Hat noch einer offene Immobilienfonds?
Mal wieder "offene Immobilienfonds"
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SvenM -
26. Oktober 2026 um 20:10 -
Unerledigt
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Und was steht im Artikel? Außer einer Bezahlschranke und dem Titel sehe ich nichts?
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Offensichtlich hat der Anbieter den Inhalt geändert.
Hier der ursprüngliche Inhalt:
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Und was steht im Artikel? Außer einer Bezahlschranke und dem Titel sehe ich nichts?
In der Kurzfassung:
Wenn du den offenen Immobilienfonds von der Deutschen Bank (Grundbesitz Europa DWS) hast und du möchtest Anteile verkaufen, dann musst du ja die Anteile 12 Monate vorher kündigen und dann zahlt die DWS den Rücknahmepreis pro Anteil an dich aus.
Ausnahme: du verkaufst die Anteile an der Börse (sofort, aber zu einem deutlich niedrigeren Preis)Jetzt wurde die Rückgabe an die Fondsgesellschaft auf 10% des gekündigten Betrages (Anteile) reduziert. Die restlichen 90% musst du erneut kündigen und darfst spekulieren, welchen Betrag (wie viele Anteile) du im nächsten Jahr nach 12 Monaten an die Fondsgesellschaft zurückgeben kannst.
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Jetzt wurde die Rückgabe an die Fondsgesellschaft auf 10% des gekündigten Betrages (Anteile) reduziert.
Die Quote von 10 % gilt laut DWS zunächst ab dem 28. Oktober und kann angepasst werden. Am 27. Oktober fällige Rückgaben werden noch vollständig bedient.
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Na ja, also nur heute noch. Aber auch nur wenn man die Anteile vor einem Jahr gekündigt hattest.
Läuft die Kündigungsfrist erst morgen oder danach ab, dann hast du ein Problem, wenn du mit einer bestimmten Summe gerechnet hast z.B. bei einer Anschaffung oder für eine Abwicklung eines Erbfalles.
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Ja, wer das Geld für eine fest geplante Ausgabe braucht, hat damit ein erhebliches Problem. Mein Hinweis auf den 27. Oktober sollte die Einschränkung nicht kleinreden.
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Wenn du den offenen Immobilienfonds von der Deutschen Bank (Grundbesitz Europa DWS) hast und du möchtest Anteile verkaufen, dann musst du ja die Anteile 12 Monate vorher kündigen und dann zahlt die DWS den Rücknahmepreis pro Anteil an dich aus.
Also geht im Artikel einzig um DWS und nicht allgemein um offene Immobilienfonds.
Hiernach handelt sich auch "nur" um einen der drei größten Immobilienfonds der DWS:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banke…/100265044.htmlMal sehen, wie DEKA bei Alt- und Neubeständen und einer Erbaufteilung (50% Verkauf, 50% Umbuchung) reagiert. Bei Altbestände müssten sie eigentlich den Freibetrag von 30k€ anwenden.
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Also im Prinzip, das gleiche Problem wie immer bei illiquiden Anlagen? Sobald man nicht als einziger Geld abziehen will, klappt das nicht mehr so gut
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Laut DWS werden während des Beschränkungszeitraums alle am jeweiligen Abrechnungsstichtag fälligen Rücknahmeaufträge nach der Rückzahlungsquote anteilig ausgeführt.
Dies gilt auch für bereits vorliegende Aufträge und für Altanteile.
Offensichtlich sind also auch die Altbestände betroffen.
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Mal sehen, wie DEKA bei Alt- und Neubeständen und einer Erbaufteilung (50% Verkauf, 50% Umbuchung) rereagiert
Umbuchungen in ein anderes Depot werden kein Problem sein egal um welchen Fonds es sich handelt.
Bei der DEKA gibt es derzeit keine Einschränkungen wie bei dem Fonds der DWS.
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Ungemach kommt ja von zwei Seiten:
Einerseits die Anleger, die ihr Geld wiederhaben möchten und andererseits der Markt, der viele Immobilien stark im Preis verfallen lassen, wie die erneute Insolvenz von Galeria, 2,5 Mio qm Bürofläche leerstehend in Berlin, leerstehende Einzelhandelsflächen usw.
Raus aus diesen Anlagen. Die Welt wird in den nächsten Jahren nicht besser.
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