Es gibt sicherlich in Deutschland Gegenden, in denen auch "zu kleine" Krankenhäuser weiterhin sinnvoll sind. Die muss man sich dann eben leisten.
Oder man stärkt die ambulante Notfallmedizin. Geht sowas? Macht das Sinn?
Es gibt sicherlich in Deutschland Gegenden, in denen auch "zu kleine" Krankenhäuser weiterhin sinnvoll sind. Die muss man sich dann eben leisten.
Oder man stärkt die ambulante Notfallmedizin. Geht sowas? Macht das Sinn?
Irritierend wie das seitens des Spiegels aufbereitet wurde, aber für online wird es wohl gereicht haben.
https://www.spiegel.de/wirtsch…48-410a-9f08-d6f961b4070d
Bis Ende der Woche müsste der Referentenentwurf dann auch auf der Homepage des BMAS verfügbar sein.
Irritierend wie das seitens des Spiegels aufbereitet wurde, aber für online wird es wohl gereicht haben.
https://www.spiegel.de/wirtsch…48-410a-9f08-d6f961b4070d
Bis Ende der Woche müsste der Referentenentwurf dann auch auf der Homepage des BMAS verfügbar sein.
Danke für den Link...
Interessant, dass auf der einen Seite die Wirtschaft entlastet werden soll, man ihr aber auf der anderen Seite höhere Arbeitgeberbeiträge aufbürdet.
So, der Entwurf ist da:
https://www.bmas.de/DE/Service…ssen-verordnung-2024.html
Wenn die Zahlen so übernommen werden bedeutet das:
1.
Freigrenze (Pflegeversicherung) bzw. Freibetrag (Krankenversicherung) bei Betriebsrenten: 176,75 Euro monatlich
2.
Höchstbetrag für Altersvorsorge:
27.565,20 Euro jährlich
3.
Ein Entgeltpunkt (Ausgleich Abschläge) kostet: 8.436,59 Euro
Warten wir mal ab.
Alles anzeigenSo, der Entwurf ist da:
https://www.bmas.de/DE/Service…ssen-verordnung-2024.html
Wenn die Zahlen so übernommen werden bedeutet das:
1.
Freigrenze (Pflegeversicherung) bzw. Freibetrag (Krankenversicherung) bei Betriebsrenten: 176,75 Euro monatlich
2.
Höchstbetrag für Altersvorsorge:
27.565,20 Euro jährlich
3.
Ein Entgeltpunkt (Ausgleich Abschläge) kostet: 8.436,59 Euro
Warten wir mal ab.
Sehe ich das richtig, dass 3. unter Beachtung von 2. zwar eine Möglichkeit ist, Rentenpunkte zu erwerben, diese aber trotz der steuerlichen Absetzbarkeit nie (?) günstiger ist, als die mit dem Arbeitgeber geteilte Einzahlung?
Gegenüber einer ETF-Anlage mit rechnerischer Wertsteigerung mit den berühmten 7 % ist doch die Einzahlung in die Rente kalkulatorisch ungünstiger, oder?
Sehe ich das richtig, dass 3. unter Beachtung von 2. zwar eine Möglichkeit ist, Rentenpunkte zu erwerben, diese aber trotz der steuerlichen Absetzbarkeit nie (?) günstiger ist, als die mit dem Arbeitgeber geteilte Einzahlung?
Gegenüber einer ETF-Anlage mit rechnerischer Wertsteigerung mit den berühmten 7 % ist doch die Einzahlung in die Rente kalkulatorisch ungünstiger, oder?
Der Ausgleich von Abschlägen ist ja eher eine Sache kurz vor Toresschluss. Bei ausreichendem Zeitfenster ist ein ETF kaum zu schlagen.
Im Zusammenhang mit der 1/5-Regelung mag der Ausgleich von Abschlägen besonders lohnenswert sein, aber dazu sollte sich eher ein Steuerexperte zu äußern.
ETF s können relativ lange seitwärts oder abwärts laufen, die berühmten 7% sind auf lange Sicht zu sehen. Freiwillige Rentenbeiträge zu zahlen sehe ich eher als Beitrag zum Sicherheitsbaustein, also statt zB Festgeld. Ich habe das vor 7 Jahren gemacht bzw. damit angefangen, mein ETF Sparplan lief trotzdem weiter, 5 Jahre vor Rentenbeginn habe ich ihn beendet und meinen Bedarf für die ersten 5 Jahre Rente in den sicheren Hafen TG/FG verschoben. Der große Teil ist weiterhin im ETF, ob das alles die günstigste Variante ist, weiß ich hinterher. Auf jeden Fall ist die freiwillige Zahlung in die Rente besser als Riester & Co.
ZitatWeil ihr Mann gut verdient, muss eine freiwillig versicherte Frau mehr für ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlen. Denn die Beitragshöhe richte sich auch nach dem Einkommen ihres privat versicherten Ehegatten, entschied das LSG Hessen.
https://rsw.beck.de/aktuell/da…partners-beruecksichtigen
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174296
Haben die ein Rad ab?
Selbst schuld, wenn man freiwillig in die Almosenkasse geht... Bei der PKV gibts keine einkommensabhängigen Beiträge.
Seit wann erbittet eine gesetzliche Krankenkasse Almosen? Die erhebt Beiträge.
Seit wann erbittet eine gesetzliche Krankenkasse Almosen? Die erhebt Beiträge.
Sie erbittet ja auch keine, sie leistet welche. Anders kann man diese "Versorgung" kaum bezeichnen.
Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich normiert, die Analogie zu Almosen drängt sich mir da nicht auf.
Die Versorgung mit Ärzten ist auch akzeptabel. Landarztsitze sehe ich ebenso nicht als Almosen ab.
Wie sich der Arzt bezahlen lässt, überlasse ich ihm.
Selbst schuld, wenn man freiwillig in die Almosenkasse geht... Bei der PKV gibts keine einkommensabhängigen Beiträge.
Was auch immer da für ein Weltbild bei dir hinter steckt... Die Grundidee der GKV ist Solidarität. Eine Eigenschaft, die Teil jedes Bildungsbegriffs ist.
Selbst schuld, wenn man freiwillig in die Almosenkasse geht... Bei der PKV gibts keine einkommensabhängigen Beiträge.
Wenn der Großteil der Steuerzahler ein Einkommen verdient, wo die ach so tolle PKV Schmerzen vom Abwinken im Oberkörper hat, ist es wohl kaum möglich diese Versicherung der Allgemeinheit zukommen zu lassen. Meines Wissens sind in Deutschland knapp 90% in der GKV, weitere wollen im höheren Alter gern dahin zurück.
Selbst schuld, wenn man freiwillig in die Almosenkasse geht... Bei der PKV gibts keine einkommensabhängigen Beiträge.
Ein Wechsel in die PKV setzt neben ausreichendem Einkommen indirekt voraus, dass man gesund und jung ist. Bei gesundheitlichen Mängeln ist der Verbleib in der GKV nicht zwingend freiwillig.
Kann es sein, dass JackDawson seinen Beitrag ironisch gemeint hat und er damit auf die etwas verquerte Äußerung von Ozymandias anspielen wollte? Inhaltlich hat er mit dem "bei der PKV gibts keine einkommensabhängigen Beiträge" ja recht, und dahinter wird stehen, dass selbst mit dem dann nach oben korrigierten GKV-Beitrag für die Frau deren Krankenversicherung günstiger gewesen sein wird als eine eigenständige PKV.
Grundsätzlich finde ich es richtig, dass eine Ehefrau ohne Einkommen auch für eine eigene GKV-Absicherung zahlt, und dann nicht nur den Mindestsatz. Denn wenn durch die Ehe auch Steuervorteile durch die gemeinsame Betrachtung der Einkünfte gewährt werden, dann muss das umgekehrt auch bei den GKV-Beiträgen gelten. Das Urteil stört mein Gerechtigskeitsempfinden daher nicht.
Bei gesundheitlichen Mängeln ist der Verbleib in der GKV nicht zwingend freiwillig.
Die Rede im vom mir zitierten Beitrag war ausdrücklich von der freiwilligen GKV.
Die Grundidee der GKV ist Solidarität.
Die Grundidee der GKV ist, die Arbeiter für den Staat zu gewinnen. Bismarck war nicht sonderlich für Solidarität bekannt.
Wenn der Großteil der Steuerzahler ein Einkommen verdient, wo die ach so tolle PKV Schmerzen vom Abwinken im Oberkörper hat, ist es wohl kaum möglich diese Versicherung der Allgemeinheit zukommen zu lassen.
M.W. liegt das Problem nicht bei der PKV, sondern bei der Politik, die einen Wechsel in die PKV unter einem gewissen Einkommen verweigert. Die PKV würde gerade gering verdienende Berufsanfänger mit Kusshand nehmen.
Grundsätzlich finde ich es richtig, dass eine Ehefrau ohne Einkommen auch für eine eigene GKV-Absicherung zahlt, und dann nicht nur den Mindestsatz. Denn wenn durch die Ehe auch Steuervorteile durch die gemeinsame Betrachtung der Einkünfte gewährt werden, dann muss das umgekehrt auch bei den GKV-Beiträgen gelten. Das Urteil stört mein Gerechtigskeitsempfinden daher nicht.
Genau das. Und auch die Kinder sollten nicht umsonst sein.
M.W. liegt das Problem nicht bei der PKV, sondern bei der Politik, die einen Wechsel in die PKV unter einem gewissen Einkommen verweigert. Die PKV würde gerade gering verdienende Berufsanfänger mit Kusshand nehmen.
Wenn es nicht so wäre, hätten wir im Alter noch viel mehr Menschen die unbedingt in die GKV zurück wollen bzw müssten. Damit wäre das Solidarische komplett außer Kraft gesetzt. Problem ist eben das viele nicht bereit sind Rücklagen für das Alter zu schaffen.
Wenn es nicht so wäre, hätten wir im Alter noch viel mehr Menschen die unbedingt in die GKV zurück wollen bzw müssten.
Gut möglich, wobei ich eher glaube, dass der Zustrom von jungen, gesunden Beitragszahlern die Beiträge im Alter stabilisieren würde.
Damit wäre das Solidarische komplett außer Kraft gesetzt.
Das wäre aus meiner Sicht aber auch nicht schlimm. Die Idee der GKV ist aus der Zeit gefallen. Praktisch niemand wählt seine Versicherung, weil er solidarisch sein will, sondern weil er muss oder es Vorteile bietet (für ~16,5% von 530 € kann man eine Großfamilie versichern).
Problem ist eben das viele nicht bereit sind Rücklagen für das Alter zu schaffen.
Richtig, genau das ist ein Problem.
Das wird vom Staat aber auch ein Stück weit selbst gefördert - warum sollte man Rücklagen schaffen, wenn man ohne Rücklagen Anspruch auf Grundsicherung hat?