielsweise nutzen, um zusätzliche medizinische Behandlungen zu finanzieren, Deinen Immobilienkredit weiter abzubezahlen oder den Betrieb weiter am Laufen zu halten, wenn Du selbstständig bist. Auch medizinisch notwendige Umbauten in Deiner Wohnung oder an Deinem Fahrzeug kannst Du mit der Ver­si­che­rungs­sum­me finanzieren.

Welchen Schutz bietet die Dread-Disease-Versicherung?

Sei Dir bewusst, dass der Schutz bei der Dread-Disease-Versicherung nur sehr eingeschränkt ist. Lass Dich von der Menge an versicherten Krankheiten nicht täuschen: Viele Krankheiten sind ausgesprochen selten, ihr Einschluss bietet daher nur einen geringen Zusatznutzen. Die häufigsten Ursachen für Be­rufs­un­fä­hig­keiten sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates – zum Beispiel chronische Rückenbeschwerden. Beide sind in der Dread-Disease-Versicherung nicht oder nicht ausreichend versichert.

Ein weiterer Nachteil: Wenn Du einen größeren Nutzen aus dieser Ver­si­che­rung ziehen willst, ist der Beitrag verhältnismäßig teuer. Soll die Dread-Disease-Versicherung einen BU-Vertrag ersetzen, muss die Ver­si­che­rungs­sum­me so hoch sein, dass sie Deinen Einkommensausfall schlimmstenfalls für lange Zeit ausgleichen kann. 

Wie findest Du die beste Dread-Disease-Versicherung?

Lass Dich von einem qualifizierten Honorarberater oder Ver­si­che­rungsmakler unterstützen. In der Beratung kannst Du auch klären, ob Du doch eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder eine der anderen Alternativen zur Absicherung der Arbeitskraft bekommst. Außerdem sollte Dir der Vermittler dabei helfen, die Beiträge und Definitionen der Krankheitsbilder bei verschiedenen Anbietern zu vergleichen.

Folgende Makler können wir für die Beratung zur Arbeitskraftabsicherung empfehlen:

Hoesch & Partner Logo neu
Hoesch & Partner
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 1983
  • 20 beratende Makler
  • 8 Standorte (Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln, Hannover)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Logo Dr. Schlemann
Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2005
  • 12 beratende Makler
  • Hauptstandort in Köln
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten auch Honorarberatung und Nettotarife an
BUForum24
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2003
  • 4 beratende Makler
  • 1 Standort in Neudorf (Schleswig-Holstein)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
Nutzer-Erfahrungen
Zeroprov
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2012
  • 3 beratende Makler
  • 1 Standort in Schkölen (Thüringen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten vorrangig Honorarberatung und Nettotarife an
Nutzer-Erfahrungen

Wie viel kostet die Dread-Disease-Versicherung?

Die genaue Höhe des Beitrags ist von mehreren Dingen abhängig. Dazu zählen etwa Dein Alter und Deine Gesundheit, aber auch die Anzahl Deiner Kinder, ob Du rauchst oder nicht und welche Summe Du überhaupt absichern willst. Bei niedrigen Absicherungssummen beginnen die Beiträge bei rund 10 Euro monatlich, allerdings erhältst Du im Fall einer Auszahlung auch entsprechend wenig Geld. Ver­si­che­rungsanbieter wie Canada Life bieten Online-Rechner an, mit denen Du die ideale Absicherungssumme für Deinen Fall ermitteln kannst. 

Beitragsbeispiel Dread-Disease-Versicherung

Absicherungssummemonatlicher Beitrag
10.000 €13 €
50.000 €34 €
75.000 €47 €
100.000 €61 €

1 Annahmen: Angestellter, alleinstehend, 35 Jahre, Vertragslaufzeit bis 67 Jahre, Nichtraucher seit mindestens 12 Monaten, keine Vorerkrankungen, 250.000 Euro Ver­si­che­rungs­sum­me, Preise gerundet.
Quelle: Canada Life (Stand: 17. April 2024)
 

Worauf musst Du beim Vertrag achten?

Möchtest Du eine Dread-Disease-Versicherung abschließen, solltest Du Dir das Kleingedruckte genau durchlesen. Dabei solltest Du ein besonderes Augenmerk auf die Krankheitsbilder und Wartezeiten legen.

Definition - Knackpunkt bei der Dread-Disease-Versicherung ist die Definition der Krankheiten. Denn die Ver­si­che­rung zahlt nur, wenn Du eine Krankheit entsprechend den Vertragsbedingungen hast. Aber Achtung: Die Krankheit muss bereits einen bestimmten Schweregrad erreicht haben, damit die Ver­si­che­rung zahlt. Nach einer Finanztip-Recherche ist zum Beispiel Nierenversagen oft nur versichert, wenn es beide Nieren betrifft. Bei Taubheit bekommst Du oft nur dann Geld, wenn Du auch unter Nutzung eines Hörgeräts einen Hörverlust von mindestens 80 Prozent hast. Du siehst also: Hier kommt es genau auf die Beschreibungen der Krankheiten an.

Welche Krankheiten versichert sind und wie genau diese definiert sind, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Wenn Du eine Dread-Disease-Versicherung abschließen möchtest, solltest Du Dich deshalb vorab mit den verschiedenen Definitionen der Krankheiten beschäftigen, damit Du weißt, wann Du geschützt bist und wann nicht. Dabei sollte Dir ein fachkundiger Makler oder Berater helfen.

Falls Du eine der medizinischen Beschreibungen nicht verstehst, bitte Deinen Vermittler, eine schriftliche, laienverständliche Erläuterung zu beschaffen. Auch er wird in der Regel nicht alle medizinischen Fachbegriffe kennen – lass Dich nicht mit einer aus dem Ärmel geschüttelten Erklärung abspeisen.

Wartezeit - Manche Krankheiten sind nicht sofort ab Vertragsschluss versichert, sondern erst nach drei oder sechs Monaten. Bei anderen Ver­si­che­rungen wiederum hast Du eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten.

Karenzzeit - Sobald die Diagnose einer versicherten Krankheit feststeht, musst Du noch eine bestimmte Zeit auf die Leistung warten (Karenzzeit) – und diese Zeit auch überleben, so makaber das klingen mag. Meist beträgt die Karenzzeit 14 Tage oder 28 Tage. Bei bestimmten Krankheiten ist die Karenzzeit länger, da erst nach einer gewissen Zeit die Schwere der Beeinträchtigung festgestellt werden kann. So gibt es bei einem Schlaganfall, Herzinfarkt, Hirntumor oder Koma oft erst nach drei Monaten Geld.

Berechnung der Beiträge - Einige Anbieter, etwa die Bayerische und die Nürnberger, weisen einen Netto- und Bruttobeitrag aus. Der Nettobeitrag ist die Summe, die Du anfangs an die Ver­si­che­rung überweisen musst. Hat der Anbieter Risiken und Anlagegewinne nicht richtig vorhergesagt, kann er den Beitrag erhöhen – maximal bis zum Bruttobeitrag.

Bei der Gothaer ist der Beitrag nach den ersten fünf Jahren Vertragslaufzeit variabel. Der Anbieter legt die Beiträge nämlich in Investmentfonds an. Die Höhe des Beitrags hängt dann unter anderem von der Wertentwicklung der Fonds ab: Entwickeln sich diese schlechter als angenommen, steigt der Beitrag. Bei einer positiven Wertentwicklung kann der Beitrag aber auch wieder sinken. 

Zurich Life und Canada Life hingegen garantieren einen festen Beitrag für die gesamte Vertragslaufzeit.

Was taugen Krebsversicherungen?

Krebsversicherungen zahlen – wie der Name erahnen lässt – nur bei Krebserkrankungen. Diese Ver­si­che­rung können wir Dir nicht empfehlen. Denn durch den Fokus auf eine einzige Krankheit ist die Absicherung zu stark eingeschränkt.

Versicherer wie der Münchener Verein und Advigon erstatten die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen wie Hautkrebs-Screenings oder Darmspiegelungen. Kassenpatienten bekommen diese Individuellen Ge­sund­heits­leis­tung­en, kurz IGeL, erst ab einer bestimmten Altersgrenze von ihrer Kran­ken­kas­se erstattet oder müssen sie selbst zahlen. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber zu individuellen Ge­sund­heits­leis­tung­en

Andere Ver­si­che­rungen wie die Nürnberger und Interrisk ermöglichen eine höhere Ver­si­che­rungs­sum­me bei einer Krebs-Diagnose, verzichten dafür aber auf die Vorsorge-Bestandteile.

Krebsversicherungen sind kein Ersatz für eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Laut der Auswertung des Analysehauses Morgen und Morgen sind nur rund 17 Prozent aller BU-Fälle in Deutschland auf Krebs zurückzuführen. Die Wahrscheinlichkeit, wegen einer Erkrankung der Psyche oder des Skeletts berufsunfähig zu werden, ist wesentlich höher. Eine Krebsversicherung ist höchstens als Zusatz zur BU- oder EU-Versicherung sinnvoll.

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