Hallo,
unsere Tochter wird bald 18 und damit volljährig.
Was ist sinnvoll, noch vor der Volljährigkeit zu unternehmen, um in keine Kostenfalle zu tappen?
Seien es bspw. (Zahn)arztbesuche oder auch andere Thematiken?
Lieben Dank vorab!
Hallo,
unsere Tochter wird bald 18 und damit volljährig.
Was ist sinnvoll, noch vor der Volljährigkeit zu unternehmen, um in keine Kostenfalle zu tappen?
Seien es bspw. (Zahn)arztbesuche oder auch andere Thematiken?
Lieben Dank vorab!
Von unseren Finanztip-Experten getestet
Was Finanztip ausmachtJe nach Lebenssituation, wenn die Voraussetzungen für Kindergeld noch vorliegen, braucht es eine entsprechende Bescheinigung für die Familienkasse: also bspw. Schul- oder Studienbescheinigung, damit das Kindergeld weiter ausbezahlt wird.
Wennn das Kind Unterhalt bekommt: Kontakt zum Jugendamt. Ab dem 18. Geburtstag muss das Kind den Unterhalt selbst einfordern. Manche Jugendämter unterstützen hierbei. Falls nicht, ist es u. U. sinnvoll rechtzeitg einen Titel über die Volljährigkeit hinaus zu erwirken bzw. einen bestehenden Titel zu verlängern.
Ohne Informationen über die Ausgangslage und die genauen Themen in welcher Hinsicht was getan werden soll, kann man schlecht antworten.
Wenn das Kind ein Depot hat dann unbedingt „Rollen“ mithilfe von NV Bescheinigung
Wennn das Kind Unterhalt bekommt: Kontakt zum Jugendamt. Ab dem 18. Geburtstag muss das Kind den Unterhalt selbst einfordern. Manche Jugendämter unterstützen hierbei. Falls nicht, ist es u. U. sinnvoll rechtzeitg einen Titel über die Volljährigkeit hinaus zu erwirken bzw. einen bestehenden Titel zu verlängern.
Primär mal Kontakt zu beiden(!) Elternteilen, da beide barunterhaltspflichtig werden.
Das Jugendamt hat damit gar nix zu schaffen.
wenn wenn Fahrradkette
siehe #4
Seien es bspw. (Zahn)arztbesuche oder auch andere Thematiken?
Falls eine zahnspange empfohlen, diese kosten werden nur bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Die Behandlung müsste vor dem 18. Begonnen werden.
Ansonsten wäre mir nix bekannt.
Seien es bspw. (Zahn)arztbesuche oder auch andere Thematiken?
Brillen (bzw.die Gläser) müssen ab 18 auch selbst bezahlt werden.....
Versicherungsverträge prüfen, unter welchen Bedingungen volljährige Kinder im Vertrag weiterhin inkludiert sind.
BUV schon gepüft/abgeschlossen?
Dr. Schlemann Ergänzungen?
Vor dem 18. Geburtstag würde ich der Tochter vor allem etwas unheimlich Wichtiges einschärfen.
Unterschreibe niemals einen Vertrag egal welcher Art, ohne dass du 24 Stunden darüber geschlafen hast und dich vorher mit jemandem darüber unterhalten hast, von dem du weißt, dass er wirklich davon Ahnung hat.
Und gleich zum neuen Newsletter für Frauen anmelden. Finanztip empfehlen !!
BUV schon gepüft/abgeschlossen?
Hängt nicht an der Volljährigkeit - je früher, desto besser - aber das wäre ein guter Zeitpunkt, das Thema BU anzugehen sofern noch nicht geschehen.
Hängt nicht an der Volljährigkeit - je früher, desto besser - aber das wäre ein guter Zeitpunkt, das Thema BU anzugehen sofern noch nicht geschehen.
Hier auch die Frage, mit welchem Monatsbeitrag bei einer sinnvollen Absicherungshöhe gerechnet werden muss.
Für eine 17-jährige Gymnasiastin sind das bei 1.500 EUR BU Rente bis 67 mit 3% Leistungsdynamik rund 70 EUR bei guten Anbietern.
Für eine 17-jährige Gymnasiastin sind das bei 1.500 EUR BU Rente bis 67 mit 3% Leistungsdynamik rund 70 EUR bei guten Anbietern.
Monatlich ?
Na, sicher. Dachtest du ernsthaft jährlich?
Monatlich ?
Du hast doch nach dem Monatsbeitrag gefragt!?![]()
Du hast doch nach dem Monatsbeitrag gefragt!?
Danke für den Hinweis. Hatte ich vor Überraschung ganz vergessen.
840 Euro im Jahr, um sich ein „Stützenniveau“ abzusichern.
Das werden nicht viele Eltern investieren.
Das werden nicht viele Eltern investieren.
Manche werden das auch nicht "können".
Das müssen Eltern für volljährige Kinder zahlen
Kreditkarten für Kinder oder bei schlechter Schufa
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