Vielleicht hat Fatboy100th im Bankenwesen gearbeitet?
Kontonummernvergabe
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Margarete1920! -
23. Oktober 2026 um 16:44 -
Unerledigt
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Genau diese zeitliche Reihenfolge macht mich stutzig. Eigentlich würde man doch erwarten, dass ein 30 Jahre später eröffnetes Konto eine höhere Nummer erhält.
Meine ehemalige VR-Bank hat mal fusioniert und diesem Rahmen wurden die Kontonummern geändert. Nach meiner Erinnerung (dunkel, dunkel), wurde damals eine Zahl vorne dazu gestellt und an den letzten 3 Ziffern wurde auch was geändert. Die hatten das System so, dass die ersten Ziffer nach der Fusion kam, die nächsten haben dann die Person identifiziert und die letzten 3 waren die Konten dieser Person.
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Von 7,5 % auf 0,05 % – bei über einer Million Euro ist das schon eine bemerkenswerte Entwicklung der Vermögensverwaltung.
Bemerkenswert ist eher wie schlecht sich Millionär erkundigen.
Bei der Geschichte hilft keine Recherche zu Kontonummer Systematik sondern allenfalls ein RA.
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Vielleicht hat Fatboy100th im Bankenwesen gearbeitet?
Nein, mit der Branche kann ich nicht dienen

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Bemerkenswert ist eher wie schlecht sich Millionär erkundigen.
Bei der Geschichte hilft keine Recherche zu Kontonummer Systematik sondern allenfalls ein RA.
''Millionärin'' zu dem Zeitpunkt 95, Vermögensverwaltung innerhalb der Familie.
Die Frage nach den Buchungsnummern deswegen weil an einem Tag 3 unterschiedliche Beträge mit selber PN-Nummer eingehen und ''Millionärin'' an dem Tag in ihrem Kalender den sie jahrzehntelang detailliert führt Ereignisse einträgt die sehr weit weg von einem Termin für eine Geldanlage sind.
Dazu kommt das die Bank uns nach fast zwei Jahren Auskunftverlangen und Recherche keinen Vertrag bankseitig vorgelegt hat für diese Neuanlage.
Was wir von der Bank haben ist die Ausfertigung für den Kunden, allerdings ohne Unterschriften.
Da hier mindestens zwei Institute beteiligt sind plus Vermögensverwaltung und dieser Vorgang bei weitem nicht alles ist, haben wir die RA- Kanzlei auch an Board.
Allerdings waren die Recherchen derart umfangreich das es Zeit gebraucht hat. Theoretisch kommen hier nach den Aufzeichnungen die wir von der ''Millionärin'' haben unterschiedliche Richtungen in Frage aus denen die drei Beträge kommen können, darunter auch aufgelöste Fonds die innerhalb der letzten 10 Jahre ca. 7,1 % pro Jahr gebracht hätten.
Bei 1,07 Millionen Euro wäre da was zusammen gekommen.
Und dazu dann die Fragen nach Rechteinhaber der Beträge, Legitimation für Anlage und Auflösung und die Frage nach einer Verzinsung der der ''Millonärin'' von 2015 bis 2025 für ein Gesamtvermögen von 1,4 Millionen ca. 14.000 Euro Zinsen gebracht hat und das trotz vorhandener Altverträge vor 2015 mit zum Beispiel 2,75 Prozent in der höchsten Betragsstufe.
Es gibt ein Sparbuch auf dem der ''Millonärin'' in mehreren aufeinander folgenden Jahren 1,49 Euro ZInsen gutgeschrieben worden sind bei über 200.000 Euro Guthaben.
Mir ist bewusst, das man bei so einen Vorgang immer auch die Sicht/Untätigkeit des Kunden anführen kann, aber dafür hat ein extrem alter Mensch der mit weit über 100 Jahren verstirbt und gesundheitlich immer eingeschränkter wird, einfach Menschen mit der Verwaltung des Vermögens bevollmächtigt denen er vertraut hat.
Das nur am Rande, mir ging es hier nur um die Systematik, denn wie geschrieben, der Kontoauszug der uns vorgelegt wurde gibt keinen Aufschluss darüber wo diese Beträge am 21.04.2015 herkommen, er zeigt nur PN-Nummern und Begriffe wie Anl.Betrag, Gutschrift und Kontoauflösung.
Dazu geht es für uns als Erben auch letztlich um die Frage der eigenen Rechtsposition, denn wie soll ich diese beurteilen wenn ich bei 85 Prozent des Vermögens bei einer Bank gar nicht weiß wo das vorhandene Geld im Nachlass eigentlich herkommt.
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Da hier mindestens zwei Institute beteiligt sind plus Vermögensverwaltung und dieser Vorgang bei weitem nicht alles ist, haben wir die RA- Kanzlei auch an Board.
Dann habt ihr ja bereits anwaltliche bzw. notarielle Hilfe in Anspruch genommen. Halte uns gerne auf dem Laufenden. Bin gespannt, was ihr noch herausfinden können zur Herkunft des Vermögens.
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Wir geben unser Bestes. Allerdings hat sich daraus mittlerweile ein Sachverhalt entwickelt, der mindestens zwei Banken und möglicherweise ein oder zwei Investmentgesellschaften betrifft.
Die Hinweise auf die Investmentschiene kommen inzwischen sogar von einer Bank selbst, die in einer Saldenmitteilung erstmals nach rund 20 Monaten auf Verbundpartner verweist.
Das Gravierende daran: Die beteiligten Banken geben uns bislang keine ausreichende Klarheit über die rechtliche Zuordnung der noch vorhandenen Guthaben von immerhin mehreren Hunderttausend Euro. Dabei wird auf den Testamentsvollstrecker verwiesen, der zuvor bereits in die Vermögensverwaltung eingebunden war. Auch von ihm erhalten wir keine eindeutige Antwort.
Das läuft dann ungefähr so ab:
Ich frage den Testamentsvollstrecker nach den Restguthaben und deren rechtlicher Zuordnung zum Nachlass.
Seine Antwort: „Die Konten gehören zum Nachlass.“
Das wissen wir seit 20 Monaten. Unsere Frage lautet aber, wem die Guthaben rechtlich zustehen und ob möglicherweise Verfügungen zugunsten Dritter oder Schenkungsversprechen auf den Todesfall bestehen.
Wir wissen also einerseits nicht, woher erhebliche Gelder stammen, die 2015 auf ein neu eröffnetes Konto eingebracht wurden. Andererseits wissen wir bis heute nicht abschließend, wem die noch vorhandenen Guthaben nach dem Tod der Kontoinhaberin zustehen sollen.
Wir treten als Erben in eine Rechtsposition ein, deren vermögensrechtliche Grundlagen wir weder hinsichtlich der Herkunft noch hinsichtlich möglicher Ansprüche Dritter vollständig überprüfen können.
Hinzu kommt die Vorgeschichte der Vermögensverwaltung.
Bei einer Bank bestehen persönliche und familiäre Verbindungen zwischen dem Testamentsvollstrecker, einer Bankmitarbeiterin und der früheren Vermögensverwaltung.
Bei der anderen Bank wurde bereits 2010 die Anschrift der damaligen Kontoinhaberin auf die Adresse der Vermögensverwalterfamilie geändert.
Das haben wir erst vor wenigen Monaten erfahren. Nach Aussage eines Bankberaters ging die Bank offenbar davon aus, dass die ältere Dame unter dieser Anschrift wohnte beziehungsweise der damalige Vermögensverwalter ihr Sohn sei. Tatsächlich war er nicht ihr Sohn, und sie hat dort nie gewohnt.
Ihr Personalausweis war bereits seit 2008 abgelaufen. Eine Meldebescheinigung für die Anschrift der Vermögensverwalterfamilie konnte es nicht geben, weil sie dort nie gemeldet war.
Die Erklärung des Bankvorstands lautete sinngemäß, man könne die damaligen Beteiligten nicht mehr befragen, da sie verstorben oder im Ruhestand seien. Man gehe jedoch von einer Verwechslung zwischen Wohnanschrift und Korrespondenzanschrift aus.
Die Anschrift sei lediglich auf „bei xxx, Müllerweg 2“ geändert worden.
Eine Versandhistorie, anhand derer sich die tatsächliche Postführung nachvollziehen ließe, wurde uns allerdings nicht vorgelegt.
Und genau hier wird es interessant:
Bei der anderen Bank wurde die Kontoinhaberin weiterhin unter ihrer tatsächlichen Wohnanschrift, Meierweg 1, geführt.
Das führte dazu, dass wir heute Erbschaftsteueranzeigen mit unterschiedlichen Anschriften derselben Verstorbenen haben. Auch zwei innerhalb von nur 16 Tagen ausgestellte Bankvollmachten enthalten unterschiedliche Anschriften.
Bei einer Bank steht die tatsächliche Wohnanschrift. Bei der anderen steht ausschließlich „Müllerweg 2“, ohne den angeblich entscheidenden Zusatz „bei“.
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt.
Seit mittlerweile rund 20 Monaten beschäftigen wir uns mit widersprüchlichen Auskünften, fehlenden Unterlagen, wechselnden Begründungen und umfangreichen Datenlieferungen, die die entscheidenden Fragen teilweise gerade nicht beantworten.
Interessanterweise hilft uns KI inzwischen erheblich dabei, diese Unterlagen systematisch auszuwerten, zeitlich einzuordnen und Widersprüche zwischen verschiedenen Dokumenten sichtbar zu machen.
Was zunächst wie eine kaum überschaubare Datenmenge wirkte, lässt sich dadurch zunehmend rekonstruieren. Manchmal entsteht dabei tatsächlich der Eindruck, dass wir inzwischen einen besseren Gesamtüberblick über die Vorgänge haben als die beteiligten Institute.
Das ersetzt allerdings keine gerichtliche Aufklärung.
Denn nach rund 20 Monaten ist ein an sich überschaubarer Nachlass noch immer nicht abschließend abgewickelt. Stattdessen verlagert sich die Aufarbeitung zunehmend auf die Vermögensverwaltung zu Lebzeiten einer Frau, die bei ihrem Tod 104 Jahre alt war und kurz darauf 105 geworden wäre.
Und die entscheidenden Dokumente zur Herkunft, Verfügungsberechtigung und rechtlichen Zuordnung wesentlicher Vermögenswerte liegen uns weiterhin nicht vor.
Dabei geht es längst nicht mehr nur um mögliche finanzielle Nachteile, sondern um eine elementare Frage:
Wie soll man die Rechtmäßigkeit einer Nachlassabwicklung überprüfen, wenn ihnen weder die Herkunft erheblicher Vermögenswerte noch die rechtliche Zuordnung der verbliebenen Guthaben nachvollziehbar offengelegt wird?
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Wäre schön, wenn du deine ausführlichen Schilderungen dieses Falles normal posten würdest und nicht in irgendein Zitat hineinschriebest.
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Sorry!
Wir geben unser Bestes. Allerdings hat sich daraus mittlerweile ein Sachverhalt entwickelt, der mindestens zwei Banken und möglicherweise ein oder zwei Investmentgesellschaften betrifft.
Die Hinweise auf die Investmentschiene kommen inzwischen sogar von einer Bank selbst, die in einer Saldenmitteilung erstmals nach rund 20 Monaten auf Verbundpartner verweist.
Das Gravierende daran: Die beteiligten Banken geben uns bislang keine ausreichende Klarheit über die rechtliche Zuordnung der noch vorhandenen Guthaben von immerhin mehreren Hunderttausend Euro. Dabei wird auf den Testamentsvollstrecker verwiesen, der zuvor bereits in die Vermögensverwaltung eingebunden war. Auch von ihm erhalten wir keine eindeutige Antwort.
Das läuft dann ungefähr so ab:
Ich frage den Testamentsvollstrecker nach den Restguthaben und deren rechtlicher Zuordnung zum Nachlass.
Seine Antwort: „Die Konten gehören zum Nachlass.“
Das wissen wir seit 20 Monaten. Unsere Frage lautet aber, wem die Guthaben rechtlich zustehen und ob möglicherweise Verfügungen zugunsten Dritter oder Schenkungsversprechen auf den Todesfall bestehen.
Wir wissen also einerseits nicht, woher erhebliche Gelder stammen, die 2015 auf ein neu eröffnetes Konto eingebracht wurden. Andererseits wissen wir bis heute nicht abschließend, wem die noch vorhandenen Guthaben nach dem Tod der Kontoinhaberin zustehen sollen.
Wir treten als Erben in eine Rechtsposition ein, deren vermögensrechtliche Grundlagen wir weder hinsichtlich der Herkunft noch hinsichtlich möglicher Ansprüche Dritter vollständig überprüfen können.
Hinzu kommt die Vorgeschichte der Vermögensverwaltung.
Bei einer Bank bestehen persönliche und familiäre Verbindungen zwischen dem Testamentsvollstrecker, einer Bankmitarbeiterin und der früheren Vermögensverwaltung.
Bei der anderen Bank wurde bereits 2010 die Anschrift der damaligen Kontoinhaberin auf die Adresse der Vermögensverwalterfamilie geändert.
Das haben wir erst vor wenigen Monaten erfahren. Nach Aussage eines Bankberaters ging die Bank offenbar davon aus, dass die ältere Dame unter dieser Anschrift wohnte beziehungsweise der damalige Vermögensverwalter ihr Sohn sei. Tatsächlich war er nicht ihr Sohn, und sie hat dort nie gewohnt.
Ihr Personalausweis war bereits seit 2008 abgelaufen. Eine Meldebescheinigung für die Anschrift der Vermögensverwalterfamilie konnte es nicht geben, weil sie dort nie gemeldet war.
Die Erklärung des Bankvorstands lautete sinngemäß, man könne die damaligen Beteiligten nicht mehr befragen, da sie verstorben oder im Ruhestand seien. Man gehe jedoch von einer Verwechslung zwischen Wohnanschrift und Korrespondenzanschrift aus.
Die Anschrift sei lediglich auf „bei xxx, Müllerweg 2“ geändert worden.
Eine Versandhistorie, anhand derer sich die tatsächliche Postführung nachvollziehen ließe, wurde uns allerdings nicht vorgelegt.
Und genau hier wird es interessant:
Bei der anderen Bank wurde die Kontoinhaberin weiterhin unter ihrer tatsächlichen Wohnanschrift, Meierweg 1, geführt.
Das führte dazu, dass wir heute Erbschaftsteueranzeigen mit unterschiedlichen Anschriften derselben Verstorbenen haben. Auch zwei innerhalb von nur 16 Tagen ausgestellte Bankvollmachten enthalten unterschiedliche Anschriften.
Bei einer Bank steht die tatsächliche Wohnanschrift. Bei der anderen steht ausschließlich „Müllerweg 2“, ohne den angeblich entscheidenden Zusatz „bei“.
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt.
Seit mittlerweile rund 20 Monaten beschäftigen wir uns mit widersprüchlichen Auskünften, fehlenden Unterlagen, wechselnden Begründungen und umfangreichen Datenlieferungen, die die entscheidenden Fragen teilweise gerade nicht beantworten.
Interessanterweise hilft uns KI inzwischen erheblich dabei, diese Unterlagen systematisch auszuwerten, zeitlich einzuordnen und Widersprüche zwischen verschiedenen Dokumenten sichtbar zu machen.
Was zunächst wie eine kaum überschaubare Datenmenge wirkte, lässt sich dadurch zunehmend rekonstruieren. Manchmal entsteht dabei tatsächlich der Eindruck, dass wir inzwischen einen besseren Gesamtüberblick über die Vorgänge haben als die beteiligten Institute.
Das ersetzt allerdings keine gerichtliche Aufklärung.
Denn nach rund 20 Monaten ist ein an sich überschaubarer Nachlass noch immer nicht abschließend abgewickelt. Stattdessen verlagert sich die Aufarbeitung zunehmend auf die Vermögensverwaltung zu Lebzeiten einer Frau, die bei ihrem Tod 104 Jahre alt war und kurz darauf 105 geworden wäre.
Und die entscheidenden Dokumente zur Herkunft, Verfügungsberechtigung und rechtlichen Zuordnung wesentlicher Vermögenswerte liegen uns weiterhin nicht vor.
Dabei geht es längst nicht mehr nur um mögliche finanzielle Nachteile, sondern um eine elementare Frage:
Wie soll man die Rechtmäßigkeit einer Nachlassabwicklung überprüfen, wenn ihnen weder die Herkunft erheblicher Vermögenswerte noch die rechtliche Zuordnung der verbliebenen Guthaben nachvollziehbar offengelegt wird?
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Wie soll man die Rechtmäßigkeit einer Nachlassabwicklung überprüfen, wenn ihnen weder die Herkunft erheblicher Vermögenswerte noch die rechtliche Zuordnung der verbliebenen Guthaben nachvollziehbar offengelegt wird?
Es lief ja aber auch bereits alles notariell ab. Es wird glaube ich ein sehr langer Weg, das alles noch nachzuvollziehen, das es eben auch mehr als zehn Jahre zurückliegt und die Banken etc. die Unterlagen eben nur für zehn Jahre aufbewahren. Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regel.
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Es lief ja aber auch bereits alles notariell ab. Es wird glaube ich ein sehr langer Weg, das alles noch nachzuvollziehen, das es eben auch mehr als zehn Jahre zurückliegt und die Banken etc. die Unterlagen eben nur für zehn Jahre aufbewahren. Ausnahmen bestätigen sicherlich die Regel.
Was lief hier notariell ab?
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Was lief hier notariell ab?
Entschuldige, unklar formuliert. Das wird ja beim Amtsgericht bzw. Nachlassgericht alles geregelt. Daher ist es ja „offiziell“.
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Entschuldige, unklar formuliert. Das wird ja beim Amtsgericht bzw. Nachlassgericht alles geregelt. Daher ist es ja „offiziell“.
Hier regelt es der Testamentsvollstrecker der vorher Vermögensverwalter war und auch Erbe ist.
Das Nachlassgericht stellt weder die Herkunft der Gelder fest noch prüft es automatisch die Kontobewegungen der vergangenen Jahre. Genau deshalb müssen wir diese Fragen gegenüber den Banken und dem Testamentsvollstrecker klären.
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Was sagt denn die Bank im Details dazu, bei der das noch ausstehende Vermögen liegt? Haben die noch Unterlagen zur Hand?
Was wäre denn alternativ die Folge? Wird das Erbe dann nicht vererbt werden können? -
Andererseits wissen wir bis heute nicht abschließend, wem die noch vorhandenen Guthaben nach dem Tod der Kontoinhaberin zustehen sollen.
Wir treten als Erben in eine Rechtsposition ein, deren vermögensrechtliche Grundlagen wir weder hinsichtlich der Herkunft noch hinsichtlich möglicher Ansprüche Dritter vollständig überprüfen können.
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber die Bank hat doch damit (wie auch mit Vermächtnissen etc.) erstmal nichts tun?
Eigentlich macht die Bank doch "lediglich" die Verteilung der Gelder an die Erben und sonstigen Berechtigen, ermittelt die aber nicht selbst.
Das sollte ja im Testament geregelt sein. (das es ja geben muss, da Du einen Testamentsvollstrecker erwähnst). Ich gehe freilich mal davon aus, der ist als Privatperson damit betraut und nicht in seiner Funktion als (ehemaliger?) Bankmitarbeiter. Oder gehört Testamentsvollstreckung hier zur erwähnten Vermögensverwaltung?
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